Ein Insolvenzverfahren ist langwierig. Doch keine Privatinsolvenz währt ewig. Die Ziele einer jeden Insolvenz sind zum einen die maximale Befriedigung der offenen Forderungen der Gläubiger und zum anderen die Erreichung der Schuldenfreiheit des Schuldners.
Doch wann ist ein Schuldner spätestens wieder schuldenfrei bei einer Privatinsolvenz? Ist diese nach 6 Jahren vorbei? Wird der Schuldner nach Ablauf von 6 Jahren von seinen Restschulden befreit, sodass dieser im Anschluss schuldenfrei ist? Diese Fragen klären wir im Folgenden.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Dauer der Pfändung bei Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Nach 6 Jahren Abtretungsfrist fällt das zuständige Gericht eine Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung.
Das Insolvenzverfahren kann nach spätestens sechs Jahren beendet werden, wenn dem Antrag auf Restschuldbefreiung stattgegeben und diese erteilt wird. Aber nicht immer ist die Insolvenz erst nach 6 Jahren vorbei.
Dem Restschuldbefreiungsantrag wird nicht erst nach 6 Jahren stattgegeben, wenn die Restschuldbefreiung bereits vorher versagt oder vorzeitig erteilt wurde.
Inhalt
Privatinsolvenz: Nach 6 Jahren schuldenfrei?
Jede Privatinsolvenz beginnt mit einem Eröffnungsantrag, welcher beim zuständigen Amtsgericht gestellt wird. Sind die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren erfüllt, wird dieses eingeleitet und die sogenannte Wohlverhaltensphase beginnt, an deren Ende die Restschuldbefreiung steht.
Der Antrag auf Restschuldbefreiung wird in Verbindung mit dem Eröffnungsantrag gestellt. Damit der Schuldner am Ende des Insolvenzverfahrens von seinen Restschulden befreit wird, muss dieser während der Wohlverhaltensphase einigen Pflichten nachkommen. In Bezug auf den Restschuldbefreiungsantrag gilt daher gemäß § 287 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) Folgendes:
Dem Antrag ist die Erklärung beizufügen, daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abtretungsfrist) an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt.
Bei 6 Jahren handelt es sich also um die maximale Dauer einer Privatinsolvenz. Aber was passiert nach 6 Jahren nun eigentlich genau?
Was passiert also nach 6 Jahren bei einer Privatinsolvenz?
Die Abtretungsfrist beginnt mit Insolvenzeröffnung und endet mit der Restschuldbefreiung. Während dieser Zeit erklärt sich der Schuldner dazu bereit, den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter zum Zwecke der Befriedigung der offenen Forderungen der Gläubiger abzutreten.
In dieser Phase muss er außerdem einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich zumindest nachweislich darum bemühen. Zudem soll vermieden werden, während dieser Periode neue Schulden in unangemessener Höhe zu machen.
Nach spätestens 6 Jahren passiert also Folgendes:
- Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung erfolgt, wenn diese nicht vorzeitig erteilt wurde.
- Das Insolvenzverfahren gilt als beendet, wenn die Restschuldbefreiung erteilt wird.
- Der Schuldner ist nach spätestens 6 Jahren Abtretungsfrist wieder schuldenfrei und kann einen finanziellen Neustart wagen.
Ist der Schuldner sicher nach 6 Jahren schuldenfrei? Es sollte beachtet werden, dass die Restschuldbefreiung grundsätzlich auch versagt werden kann, wenn der Schuldner gegen die Auflagen verstößt, eine Insolvenzstraftat begeht oder ein Gläubiger oder der Treuhänder einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt.
Wann endet die Privatinsolvenz nicht nach 6 Jahren?
Nicht in jedem Fall dauert die Privatinsolvenz 6 Jahre. Zur vorzeitigen Beendigung des Insolvenzverfahrens kommt es in folgenden Fällen:
- Die Restschuldbefreiung wurde bereits vorher versagt.
- Die Restschuldbefreiung wurde vorzeitig erteilt.
Beachten Sie also, dass die Restschuldbefreiung nicht immer nach 6 Jahren erfolgt. Wann kann diese schon vor Ablauf von 6 Jahren erteilt werden?
- Sofort: Wenn alle Masseverbindlichkeiten sowie die Verfahrenskosten berichtigt wurden.
- Nach 3 Jahren: Wenn bis dahin 35 Prozent der offenen Forderungen und alle Verfahrenskosten bezahlt wurden.
- Nach 5 Jahren: Wenn zumindest die Verfahrenskosten getilgt wurden.
Privatinsolvenz: Was passiert nach 6 Jahren, wenn dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt wird? In diesem Fall wird das Insolvenzverfahren aufgehoben. Insolvenzgläubiger, bei denen dann immer noch offene Forderungen bestehen, können diese wieder per Zwangsvollstreckung eintreiben können. Mit dem Ende des Insolvenzverfahrens wird auch das Vollstreckungsverbot aufgehoben.
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