Unterhalt schulden: Wenn der Unterhaltspflicht nicht nachgekommen wird

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn Sie Unterhalt schulden, kann dies aufgrund der Verletzung der Unterhaltspflichten zu schweren Konsequenzen führen.
Wenn Sie Unterhalt schulden, kann dies aufgrund der Verletzung der Unterhaltspflichten zu schweren Konsequenzen führen.

Unterhalt kann verschiedene Formen annehmen. Sehr verbreitet ist zum Beispiel der Kindesunterhalt. Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist die Folge, dass er Unterhalt schuldet.

Diese Schulden können einige Konsequenzen nach sich ziehen. Welche genau, darum soll es im Folgenden gehen. Droht mir eine Pfändung bei Unterhaltsschulden? Was geschieht in der Privatinsolvenz? Erfahren Sie hier mehr.

Unterhaltsschulden kurz zusammengefasst

Welche Folgen hat es für den Unterhaltspflichtigen, wenn er keinen Unterhalt zahlt?

Zahlt der Unterhaltspflichtige den Unterhalt nicht, geraten die Berechtigten häufig in finanzielle Schwierigkeiten und können ihren Lebensbedarf nicht mehr finanzieren. Deshalb ist die vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht strafbar. Der Unterhaltspflichtige kann wegen dieser Schulden sogar ins Gefängnis kommen.

Wie können Unterhaltsberechtigte ihren Anspruch durchsetzen?

Bezahlt der Unterhaltspflichtige seine Schulden nicht, kann der Berechtigte einen Unterhaltstitel beim Jugendamt oder Familiengericht erwirken und diesen dann zur Zwangsvollstreckung nutzen. Eine Alternative, die allerdings teuer ist, stellt die Unterhaltsklage dar.

Sind Unterhaltsschulden von der Restschuldbefreiung umfasst, wenn der Unterhaltspflichtige die Privatinsolvenz durchläuft?

Nein. In der Privatinsolvenz sind Schulden aus Unterhaltsforderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Weitere Ratgeber zu Unterhaltsschulden

Unterhalt bei einer PrivatinsolvenzUnterhaltspfändung

Unterhalt und Schulden – ein problembehaftetes Sujet

Wenn durch Unterhaltsschulden eine Gefährdung des Lebensbedarfs des Unterhaltsberechtigten entsteht, wird die Unterhaltspflicht verletzt.
Wenn durch Unterhaltsschulden eine Gefährdung des Lebensbedarfs des Unterhaltsberechtigten entsteht, wird die Unterhaltspflicht verletzt.

Wenn Sie Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt schulden, kann dies zu schweren Konsequenzen führen. Denn die Verletzung der Unterhaltspflicht ist gemäß § 170 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat, die eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben kann.

Aus diesem Grund sollten Sie solche Zahlungen prioritär behandeln, wenn Sie Unterhalt schulden. Eine Aussage wie „Ich kann den Unterhalt nicht zahlen wegen Schulden“ kann nicht als Ausrede gelten. Schulden beim Kindesunterhalt sollten also vor anderen Forderungen beglichen werden, sobald Einkommen vorliegt.

Unterhaltsschulden beim Jugendamt

Wenn Unterhaltspflichtige ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, Unterhalt für das Kind zu zahlen, kann das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss einspringen. Dies bedeutet dann, dass diese Personen nun dem Jugendamt den Unterhalt schulden. Denn der Vorschuss muss – wie der Name schon sagt – zurückgezahlt werden. Der Gläubiger, an den der Unterhaltspflichtige nun seine Unterhaltsschulden zurückzahlen muss, ist also das Amt.

Unterhalt schulden: Was kann passieren?

Wenn Schulden beim Unterhalt bestehen, können Maßnahmen ergriffen werden, um diese einzutreiben. Dies kann auf der Grundlage eines vollstreckbaren Unterhaltstitels geschehen, der etwa das Ergebnis einer erfolgreichen Klage vor Gericht sein kann und zu einer Pfändung führen kann.

Mit diesem kann dann zum Beispiel eine Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden durchgeführt werden. Dieser Zugriff auf das Einkommen ist aufgrund der Höhe der Forderungen und der finanziellen Situation der meisten Personen, die Unterhalt schulden, in der Regel die praktikabelste Variante.

Ab wann sind bei ausstehendem Unterhalt die Schulden verjährt? Unterhaltsschulden verjähren gemäß § 197 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ab dem Unterhaltstitel nach 30 Jahren.

Unterhaltsschulden in der Privatinsolvenz

Bei Unterhaltsschulden kann eine Privatinsolvenz Linderung verschaffen – allerdings werden sie nicht erlassen.
Bei Unterhaltsschulden kann eine Privatinsolvenz Linderung verschaffen – allerdings werden sie nicht erlassen.

Wer in die Situation gerät, Unterhalt zu schulden, hat in der Regel größere finanzielle Probleme. Wenn diese sogar darin bestehen, dass eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, ist die Privatinsolvenz ein möglicher Ausweg aus den Schulden. Doch wie verhält es sich in der Privatinsolvenz mit den Unterhaltsschulden beim Jugendamt oder einem anderen Unterhaltsgläubiger?

Grundsätzlich werden Unterhaltsschulden in der Insolvenz wie andere Schulden behandelt. Unterhaltsgläubiger können sie also als Forderungen anmelden und werden dann bei den Verteilungen aus der Insolvenzmasse berücksichtigt.

Zu beachten ist, dass Unterhaltsschulden nicht der Restschuldbefreiung unterliegen. Das bedeutet, dass nach dem Abschluss der Privatinsolvenz die Unterhaltsschulden nicht weg sind, sodass Sie auch nach einer erfolgreich durchlaufenen Wohlverhaltensphase weiterhin den nicht bezahlten Unterhalt schulden.

Doch auch wenn die Insolvenz die Unterhaltsschulden nicht beseitigt, kann die Befreiung von den übrigen Schulden zu einer Besserung der wirtschaftlichen Lage führen, sodass der Kindesunterhalt und die Schulden nach der Privatinsolvenz möglicherweise sukzessiv vom Einkommen bezahlt werden können.

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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

11 Antworte zu “Unterhalt schulden: Wenn der Unterhaltspflicht nicht nachgekommen wird”

  1. Jan

    28. Oktober 2022 um 12:04 Uhr

    Ich wusste gar nicht, dass Unterhaltsschulden nach 30 Jahren verjähren. Ich soll zukünftig nun mehr Unterhalt an meine Ex-Frau zahlen, als üblich. Diese lässt nicht mit sich reden und daher werde ich mich diesbezüglich bei einer Anwaltskanzlei für Familienrecht beraten lassen.

  2. Michelle

    10. Juli 2021 um 19:47 Uhr

    Guten Tag
    Und zwar durch eine Inhaftierung war die Zahlung des Unterhalts nicht möglich. Es hat sich eine große Summe angehäuft. Und es besteht eine Selbständigkeit die eigl. Grad erst begonnen hat. Ist es möglich das man eine Ratenzahlung beantragt bevor es zu der privatinsolvenz kommt?
    LG

  3. Daniel

    7. Dezember 2019 um 7:47 Uhr

    Ich habe mit erste Frau 2 Töchter
    Und mit der zweiten 1 Töchter.
    Da ich keinen vollständigen Unterhalt zahlen konnte habe ich das bezahlt was Jugendamt ausgerechnet hat.

    Meine Jüngste Tochter ist jetzt 19 Jahre alt und wird seit diesem Jahr von ihrem Stiefvater Adoptiert.
    Sie hat sogar den Familiennamen ihres Stiefvater angenommen.
    Sie Vordert von mir jetzt den vollständigen Unterhalt aus Vergangenheit.
    Eigentlich ist Sie rechtlich nicht mehr meine Tochter. Und ich habe immer das bezahlt was der Jugendamt vorgerechnet hat. Es war aber weniger wie das was in Titel steht,
    weil ich auch weniger verdient habe.
    Da Sie nicht mehr meine Tochter ist.
    und Sie rechtlich auf mich als Vater verzichtet hat , frage ich hat Sie überhaupt recht von mir was zu fordern. ???
    Danke für Antwort.

  4. Maria

    18. November 2019 um 11:36 Uhr

    Hallo,

    Mein ex hat in einem Verfahren vor Gericht den Umgang geregelt bekommen. So lautet er in rollierendem 3 Wochen Wechsel 3 Tage in der Frühschicht Woche und 7 Tage in der Nachtschicht Woche. Summiert 10 Tage im Regelfall. Heißt der unterhaltsschuldner ist in vollem umfang Unterhaltspflichtig. Dieses Modell hat mein ex bekommen. Seit der Trennung (2015) bis September 2019 zahlte er (ohne Titel) monatlich 505€ für meine beiden Kinder. Habe im April 19 eine beistandschaft eingerichtet um einen unterhaltstitel zu erwirken. Bis heute keinerlei Unterlagen. Jedoch ein Schreiben eines wieder neuen Anwalts das kein Unterhalt mehr bezahlt wird, da ein echtes paritätisches wechselmodell stattfindet (Lüge, da es ein richterliches Urteil gibt) Oktober zahlte er also nur noch 200€ und im November nur noch 100€ Unterhalt womit er mich und meine Kinder an die Bedrohung unserer Existenz führt. Ich habe Klage bei Gericht eingereicht, um einen unterhaltstitel und endlich eine Berechnung zu bekommen. Dies kann sich jedoch ziehen. Unterhaltsvorschuss wurde abgelehnt, somit ist die Frage, was kann ich noch tun?

    Liebe Grüße

  5. Sebastian

    10. November 2019 um 9:30 Uhr

    Meine frage ist darf man während der insolvenz unterhaltsrückstände zurück zahlen? Die schulden sind mitten in der laufenden insolvenz aufgetreten und ich möchte den Rückstand zurück zahlen. Unterhalt wird aktuell bezahlt es geht hier nur um den rückstand

  6. Patrick. S

    9. April 2019 um 9:34 Uhr

    Hallo

    Hätte mal eine frage
    Ich komme aus Österreich habe 2 Kinder die ich nicht sehen darf aber immer brav zahlen darf und habe beim Gericht plus Jugendamt Unterhaltrückstand
    Ist das Gericht und Jugendamt Gläubiger oder nicht?
    Könnte ich durch Unterhaltsrückstand in den Privatinsolvenz gehen?
    Da ich so keine andere Möglichkeit sehe den Rückstand zurück zu beazahlen

    Mfg

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 15:09 Uhr

      Hallo Patrick,

      Beratung erhalten Sie durch einen Anwalt, der im österreichischen Insolvenzrecht versiert ist. Wir beschäftigen uns lediglich mit dem deutschen Insolvenzrecht.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  7. Martina B.

    25. März 2019 um 15:41 Uhr

    Hallo, mein Ex geht nun endlich arbeiten, er schuldet dem Jugendamt schon 16.000 Euro. Wie kann ich ich jetzt an den Unterhalt kommen, er will nicht zahlen.

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 14:25 Uhr

      Hallo Martina,

      Sie müssen zunächst einen Unterhaltstitel erwirken – das ist z. B. ein gerichtlicher Beschluss, eine notarielle Urkunde oder eine Urkunde com Jugendamt, welche den Unterhaltspflichtigen zur Zahlung verpflichtet. Mit diesem Titel können Sie dann eine Zwangsvollstreckung betreiben.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  8. Sandra K.

    13. Februar 2019 um 9:45 Uhr

    Guten Tag,
    meine Frage lautet, an wen muß der Schuldner die anlaufenden Unterhaltsschulden bezahlen, wenn die Kinder volljährig und kein Anspruch auf laufenden Unterhalt mehr haben? An die Kinder oder dem Erziehungsberechtigten?
    MfG
    Sandra K.

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 11:29 Uhr

      Hallo Sandra,

      mit Eintreten der Volljährigkeit wird das Kind zum Anspruchsinhaber. Es kann also in der Regel durchaus vereinbart werden, dass die Zahlung direkt ans Kind geht.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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