Ein teurer Kredit und offene Verbindlichkeiten bei mehreren Gläubigern können schnell zur Schuldenfalle werden und den Schuldner überfordern. Eine mögliche Lösung ist die Umschuldung mithilfe eines neuen, günstigen Kredits. Der Schuldner bezahlt mit der Kreditsumme sämtliche alten Schulden und tilgt anschließend den Umschuldungskredit.
Diese Art von Schuldenabbau gelingt aber nur, wenn der Umschuldungskredit deutlich günstiger ist als alle offenen Verbindlichkeiten zusammen. Anderenfalls landet der Betroffene noch tiefer in der Schuldenspirale.
Aber ist eine solche Umschuldung auch trotz Lohnpfändung oder anderer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich? Dieser Frage gehen wir im folgenden Ratgeber auf den Grund.
Umschuldung trotz Lohnpfändung kurz zusammengefasst
Der Schuldner nimmt einen neuen Kredit auf, um damit offene Forderungen zu bezahlen. Vereinfacht gesagt: Er macht neue Schulden, um damit alte Schulden zu bezahlen.
Eine Umschuldung kann Sinn machen, wenn der Schuldner dadurch Kosten spart und wenn er sicherstellen kann, dass er in der Lage ist, den Umschuldungskredit zurückzuzahlen.
Eine Umschuldung trotz Lohnpfändung wird gewöhnlich an dem mit der Pfändung einhergehenden negativen SCHUFA-Eintrag scheitern. Die Banken werden aufgrund dessen eher kein neues Darlehen bewilligen.
Inhalt
Gut zu wissen: Was ist eine Lohnpfändung?
Kreditaufnahme zur Umschuldung trotz Lohnpfändung scheitert meistens an fehlender Bonität
Die Umschuldung bedarf zunächst einer gründlichen Vorbereitung. Sie müssen zuerst genau ausrechnen, welche Summe Sie benötigen, um all Ihre Schulden zu bezahlen – einschließlich der damit verbundenen Kosten (Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigung etc. pp.). Haben Sie Schulden bei verschiedenen Gläubigern, müssen Sie die jeweils offenen Beträge addieren.
In einem nächsten Schritt holen Sie Angebote für einen möglichen Umschuldungskredit ein. Für ein konkretes Kreditangebot wird die Bank jedoch Einkommensnachweise und eine Bonitätsauskunft der SCHUFA verlangen. Und genau hier liegt die Schwierigkeit, wenn Sie eine Umschuldung trotz Lohnpfändung planen:
Die laufende Pfändung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bei der SCHUFA hinterlegt sein, was sich negativ auf Ihre Kreditwürdigkeit auswirkt. Die Banken werden Ihnen deshalb kaum einen neuen Kredit bewilligen, weil sie fürchten, dass Sie diesen nicht zurückzahlen werden.
Gegen einen neuen Kredit zur Umschuldung trotz laufender Lohnpfändung spricht auch, dass Sie wegen dieser Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bereits auf einen Teil Ihres Einkommens verzichten müssen, sodass Ihnen weniger Geld zur Verfügung steht, um das gewünschte Umschuldungsdarlehen zurückzuzahlen.
Fazit: Die Banken werden in der Regel keinen neuen Kredit zur Umschuldung trotz Pfändung gewähren. Sie schützen sich damit einerseits selbst vor einem Verlustgeschäft und andererseits den betroffenen Verbraucher, der durch einen neuen Kredit Gefahr läuft, sich zu überschulden.
Alternative Lösungen zum Schuldenabbau statt Umschuldung trotz Lohnpfändung
Wer keinen Kredit von der Bank bekommt, kann sich natürlich an Privatpersonen oder einen privaten Kreditvermittler wenden. Bedenken Sie dabei Folgendes:
- Familie und Freunde können Ihnen möglicherweise mit einem Darlehen helfen, Ihre Schulden zu tilgen. Wenn Sie dieses Darlehen aber nicht zurückzahlen (können), gefährden Sie damit unter Umständen die Beziehung zu diesen für Sie wichtigen Menschen. Überlegen Sie sich genau, ob Sie dieses Risiko eingehen wollen.
- Private Kreditgeber und -vermittler sind nicht immer seriös. Und selbst wenn – auch sie werden sich absichern wollen, wenn sie Ihnen einen Kredit zur Umschuldung trotz Lohnpfändung verschaffen. Möglicherweise bezahlen Sie dieses Risiko mit höheren Zinsen, sodass sich die Umschuldung kaum noch lohnt.
Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen warnen immer wieder vor einem unbedacht aufgenommenen Umschuldungskredit. Wer mit dem Gedanken spielt, seine Schulden auf diese Art zu tilgen, sollte zuvor das Gespräch mit einer Schuldnerberatung suchen und sich dort beraten lassen.
Die Schuldenberater prüfen, ob die Umschuldung funktionieren kann und erarbeiten mit dem Schuldner ein Konzept, um sicherzustellen, dass dieser den Kredit auch zurückzahlen kann. Das können etwa zusätzliche Einnahmequellen (Nebenjob) sein oder Kosteneinsparungen an anderer Stelle.