Hat eine Person hohe Schulden angehäuft und kann sie diese nicht aus eigener Kraft abzahlen, bleibt ihr häufig nur die Privatinsolvenz als letzter Ausweg. Diese sorgt dafür, dass der Betroffene nach gut sechs Jahren wieder schuldenfrei ist.
In der Zwischenzeit gelten für ihn jedoch strenge Regeln. Der Schuldner muss unter anderem sein pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. In diesem Zusammenhang fragen sich viele Betroffene, ob sie frei über ihr restliches Einkommen verfügen können. Dürfen sie beispielsweise eine Versicherung trotz laufender Privatinsolvenz abschließen?
“Versicherung trotz Privatinsolvenz“ kurz zusammengefasst
Grundsätzlich dürfen Sie eine Versicherung trotz laufender Privatinsolvenz abschließen, wenn Sie dadurch keine unangemessenen Verbindlichkeiten begründen.
Viele Versicherer nehmen jedoch keine Insolvenzschuldner an, da deren Bonität und SCHUFA-Auskunft zu schlecht sind.
Ausnahmen bestehen bei Versicherungen mit Kontrahierungszwang, wie etwa der Kfz-Haftpflicht.
Inhalte
Eine Versicherung kann Antragsteller unter Umständen ablehnen
Ziel der privaten Insolvenz ist die Restschuldbefreiung. Auf dem Weg dorthin muss ein Schuldner jedoch, wie bereits erwähnt, strikte Regelungen befolgen. Kommt es diesen nicht nach, droht die Versagung der Restschuldbefreiung und das Verfahren wäre damit umsonst gewesen.
Der Schuldner ist unter anderem dazu verpflichtet, keine unangemessenen Verbindlichkeiten zu begründen. Das bedeutet, dass es grundsätzlich möglich ist, eine Versicherung trotz laufender Insolvenz abzuschließen – jedoch nur, wenn die Ausgaben dafür nicht als unangemessen bewertet werden.
Zusätzlich kann jedoch noch der betreffende Versicherer dem Schuldner einen Strich durch die Rechnung machen. In vielen Fällen kann die Versicherung nämlich selbst entscheiden, welche Kunden sie annimmt. In der Regel prüft sie vor Vertragsabschluss die Bonität – also die Kreditwürdigkeit – des Antragstellers.
Damit möchte sie sicherstellen, dass er die fälligen Beiträge auch tatsächlich zahlen kann. Die private Insolvenz sorgt in diesem Zusammenhang dafür, dass sich die Bonität des Schuldners und seine SCHUFA-Auskunft verschlechtert. Des Weiteren weiß die Versicherung, dass der Betroffene aufgrund der Insolvenz nicht über sein vollständiges Einkommen verfügen kann.
Pflicht zur Annahme: Kontrahierungszwang bei Kfz-Versicherung & Co.
In gewissen Fällen ist es jedoch möglich, eine Versicherung trotz Privatinsolvenz abzuschließen. Es gibt nämlich gewisse Versicherungen, bei denen ein sogenannter Kontrahierungszwang besteht. Das bedeutet, dass der Versicherer dazu verpflichtet ist, einen Vertrag anzunehmen. Das ist etwa bei den Pflichtversicherungen der Fall.
Ein Beispiel dafür ist die Autoversicherung. Ohne eine Kfz-Haftpflicht darf ein Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Würde eine Person aufgrund ihrer Bonität von der Versicherung abgelehnt werden, bedeutete dies, dass sie nicht mit dem Fahrzeug fahren könnte. Um dies zu verhindern, darf einem Antragsteller die Kfz-Haftpflicht in den meisten Fällen nicht verweigert werden. Gleiches gilt beispielsweise für die gesetzliche Krankenkasse.
Bereits bestehende Versicherungen in der Privatinsolvenz
Unter gewissen Voraussetzungen ist es also möglich, eine Versicherung trotz laufender Privatinsolvenz abzuschließen. Wie verhält es sich jedoch mit Versicherungen, die schon bestehen, wenn die private Insolvenz beginnt?
Private Versicherungen gehören in der Regel zur Insolvenzmasse. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter eine Versicherung unter gewissen Voraussetzungen kündigen kann.
Dies kann er tun, damit der Schuldner während der Insolvenz nicht die Beiträge zahlen muss. Des Weiteren ist es bei bestimmten Versicherungen möglich, dass bei der Kündigung ein Guthaben ausgezahlt wird.
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Torsten
19. Juli 2021 um 10:27 Uhr
Also ist eine Haftpflicht und Hausrat bei einer Insolvenz kein Problem?
Uwe
11. Februar 2021 um 18:29 Uhr
Solltest Du unbedingt haben, da es sonst zu Forderungen kommen kann, Beispiel Mietsachschäden (defektes Waschbecken, beschädigter Bodenbelg).
Mit dem Fahrrad ein fremdes Auto beschädigt (verschuldeter Unfall) usw.
Hils
3. Februar 2020 um 15:55 Uhr
Darf ich trotz privat Insolvenz eine privat Haftpflicht abschließen???