Es gibt verschiedene Arten des Forderungsverkaufs. Ihnen gemein ist grundsätzlich, dass ein Gläubiger eine offene Forderung verkauft. Im Gegenzug erhält er eine bestimmte Summe ausgezahlt. Der Käufer der Forderung wird zum neuen Gläubiger. Es ist nun seine Aufgabe, das ausstehende Geld beim Schuldner einzutreiben.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Forderungen ist häufig der Begriff der Verität zu hören. Worum es sich dabei handelt, was das Veritätsrisiko ist und welche Rolle es spielt, erklären wir im folgenden Ratgeber.
Veritätsrisiko kurz zusammengefasst
Der Begriff leitet sich vom Lateinischen „veritas“ ab, was „Wahrheit“ bedeutet. In der Rechtswissenschaft wird mit der Verität der rechtliche Bestand einer Forderung beschrieben. Welche Kriterien erfüllt werden müssen, damit eine Forderung Verität besitzt, erklären wir hier.
Hierbei handelt es sich um das Risiko, dass eine Forderung keinen rechtlichen Bestand hat. Hierzu kann es unter anderem kommen, wenn die Forderung verjährt ist, ein Abtretungsverbot besteht oder ihr ein mündlicher Vertrag zugrunde liegt.
Das Veritätsrisiko ist beim Factoring sowie bei der Forfaitierung von Bedeutung. Beides sind Formen des Forderungsverkaufs. In beiden Fällen verbleibt das Veritätsrisiko beim Verkäufer einer Forderung.
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Was ist das Veritätsrisiko? Eine einfache Definition
Der Terminus „Verität“ leitet sich vom Lateinischen Begriff „veritas“, der Wahrheit bedeutet, ab. Im juristischen Sprachgebrauch wird damit der rechtliche Bestand einer Forderung beschrieben.
Eine Forderung besitzt Verität, wenn die folgenden Kriterien erfüllt werden:
- Sie wurde rechtmäßig erworben.
- Sie kann nachgewiesen werden, z. B. durch einen schriftlich aufgesetzten Vertrag.
- Dritte haben keine Ansprüche darauf.
- Es besteht Einredefreiheit. Das bedeutet, dass der Schuldner rechtlich nicht dazu in der Lage ist, die Forderung anzufechten.
Das Veritätsrisiko beschreibt demgegenüber das Risiko, dass eine Forderung keinen rechtlichen Bestand hat. Es ist vor allem beim Forderungsverkauf von Bedeutung. Darauf gehen wir im Folgenden näher ein.
Veritätsrisiko beim Forderungsverkauf
Das Veritätsrisiko spielt unter anderem beim Factoring sowie der Forfaitierung eine Rolle. Beide sind Arten des Forderungsverkaufs:
- Was ist unechtes bzw. echtes Factoring? Hiervon wird meist bei kleinen bis mittelhohen Forderungen gesprochen. Das Zahlungsziel liegt nicht in allzu weiter Ferne. Beim echten Factoring übernimmt der Käufer der Forderung das Ausfallrisiko. Beim unechten Factoring verbleibt es hingegen beim Verkäufer.
- Was versteht man unter Forfaitierung? Hier geht es meist um hohe Forderungen, die häufig über einen langen Zeitraum vorfinanziert werden müssen.
Was ist eine Globalzession und welche Rolle spielt sie beim Factoring? Hierbei handelt es sich um eine Forderungsabtretung. Der Schuldner tritt dabei alle bestehenden sowie möglicherweise in Zukunft entstehenden Ansprüche gegenüber Dritten an den Gläubiger ab. Das sichert den Gläubiger ab. Häufig ist eine Globalzession Teil des Factoringsvertrags.
Veritätshaftung beim Forderungskauf: Lage beim Factoring und der Forfaitierung
Wer übernimmt nun das Veritätsrisiko beim Forderungsverkauf? Oder anders formuliert: Wer haftet, wenn die verkaufte Forderung keinen rechtlichen Bestand hat?
Sowohl beim Factoring als auch bei der Forfaitierung übernimmt der Verkäufer der Forderung das Veritätsrisiko. Das wird in der Regel vertraglich festgehalten.
Liegt also keine Verität vor, ist der Verkäufer dazu verpflichtet, dem Käufer der Forderung Schadensersatz zu leisten.
Wann kann die Veritätshaftung zum Tragen kommen?
Doch wann kann es eigentlich dazu kommen, dass keine Verität bei einer Forderung besteht? Das ist unter anderem in den folgenden Fällen möglich:
- Die Forderung ist bereits verjährt und kann damit nicht mehr eingetrieben werden.
- Der Schuldner und der ursprüngliche Gläubiger (also der Verkäufer der Forderung) haben lediglich einen mündlichen Vertrag miteinander geschlossen. Die getroffenen Vereinbarungen können damit nicht nachgewiesen werden.
- Es besteht ein Abtretungsverbot gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Damit ist es dem Gläubiger verboten, die Forderung an einen Dritten zu veräußern.
Beim Factoring bzw. der Forfaitierung ist auch das Bonitätsrisiko, neben dem Veritätsrisiko, von Bedeutung. Es beschreibt das Risiko, dass ein Schuldner nicht dazu fähig ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen – beispielsweise, weil er zahlungsunfähig ist.