Welche Vergütung erhält der Insolvenzverwalter in der Privatinsolvenz?

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 28. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Vergütung vom Insolvenzverwalter ist u. a. in der Insolvenzordnung geregelt.
Die Vergütung vom Insolvenzverwalter ist u. a. in der Insolvenzordnung geregelt.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt das Insolvenzgericht normalerweise einen Insolvenzverwalter ein. Seine Hauptaufgabe besteht darin, das Schuldnervermögen (Insolvenzmasse) zu verwalten, zu verwerten und gleichmäßig an die Gläubiger zu verteilen.

Nach § 63 Insolvenzordnung (InsO) kann er für seine Arbeit eine entsprechende Vergütung und Auslagenerstattung erlangen. Nach dieser Vorschrift richtet sich die Vergütung vom Insolvenzverwalter nach der Größe der Insolvenzmasse zur Zeit der Verfahrensbeendigung.

Diese Kosten sind genauso wie die Gerichtskosten sogenannte Masseverbindlichkeiten und aus dem Schuldnervermögen bzw. der Insolvenzmasse zu bezahlen – und zwar vorrangig vor den Insolvenzgläubigern.

Vergütung vom Insolvenzverwalter kurz zusammengefasst

Wie berechnet sich die Vergütung vom Insolvenzverwalter?

Die Insolvenzverwaltervergütung berechnet sich normalerweise anhand der Insolvenzmasse. Der Verwalter erhält einen gestaffelten Prozentsatz hiervon als Bezahlung. Sie können die gestaffelten Regelsätze der unten stehenden Tabelle entnehmen.

Kann die Insolvenzverwaltervergütung auch variieren?

Je nach Aufwand und Schwierigkeit steigt oder sinkt die Regelvergütung. Näheres erfahren Sie hier.

Welche Vergütung erhält der Insolvenzverwalter, wenn kein Schuldnervermögen vorhanden ist?

Sollte gar kein Schuldnervermögen vorhanden sein, so erhält der Insolvenzverwalter eine Mindestvergütung, die gewöhnlich bei 1.000 Euro liegt, sich aber ebenfalls erhöhen oder verringern kann.

Welche Regelsätze sind als Vergütung für den Insolvenzverwalter vorgesehen?

Vergütung für den Insolvenzverwalter: Die Berechnung erfolgt gewöhnlich auf Grundlage der Insolvenzmasse.
Vergütung für den Insolvenzverwalter: Die Berechnung erfolgt gewöhnlich auf Grundlage der Insolvenzmasse.

Die wesentlichen Regeln zur Insolvenzverwaltervergütung legt neben § 63 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) fest. Sowohl § 63 Abs. 1 InsO als auch § 1 InsVV legen die Insolvenzmasse als Berechnungsgrundlage für die Vergütung zugrunde. Deren Höhe staffelt sich, je nachdem wie viel pfändbares Vermögen der Schuldner in das Insolvenzverfahren einbringt.

§ 2 InsVV bestimmt, welchen prozentualen Anteil der Insolvenzmasse die Vergütung vom Insolvenzverwalter ausmacht. Folgende Tabelle fasst die jeweiligen Regelsätze dieser Vorschrift zusammen:

Insolvenzmasse / SchuldnervermögenRegelsatz für den
Insolvenzverwalter
"erste 35.000 Euro der Insolvenzmasse"40 %
"Mehrbetrag bis zu 70.000 Euro"26 %
"Mehrbetrag bis zu 350.000 Euro"7,5 %
"Mehrbetrag bis zu 700.000 Euro"3,3 %

Die reguläre Vergütung vom Insolvenzverwalter beträgt zum Beispiel 4.000 Euro, wenn die Insolvenzmasse zum Ende des Verfahrens 10.000 Euro beinhaltet. Denn nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 InsVV kann der Verwalter für die ersten 35.000 Euro – also auch geringere Insolvenzmassen – 40 Prozent als Vergütung verlangen.

Mögliche Abweichungen vom Regelsatz

Im Einzelfall kann die Vergütung vom Insolvenzverwalter jedoch höher oder geringer als der eigentliche Regelsatz ausfallen. Diese Abweichungen lässt § 63 Abs. 1 Satz 3 InsO ausdrücklich zu, indem es heißt:

„Dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung des Verwalters wird durch Abweichungen vom Regelsatz Rechnung getragen.“

Umfangreiche und schwierige Tätigkeiten führen ggf. zu einer Erhöhung der Vergütung vom Insolvenzverwalter.
Umfangreiche und schwierige Tätigkeiten führen ggf. zu einer Erhöhung der Vergütung vom Insolvenzverwalter.

Etwas konkreter wird § 3 InsVV. Diese Vorschrift benennt einzelne Fälle, in denen sich die Vergütung aufgrund der Komplexität oder des Schwierigkeitsgrad der Verwaltertätigkeit erhöht, und wann ein Abschlag gerechtfertigt ist.

Typische Fälle für eine Erhöhung der Vergütung vom Insolvenzverwalter sind z. B.:

  • Fortführung eines Unternehmens in der Regelinsolvenz
  • erhebliche arbeitsrechtliche Fragestellungen wie Insolvenzgeld, Kündigungsschutz und Sozialplan (Regelinsolvenz/Insolvenz eines Arbeitgebers)
  • Bearbeitung von Aussonderungsrechten und Absonderungsrechten

In folgenden Situationen hingegen ist einer Verringerung der Vergütung vom Insolvenzverwalter gerechtfertigt:

  • vorherige Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters
  • vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens
  • überschaubare Vermögensverhältnisse des Schuldners bei geringer Gläubigeranzahl und Höhe der Schulden (Verbraucherinsolvenz eines ehemaligen Selbstständigen)

Nicht nur der im Insolvenzverfahren eingesetzte Verwalter erhält eine Vergütung. Auch ein vorläufiger Insolvenzverwalter kann eine Bezahlung beanspruchen, wobei sich diese anhand des Schuldnervermögens berechnet, auf das sich seine Tätigkeit bezog. Hinsichtlich dieses Schuldnervermögens liegt sein Vergütungsanspruch gewöhnlich bei 25 Prozent der Vergütung eines endgültigen Insolvenverwalters.

Keine Insolvenzmasse vorhanden: Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

Die Vergütung vom Treuhänder im Insolvenzverfahren richtet sich nach § 293 InsO und §§ 14 ff. InsVV.
Die Vergütung vom Treuhänder im Insolvenzverfahren richtet sich nach § 293 InsO und §§ 14 ff. InsVV.

In der Praxis kommt es durchaus vor, dass das Insolvenzgericht die Verbraucherinsolvenz eröffnet, obwohl überhaupt kein Schuldnervermögen, also keine Insolvenzmasse vorhanden ist. Der Gesetzgeber lässt dies zu, weil er auch mittellosen Menschen die Aussicht auf eine Restschuldbefreiung geben will.

In diesen Fällen kann aber die Vergütung für den Insolvenzverwalter nicht auf der Grundlage der Insolvenzmasse ermittelt werden.

Stattdessen steht dem Verwalter nur eine gewisse Mindestgebühr nach § 2 Abs. 2 InsVV zu:

  • Sie beträgt mindestens 1.400 Euro, wenn maximal zehn Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet haben.
  • Sie steigt um 210 Euro „für je angefangene 5 Gläubiger“ bei 11 bis 30 Gläubigern.
  • Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger um 140 Euro.“

Die Vergütung vom Insolvenzverwalter in der Verbraucherinsolvenz verringert sich nach § 13 InsVV auf lediglich 1.1200 Euro, wenn eine geeignete Stelle (z. B. eine anerkannte Schuldnerberatung) den Insolvenzantrag stellt.

Neben seiner Vergütung erhält der Verwalter die Auslagen, die ihm tatsächlich entstanden sind oder alternativ ein Pauschalbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV:

„Der Verwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters beträgt. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.“

[Quelle: § 8 Abs. 3 InsVV]
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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

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2 Antworte zu “Welche Vergütung erhält der Insolvenzverwalter in der Privatinsolvenz?”

  1. klaus

    25. August 2021 um 12:33 Uhr

    ich bin in der insolvenz die masse beträgt 130000euro davon nimmt der verwalter 66000euro honoar .ist das normal . gruss klaus

    • Steffen L.

      24. Mai 2023 um 21:36 Uhr

      Nach der vor genannten Regelsatz – Tabelle können Sie das
      Honorar ausrechnen. Nach meiner Rechnung sind dies weit
      weniger, als 66 tsd €. Das wären dann 27.600 € Honorar +
      Auslagen. Die Höhe der Auslagen sind auch hier im Beitrag
      benannt. Gruß

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