Möchte der Gläubiger seinen Anspruch gegen den Schuldner zwangsweise durchsetzen, weil sie dieser einfach nicht zum Zahlen bewegen lässt, so muss er sich hierfür an den Staat wenden, konkret an die Vollstreckungsorgane. Das sind insbesondere der Gerichtsvollzieher und das Vollstreckungsgericht. Und er muss die gesetzlich geregelten Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung beachten. Welche das sind, erläutern wir im folgenden Ratgeber.
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung kurz zusammengefasst
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung sind: Antrag des Gläubigers, Titel, Klausel und Zustellung des Titels beim Schuldner.
Mitunter ja. Je nach Art der Zwangsvollstreckung gelten besondere Voraussetzungen, die der Gläubiger erfüllen muss. Welche das sind, hängt einerseits von der jeweiligen Maßnahme ab und andererseits von der Art des Anspruchs, den der Gläubiger durchsetzen will.
Das weiß er nur, wenn er sich entsprechende Informationen verschafft, beispielsweise über eine Vermögensauskunft des Schuldners. Näheres lesen Sie hier.
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Die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen im Überblick
Für jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme müssen zunächst die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung erfüllt sein. Diese gelten für jede Art der Vollstreckung.
Der Gläubiger muss zuallererst einen Vollstreckungstitel mit einer Vollstreckungsklausel erwirken. Dieser Titel ist zwingend dem Schuldner zuzustellen. Außerdem ist ein entsprechender Antrag des Gläubigers erforderlich.
Der Vollstreckungstitel ist eine öffentliche Urkunde über das Bestehen eines konkret bezeichneten Anspruchs. Das können z. B. rechtskräftige und für vorläufig vollstreckbar erklärte Endurteile sein, gerichtliche Vergleiche oder aber der Vollstreckungsbescheid aus einem gerichtlichen Mahnverfahren. Dieser Titel bildet die Grundlage für jede Art der Zwangsvollstreckung.
Weiterhin gehört die Vollstreckungsklausel zu den wichtigsten Voraussetzungen einer Zwangsvollstreckung. Die Klausel verhindert, dass ein Gläubiger mithilfe einer Abschrift oder einer Kopie zweimal vollstrecken kann. Sie lautet:
„Vorstehende Ausfertigung wird dem (Bezeichnung des Gläubigers) zum Zweck der Zwangsvollstreckung ausgefertigt.“
Dieser Titel mit Klausel ist dem Schuldner vor oder mit Beginn der Vollstreckungsmaßnahme zuzustellen. Auf diese Weise wird er von der Zwangsvollstreckung in Kenntnis gesetzt. Urteile und Beschlüsse stellt das Gericht in aller Regel dem Schuldner selbst zu. Bei anderen Vollstreckungstiteln wie z. B. dem Vollstreckungsbescheid muss sich der Gläubiger selbst um die Zustellung kümmern und den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Zu den Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung zählt auch der Antrag des Gläubigers, denn die Vollstreckungsorgane werden nicht automatisch bzw. von Amts wegen tätig. Stattdessen muss der Gläubiger die gewünschte Maßnahme beim zuständigen Vollstreckungsorgan beantragen. Dabei hat er die freie Wahl zwischen den Pfändungsmaßnahmen. Er kann auch mehrere Maßnahmen miteinander kombinieren.
Informationsbeschaffung als wesentliche Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung
Dabei stellt sich die entscheidende Frage: Für welche Form der Zwangsvollstreckung soll sich der Gläubiger entscheiden? Das hängt davon ab, welche Maßnahme den meisten Erfolg verspricht.
Besitzt der Schuldner wertvolle Bilder oder andere Sammlerstücke? Hat er ein neues, teures Auto in der Garage zu stehen? Verfügt der Schuldner über Bankguthaben oder Wertpapiere? Bekommt er ein hohes Gehalt?
Das sind wichtige Informationen für den Gläubiger. Wenn er bereits einen Vollstreckungstitel erwirkt hat, kann er die Abgabe der Vermögensauskunft beantragen und genau diese Dinge in Erfahrung bringen. Diese Auskunft ist beim Gerichtsvollzieher zu beantragen. Sie kann ggf. schon mit anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kombiniert werden.
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Schneider
21. November 2019 um 9:28 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab welcher Summe (50 € oder mehr Schulden) darf ein Gläubiger ein Mahnverfahren einleiten?
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Markus F.
9. März 2019 um 13:17 Uhr
Bin total verschuldet weiß nicht wie es weiter gehen soll
privatinsolvenz.net
8. April 2019 um 14:45 Uhr
Hallo Markus,
eine professionelle Schuldnerberatungsstelle oder ein auf Schulden spezialisierter Anwalt kann Ihnen weiterhelfen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net