Ein Insolvenzverfahren ist nicht nur mit einem hohen zeitlichen und bürokratischen Aufwand verbunden, sondern verursacht auch Kosten. Alle beteiligten Parteien, wie der Anwalt oder das Gericht, müssen für ihren Einsatz bezahlt werden.
Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wird außerdem ein Insolvenzverwalter eingesetzt, dessen Aufgabe es ist, die Insolvenzmasse zu verwalten sowie zu verwerten und den Erlös unter den Gläubigern zu verteilen.
Doch wer bezahlt den Insolvenzverwalter? Wovon ist die Höhe der Vergütung abhängig? Wie wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter vergütet? Diese Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Bezahlung des Insolvenzverwalters kurz zusammengefasst
Vorläufige und endgültige Insolvenzverwalter haben einen Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung der von ihnen getätigten Auslagen. Für diese Kosten muss der Schuldner aufkommen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters gehört zu den Kosten eines Insolvenzverfahrens. Sie wird zuerst vor allen anderen Forderungen und Schulden aus der Insolvenzmasse, also aus dem Schuldnervermögen, beglichen.
Wie hoch die Vergütung ausfällt, richtet sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Ist keine Insolvenzmasse vorhanden, erhält der Insolvenzverwalter eine Mindestvergütung.
Inhalt
Wer zahlt den Insolvenzverwalter und wie hoch ist die Vergütung?
Ob und wie der Insolvenzverwalter für seinen Einsatz im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vergütet werden muss, regelt die Insolvenzordnung (InsO) in § 63. Hier wird festgelegt, dass ein Insolvenzverwalter Anspruch auf folgende Leistungen hat:
- Vergütung seiner Dienste
- Erstattung von Auslagen
Doch wie hoch fällt diese Vergütung aus und wer bezahlt den Insolvenzverwalter bei einer Privatinsolvenz? Die Höhe des Regelsatzes der Vergütung richtet sich gemäß § 63 Abs.1 InsO nach dem Wert der Insolvenzmasse zum Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens.
Vom Regelsatz bei der Vergütung des Insolvenzverwalters kann auch abgewichen werden. Die Vergütung kann dementsprechend auch höher ausfallen. Abhängig ist dies vom Umfang und Schwierigkeitsgrad seiner im Rahmen des jeweiligen Insolvenzverfahrens ausgeübten Tätigkeit.
Wer bezahlt den Insolvenzverwalter? Anwaltskosten müssen beispielsweise von dem Schuldner selbst getragen werden. Trifft das auch auf die Kosten eines Insolvenzverwalters zu? Gemäß § 54 InsO gehören folgende Kosten zu denen eines Insolvenzverfahrens:
- Gerichtskosten
- Vergütung und Erstattung der Auslagen des Insolvenzverwalters
- Vergütung und Erstattung der Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
- Vergütung und Erstattung der Auslagen der Mitglieder des Gläubigerausschusses
Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind gemäß § 53 InsO aus der Insolvenzmasse zu zahlen. Die Verfahrenskosten und die Masseverbindlichkeiten müssen dabei vor allen anderen Forderungen beglichen werden und werden damit vorrangig behandelt.
Übrigens: Der Schuldner hat die Möglichkeit, die Stundung der Verfahrenskosten bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung zu beantragen, wenn sein Vermögen aller Voraussicht nach nicht ausreichen wird, um die Kosten zu decken. Der Insolvenzverwalter hat in diesem Fall einen Anspruch darauf, dass seine Vergütung und die Auslagen aus der Staatskasse gezahlt werden.
Wer zahlt die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalter?
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gesondert vergütet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Wert des Vermögens bei der Beendigung der vorläufigen Verwaltung der Insolvenzmasse. Wie hoch die Vergütung genau ausfällt, regelt § 63 InsO:
Er erhält in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt.
Auch die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gehört zu den Kosten eines Insolvenzverfahrens und wird deshalb aus der Insolvenzmasse gezahlt. Kommt es doch nicht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, beschließt das Gericht gemäß § 26a InsO, welche Vergütung der vorläufige Insolvenzverwalter erhält.
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Bergmann
11. März 2021 um 4:27 Uhr
wer bezahlt die Instandhaltung Heizoel usw bei schlüsselgewalt
wen verwalter schon 16000.- € erhalten hat -genommen