Schulden haben eine bestimmte Verjährungsfrist. Diese läuft laut den Regelungen des § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel nach drei Jahren ab, kann jedoch unter gewissen Umständen auf 30 Jahre verlängert werden.
Eine besondere Form von Schulden stellen Steuerschulden dar. Diese entstehen in der Regel, wenn Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen, jedoch nicht pünktlich zahlen. Viele Steuerschuldner fragen sich in einer solchen Situation, ob sie ihre Steuerschulden dank der Verjährung in Deutschland loswerden können. Doch ist das tatsächlich möglich?
Verjährung von Steuerschulden kurz zusammengefasst
Die Festsetzungsverjährung tritt nach vier Jahren ein. In diesem Zeitraum kann ein Steuerbescheid noch geändert werden – sowohl zu Ihren Gunsten als auch zu Ihrem Nachteil. Genauere Informationen haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.
In der Regel kommt es bei Steuerschulden zu einer Verjährung, wenn fünf Jahre vergangen sind. Mehr zur Zahlungsverjährung erfahren Sie hier.
Ja, das ist laut § 227 der Abgabenordnung (AO) möglich, wenn die Einziehung der Steuerschulden unbillig wäre. Dazu muss jedoch der jeweilige Einzelfall genau geprüft werden.
Inhalt
Fristen im Überblick: Wann verjähren Steuerschulden?
Festsetzungsverjährung |
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Zahlungsverjährung |
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Strafverfolgungsverjährung |
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Festsetzungsverjährung: Wann wird eine Steuerschuld fällig?
Um die Frage “Wann verjähren Steuerschulden?“ zu beantworten, müssen wir zunächst wichtige Grundlagen klären. Es gibt nämlich verschiedene Arten der Verjährung von Steuerschulden: die Festsetzungsverjährung und die Zahlungsverjährung.
Die Festsetzungsverjährung spielt eine Rolle, weil Steuerbescheide zunächst nur vorläufig gültig sind. Sie können für einen gewissen Zeitraum noch geändert werden – etwa, wenn das Finanzamt Fehler bei der Berechnung gemacht hat und diese dann korrigiert. Erst wenn die Festsetzungsverjährung eingetreten ist, kann ein Steuerbescheid nicht mehr geändert oder aufgehoben werden.
Diese Form der Verjährung von Steuerschulden tritt bei Umsatzsteuer, Einkommensteuer und den meisten anderen Steuerarten nach vier Jahren ein. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen. So verlängert sich beispielsweise die Verjährungsfrist bei Steuerschulden, wenn diese mit einer Steuerhinterziehung zusammenhängen, auf zehn Jahre.
Eine dritte Art der Verjährung von Steuerschulden ist die Strafverfolgungsverjährung. Diese ist bei Steuerstraftaten von Bedeutung. Sie gibt an, ab wann eine Straftat, nachdem sie begangen wurde, nicht mehr von den zuständigen Behörden verfolgt werden darf. Haben Sie etwa eine Steuerhinterziehung begangen, dann beträgt die Verjährungsfrist in der Regel fünf Jahre (siehe § 78 Abs. 3 Nr. 4 des Strafgesetzbuches). In besonders schweren Fällen verlängert sich die Frist gemäß § 376 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) sogar auf 15 Jahre.
Können Steuerschulden verjähren? – Infos zur Zahlungsverjährung
Gleichsam bedeutender für die tatsächliche Zahlung von Steuerschulden ist die Zahlungsverjährung. Das Finanzamt darf Schulden nach der Verjährung nicht mehr einfordern.
Die Verjährung von Steuerschulden – ob für Rentner, Erwerbstätige, Studenten etc. – tritt gemäß § 228 der AO in der Regel nach fünf Jahren ein. Zu einer auf zehn Jahre verlängerten die Zahlung der Steuerschuld betreffenden Verjährungsfrist kommt es unter anderem bei Fällen der Steuerhinterziehung oder gewerbsmäßigem, gewaltsamem oder bandenmäßigem Schmuggel.
Einen wichtigen Punkt sollten Sie hierbei zusätzlich nicht vergessen. Die die Steuerschuld betreffende Verjährung beginnt in Deutschland nicht exakt fünf bzw. zehn Jahre nachdem der Anspruch entstanden ist. Vielmehr beginnt sie erst mit dem Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres.
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Sie haben am 6. August 2020 einen Steuerbescheid erhalten und müssen Geld nachzahlen. Die Verjährung der Steuerschulden tritt fünf Jahre nach Ablauf des betreffenden Jahres ein. Damit verjährt der Anspruch am 31. Dezember 2025.
Steuerschulden einfach aussitzen? Das ist meist nicht möglich!
In der Regel tritt bei Steuerschulden die Verjährung also nach fünf Jahren ein. Bedeutet dies, dass Steuerschuldner diesen Zeitraum einfach aussitzen müssen und so bequem um die Zahlung der Schuld herumkommen?
Nein, so einfach ist es nicht. Denn der allgemein bekannte Spruch „Steuerschulden verjähren nie“ verfügt trotzdem über ein Quäntchen Wahrheit. Woran liegt das? Das Finanzamt kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, welche die Frist für die Verjährung der Steuerschulden von Neuem beginnen lässt. Dazu gehören laut § 231 Abs. 1 AO unter anderem die folgenden:
- Zusenden einer Mahnung
- Stundung der Steuerschuld
- Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme – z. B. einer Lohnpfändung
- Aufnahme von Ermittlungen, um den Wohnsitz des Steuerschuldners in Erfahrung zu bringen
- Genehmigung eines Vollstreckungsaufschubs
- Aussetzung der Vollziehung der Steuerschuld
Auch der Steuerschuldner selbst kann dafür sorgen, dass sich die Zahlungsverjährung der Steuerschulden verlängert. Dies geschieht dann, wenn er die Insolvenz anmeldet, einen Stundungsantrag stellt oder dem Finanzamt einen Plan für die Schuldenbereinigung vorlegt.
Das Finanzamt wird spätestens kurz vor Ablauf der Frist der Verjährung der Steuerschulden eine der genannten Maßnahmen ergreifen. So kann es die Verjährung immer weiter nach hinten hinausschieben.