In den vergangenen Jahren ist der Onlinehandel immer wichtiger geworden. Bequem von zu Hause aus shoppen – das ist für viele mittlerweile Alltag. Die Corona-Pandemie hat dieser Entwicklung noch einen Schub gegeben.
So lag der Anteil des Onlinehandels am gesamten Einzelhandelsumsatz im Jahr 2019, also vor der Pandemie, laut dem IWF-Kurzbericht 87/2021 bei 13,3 Prozent. Im Jahr 2021 betrug er schon 18,3 Prozent – ein Anstieg von 5 Prozent.
Doch der Kauf im Internet hat auch seine negativen Seiten. Was können Sie tun, wenn Ware beschädigt ankommt? Das Verbraucherrecht spielt in einem solchen Fall eine bedeutende Rolle.
Verbraucherrecht kurz zusammengefasst
Das Verbraucherrecht umfasst sämtliche gesetzliche Regelungen, welche dem Schutz von Verbrauchern gegenüber Unternehmen dienen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Verkäufer sind dazu verpflichtet, Waren frei von Mängeln zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, hat der Verbraucher gewisse Rechte. Er kann Nacherfüllung fordern, dabei handelt es sich um eine Nachbesserung oder den Tausch gegen ein von Mängeln freies Produkt. Ist dies nicht möglich oder kommt der Verkäufer dem nicht nach, kann der Verbraucher entweder vom Kaufvertrag zurücktreten, eine Preisminderung fordern oder Schadensersatz verlangen. Ob es ein allgemeines Rückgaberecht gibt, können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Ein Anwalt für Verbraucherrecht unterstützt Sie unter anderem zu Problemen bezüglich eines Widerrufs, des Kaufrechts oder des Vertragsrechts. Wie Sie das Verbraucherrecht vor Schulden schützen soll, haben wir in diesem Abschnitt für Sie zusammengefasst.
Inhalt
Was ist das Verbraucherrecht? Eine kurze Definition
Das Verbraucherrecht dient dem Schutz von Verbrauchern. Dem liegt folgende Annahme zugrunde: Verbraucher sind Verkäufern und Herstellern von Produkten in vielen Bereichen unterlegen. So fehlen ihnen häufig Erfahrung, Fachkenntnisse und Informationen.
Damit Verbraucher nicht benachteiligt werden, gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen. All diese umfasst das Verbraucherrecht. Doch wer ist in diesem Zusammenhang eigentlich ein Verbraucher? Hierbei handelt es sich um eine Person, die ein Geschäft zu privaten Zwecken abschließt.
Die Verbraucherrechterichtlinie – ihr offizieller Name lautet Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher – umfasst Regelungen zu Informationen, die Verkäufer einem Käufer bei einem Fernabsatzgeschäft oder bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, mitteilen muss. Laut diesem gibt es in der kompletten EU ein Widerrufsrecht von 14 Tagen unter anderem für Fernabsatz-Verträge.
Was umfasst das Verbraucherrecht?
Das Verbraucherrecht umfasst eine Vielzahl von Themengebieten, wie etwa das Widerrufsrecht, das Kaufrecht oder das Vertragsrecht. Auch die Fluggastrechte gehören unter anderem dazu.
Ein wichtiges Thema stellt für viele Verbraucher vor allem die Rückgabe von Waren dar. Gibt es ein allgemeines Widerrufsrecht, Rückgaberecht oder Umtauschrecht? Entgegen der landläufigen Meinung sind Verkäufer nicht gesetzlich dazu verpflichtet, einwandfreie Ware zurückzunehmen oder umzutauschen. Aus Kulanz ermöglichen es jedoch viele Unternehmen ihren Kunden.
Ein grundsätzliches Widerrufsrecht besteht nur bei sogenannten Fernabsatzverträgen, also beispielsweise beim Kauf im Internet. Hier können Sie einen Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen – er wird damit nichtig.
Laut Verbraucherrecht sieht es jedoch anders aus, wenn Sie ein mängelbehaftetes Produkt erworben haben. In diesem Fall ist der Verkäufer zunächst verpflichtet, den Schaden zu beheben oder Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Erst in einem nächsten Schritt kann der Verbraucher den Preis mindern, den Kaufvertrag widerrufen oder – je nach Einzelfall – Schadensersatz fordern.
Verbraucherrecht in puncto Schulden: Neue Verbraucherkreditrichtlinie soll vor Überschuldung schützen
Gewisse Regelungen im Verbraucherrecht sollen Verbraucher davor schützen, Schulden anzuhäufen. Dazu gehört unter anderem auch die sogenannte neue Verbraucherkreditrichtlinie, auf die sich Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Staaten im Dezember 2022 einigten.
Die neuen Regelungen betreffen unter anderem das Verbraucherrecht für im Internet abgeschlossene kleine Kredite sowie Ratenkäufe. Kreditnehmer sollen besser darüber informiert werden, welche Kosten tatsächlich anfallen. Angaben müssen leicht verständlich und klar ausgedrückt werden.
Des Weiteren werden die Kreditgeber dazu verpflichtet, genauer zu prüfen, ob der Antragsteller tatsächlich dazu in der Lage ist, die Kreditsumme zurückzuzahlen. All dies soll Verbraucher vor einer Überschuldung schützen.