Immer mehr Deutsche nehmen Kredite auf, um bestimmte Dinge – etwa ein neues Auto, eine Immobilie oder elektronische Geräte – zu finanzieren. Laut dem SCHUFA Kredit-Kompass 2018 wurden im Jahr 2017 rund 8,01 Millionen Ratenkredite neu aufgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr stellt das ein Plus von 4,4 Prozent dar.
Eine finanzielle Schieflage kann jedoch dazu führen, dass Personen Schwierigkeiten bekommen, die Raten für den Kredit, Beiträge für Versicherungen und andere Posten, die im Alltag anfallen, zu zahlen. Doch wann wird dabei von der Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson gesprochen?
Zahlungsunfähigkeit einer Privatperson kurz zusammengefasst
Laut § 17 der Insolvenzordnung (InsO) liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor, wenn ein Schuldner nicht mehr dazu in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Ist eine Privatperson zahlungsunfähig, sollte sie schnell professionelle Hilfe durch eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt in Anspruch nehmen, um einen geregelten Schuldenabbau in die Wege zu leiten.
Der erste Schritt ist der Versuch, sich außergerichtlich mit den Gläubigern über die Schuldenregulierung zu einigen. Funktioniert das nicht, ist die Privatinsolvenz häufig die letzte Möglichkeit, um wieder schuldenfrei zu werden.
Inhalt
Wann liegt Zahlungsunfähigkeit bei einer Privatperson vor?
Die Definition des Begriffes „Zahlungsunfähigkeit“ – ob bei Privatperson oder Unternehmen – findet sich in § 17 Abs. 2 InsO:
Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
Eine Person ist also dann zahlungsunfähig, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Reichen Einkommen und Vermögen nicht mehr aus, um Rechnungen, Kreditraten, Miete, Lebenshaltungskosten etc. zu bezahlen, werden meist einzelne Zahlungen eingestellt.
Welche Gründe führen dazu, dass jemand zahlungsunfähig wird?
Viele Auslöser können dazu führen, dass Zahlungsunfähigkeit bei einer Privatperson eintritt. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes, denen Umfragen bei Schuldnerberatungsstellen zugrunde liegen, treten die folgenden Gründe besonders häufig auf:
- Arbeitslosigkeit
- Trennung, Scheidung bzw. Tod des Partners
- Erkrankung, Unfall, Sucht
- gescheiterte Selbstständigkeit
- unwirtschaftliche Haushaltsführung
Was können Schuldner tun, die zahlungsunfähig sind?
Stellt auf Grund von Zahlungsunfähigkeit eine Privatperson gewisse Zahlungen ein, hat dies meist schwerwiegende Folgen. Banken können einen Kredit kündigen, wenn die Raten nicht pünktlich gezahlt werden – mit der Folge, dass die Kreditsumme innerhalb von zwei Wochen zurückgezahlt werden muss. Bei Mietschulden kann im schlimmsten Fall der Verlust der Wohnung drohen.
Andere Gläubiger werden zunächst Mahnungen schreiben, können danach gerichtliche Schritte einleiten und unter gewissen Voraussetzungen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – wie etwa die Lohnpfändung – ergreifen.
Liegt die Zahlungsunfähigkeit bei einer Privatperson vor, sollte der Betroffene schnellstmöglich professionelle Hilfe suchen. Ansprechpartner sind entweder Schuldnerberatungsstellen oder ein Anwalt. Zunächst wird es darum gehen, existenzsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Im weiteren Verlauf der Beratung wird dann geklärt, wie die Situation verbessert und Schulden abgebaut werden können.
Müssen Schuldner zwingend die Privatinsolvenz anmelden?
Laut Insolvenzrecht sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Insolvenz anzumelden, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Doch wie verhält es sich, wenn Zahlungsunfähigkeit bei einer Privatperson eintritt? Muss sie dann auch zwingend die Privatinsolvenz anmelden?
Grundsätzlich besteht hierzu laut den Regelungen der InsO keine Pflicht. Laut § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO gilt jedoch, dass die Restschuldbefreiung versagt werden kann, wenn ein Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellt und
der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig die Befriedigung der Insolvenzgläubiger dadurch beeinträchtigt hat, daß er unangemessene Verbindlichkeiten begründet oder Vermögen verschwendet oder ohne Aussicht auf eine Besserung seiner wirtschaftlichen Lage die Eröffnung des Insolvenzverfahrens verzögert hat.
Wird die Restschuldbefreiung versagt, hieße dies, dass die private Insolvenz umsonst gewesen wäre. Während also bei einer Zahlungsunfähigkeit eine Privatperson nicht per se dazu verpflichtet ist, die Privatinsolvenz anzumelden, haben Gläubiger die Möglichkeit, die Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen – vor allem dann, wenn eine Besserung der Lage des Schuldners nicht absehbar war und das Unterlassen zur Benachteiligung der Gläubiger führte.
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Schlei
6. Juli 2020 um 3:04 Uhr
Hallo habe eine Frage ich wurde von GV zum Zahlungsunfähig erklärt. Nach ca 3 Monaten schrieb mich andere Inkasso an wegen ihre Forderung (HF. Förderung 65 Euro +70 Inkasso + andere Kosten= ges. 170). Habe geantwortet das ich Von 3mon. Vermögenauskunf abgelegt habe und zahlungsunfähig bin.
Kam nachts zurück nach 2 Monaten wieder mit Drohungen und schon 241€. Habe noch ein geschickt wieder kein Antwort.
Dann die Briefe habe ich nicht mehr beantwortet. In zwei Wochen jetzt Termin aus 65 sind es 640€.
Ist es zulässig jemanden so hoch zu verzinsen obwohl bewusst war das ich nicht zahlen kann. Mfg
Daniela W.
25. März 2019 um 4:25 Uhr
Ich habe aufgrund eines finanziellen Engpasses keine Möglichkeit meine Rechnungen zu zahlen. Ich lebe von meinen Ersparnissen und die nächste Auszahlung kommt im Juni 2019. Bis dahin muss ich überbrücken um die geliehene Summe zurück zu zahlen.