Alle Jahre wieder steht die Weihnachtszeit an. Schnee bedeckt die Straßen, Balkons verwandeln sich in stromfressende Lichterdickichte und die arbeitende Bevölkerung sehnt die Feiertage herbei. Diejenigen unter den Berufstätigen, die Weihnachtsgeld bekommen, können sich über einen zusätzlichen Geldsegen freuen.
Doch was, wenn Sie sich in einer Privatinsolvenz befinden und die Auszahlung des Weihnachtsgeldes ansteht? Ist Weihnachtsgeld pfändbar bei einer Privatinsolvenz oder dürfen Sie dieses behalten? Wenn es möglich ist: Wie viel ist dann vom Weihnachtsgeld pfändbar? Spielt eine Rolle, dass es sich beim Weihnachtsgeld um eine Sonderzahlung handelt?
Dieser Beitrag beantwortet wichtige Fragen zur Möglichkeit der Pfändung vom Weihnachtsgeld, damit Sie auch als Schuldner unbeschwert in die festliche Jahreszeit starten können.
Die Frage, ob Weihnachtsgeld pfändbar ist kurz zusammengefasst
Weihnachtsgeld ist bis zur Hälfte des aufgerundeten monatlichen Pfändungsfreibetrags nicht pfändbar, also bis zu einem Betrag von 750 Euro (Stand: 1.7.2024). Wie der pfändbare Betrag ermittelt wird, lesen Sie hier.
Die Pfändbarkeit von Weihnachtsgeld ist in § 850a Nr. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Ja. Die oben benannte Vorschrift in der ZPO gilt auch in der Verbraucherinsolvenz.
Inhalt
Pfändung von Weihnachtsgeld – welche Berechnung und Rechtslage gilt?
Die gute Nachricht vorweg: Weihnachtsgeld ist nicht pfändbar, soweit diese Zusatzzahlung des Arbeitgebers einen Betrag von 750 Euro nicht übersteigt (Stand: 1.7.2024). Das gilt sowohl bei der Lohn- bzw. Gehaltspfändung als auch bei der Privatinsolvenz.
Eine genauere Erklärung bietet ein Blick in den Gesetzestext, der die Weihnachtsgeld-Pfändung regelt.
Ist Weihnachtsgeld pfändbar? Diese Rechtsquelle klärt auf
Bei Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Sonderzahlung, die zusätzlich zum regulären Entgelt in manchen Berufen gezahlt wird.
Ob und welche Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld pfändbar sind, ist in § 850a ZPO geregelt.
Die hier aufgeführte Liste unpfändbarer Bezüge benennt in Nr. 4:
Weihnachtsvergütungen bis zu der Hälfte des Betrages, dessen Höhe sich nach Aufrundung des monatlichen Freibetrages nach § 850c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag ergibt.
Derzeit liegt der monatliche Pfändungsfreibetrag bei 1.499,99 Euro. Auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet sind das 1.500 Euro. Demnach ist Weihnachtsgeld nicht pfändbar, wenn es die Hälfte davon – aktuell 750 Euro (Stand: 1.7.2024) – nicht überschreitet. Dieser Betrag wird jährlich zusammen mit den Pfändungsfreigrenzen aktualisiert.
Pfändung von Weihnachtsgeld bei einer Kontopfändung
Achtung: Auch wenn Weihnachtsgeld nicht voll pfändbar ist, kann der Gläubiger im Falle einer Kontopfändung darauf zugreifen, wenn Sie diese Geldleistung nicht rechtzeitig schützen. Denn oft wird der Grundfreibetrag auf dem P-Konto (aktuell 1.500 Euro, Stand: 1.7.2024) nicht ausreichen, um auch das Weihnachtsgeld vor der Pfändung zu schützen.
Beantragen Sie deshalb umgehend eine Erhöhung des Freibetrags beim Vollstreckungsgericht. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich dabei von einer Schuldnerberatungsstelle helfen.
Es ist allerdings wichtig, dass Sie schnell handeln. Denn einmal gepfändetes Weihnachtsgeld erhalten Sie gewöhnlich nicht wieder ausgezahlt.
Jetzt den Pfändungsbetrag ermitteln!
Keine Zeit zum Lesen? Das Wichtigste im Video zusammengefasst
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