Schulden und Überschuldung sind Themen, mit denen jeder in Berührung kommen kann, da sie zur gesellschaftlichen Realität gehören. Treffen kann es jeden – vorkommen kann eine Überschuldung bei einer GmbH ebenso wie bei einer Privatperson.
Die Überschuldung privater Haushalte ist ein Phänomen, das alle Gesellschaftsschichten trifft. 2017 waren laut dem Schuldneratlas der Wirtschaftsauskunftei Creditreform ca. 6,9 Millionen Menschen in Deutschland überschuldet. Dies entspricht einer Quote von rund 10 Prozent.
Die durchschnittliche Schuldenhöhe betrug dabei ca. 30.200 Euro. Das gesamte Schuldenvolumen lag bei 209 Milliarden Euro. Diese Dimensionen zeigen, dass Überschuldung keineswegs eine Marginalie ist. Doch was genau bedeutet Überschuldung? Welche Berechnung kann zu ihrer Feststellung getätigt werden?
Überschuldung kurz zusammengefasst
Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten bzw. Schulden das Vermögen des Schuldners übersteigen.
Auslöser für eine Überschuldung können einschneidende Ereignisse sein, etwa plötzliche Arbeitslosigkeit oder eine schwere Krankheit. Aber auch ein fehlerhafter Umgang mit Geld kann in die Überschuldung führen.
Überschuldete Personen sollten so früh wie möglich professionelle Hilfe aufsuchen, etwa eine Schuldnerberatungsstelle. Diese kann über mögliche Auswege wie eine Privatinsolvenz beraten.
Spezifische Informationen zur Überschuldung
Inhalt
Was ist Überschuldung? Eine Definition
Wenn von Schulden und Überschuldung die Rede ist, herrscht oft Verwirrung über die Begrifflichkeiten. Was ist der Unterschied zwischen Verschuldung und Überschuldung? Was heißt Zahlungsunfähigkeit in diesem Kontext?
Zunächst zum Grundsätzlichen: Von Verschuldung ist immer dann die Rede, wenn Personen Schulden aufnehmen. Dies ist etwas sehr Alltägliches und tritt bereits ein, wenn zum Beispiel eine Ratenzahlung in Anspruch genommen wird.
Problematisch wird eine Verschuldung erst dann, wenn sie überhandnimmt. Wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen, liegt eine Zahlungsunfähigkeit vor.
Wann genau liegt eine Überschuldung vor?
Allerdings unterscheidet sich die Zahlungsunfähigkeit von der Überschuldung. Die Definition für eine Überschuldung im Insolvenzrecht steht in der Insolvenzordnung (InsO), § 19. Dort heißt es:
Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt […].
Eine insolvenzrechtliche Überschuldung tritt also dann ein, wenn die Schulden das Vermögen des Schuldners übersteigen. Je nach Höhe des Vermögens kann also der Zeitpunkt, ab dem Personen überschuldet sind, früher oder später liegen.
Wie erfolgt die Berechnung der Überschuldung? Hierzu müssen die vorhandenen Vermögenswerte der Summe der Verbindlichkeiten gegenübergestellt werden. Übersteigen letztere die ersteren, liegt eine rechnerische Überschuldung vor.
Sollte sich herausstellen, dass bei einer GmbH Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt, so muss eine Regelinsolvenz beantragt werden. Anderenfalls macht sich die verantwortliche Person nach § 15a InsO der Insolvenzverschleppung schuldig. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Gründe für Überschuldung
Die Ursachen für das Eintreten in die Überschuldung können vielfältig sein. Möglich ist ein dramatischer Einschnitt im Leben, oftmals kann dies aber auch ein schleichender Prozess über einen längeren Zeitraum sein.
Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2016 die Hauptauslöser für private Überschuldung in Deutschland folgende Umstände:
- Arbeitslosigkeit
- Erkrankung, Sucht, Unfall
- Trennung, Scheidung, Tod des Partners/der Partnerin
- Unwirtschaftliche Haushaltsführung
- Gescheiterte Selbstständigkeit
Aus dieser Liste wird deutlich, dass Überschuldung oft infolge negativer persönlicher Ereignisse eintritt. Sollte der Auslöser eine unwirtschaftliche Haushaltsführung sein, so liegt das oft daran, dass unter anderem sogenannte Schuldenfallen eine Rolle spielen. Dies sind meistens langfristige Verbindlichkeiten, die mit hohen Kosten verbunden sind, jedoch nicht vorzeitig aufgelöst werden können.
Wege aus der Überschuldung
Was tun bei Überschuldung? Wenn die Schulden sich häufen und eine Begleichung aller Verbindlichkeiten immer ferner scheint, sollte der Schuldner versuchen, so früh wie möglich zu reagieren.
Als erster Schritt ist es bei einer Überschuldung wichtig, einen Überblick über die Finanzen zu bekommen. Konkret heißt das: Welche Schulden habe ich genau? Welchem Gläubiger schulde ich welche Summe? Am besten ist es, eine Tabelle zu erstellen, die alle Verbindlichkeiten und Gläubiger auflistet. Dann lassen sich die Schulden ordnen: Welche Forderungen haben Priorität? Mietschulden beispielsweise sollten möglichst vermieden werden, da diese schnell zu größeren Problemen führen können.
Anschließend muss auch festgestellt werden, was vorhanden ist. Wie viel Einkommen habe ich? Über welches Vermögen kann ich verfügen? Erst wenn diese grundsätzlichen finanziellen Fragen geklärt sind und geordnet auf dem Tisch liegen, kann eine Lösung des Problems beginnen.
Wer hilft bei Überschuldung?
Für Schuldner ist es wichtig zu wissen, wo sie konkret Hilfe bei Überschuldung finden können. Erste Anlaufstelle sind die Schuldnerberatungsstellen. Diese gibt es von verschiedenen Trägern. Oftmals ist die Beratung kostenlos, gerade wenn es sich um gemeinnützige Vereine oder kommunale Anbieter handelt.
Bei kommerziellen Schuldnerberatungen sollte stets nachgefragt werden, wie hoch die Kosten ausfallen werden und wie sich diese errechnen. Die Seriosität des Anbieters sollte auch daran zu erkennen sein, ob diese Angaben transparent und in selbstverständlicher Weise gegeben werden.
Insolvenz wegen Überschuldung
Sollte die Schuldnerberatung nicht dazu führen, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern vereinbart werden kann, so führt der nächste Schritt bei einer Überschuldung in die Insolvenz.
Die Insolvenzordnung nennt ganz ausdrücklich die Überschuldung als Insolvenzgrund – für juristische Personen. Ansonsten ist die Zahlungsunfähigkeit allgemeiner Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren.
Insolvenz bei der Überschuldung einer Privatperson
Bei Privatpersonen müssen für das Insolvenzverfahren andere und vor allem mehr Voraussetzungen erfüllt sein als bei Unternehmen. So muss zwingenderweise vor dem Insolvenzantrag versucht worden sein, eine gütliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Das Scheitern dieses Versuchs muss von einer anerkannten Stelle bescheinigt werden.
Zudem wird dann seitens des Gerichts noch einmal versucht, einen Schuldenbereinigungsplan zu etablieren und mit den Gläubigern auf diese Weise eine Schuldenregulierung zu vereinbaren. Erst wenn dies auch scheitert, wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet.
Bildnachweise:
– istockphotos.com/wavebreakmedia
– fotolia.com/marcus hofmann
– istockphotos.com/mactrunk
– istockphotos.com/Gina Sanders