Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 14. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Seit 2014 lässt die Insolvenzordnung eine vorzeitige Restschuldbefreiung zu.
Seit 2014 lässt die Insolvenzordnung eine vorzeitige Restschuldbefreiung zu.

Im Normalfall dauert die Privatinsolvenz sechs Jahre, bis das Insolvenzgericht dem Schuldner im Anschluss die Restschuldbefreiung erteilt. Seit der im Juli 2014 in Kraft getretenen Insolvenzrechtsreform können die Betroffenen jedoch auch eine vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen und die Verbraucherinsolvenz damit deutlich verkürzen.

Der folgende Ratgeber fasst die gesetzlichen Möglichkeiten zusammen und erläutert deren Voraussetzungen.

Wichtiger Hinweis: Wer ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt, kommt schon nach drei Jahren in den Genuss der Restschuldbefreiung. Der Schuldner muss dafür nicht mehr die Verfahrenskosten und 35 Prozent seiner Schulden bezahlen. Es genügt, wenn er sich redlich verhält und seinen Obliegenheiten nachkommt.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.

Vorzeitige Restschuldbefreiung kurz zusammengefasst

Wie lange dauert das Privatinsolvenzverfahren normalerweise bis zur Restschuldbefreiung?

Normalerweise dauert eine Privatinsolvenz sechs Jahre. Diese Zeit kann der Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen auf drei oder fünf Jahre verkürzen.

Unter welchen Bedingungen wird der Schuldner schon nach fünf Jahren von seinen restlichen Schulden befreit?

Eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach fünf Jahren gewährt das Gericht auf Antrag, wenn der Schuldner in dieser Zeit alle Verfahrenskosten getilgt hat.

Was muss ich für eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach drei Jahren tun?

Bezahlt er innerhalb von drei Jahren nicht nur die Kosten des Verfahrens, sondern auch mindestens 35 Prozent der Insolvenzforderungen, so wird er noch früher von seinen Restschulden befreit.

Vorzeitige Restschuldbefreiung nach fünf Jahren

Eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung ist nach drei oder fünf Jahren möglich.
Eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung ist nach drei oder fünf Jahren möglich.

Normalerweise wollen Schuldner nach ihrer Privatinsolvenz ohne Schulden neu beginnen und beantragen deswegen neben der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch die Erteilung der Restschuldbefreiung.

Gemäß § 287 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) muss er diesem Antrag eine Erklärung beifügen, dass der Schuldner „seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens […] an einen […] Treuhänder abtritt.“

Die in dieser Vorschrift benannte Frist wird auch als Abtretungsfrist bezeichnet. Gemeint ist damit faktisch die Länge der Insolvenz. Nach Ablauf dieser Frist kann das Insolvenzgericht auf besagten Antrag die Restschuldbefreiung gewähren.

§ 300 InsO lässt unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Restschuldbefreiung auf entsprechenden Antrag des Schuldners zu. Eine Möglichkeit des frühzeitigen Schuldenerlasses ist die Verkürzung der Privatinsolvenz bzw. der Abtretungsfrist auf fünf Jahre, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Kosten des Verfahrens erledigt sind (§ 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO). Eine Stundung der Verfahrenskosten kommt daher in diesem Fall nicht in Betracht.

Voraussetzung hierfür ist neben dem Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung:

  • Erledigung der Kosten innerhalb der fünf Jahre
  • Glaubhaftmachung bzw. Nachweis der erledigten Kosten, z. B. mithilfe einer entsprechenden Bescheinigung des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders

Der Schuldner muss immer einen zusätzlichen bzw. eigenständigen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen, und zwar möglichst vor Ablauf der fünf Jahre. Eine unverbindliche und kostenlose Beratung rund um die Privatinsolvenz erhalten Sie beim Online-Schuldencheck **.

Verkürzung der Privatinsolvenz durch vorzeitige Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Der Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung ist immer gesondert zu stellen.
Der Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung ist immer gesondert zu stellen.

Der Schuldner kann jedoch noch früher – bereits nach drei Jahren – von seinen restlichen Schulden befreit werden, wenn er folgende Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InsO erfüllt:

  • eigenständiger Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
  • Schuldner macht Bezahlung der gesamten Verfahrenskosten innerhalb von drei Jahren glaubhaft
  • Glaubhafter Nachweis über die „Befriedigung der Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von mindestens 35 Prozent“ in diesem Zeitraum
  • Antrag muss Angaben darüber enthalten, woher die finanziellen Mittel stammen, und dass diese Angaben vollständig und richtig sind

Achtung: Innerhalb von drei Jahren der Abtretungsfrist heißt, dass die Befriedigung bis zum entsprechenden Stichtag erfolgt sein muss. Es genügt also z. B. nicht, wenn dieser Betrag etwa eine knappe Woche nach diesen drei Jahren erreicht wird. Dabei wird diese Frist immer ab dem Tag der Insolvenzeröffnung berechnet. Wer diese Abtretungsfrist auch nur knapp verpasst, bekommt keine vorzeitige Restschuldbefreiung. Dem Insolvenzgericht steht insofern auch kein Ermessensspielraum zu.

§ 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 InsO sieht sogar die Möglichkeit einer sofortigen Schuldenbefreiung vor, wenn:

  • kein Insolvenzgläubiger eine Forderung angemeldet hat oder
  • die angemeldeten Insolvenzforderungen erfüllt wurden und
  • der Schuldner die sonstigen bestehenden Masseverbindlichkeiten tilgt.

Bildnachweise:
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Mehr zur Restschuldbefreiung im Video

Was ist die Restschuldbefreiung und wie kann sie Ihnen dabei helfen, schuldenfrei zu werden? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.
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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

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8 Antworte zu “Vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung bei Privatinsolvenz”

  1. Andreas

    1. März 2023 um 18:14 Uhr

    Sehr geehrte Rechtsanwälte,
    es steht vielfach geschrieben, dass der Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung rechtzeitig und vor Ablauf der 5 Jahre gestellt werden sollte .Aber wann ist Rechtzeitig? Obwohl mein Insolvenzverfahren immer noch, nach 4,5 Jahren läuft und die Verfahrenskosten gedeckt.sind, möchte ich den Antrag stellen. So wie sich das hinzieht werde ich anscheinend nicht mal in die Wohlverhaltensphase kommen. Wie sollte ich vorgehen, ich habe bisher nichts vergleichbares gefunden.
    Ich danke im Vorfeld für Ihre Information.
    Andreas

  2. Huck

    18. Februar 2023 um 4:29 Uhr

    Guten Tag,
    ich habe meine Privatinsolvenz mit 11000euro begonnen am Ende des ersten Jahres werde ich knapp 5000euro bezahlt haben und nach 1jahr und 10 Monaten wäre ich ungefähr bei der Kompletten Begleichung der Gerichtskosten und 35 Prozent der Gesamtforderung plus den Anteil an den Verwalter. kann ich ab diesem Zeitpunkt die vorzeitige Beendigung beantragen mit Restschuldbefreiung oder muss ich die 3 Jahre alles abzahlen was möglich ist ?

  3. Piet

    25. August 2022 um 16:57 Uhr

    Hallo,
    mein Insolvenzverfahren wurde am 19.04.2017 eröffnet.
    In diesem Zeitraum bis heute wurden vom Insolvenzverwalter rund Euro 30.000 von meinem Konto gepfändet. Ich habe im März 2022 einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, diese wurde mir am 20.06.2022 erteilt. Es werden nach wie vor Pfändungen von meinem P- Konto abgebucht.
    Meine Frage: werden die Beträge die nach dem 20.06.22, dem Tag der Restschuldbefreiung, wieder auf mein Konto überwiesen?
    Danke und Grüße
    Piet

  4. Doris

    5. Juli 2022 um 19:28 Uhr

    Hallo,
    mein Insolvenzverfahren wurde am 19.Okt. 2019 eröffnet,
    kann ich schon Ende diesen Jahres eine Restschuldbefreiung bantragen ?
    Ich habe leider 1 Jahr zu früh meine Privatinsolvenz beantragt, ab 2020
    sind es nur noch 3 Jahre.
    Meine 5 Jahre sind erst im Okt. 2024 zu Ende.
    Gibt es eine Möglichkeit für eine frühre Restschuldbefreiung.
    Freundliche Grüße

    Doris

    • Dorothea

      31. Januar 2023 um 14:58 Uhr

      Hallo,
      mein Insolvenzverfahren wurde am 19.Okt. 2019 eröffnet,
      kann ich schon Ende diesen Jahres eine Restschuldbefreiung bantragen ?
      Ich habe leider 1 Jahr zu früh meine Privatinsolvenz beantragt, ab 2020
      sind es nur noch 3 Jahre.
      Meine 5 Jahre sind erst im Okt. 2024 zu Ende.
      Gibt es eine Möglichkeit für eine frühre Restschuldbefreiung.
      Freundliche Grüße

      Dorothea

  5. Matthias

    11. März 2020 um 0:54 Uhr

    Hallo,
    Ich bin bereits im Insolvenzverfahren und hatte bisher einen erhöten Freibetrag da ich 2 Kinder habe die aber nicht dauerhaft in meine Haushalt, sondern bei der leiblichen Mutter leben. (Wochenendregelung)
    Diese Mutter hat auch Unterhaltsvorschuss beantragt… soweit so gut.
    Nu erhielt ich von meinem Insolvenzverwalter ein Schreiben das ich ja monatlich nur den gezahlten Unterhaltsvorschuss (dieser ist höher als was ich überhaupt zahlen kann) tilgen würde und keinen richtigen Unterhalt leisten würde. Somit hat er meine Lohnpfändung auf das minimum herunter gesetzt.
    Hat er damit Recht? Was kann ich tun? Wie soll ich nun verhindern das neue Schulden entstehen bzw. ich nicht mit noch mehr Schulden aus dem Vervahren raus gehe als ich Überhaupt rein gegangen bin?
    Freue mich über jeden Ratschlag oder Tipp….
    Danke

  6. Peter

    25. Januar 2020 um 11:54 Uhr

    Ich bin nun seit drei Jahren in der Insolvenz. Werde ich von meinem Insolvenzverwalter informiert, wie hoch die Restschuld ist eine und vorzeitige Restschuldbefreiung möglich ist?

    • Julia

      4. März 2021 um 13:48 Uhr

      Du bekommst einen Bescheid vom Insolvenzgericht, falls du eine vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen kannst. In diesem steht dann auch das Datum, zu welchem die Befreiung beantragt werden kann.

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