Arbeitslosigkeit, Überschuldung oder vorsätzliches Handeln: Das Nichtbezahlen von Rechnungen kann viele Gründe haben. Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, erhält er in der Regel zunächst Mahnungen. Danach kann der Gläubiger gerichtliche Maßnahmen ergreifen, um sein Geld doch noch zu erhalten.
Der Gläubiger hat unter anderem die Möglichkeit, eine Konto- oder Lohnpfändung durchführen zu lassen. Eine besonders harte Maßnahme stellt die Zwangsvollstreckung von Immobilien dar. Wann diese möglich ist und mit welchen Folgen Schuldner rechnen müssen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Zwangsvollstreckung von Immobilien kurz zusammengefasst
Zur Zwangsvollstreckung einer Immobilie kann es unter anderem dann kommen, wenn jemand die Raten für seinen Hauskredit nicht mehr zahlt.
Die Zwangsvollstreckung ist erst zulässig, wenn der Gläubiger eine titulierte Forderung besitzt. Dieser Vollstreckungstitel ist dem Schuldner zuzustellen. Des Weiteren muss eine Ausfertigung des Titels mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein.
Häufig kommt es zur Zwangsversteigerung der Immobilie. Diese wird dann an den Meistbietenden verkauft. Das Geld geht an den Gläubiger. Denkbar ist aber auch eine sogenannte Zwangsverwaltung.
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Wann ist bei Immobilien eine Zwangsvollstreckung möglich?
Wie bereits erwähnt, gibt es unterschiedliche Arten der Zwangsvollstreckung. Bei der Pfändung beweglicher Sachen nimmt der Gerichtsvollzieher wertvolle Gegenstände des Schuldners an sich und versteigert diese. Besonders häufig kommt es zur Pfändung von Geldforderungen. Die Gehalts- bzw. Kontopfändung verspricht schnellen Erfolg.
Die Zwangsversteigerung in das unbewegliche Vermögen, hierzu zählen unter anderem Immobilien und Grundstücke, ist demgegenüber ein besonders schwerer Einschnitt in das Leben betroffener Schuldner. Bei der Zwangsvollstreckung von Immobilien wird das Haus oder die Eigentumswohnung des Schuldners versteigert, der Erlös geht an den Gläubiger. Mit der Zwangsversteigerung geht natürlich einher, dass der Schuldner sein Heim verlassen muss.
In der Regel findet bei Immobilien eine Zwangsvollstreckung statt, wenn eine Person die Raten für ihren Immobilienkredit nicht mehr zahlt. Bis es jedoch zur Zwangsversteigerung einer Immobilie kommt, müssen zunächst gewisse Schritte durchlaufen werden.
Wie läuft die Zwangsvollstreckung in Immobilien ab?
Kommt es bei Immobilien zu einer Zwangsversteigerung, müssen gewisse Regeln eingehalten werden. Dabei wird stets der gleiche Ablauf verfolgt. Zuvor wird ein Wertgutachten der Immobilie erstellt, in welchem der Verkehrswert festgelegt wird. Beim Verkehrswert handelt es sich um den Preis, der bei einem herkömmlichen Verkauf der Immobilie erzielt werden würde.
Die eigentliche Zwangsversteigerung wird von einem Rechtspfleger geleitet. Dieser stellt zunächst fest, welche Verfahrensbeteiligten anwesend sind. Danach teilt er den Anwesenden die wichtigsten Informationen zur Immobilie mit. Nach Bekanntgabe des geringsten Gebots kann die mindestens 30-minütige Auktion beginnen. Zwangsversteigerungen enden damit, dass das höchste Gebot drei Mal aufgerufen wird. Es schließt sich eine Verhandlung über die Erteilung des Zuschlags an, zu dessen Ende der Meistbietende die Immobilie bekommt. Damit ist die Zwangsvollstreckung von Immobilien abgeschlossen.
Bei einer Zwangsvollstreckung Immobilien kaufen: Tipps für Interessenten
Eine Zwangsversteigerung kann durchaus eine Möglichkeit sein, um günstig an ein Haus zu kommen. Der Grund: In vielen Fällen liegt der Preis, der bei einer Auktion erreicht wird, unter dem Verkehrswert der Immobilie.
Interessieren Sie sich dafür, von einer Zwangsvollstreckung betroffene Immobilien zu erwerben, sollten Sie jedoch einiges beachten. Eine Besichtigung des Hauses ist nur dann möglich, wenn der Zwangsverwalter bzw. Besitzer dem zustimmt. Erhalten Sie diese Chance nicht, sollten Sie zumindest das Wertgutachten gründlich prüfen, um nach dem Kauf keine böse Überraschung zu erleben.
Beachten Sie, dass Sie vor Beginn der Zwangsversteigerung eine Sicherheitsleistung hinterlegen müssen und dass jedes Gebot bindend ist. Wird Ihnen der Zuschlag erteilt, müssen Sie den Kauf auch tatsächlich tätigen.
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