Eine Privatinsolvenz ist mit vielen Einschränkungen verbunden. So muss der Schuldner, bis er die Restschuldbefreiung gewährt bekommt, den pfändbaren Anteil seines Einkommens an den Treuhänder abgeben. Zudem geht in der Regel auch das Eigenheim in der Insolvenzmasse auf.
Daher haben viele Schuldner den Wunsch, eine Privatinsolvenz zu vermeiden. Doch ist dies tatsächlich möglich? Und wenn ja, wie? Im folgenden Ratgeber soll diese Frage näher betrachtet werden.
„Privatinsolvenz vermeiden“ kurz zusammengefasst
Wenden Sie sich so schnell wie möglich an eine Schuldnerberatungsstelle. Die Berater helfen Ihnen, eine Lösung zu erarbeiten, wie Sie Ihre Schulden – ohne Privatinsolvenz – abbauen können.
Die Schuldnerberatung entwickelt mit Ihnen zusammen einen Vorschlag für Ihre Gläubiger zum Schuldenabbau. Wenn sich die Gläubiger auf eine solche außergerichtliche Einigung einlassen, lässt sich die Privatinsolvenz vermeiden.
In diesem Fall bescheinigt die Schuldnerberatung das Scheitern. Mit diesem Nachweis können Sie Privatinsolvenz anmelden. Bevor das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt, unternimmt das Gericht einen erneuten Einigungsversuch.
Inhalte
Privatinsolvenz vermeiden: Welche Möglichkeiten gibt es?
Um eine Privatinsolvenz zu verhindern, muss in jedem Fall Kontakt mit den Gläubigern aufgenommen werden. Wer sich mit der Höhe der Schulden und der Korrespondenz mit den Gläubigern überfordert fühlt, sollte sich professionelle Hilfe holen. Ansprechpartner sind zum Beispiel Anwälte für Insolvenzrecht oder Schuldnerberatungsstellen.
Mit dieser professionellen Unterstützung muss zunächst eine Bestandsaufnahme der Schuldensituation gemacht werden. Hierzu gehören unter anderem folgende Informationen:
- Sämtliche Gläubiger mit ihren Forderungen (inkl. Kosten und Zinsen)
- Vermögen sowie Einkünfte des Schuldners
Auf dieser Grundlage kann dann die folgende Schuldenbereinigung aufbauen, die das Ziel hat, die Privatinsolvenz zu vermeiden.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren kann ein Weg sein, um die Insolvenz zu verhindern. Hierzu wird den Gläubigern (ggf. mit der Unterstützung eines Schuldnerberaters) ein detaillierter Schuldenbereinigungsplan vorgelegt, in welchem alle offenen Forderungen, die Finanzlage des Schuldners sowie sein Vorschlag zur Schuldenbereinigung verzeichnet sind.
Letzterer kann zum Beispiel in Einmal- oder Ratenzahlungen mit festgelegter Laufzeit bestehen. Damit die Gläubiger einen Anreiz haben, diesem Plan zuzustimmen, sollten seine Bedingungen besser ausfallen als in einem potentiellen Insolvenzverfahren.
Gerichtliche Schuldenbereinigung
Auch wenn der Insolvenzantrag schon gestellt ist, lässt sich die Privatinsolvenz noch vermeiden. Denn bevor über die Eröffnung des Verfahrens entschieden wird, kann auch das Insolvenzgericht den Gläubigern noch einmal einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen. Es handelt sich dann um ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren.
In diesem von gerichtlicher Seite unternommenen Versuch stehen die Chancen, eine Einigung zu erzielen, höher. Denn nun reicht es, wenn keiner der Gläubiger Einwendungen vorbringt, damit der Plan als angenommen gilt. Doch auch ablehnende Stimmen bedeuten nicht direkt das Aus: Das Gericht kann diese durch Zustimmung ersetzen, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger, die mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche auf sich vereinen, dem Schuldenbereinigungsplan zugestimmt haben.
Bildnachweise:
– fotolia.com/Andrey Popov
– istockphoto.com/shironosov
– istockphoto.com/Vladstudioraw