Wer eine Privatinsolvenz anmelden muss, ist nicht in der Lage, sich von seinen Schulden vollständig und in absehbarer Zeit aus eigener Kraft zu befreien. Ein Insolvenzverfahren soll dafür sorgen, dass Schuldner nach einer längeren Dauer und regelmäßigen Pfändungen wieder schuldenfrei sind.
Denn während der Wohlverhaltensphase besteht für den Schuldner die Pflicht, sein Einkommen an den Treuhänder abzutreten, welcher dieses unter den Gläubigern verteilt. Besteht für den Schuldner gleichzeitig eine Unterhaltspflicht, hat dieser eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung zu erfüllen.
Doch muss eigentlich Unterhalt trotz Privatinsolvenz gezahlt werden? Hat eine bestehende Unterhaltspflicht Auswirkungen auf den Pfändungsumfang? Was passiert bei einer Privatinsolvenz mit Unterhaltsschulden? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Unterhalt bei der Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Schuldner, die dazu verpflichtet sind, Unterhalt zu zahlen, müssen auch während einer Privatinsolvenz weiterhin Unterhaltszahlungen tätigen, um Unterhaltsschulden zu vermeiden.
Erhalten Sie monatliche Unterhaltszahlungen, kann es passieren, dass diese im Rahmen einer Einkommenspfändung gepfändet werden. Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist der Unterhalt hingegen geschützt.
Ja, je mehr unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind, desto weniger kann gepfändet werden bzw. desto höher ist der Pfändungsfreibetrag.
Muss man bei einer Privatinsolvenz Unterhalt zahlen?
Ist ein Schuldner unterhaltspflichtig, muss dieser auch während einer Privatinsolvenz weiterhin Unterhalt zahlen – und das in vollem Umfang. Der Unterhalt wird demnach nicht gekürzt oder gestrichen. Damit der Schuldner dazu in der Lage ist, wird der Pfändungsfreibetrag bei einer Unterhaltspflicht erhöht.
Grundsätzlich kann erst ab einer bestimmten Einkommensgrenze gepfändet werden. Mit bestehender Unterhaltspflicht erhöht sich die Pfändungsfreigrenze. Je mehr unterhaltsberechtigte Personen (Kinder, Ehepartner, Ex-Ehepartner) vorhanden sind, desto höher ist der Pfändungsfreibetrag.
- 1 Unterhaltsberechtigter: ab einem Einkommen von 1610 Euro
- 2 Unterhaltsberechtigte: ab einem Einkommen von 1870 Euro
- 3 Unterhaltsberechtigte: ab einem Einkommen von 2120 Euro
- 4 Unterhaltsberechtigte: ab einem Einkommen von 2370 Euro
- 5 Unterhaltsberechtigte: ab einem Einkommen von 2620 Euro
Je höher das Einkommen, desto höher ist folglich der pfändbare Betrag. Der Pfändungsfreibetrag dient dazu, das Existenzminimum des Schuldners zu sichern. Über diesen kann er schließlich frei verfügen. Eine kostenlose und unverbindliche Beratung rund um den Pfändungsfreibetrag erhalten Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.
Kann der Unterhalt bei einer Privatinsolvenz gepfändet werden?
Sind Sie unterhaltsberechtigt und es bestehen Unterhaltsschulden, kann die Privatinsolvenz auch in diesem Fall dafür sorgen, dass diese durch die Insolvenzmasse beglichen werden. Besteht ein Recht auf Unterhalt und eine Privatinsolvenz wird eingeleitet, kann dieser ebenfalls gepfändet und an den Unterhaltsberechtigten als Gläubiger überwiesen werden. Die Unterhaltspfändung hat keinen Vorrang gegenüber anderen Pfändungen. Das heißt, Unterhalt wird nicht vorrangig gegenüber anderen Insolvenzforderungen behandelt.
Befinden Sie sich selbst in einer Privatinsolvenz und erhalten Unterhalt, kann dieser im Rahmen einer Kontopfändung gepfändet werden. Es ist allerdings möglich, den Unterhalt vor einer Pfändung zu bewahren, indem Schuldner ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten lassen. Auf diesem sind ein Grundfreibetrag und unpfändbare Bezüge geschützt.
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Jasmin
9. Dezember 2023 um 9:10 Uhr
Ich bekomme seit August 2023 nur mehr 15 Eur Alimente Unterhaltsvorschuss vom Gericht da der Vater des Kindes als Selbständiger in Insolvenz ist. im Dezember 2022 hat ein Gutachter € 690,00 Alimente berechnet.
Der Insolvenzverwalter überlässt dem Vater nur mehr € 1000 Existenzminimum. Es besteht eine Unterhaltspflicht für 3 Kinder (mein Sohn ist Kind Nr 2).
Ich arbeite Vollzeit als Servicekraft und kann nicht alleine für meinen Sohn und mich aufkommen, da ich als alleinerziehende Mutter selber sehr hohe Ausgaben für Wohnung, Nahrung etc habe.
der Vater arbeitet weiterhin als selbständiger und verdient € 3.800 netto.
beim Jugendamt sind 18.000 Alimenteschulden entstanden die jetzt in der Restschuldbefreiung sind.
Steht meinem 12 jährigen Sohn nicht mehr Unterhalt zu? Wie soll ein Kind mit 0,50 Cent pro Tag überleben?
Das Jugendamt wurde von mir mehrmals kontaktiert jedoch höre ich ständig von der Dame dass sie sich nicht auskennt und so einen Fall nicht hätte.
Sollte in so einem Fall nicht das Gericht mit Unterhaltsvorschuss einspringen bzw es einen Mindestunterhalt geben?
Ich bin wirklich sehr verzweifelt da meinem Sohn und mir zusammen fast nichts mehr zum Leben bleibt.
Ich bitte um dringende Hilfe!!!!
Emrah
11. Januar 2022 um 23:21 Uhr
Hallo,
Mein Mann hat 2 Kinder von der Ex-Ehe und ist bei Insolvenz eingetragen seit Oktober 2020, zahlt seitdem an regelmäßig jeden Monat als Mindestunterhalt insgesamt für beide 400€. Jetzt werden wir unsere eigenes Kind bekommen nach 4 Monaten, aber die Kindesmutter hat neulich eine Schreiben geschickt durch ihre Anwältin und schrieb das der nach Düsseldorfer Tabelle Unterhaltzahlungen bekommen soll mit einem Frist von meiner Mann verlangt.
Können Sie uns bitte in dieser Angelegenheit auf den besten Weg anleiten.
Rolf
14. Januar 2021 um 4:18 Uhr
ich würde vor zwei jahre für das Trennungsjahr Unterhalt zu zahlen wir waren nur ein Jahr verheiratet keine Kinder jetzt melde ich Insolvenz an kann ich die kosten mit in die insolvenz nehmen ich bin Rentner und habe eine Rente von 460 Euro und 400 Euro Minijob ich würde nich freuen auf eine Antwort
Harm
30. September 2020 um 23:08 Uhr
Mein Sohn ist 2017 gestorben und hinterläßt ein uneheliches Kind. Ich vermute, dass es noch Unterhaltsschulden beim Jugendamt gibt.
Nach meinem Tod wird das Enkelkind Miterbe werden, kann das Jugendamt dann noch die Begleichung der Unterhaltsschulden verlangen oder verjähren diese?
MfG GH