Verbraucher, die es nicht allein schaffen, ihre Schulden zu regulieren und abzubauen, steht die Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich Privatinsolvenz) offen.
Nach sechs Jahren sind sie ihre Schulden los, auch wenn diese im Insolvenzverfahren nicht vollständig ausgeglichen wurden. Dieser schuldenfreie Neubeginn ist dank der Restschuldbefreiung möglich.
Allerdings gibt es das private Insolvenzverfahren und den Schuldenerlass nicht umsonst. Vielmehr fallen Verfahrenskosten durch die Privatinsolvenz an, welche der Schuldner bezahlen muss. Diese liegen oft im vierstelligen Bereich.
Verfahrenskosten einer Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Das hängt von der Höhe Ihrer Schulden und Ihren Einkommensverhältnissen ab. Lassen Sie sich ggf. von einem Schuldenberater hierzu beraten.
Die Verfahrenskosten setzen sich aus den Gerichtskosten des Insolvenzverfahrens sowie der Vergütung und den Auslagen des Insolvenzverwalters zusammen.
Ja. Verbinden Sie Ihren Antrag auf Restschuldbefreiung mit einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten. Dann gewährt Ihnen das Gericht einen Zahlungsaufschub. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Bestandteile der Verfahrenskosten bei einer Privatinsolvenz
Bei der Privatinsolvenz setzen sich die Verfahrenskosten im Wesentlichen aus zwei Posten zusammen:
- Gerichtskosten
- Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters
Diese Gebühren sind vom Schuldner zu bezahlen bzw. aus dem Schuldnervermögen, der sogenannten Insolvenzmasse. Sie fallen nicht unter die Restschuldbefreiung.
Unter Umständen muss der Schuldner auch für eventuelle Leistungen einer Schuldnerberatung bzw. eines Anwalts aufkommen. Diese Posten gehören nicht zu den eigentlichen Verfahrenskosten der Privatinsolvenz, sondern entstehen gegebenenfalls zusätzlich:
- Zum einen fallen hierunter die Kosten für die Bescheinigung eines erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuchs mit den Gläubigern. Dieser Nachweis ist zwingend erforderlich für die Beantragung der Insolvenzeröffnung.
- Zum anderen können auch Kosten für eine Insolvenzberatung vor und während der Privatinsolvenz anfallen. Das ist immer dann der Fall, wenn sich der Schuldner diesbezüglich an einen Rechtsanwalt wendet oder wenn er sich von einer privaten kostenpflichtigen Schuldnerberatungsstelle beraten und unterstützen lässt.
Wenden Sie sich am besten an eine öffentliche bzw. gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle. Diese berät kostenlos und stellt auch die erforderliche Bescheinigung aus, ohne dafür eine Gebühr zu berechnen.
Wonach richtet sich die Höhe der Verfahrenskosten bei einer Privatinsolvenz?
Meistens lässt sich nicht genau vorhersagen, wie hoch die Kosten im Einzelfall sein werden. Denn oft ist nicht von vornherein klar, wie groß das pfändbare Schuldnervermögen (Insolvenzmasse) ist. Ausschlaggebend ist außerdem, ob überhaupt Masse vorhanden ist.
Gerichtskosten während der Verbraucherinsolvenz
Die Gerichtskosten, die bei der Verbraucherinsolvenz anfallen, basieren auf dem Gerichtskostengesetz (GKG). § 58 Abs. 1 Satz 1 GKG bestimmt hierzu Folgendes:
„Die Gebühren für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und für die Durchführung des Insolvenzverfahrens werden nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Verfahrens erhoben.“
Demnach bemessen sich die Gerichtskosten nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Verfahrensbeendigung. Außerdem kommt es maßgeblich auf den jeweiligen Verfahrensabschnitt an.
Erfahrungsgemäß liegen die Mindestgebühren dieser Verfahrenskosten der Privatinsolvenz bei knapp 2.000 Euro, die unter anderem folgende Positionen beinhalten:
- Gerichtsgebühren, z. B. für den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan
- Zustellungsgebühren pro Gläubiger
- gerichtliche Auslagen
- Veröffentlichungen
- Gerichtsgebühren für das eigentliche Insolvenzverfahren
Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters
Ebenfalls zu den Verfahrenskosten der Privatinsolvenz gehören die Kosten des Insolvenzverwalters. Dieser kann einerseits eine Vergütung für seine Verwaltertätigkeit verlangen und andererseits die Erstattung von Auslagen.
Beide Posten berechnen sich nach der Insolvenzordnung (InsO) und der Insolvenzrechtlichen Vergütungsordnung (InsVV). Auch hier bildet der Wert der Insolvenzmasse die Berechnungsgrundlage.
Mindestvergütung des Insolvenzverwalters im masselosen Verfahren
Gibt es keine Insolvenzmasse, weil der Schuldner z. B. Hartz IV bezieht und über keinerlei pfändbares Vermögen verfügt, bekommt der Insolvenzverwalter eine sogenannte Mindestvergütung. Diese liegt bei etwa 800 bis 1.000 Euro.
Des Weiteren beeinflusst die Anzahl der Gläubiger diese Verfahrenskosten der Privatinsolvenz. Dann erhöht sich die Mindestvergütung wie folgt:
- 11 bis 30 Gläubiger: um 150 Euro für je fünf angefangene Gläubiger
- ab 31 Gläubiger: um 100 Euro für je fünf angefangene Gläubiger
Massehaltiges Insolvenzverfahren: Prozentuale Regelvergütung je nach Betrag der Insolvenzmasse
Ist Insolvenzmasse vorhanden, so erhält der Insolvenzverwalter eine Regelvergütung, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse bemisst. Diese beträgt gemäß § 2 Abs. 1 InsVV:
- 40 Prozent „von den ersten 25.000 Euro der Insolvenzmasse“
- 25 Prozent „von dem Mehrbetrag bis zu 50.000 Euro“
- 7 Prozent „von dem Mehrbetrag bis zu 250.000 Euro“
Des Weiteren beinhalten diese Verfahrenskosten der Privatinsolvenz Auslagen (meist als Auslagenpauschale) und Kosten für die Zustellung von Schriftstücken an die Gläubiger, wenn das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter hiermit beauftragt hat.
Verfahrenskosten der Privatinsolvenz bezahlen – aber wann, wie und wovon?
Angesichts der doch recht hohen Kosten, stellen sich für Schuldner zwei Fragen:
- Lohnt sich die Privatinsolvenz überhaupt?
- Wie und wovon sollen sie diese Verfahrenskosten der Privatinsolvenz bezahlen, wenn sie ohnehin schon überschuldet sind?
Zur ersten Fragen möchten wir Ihnen eine Gegenfrage stellen: Was passiert mit Ihren Schulden, wenn Sie keine Privatinsolvenz anmelden? Diese bleiben bestehen und können von Ihren Gläubigern per Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Hiergegen bietet die Verbraucherinsolvenz einen gewissen Schutz, weil mit Verfahrenseröffnung Pfändungen unzulässig werden.
Außerdem winkt am Ende des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung, sodass Gläubiger ggf. noch bestehende Altschulden nicht mehr geltend machen und durchsetzen können.
Lassen Sie sich am besten rechtzeitig von einer Schuldnerberatung beraten, ob sich die Verbraucherinsolvenz für Sie lohnt oder ob es für Sie einen geeigneteren Weg in die Schuldenfreiheit gibt.
Stundung der Verfahrenskosten bei Privatinsolvenz
Wer die Verfahrenskosten nicht sofort aufbringen kann, muss dennoch nicht auf eine Entschuldung per Privatinsolvenz verzichten. Mittellose Verbraucher können eine Verfahrenskostenstundung beantragen. Dies ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Sie stellen außerdem einen Antrag auf Restschuldbefreiung.
- Sie können nachweisen, dass Ihr Einkommen und Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten der Privatinsolvenz zu decken.
- Sie wurden weder rechtskräftig zu einer Insolvenzstraftat verurteilt noch hat Ihnen das Insolvenzgericht in den letzten zehn Jahren die Restschuldbefreiung versagt.
Mit der Stundung der Verfahrenskosten Ihrer Privatinsolvenz wird Ihnen ein Zahlungsaufschub bis zur Beendigung der Privatinsolvenz gewährt. Die Verfahrenskosten werden nicht erlassen. Es wird lediglich deren Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Nach erteilter Restschuldbefreiung muss der Schuldner die Verfahrenskosten der Privatinsolvenz bei der Staatskasse begleichen. Ist er dazu nicht in der Lage, kann das Gericht ggf. die Stundung verlängern oder eine Ratenzahlung gewähren.
Erst wenn es dem Schuldner nicht gelingt, die Verfahrenskosten innerhalb von vier Jahren nach der erteilten Restschuldbefreiung zu bezahlen, werden ihm diese erlassen.
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Natascha
21. Dezember 2022 um 15:14 Uhr
Guten Tag , woher weis ich denn , wie hoch die Gerichtskosten sind ? Irgendwann muss man diese ja zurückbezahlen
Können sie mir evtl weiterhelfen ?
Ich bin jetzt mit meiner Privatinsolvenz nach 6 Jahren fertig u d habe Restschuldbefreiung verlängert bekommen.
Mit freundlich grüßen
Christopher
28. Januar 2022 um 16:32 Uhr
Hallo mal angenommen ich habe noch Verfahrenskosten wegen der Privatinsolvenz in Höhe von 1800 Euro offen die ich bisher aber nicht zahlen konnte. Nu bekomme ich 4000 Euro muss ich diese 4000 nehmen u die Verfahrens kosten zu begleichen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.