Unterhalt kann verschiedene Formen annehmen. Sehr verbreitet ist zum Beispiel der Kindesunterhalt. Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist die Folge, dass er Unterhalt schuldet.
Diese Schulden können einige Konsequenzen nach sich ziehen. Welche genau, darum soll es im Folgenden gehen. Droht mir eine Pfändung bei Unterhaltsschulden? Was geschieht in der Privatinsolvenz? Erfahren Sie hier mehr.
Unterhaltsschulden kurz zusammengefasst
Zahlt der Unterhaltspflichtige den Unterhalt nicht, geraten die Berechtigten häufig in finanzielle Schwierigkeiten und können ihren Lebensbedarf nicht mehr finanzieren. Deshalb ist die vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht strafbar. Der Unterhaltspflichtige kann wegen dieser Schulden sogar ins Gefängnis kommen.
Bezahlt der Unterhaltspflichtige seine Schulden nicht, kann der Berechtigte einen Unterhaltstitel beim Jugendamt oder Familiengericht erwirken und diesen dann zur Zwangsvollstreckung nutzen. Eine Alternative, die allerdings teuer ist, stellt die Unterhaltsklage dar.
Nein. In der Privatinsolvenz sind Schulden aus Unterhaltsforderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
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Unterhalt bei einer PrivatinsolvenzUnterhaltspfändung
Inhalte
Unterhalt und Schulden – ein problembehaftetes Sujet
Wenn Sie Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt schulden, kann dies zu schweren Konsequenzen führen. Denn die Verletzung der Unterhaltspflicht ist gemäß § 170 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat, die eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben kann.
Aus diesem Grund sollten Sie solche Zahlungen prioritär behandeln, wenn Sie Unterhalt schulden. Eine Aussage wie „Ich kann den Unterhalt nicht zahlen wegen Schulden“ kann nicht als Ausrede gelten. Schulden beim Kindesunterhalt sollten also vor anderen Forderungen beglichen werden, sobald Einkommen vorliegt.
Unterhaltsschulden beim Jugendamt
Wenn Unterhaltspflichtige ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, Unterhalt für das Kind zu zahlen, kann das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss einspringen. Dies bedeutet dann, dass diese Personen nun dem Jugendamt den Unterhalt schulden. Denn der Vorschuss muss – wie der Name schon sagt – zurückgezahlt werden. Der Gläubiger, an den der Unterhaltspflichtige nun seine Unterhaltsschulden zurückzahlen muss, ist also das Amt.
Unterhalt schulden: Was kann passieren?
Wenn Schulden beim Unterhalt bestehen, können Maßnahmen ergriffen werden, um diese einzutreiben. Dies kann auf der Grundlage eines vollstreckbaren Unterhaltstitels geschehen, der etwa das Ergebnis einer erfolgreichen Klage vor Gericht sein kann und zu einer Pfändung führen kann.
Mit diesem kann dann zum Beispiel eine Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden durchgeführt werden. Dieser Zugriff auf das Einkommen ist aufgrund der Höhe der Forderungen und der finanziellen Situation der meisten Personen, die Unterhalt schulden, in der Regel die praktikabelste Variante.
Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz
Wer in die Situation gerät, Unterhalt zu schulden, hat in der Regel größere finanzielle Probleme. Wenn diese sogar darin bestehen, dass eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, ist die Privatinsolvenz ein möglicher Ausweg aus den Schulden. Doch wie verhält es sich in der Privatinsolvenz mit den Unterhaltsschulden beim Jugendamt oder einem anderen Unterhaltsgläubiger?
Grundsätzlich werden Unterhaltsschulden in der Insolvenz wie andere Schulden behandelt. Unterhaltsgläubiger können sie also als Forderungen anmelden und werden dann bei den Verteilungen aus der Insolvenzmasse berücksichtigt.
Zu beachten ist, dass Unterhaltsschulden nicht der Restschuldbefreiung unterliegen. Das bedeutet, dass nach dem Abschluss der Privatinsolvenz die Unterhaltsschulden nicht weg sind, sodass Sie auch nach einer erfolgreich durchlaufenen Wohlverhaltensphase weiterhin den nicht bezahlten Unterhalt schulden.
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Jan
28. Oktober 2022 um 12:04 Uhr
Ich wusste gar nicht, dass Unterhaltsschulden nach 30 Jahren verjähren. Ich soll zukünftig nun mehr Unterhalt an meine Ex-Frau zahlen, als üblich. Diese lässt nicht mit sich reden und daher werde ich mich diesbezüglich bei einer Anwaltskanzlei für Familienrecht beraten lassen.
Michelle
10. Juli 2021 um 19:47 Uhr
Guten Tag
Und zwar durch eine Inhaftierung war die Zahlung des Unterhalts nicht möglich. Es hat sich eine große Summe angehäuft. Und es besteht eine Selbständigkeit die eigl. Grad erst begonnen hat. Ist es möglich das man eine Ratenzahlung beantragt bevor es zu der privatinsolvenz kommt?
LG
Daniel
7. Dezember 2019 um 7:47 Uhr
Ich habe mit erste Frau 2 Töchter
Und mit der zweiten 1 Töchter.
Da ich keinen vollständigen Unterhalt zahlen konnte habe ich das bezahlt was Jugendamt ausgerechnet hat.
Meine Jüngste Tochter ist jetzt 19 Jahre alt und wird seit diesem Jahr von ihrem Stiefvater Adoptiert.
Sie hat sogar den Familiennamen ihres Stiefvater angenommen.
Sie Vordert von mir jetzt den vollständigen Unterhalt aus Vergangenheit.
Eigentlich ist Sie rechtlich nicht mehr meine Tochter. Und ich habe immer das bezahlt was der Jugendamt vorgerechnet hat. Es war aber weniger wie das was in Titel steht,
weil ich auch weniger verdient habe.
Da Sie nicht mehr meine Tochter ist.
und Sie rechtlich auf mich als Vater verzichtet hat , frage ich hat Sie überhaupt recht von mir was zu fordern. ???
Danke für Antwort.
Maria
18. November 2019 um 11:36 Uhr
Hallo,
Mein ex hat in einem Verfahren vor Gericht den Umgang geregelt bekommen. So lautet er in rollierendem 3 Wochen Wechsel 3 Tage in der Frühschicht Woche und 7 Tage in der Nachtschicht Woche. Summiert 10 Tage im Regelfall. Heißt der unterhaltsschuldner ist in vollem umfang Unterhaltspflichtig. Dieses Modell hat mein ex bekommen. Seit der Trennung (2015) bis September 2019 zahlte er (ohne Titel) monatlich 505€ für meine beiden Kinder. Habe im April 19 eine beistandschaft eingerichtet um einen unterhaltstitel zu erwirken. Bis heute keinerlei Unterlagen. Jedoch ein Schreiben eines wieder neuen Anwalts das kein Unterhalt mehr bezahlt wird, da ein echtes paritätisches wechselmodell stattfindet (Lüge, da es ein richterliches Urteil gibt) Oktober zahlte er also nur noch 200€ und im November nur noch 100€ Unterhalt womit er mich und meine Kinder an die Bedrohung unserer Existenz führt. Ich habe Klage bei Gericht eingereicht, um einen unterhaltstitel und endlich eine Berechnung zu bekommen. Dies kann sich jedoch ziehen. Unterhaltsvorschuss wurde abgelehnt, somit ist die Frage, was kann ich noch tun?
Liebe Grüße
Sebastian
10. November 2019 um 9:30 Uhr
Meine frage ist darf man während der insolvenz unterhaltsrückstände zurück zahlen? Die schulden sind mitten in der laufenden insolvenz aufgetreten und ich möchte den Rückstand zurück zahlen. Unterhalt wird aktuell bezahlt es geht hier nur um den rückstand
Patrick. S
9. April 2019 um 9:34 Uhr
Hallo
Hätte mal eine frage
Ich komme aus Österreich habe 2 Kinder die ich nicht sehen darf aber immer brav zahlen darf und habe beim Gericht plus Jugendamt Unterhaltrückstand
Ist das Gericht und Jugendamt Gläubiger oder nicht?
Könnte ich durch Unterhaltsrückstand in den Privatinsolvenz gehen?
Da ich so keine andere Möglichkeit sehe den Rückstand zurück zu beazahlen
Mfg
privatinsolvenz.net
10. Mai 2019 um 15:09 Uhr
Hallo Patrick,
Beratung erhalten Sie durch einen Anwalt, der im österreichischen Insolvenzrecht versiert ist. Wir beschäftigen uns lediglich mit dem deutschen Insolvenzrecht.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Martina B.
25. März 2019 um 15:41 Uhr
Hallo, mein Ex geht nun endlich arbeiten, er schuldet dem Jugendamt schon 16.000 Euro. Wie kann ich ich jetzt an den Unterhalt kommen, er will nicht zahlen.
privatinsolvenz.net
10. Mai 2019 um 14:25 Uhr
Hallo Martina,
Sie müssen zunächst einen Unterhaltstitel erwirken – das ist z. B. ein gerichtlicher Beschluss, eine notarielle Urkunde oder eine Urkunde com Jugendamt, welche den Unterhaltspflichtigen zur Zahlung verpflichtet. Mit diesem Titel können Sie dann eine Zwangsvollstreckung betreiben.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Sandra K.
13. Februar 2019 um 9:45 Uhr
Guten Tag,
meine Frage lautet, an wen muß der Schuldner die anlaufenden Unterhaltsschulden bezahlen, wenn die Kinder volljährig und kein Anspruch auf laufenden Unterhalt mehr haben? An die Kinder oder dem Erziehungsberechtigten?
MfG
Sandra K.
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 11:29 Uhr
Hallo Sandra,
mit Eintreten der Volljährigkeit wird das Kind zum Anspruchsinhaber. Es kann also in der Regel durchaus vereinbart werden, dass die Zahlung direkt ans Kind geht.
Ihr Team von privatinsolvenz.net