Ein Gläubiger kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, um einen Schuldner doch noch zur Zahlung zur bewegen. In der Regel wird er zunächst ein gerichtliches Mahnverfahren anstoßen. Hat er daraufhin einen Vollstreckungstitel erwirkt, kann er einen Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher stellen.
Doch was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht? Wir erklären, womit Schuldner rechnen müssen und was Gläubiger zu beachten haben.
Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher kurz zusammengefasst
Hat der Gläubiger einen Vollstreckungstitel erwirkt und einen entsprechenden Vollstreckungsauftrag gestellt, kann der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung durchführen.
Er kann entweder eine Pfändung vornehmen oder dem Schuldner eine Vermögensauskunft abnehmen.
In diesem Fall kann er eine Sachpfändung vornehmen. Die Gegenstände werden versteigert, der Erlös geht an den Gläubiger.
Der Gerichtsvollzieher wird zunächst einen weiteren Termin ankündigen. Trifft er Sie auch zum zweiten Mal nicht an, kann er mithilfe einer richterlichen Anordnung die Wohnungstür aufbrechen lassen. Weitere Informationen dazu, was der Gerichtsvollzieher darf und was nicht, finden Sie hier.
Das variiert je nach Einzelfall. Es kommt auch darauf an, ob der Gläubiger sofort einen Vollstreckungsauftrag stellt. Wie lange es dauert, bis ein Gläubiger schließlich den Gerichtsvollzieher beauftragen kann, können Sie hier nachlesen.
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Wenn der Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung kommt: Der Ablauf
Die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher erfolgt entweder im Rahmen einer Sachpfändung oder er nimmt dem Schuldner eine Vermögensauskunft ab oder beides. In jedem Fall kündigt er sich zuvor schriftlich an.
Kommt es zu einer Pfändung, durchsucht der Gerichtsvollzieher die Wohnung und nimmt pfändbare Gegenstände mit bzw. kennzeichnet sie mit einem Pfandsiegel, um sie später abzuholen. Diese werden dann versteigert, der Erlös geht an den Gläubiger.
Im Rahmen der Vermögensauskunft muss der Schuldner seine finanzielle Lage offenlegen. So erfährt der Gläubiger, auf welchem Wege er am besten an sein Geld kommt.
Wie können Sie die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher abwenden? Der einfachste Weg besteht darin, die Schulden sofort zu begleichen. Ist Ihnen dies nicht mit einem Mal möglich, sollten Sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Unter Umständen ist dieser dazu bereit, Ihnen eine Ratenzahlung zu ermöglichen.
Was darf ein Gerichtsvollzieher und was darf er nicht?
Erscheint der Gerichtsvollzieher unangekündigt, müssen Sie ihn nicht zwingend in die Wohnung lassen. Nach zwei vergeblichen Versuchen kann er jedoch mit Hilfe einer richterlichen Anordnung trotzdem in die Wohnung kommen. Leistet der Schuldner dabei Widerstand, kann der Gerichtsvollzieher die Polizei hinzuziehen.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung darf der Gerichtsvollzieher die Wohnung durchsuchen. Handelt es sich um eine WG, sind die Zimmer der Mitbewohner jedoch tabu. Zu Gemeinschaftsräumen muss ihm jedoch Zutritt gewährt werden.
Kleinere Gegenstände, die der Pfändung unterliegen, nimmt der Gerichtsvollzieher sofort mit. Er darf im Rahmen der Taschenpfändung auch die Kleidung, das Portemonnaie und die Taschen des Schuldners durchsuchen. Größere Gegenstände kennzeichnet er mit dem Pfandsiegel.
Nicht pfänden darf der Gerichtsvollzieher unter anderem Gegenstände für den Haushalt und den persönlichen Gebrauch, wenn diese den Rahmen einer bescheidenen Haushaltsführung nicht übersteigen. Dazu zählen unter anderem Kleidung, der Kühlschrank oder der Fernseher.
Sie können im Rahmen der Zwangsvollstreckung auch eine Ratenzahlung mit dem Gerichtsvollzieher vereinbaren. Das ist jedoch nur möglich, wenn der Gläubiger dem auch zustimmt.
Dauer bis zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
Wie lange dauert es, bis der Gerichtsvollzieher kommt? Die Dauer bis zur Zwangsvollstreckung variiert je nach Einzelfall. Haben Sie Schulden angehäuft, muss der Gläubiger zunächst einige Maßnahmen ergreifen, bis er schließlich einen Vollstreckungstitel erhält, auf dessen Grundlage er Zwangsvollstreckungsmaßnahmen anstoßen kann.
In der Regel vergehen erst einige Monate, nachdem die ersten außergerichtlichen Mahnungen bei Ihnen eingegangen sind, bis der Zwangsvollstreckungsauftrag beim Gerichtsvollzieher eingeht und dieser seine Arbeit aufnimmt.
Selbst die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher beauftragen
Möchten Sie selbst einen Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher stellen, weil jemand bei Ihnen Schulden hat? Das ist möglich, wenn Sie einen Vollstreckungstitel erwirkt haben. Dieser erlaubt es einem Gläubiger, einen Antrag auf Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher zu stellen.
Das entsprechende Formular dafür müssen Sie entweder beim zuständigen Gericht oder direkt beim Gerichtsvollzieher abgeben. Den Vollstreckungstitel müssen Sie als Beleg beifügen.
Und wie verhält es sich in puncto Zwangsvollstreckung mit der Zuständigkeit? Der Gerichtsvollzieher, in dessen Bezirk sich das zu pfändende Objekt befindet, ist für die Sachpfändung zuständig. Hinsichtlich der Vermögensauskunft ist von Belang, in welchem Bezirk der Schuldner wohnhaft ist.
Wer trägt die Gerichtsvollzieherkosten bei der Zwangsvollstreckung? Laut § 788 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) müssen diese vom Schuldner übernommen werden. Das gilt jedoch, wenn die Kosten für den Gerichtsvollzieher bei der Zwangsvollstreckung notwendig waren.