Eine Überschuldung liegt vor, wenn weder Einkommen noch Vermögen ausreichen, um den bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) überschuldet, kann das verschiedene Gründe haben.
Ob eine Überschuldung vorliegt, kann oft erst nach einer eingehenden Prüfung eindeutig festgestellt werden. Dies spielt dann eine Rolle, wenn eine GmbH Insolvenz anmelden will. Denn neben der akuten und der drohenden Zahlungsunfähigkeit ist die Überschuldung ein weiterer Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Doch wann liegt eine Überschuldung bei einer GmbH vor? Wie wird festgestellt, ob eine GmbH tatsächlich überschuldet ist und was bedeutet dies für das anstehende Insolvenzverfahren? Kann die GmbH unter diesen Umständen fortbestehen? All das erfahren Sie im Folgenden.
Überschuldung einer GmbH kurz zusammengefasst
Eine GmbH gilt dann als überschuldet, wenn das Vermögen nicht mehr ausreicht, um bestehende Zahlungsverbindlichkeiten zu decken. Näheres lesen Sie hier.
Ob eine GmbH überschuldet ist, kann anhand der Zahlungsfähigkeit, der Fortführungsprognose und der Überschuldungsbilanz festgestellt werden.
Liegt eine Überschuldung bei einer GmbH vor, muss rechtzeitig ein Insolvenzantrag gestellt werden.
Inhalt
Wann ist eine GmbH überschuldet?
Um festzustellen, ob eine Überschuldung bei einer GmbH vorliegt, muss zunächst geklärt werden, ob diese noch zahlungsfähig ist. Ist dies der Fall, kann eine Fortführungsprognose erstellt werden. Dabei gilt es, folgende Fragen zu klären:
- Besteht der Wille zur Fortführung des Unternehmens?
- Existiert ein umsetzbares Konzept, wie die GmbH fortgeführt werden kann? (Aktuelles und folgendes Geschäftsjahr)
- Besagt die Liquiditätsprognose, dass eine Zahlungsunfähigkeit nicht zu erwarten ist?
Fällt die Fortführungsprognose positiv aus, muss vorerst kein Antrag auf Insolvenz gestellt werden. Bei einer negativen Fortführungsprognose hingegen muss eine Überschuldungsbilanz gezogen werden:
- Ist noch genügend Vermögen vorhanden, muss noch kein Insolvenzantrag gestellt werden. Aufgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit kann allerdings hier schon Insolvenz angemeldet werden.
- Schreibt die GmbH bereits rote Zahlen, besteht für diese eine Insolvenzantragspflicht.
Sobald die Zahlungsverbindlichkeiten also das Vermögen übersteigen, liegt eine rechnerische Überschuldung der GmbH vor. Die bilanzielle Überschuldung einer GmbH liegt vor, wenn sich in der Bilanz ein Fehlbetrag ergibt, der durch das Eigenkapital nicht gedeckt werden kann.
Ist die GmbH bereits zahlungsunfähig, liegt in jedem Fall ein Eröffnungsgrund für die Insolvenz vor.
Aus der Berechnung folgt eine Überschuldung der GmbH: Was nun?
Reicht das Vermögen der GmbH nicht aus, um bestehende Verbindlichkeiten zu decken und ist eine Fortführung des Unternehmens unwahrscheinlich, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Dies muss gemäß § 15a der Insolvenzordnung (InsO) spätestens drei Wochen nach Eintritt der Überschuldung der GmbH geschehen.
Wird der Eröffnungsantrag nicht rechtzeitig oder nicht richtig gestellt, kann das eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben.
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