Verbraucher bzw. Privatpersonen, die eine Privatinsolvenz durchlaufen, haben bei diesem langwierigen Verfahren vor allem ein Ziel vor Augen: die Restschuldbefreiung und einen Neubeginn ohne Schulden.
Allerdings gelingt ein solcher Neustart trotz dieser Verbraucherinsolvenz nicht immer, was unterschiedliche Gründe haben kann.
Wir wollen im Folgenden der Frage nachgehen, ob Verbraucher einen zweiten Versuch unternehmen und die Privatinsolvenz wiederholen können, wenn das erste Insolvenzverfahren gescheitert ist.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Erneute Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Ja. Der Gesetzgeber gibt gescheiterten Schuldnern die Möglichkeit, die Privatinsolvenz zu wiederholen – allerdings mit gewissen Einschränkungen.
Eine erneute Privatinsolvenz nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist erst nach einer gesetzlichen Sperrfrist von zehn Jahren möglich. Erst dann kann der Schuldner eine neue Befreiung beantragen. Mehr zu den Sperrfristen lesen Sie hier.
In bestimmten Fällen erlaubt die höchstrichterliche Rechtsprechung sogar eine sofortige neue Beantragung der Restschuldbefreiung.
Weiterführende Informationen zum Thema Schulden
Inhalt
Restschuldbefreiung und Sperrfristen: Wann dürfen Schuldner die Privatinsolvenz wiederholen?
Private Schuldner, die einen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz stellen, reichen in der Regel mit diesem zusammen einen Restschuldbefreiungsantrag ein.
Denn die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sondern muss beantragt werden.
Es kann aber trotz dieses Antrags passieren, dass der Schuldner nicht von seinen restlichen Schulden befreit wird.
Wenn dieser erste Anlauf nicht geklappt hat, kann der Betroffene dann die Privatinsolvenz wiederholen und die Restschuldbefreiung erneut beantragen?
Wann wird eine Sperrfrist für die erneute Insolvenz verhängt?
§ 287a Insolvenzordnung (InsO) regelt verschiedene Fälle, die eine Sperrfrist nach sich ziehen und damit eine sofortige Wiederholung der Privatinsolvenz verbieten. Dies sind die wichtigsten Konstellationen:
- Im vorangegangenen Insolvenzverfahren wurde bereits eine Restschuldbefreiung gewährt. In diesem Fall muss der Schuldner eine Sperrfrist von zehn Jahren einhalten, bevor er einen erneuten Antrag auf Restschuldbefreiung stellen kann.
- Die Restschuldbefreiung wurde wegen einer Insolvenzstraftat nach § 297 InsO versagt. Hier beträgt die Sperrfrist fünf Jahre, bevor der Schuldner die Privatinsolvenz wiederholen darf.
- Das Gericht kann die Befreiung von den restlichen Schulden aber auch aus anderen Gründen versagen, z. B. der Schuldner seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder wenn er seiner Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt und sich keinen angemessenen Job sucht. In diesen Fällen gilt eine Sperrfrist von drei Jahren.
- Drei Jahre warten muss der Schuldner auch dann, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen macht.
Muss ich die Privatinsolvenz wiederholen, wenn ich den Restschuldbefreiungsantrag vergessen habe?
Vergisst der Verbraucher bei der Beantragung der Insolvenzeröffnung, die Restschuldbefreiung zu beantragen, so führt diese Nachlässigkeit nicht zur Versagung der Befreiung. Der Schuldner muss die Privatinsolvenz also nicht wiederholen, sondern kann den versäumten Antrag innerhalb einer gewissen Frist nachholen.
Hält er diese Fristen nicht ein und wird das Insolvenzverfahren eröffnet, kann er erst nach Beendigung des Verfahrens einen neuen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen und mit diesem zusammen die Befreiung beantragen.
Wann kann ich die Privatinsolvenz wiederholen und sofort neuen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) gewährte einem Schuldner aber auch die sofortige Beantragung eines neuen Insolvenzverfahrens, inklusive Restschuldbefreiung und Kostenstundung (BGH, Beschluss vom 04.05.2017, Az. IX ZB 92/16).
Selbstverständlich sind auch andere Fallkonstellationen denkbar, in denen sich die Frage stellt, ob der Schuldner zur Erreichung einer Restschuldbefreiung die Privatinsolvenz wiederholen darf. Allerdings ist es nicht möglich, jede denkbare Situation zu erläutern. Bitte wenden Sie sich daher gegebenenfalls an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt für Insolvenzrecht. Diese können Sie umfassend zu diesem Thema beraten. Nähere Informationen erhalten Sie außerdem im Rahmen einer unverbindlichen und kostenlosen Beratung vom Online-Schuldencheck **.
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markus
17. Januar 2024 um 20:20 Uhr
Guten Abend
habe eine frage kann ich zum 2 mal mich privatinsolvenz anmelden?denn die erste insolvenz wurde mit restschuldbefreiung am 2022 september abgeschlossen yber bin leider durch corona und bei aktuelle finanzkrise arbeitslos geworden und kann meine rechnungen nicht zahlen durck krankheit kann ich nicht arbeiten also kann ich 2 privatinsolvenz beantragen?und wann könnte die restschuldbefreiung erfolgen nach privatinsolvenz eröffnung?
danke voraus
Thomsen
6. Dezember 2021 um 16:32 Uhr
Hallo, stimmt es ,das man bei der zweiten Privatinsolvenz erst nach 5 Jahren Restschuldbefreiung erlangt und nicht nach 3 Jahren.
Danke und viele Grüsse
Pia
20. Mai 2021 um 13:54 Uhr
Hallo hatte 2014 Restschuldbefreiung von meiner Unternehmen Insolvenz
Könnte ich jetzt Privat Insolvenz beantragen?
Gruss und Danke
Werner
30. Januar 2021 um 15:04 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
bin durch die Corona Krise in die Zahlungsunfähigkeit geraten und weiß mir nun kein Rat mehr. Wegen Restschuldbefreiung vor mehr als 6. Jahren, darf ich keine Privatinsolvenz beantragen. Es droht eine Gewerbeuntersagung und ich habe mit meinem Buchhaltungsservice ins Klo…(Sorry) gegriffen. Gibt die Unterlagen nicht raus wegen offener Schulden!.
Bin verzweifelt, am Ende meines Latein und weiß mir keinen Rat mehr???!!!
Gibt es eine Lösung, einen Ausweg aus der Misere?
Geschäfte sind nun mehr schon 9. Monate geschlossen – Gastronomie – Bädergastronomie – Freibad/Wellenbad und Vereinsheim – Gastwirtschaft Fußball
Habe mir z.Zt. einen Vollzeit – Job gesucht, habe Angst vor Pfändungen!!
Handlung -Eilt!!!!
Mit freundlichen Gruß
Manuel
9. Januar 2021 um 17:12 Uhr
Guten Tag,
am 14.03.2014 wurde bei mir Restschuldbefreiuung erteilt. Danach bin ich leider erkrankt sowie manisch-depressiv sowie an einer Bluterkrankung erkrankt. Es herrschte längere Zeit Arbeitlosigkeit und die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers. Wann würde mit genauem Datum ein Zweites Insolvenzverfahren möglich sein? Mittlerweile bin ich wieder in Arbeit. Gibt es Ausnahmen früher ins Insolvenzverfahren zu kommen mit Restschuldbefreiung? Greif die neue Regelung für die Eröffnung des Verfahrens auf Grund der Corona Pandemie hier auch?
Annerose
5. Februar 2020 um 12:50 Uhr
hallo wir hatten 2007 eine privat insolvens kann ich nun eine neue privat insolvens beantragen
Klaus Peter
23. Dezember 2019 um 23:55 Uhr
Klaus Peterr !
Bin Rentner und verheiratet,Kommen gemeinsam gerade über den Pfändung Betrag. Wenn also das Rentenkonto nicht zu pfänden ist, kann der Insolvensverwalter sich die gemeinsame Wohnung vornehmen. Habe alles meiner Frau vermacht. Schulden laufen auf meinen Namen. Habe begrenzte Schulden. 1 Gläubiger. Der Insolvensverwalter hat seinen Titel. und hat die Rentenpfändung auf den Weg gebracht. Ich wehre mich gegen diese Forderung und es besteht die Möglichkeit meine Rentenpfändung zu bestehen.
M hofmann
28. Juli 2019 um 18:28 Uhr
Insolvenz beendet mit restschuldbefreiung.
2010.
Kann ich jetzt trotzdem eine neues Insolvenzverfahren machen? Meine 10 Jahresfrist wäre 7/2020 zu ende.
Ergo nur jetzt Insolvenz und später restschuldbefreiung nach reichen ?
Danke
privatinsolvenz.net
2. August 2019 um 14:45 Uhr
Hallo M.,
Sie können erst dann einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen, wenn zehn Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung vergangen sind.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Mark.
12. November 2020 um 22:04 Uhr
Die Frage lautete doch: kann man innerhalb der Sperrfrist bzw. kurz vor Ende der Sperrfrist eine erneute Insolvenz beantragen und die Restschuldbefreiung erst nach der Sperrfrist einreichen/nachreichen. Damit würde man sich doch Zeit sparen?
Daniela
25. Juni 2019 um 15:15 Uhr
Mein Mann ist 2011 aus den Insolvenz gekommen kann er trotzdem ein neuen Insolvenz Antrag stellen weil es vor den 2014 des Gesetzes war in unverschuldet dort drin in Moment
privatinsolvenz.net
28. Juni 2019 um 15:05 Uhr
Hallo Daniela,
wie Sie dem oben zu findenden Text entnehmen können, kommt es darauf an, wie das Verfahren beendet wurde. Wurde die Restschuldbefreiung erteilt, müssen zehn Jahre abgewartet werden. Bei Versagung der Restschuldbefreiung dauert es drei bzw. fünf Jahre, bis ein erneuter Antrag gestellt werden kann.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Nicole
15. Mai 2019 um 13:18 Uhr
Hallo, ich habe eine Frage…
Mir wurde meine Restschuldbefreiung versagt, wegen der Treuhändervergütung diese aber mittlerweile getilgt wurde.
Meine Frage ist wann ich einen neuen Atrag stellen darf?
Meine Anwältin meinte ich dürfe einen neuen Antrag stellen.
Kann mir jemand meine Frage beantworden?
lg
privatinsolvenz.net
29. Mai 2019 um 14:40 Uhr
Hallo Nicole,
in der Regel sollten Sie nach drei Jahren einen neuen Antrag stellen können.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Maria-Christiane K.
12. Februar 2019 um 14:03 Uhr
Ich habe im August 2017 mit Restschuldbefreiung meine Privatinsolvenz beendet. .Was kann ich wie tun, um den Schufa-Eintrag ab sofort zu löschen? Bzw. Dies vornehmen zu lassen?
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 11:17 Uhr
Hallo Maria-Christiane,
eine Löschung findet automatisch erst nach Ablauf von drei Jahren statt.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Jörg
11. Juli 2022 um 12:04 Uhr
Ja das ist so, dennoch steht ein Verfaren beim BGH/EuGH aus welche wiederum zwei Entscheide für den Schuldner ausgesprochen, geprüft und schlußendlich entschieden werden. Es kann nach Einholung der Schufa Auskunft auch eine Löschung bereits nach 6 Monaten der Restschuldbefreiung mit Beschluß verlangt werden.