Unternehmen sind darauf angewiesen, dass Rechnungen fristgerecht bezahlt werden. Im Falle eines allzu hohen Zahlungsausfalls geraten sie in finanzielle Bedrängnis und die Liquidität leidet. Schließlich müssen Unternehmer ebenfalls Forderungen begleichen und z. B. Lieferungen oder Gehälter bezahlen.
Finanzielle Engpässe müssen jedoch nicht zwangsläufig mit einem Kredit überbrückt werden. Eine stetige Zahlungsfähigkeit lässt sich auch per Factoring bzw. dem Verkauf eigener Forderungen erreichen. Was sich genau dahinter verbirgt und wie sich echtes und unechtes Factoring voneinander unterscheiden, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Unechtes Factoring kurz zusammengefasst
Unechtes Factoring ist laut Definition eine Art Kreditgeschäft. Ein Unternehmer überträgt seine Forderungen auf den Factor, trägt aber weiterhin das Risiko des Zahlungsausfalls. Zahlt der Kunde wirklich nicht, kann der Factor sein Geld zurückverlangen und den Vertrag rückabwickeln.
Das echte Factoring ist ein Forderungskaufvertrag, bei welchem das Risiko des Zahlungsausfalls auf den Factor übergeht. Genau hierin liegt auch der Unterschied zur unechten Form.
In Deutschland ist eher das echte Factoring üblich, weil hier das Risiko vollständig auf das Factorunternehmen übergeht. Ein unechtes Factoring kann dann sinnvoll sein, wenn das Ausfallrisiko sehr klein ist.
Inhalt
Echtes und unechtes Factoring – Rechnungsvorfinanzierung leicht erklärt
Damit langfristige Zahlungsziele oder ein Zahlungsverzug bzw. -ausfall keinen Liquiditätsengpass verursachen, können Unternehmer ihre Rechnungen verkaufen. Diese Art der Rechnungsvorfinanzierung wird auch Factoring oder Abtretung genannt.
Das Factoringunternehmen (Factor) kauft die Forderung und bezahlt dem Forderungsinhaber die Rechnung sofort, sodass dieser nicht mehr auf die Zahlung seines Kunden warten muss. Dabei ist zwischen zwei Grundformen des Rechnungsverkaufs zu unterscheiden:
Neben dem echtem gibt es noch ein unechtes Factoring. Die beiden Formen unterscheiden sich im Wesentlichen in der Frage, wer das Ausfallrisiko (Delkredere) trägt.
- Beim echten Factoring verkauft das Unternehmen – der ursprüngliche Rechnungssteller – seine Forderung an das Factoringunternehmen. Damit geht auch die Gefahr eines Zahlungsausfalls auf den Factor über. Das Unternehmen haftet also nicht, falls sein Kunde die Rechnung nicht bezahlen sollte.
- Unechtes Factoring hingegen zeichnet sich dadurch aus, dass das Risiko des Zahlungsausfalls beim Unternehmen als Rechnungssteller verbleibt. Anders als bei der echten Form liegt hier kein reiner Forderungskauf vor, weil der Factor das Recht hat, die Abtretung der Forderung wieder rückgängig zu machen (Rückabwicklung). Die Rechnungsvorfinanzierung ist hier eher mit einem Darlehen vergleichbar.
Unechtes Factoring ist ein Darlehensvertrag. Die Abtretung der Forderung vom Unternehmen auf den Factor dient hier überwiegend der Sicherung dieses Kredits und erfolgt gleichzeitig erfüllungshalber für den Fall, dass der Kunde die Rechnung tatsächlich bezahlt.
Wann sich unechtes Factoring lohnen kann
In Deutschland hat sich überwiegend das echte Factoring durchgesetzt, weil diese Form für Unternehmen die größtmögliche Sicherheit vor einem Zahlungsausfall des Kunden bietet.
Allerdings kostet dies auch mehr als ein unechtes Factoring. Das Factorunternehmen wird sich das Ausfallrisiko regelmäßig vergüten lassen und eine entsprechende Delkrederegebühr erheben. Demnach wird das Unternehmen gewöhnlich nicht die vollständige Rechnung bezahlt bekommen, sondern nur einen gewissen Prozentsatz.
Unechtes Factoring kann sich für Unternehmen schon aus diesem Grund lohnen: weil die Delkrederegebühr wegfällt. Allerdings ist diese Art der Rechnungsvorfinanzierung nur sinnvoll, wenn das Risiko, dass der Kunde nicht zahlt, relativ gering ist.
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