Es gibt viele verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Hierzu gehören unter anderem die Lohnpfändung, Kontopfändung, die Abnahme der Vermögensauskunft durch einen Gerichtsvollzieher oder die Zwangsversteigerung.
Maßnahmen dieser Art kann ein Gläubiger ergreifen, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Mit Hilfe des Gerichts versucht der Gläubiger dann, seine Forderung durchzusetzen. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Titel möglich?
Zwangsvollstreckung ohne Titel kurz zusammengefasst
Nein, Gläubiger benötigen immer einen Vollstreckungstitel, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen zu können.
Zu den Titeln gehören unter anderem der Vollstreckungsbescheid, der gerichtliche Vergleich, ein Endurteil oder ein vorläufig vollstreckbares Urteil.
Nein, auch Behörden – beispielsweise das Finanzamt – können keine Vollstreckung ohne Titel durchführen. Im Vergleich zu privaten Gläubigern haben sie es jedoch einfacher. Sie müssen den Vollstreckungstitel nicht vor Gericht erwirken. Das Finanzamt kann z. B. auf der Grundlage des Steuerbescheids vollstrecken. Dieser fungiert als Vollstreckungstitel.
Inhalt
Vollstreckung: Ohne Titel können Gläubiger oft nichts unternehmen
Damit Vollstreckungsmaßnahmen durchgesetzt werden können, muss der Gläubiger gewisse Voraussetzungen erfüllen:
- Titel
- Klausel
- Zustellung
In den meisten Fällen ist eine Zwangsvollstreckung ohne Titel nicht möglich. Zu den Titeln gehören unter anderem der Vollstreckungsbescheid aus einem gerichtlichen Mahnverfahren (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO), ein vollstreckbares Endurteil (§ 704 ZPO) oder ein gerichtlicher Vergleich (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
Laut § 724 ZPO muss der Titel über eine wirksame Vollstreckungsklausel verfügen. Diese lautet gemäß § 725 ZPO wie folgt:
Vorstehende Ausfertigung wird dem usw. (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.
Welche Gläubiger benötigen keinen Titel, um eine Forderung einzutreiben?
Es gibt jedoch bestimmte Gläubiger, die tatsächlich eine Zwangsvollstreckung ohne Titel durchführen können. Dazu gehören öffentliche Behörden, wie etwa das Finanzamt. Hat ein Schuldner Steuerschulden, Gebühren oder Bußgelder nicht bezahlt, kann die Behörde Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Kontopfändung, durchführen lassen, obwohl kein Titel vorliegt.
Kann die GEZ eine Zwangsvollstreckung ohne Titel durchführen?
Viel diskutiert wird die Frage, ob der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – umgangssprachlich eher als GEZ bekannt – eine Zwangsvollstreckung ohne Titel durchführen kann, wenn Personen ihre Beiträge nicht zahlen.
Doch was passiert tatsächlich? Der Beitragsservice darf zwar Zahlungserinnerungen verschicken, mehr aber auch nicht. Denn es handelt sich dabei eben nicht um eine rechtsfähige Institution. Folglich darf die GEZ (der Beitragsservice) keine Zwangsvollstreckung veranlassen – und ohne Titel schon gar nicht. Nur die Rundfunkanstalten selbst sind hierzu befugt.
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Thomas
10. Februar 2024 um 11:27 Uhr
Die GEZ hat mein Konto OHNE mir einen Vollstreckungsbescheid zu kommen zu lassen pfänden lassen oder von dem mir bekannt wäre. Ich habe nur ein „normales“ Anschreiben erhalten mit Betreff „Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Westdeutschen …“.
Es gab darin einen Hinweis auf ein Vollstreckungsersuchen vom 01.08.2023 mit einem Aktenzeichen und Aufführung der Kosten (91,33) des Vollstreckungsersuchen. Dieses Schreiben ist „im Auftrag“ mit Namen „Renz“ unterschieben worden (keine original Unterschrift). Wär der „Beauftragte“ ist gibt es keinerlei weitere Hinweise.
Ich sehe das ganze absolut widerrechtlich.
Anonym
3. Januar 2023 um 19:15 Uhr
Interessant, dass dieser Artikel am 29. Dezember 2022 aktualisiert wurde, denn genau an diesem Tag standen zwei Vollstreckungsbeamte der Kämmerei des Landkreises bei mir vor der Tür mit einer schwarz auf rotem Papier gedruckten Vollstreckungsankündigung wegen vermeintlich überzahlter SGB II Leistungen eines kommunalen Jobcenters. Nur dass sich das im laufenden Gerichtsverfahren (ich hatte Klage eingereicht) befindet, entsprechend noch kein Titel vorliegt. Als ich genau das äußerte, haben sie mitgeteilt, dass sie einen Monat später noch mal vorbeikommen würden, wenn nicht vorher durch meinen Rechtsbeistand eine Stundung von mind. 6 Monaten beantragt werde (wurde noch am 30. beantragt vom Anwalt). Jetzt würde mich natürlich brennend interessieren, ob diese Vorgehensweise rechtens ist?
Bernette
10. März 2020 um 13:01 Uhr
Ich bin zwar nicht in der Insolvenz, habe aber Ärger mit der GEZ.
Trotz Einspruch, wurde die Vollstreckung vollzogen.
Aussage des Vollziehungsbeamten „man kann Einspruch einlegen, bringt aber nix“.
Hat man hier keine Rechte mehr???
Den ersten Widerspruch haben sie angeblich nicht bekommen, also eine Zweitschrift per Einschreiben.
Es lag alles in diesen 4 Wochen und das der Widerspruch läuft, hat den Vollzugsbeamten nicht die Bohne interessiert.
Ich muss zahlen, sonst pfändet er mein Auto.
Das Auto hat einen Wert von 10.000 Euro, die Schuld ist 63,50 Euro.
Frage mich wirklich, was man sich in Deutschland noch gefallen lassen muss.
Man kann nichts machen, muss alles hinnehmen und ein Widerspruch, der im Grunde Sinnlos ist.
Das kann doch nicht rechtens sein oder???
Horst
28. Juli 2020 um 22:21 Uhr
Ein wenig mehr Infos wären gut. Gegen was genau wurde Widerspruch eingelegt. Ein Widerspruch MUSS beschieden werden. Da dieser Widerspruchsbescheid im Falle des ÖR immer negativ ausfällt, muss man danach Klage erheben. Die verliert man in der Regel, aber es bringt viel Zeit.
Würden das alle machen, wäre der Laden bald Geschichte.
In Ihrem Fall wäre zwingend ein Erinnerung nach 766 ZPO beim zuständigen Verwaltungsgericht angezeigt.
D. Doebler
31. Januar 2020 um 14:58 Uhr
Hallo,
meine Frage dazu wäre…wenn der Rundfunkbeitrag eine Behörde um ein Vollstreckungsersuch bittet und diese Behörde es aber ablehnt, bleibt der Titel aus dem Festsetzungsbescheid erhalten?
Hier geht es um die Verjährungsfrist die ja im Normalfall 3 Jahre beträgt.
Eine schnelle Antwort wäre schön.
Mit freundlichem Gruß
Nicole
16. Dezember 2018 um 19:18 Uhr
In dem Bericht steht Die GEZ muss nicht den Weg übers Gericht gehen um eine Titulierte Förderung vorweisen zu können wer hat dann die Berechtigung einen Titel auszustellen den die GEZ anschließend vorweisen kann?
privatinsolvenz.net
21. Dezember 2018 um 12:17 Uhr
Hallo Nicole,
läuft die Widerspruchsfrist ab, wird der Bescheid automatisch zum Titel. Nähere Informationen erhalten Sie auf https://www.privatinsolvenz.net/gez-schulden/.
Ihr Team von privatinsolvenz.net