Ein Konto dient dazu, das eigene Vermögen im Blick zu behalten und dieses zu verwalten. Egal um welche Art von Konto es sich handelt – ob Tages- oder Festgeldkonto oder Girokonto – Ihr Geld ist hier sicher aufgehoben und Sie haben es in der Hand, was mit diesem passiert.
Das ist aber nicht bei jeder Art von Konto der Fall. Ein Treuhandkonto erfüllt zwar auch die Funktion eines normalen Bankkontos, jedoch gibt es hierbei einige Unterschiede zu beachten. Doch was genau macht ein Treuhandkonto so besonders? Wer kann dieses spezielle Konto eröffnen und durch wen wird es verwaltet? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Treuhandkonto kurz zusammengefasst
Inhaber eines Treuhandkontos ist ein Treuhänder, der als einzige Person auf das Konto Zugriff hat. Er verwaltet das darauf befindliche Vermögen einer anderen Person. Hier finden Sie weitere Erläuterungen.
Damit ein Treuhandkonto eröffnet werden kann, müssen ein Treuhandvertrag zwischen Treuhänder und Treugeber und ein Kontovertrag zwischen Treuhänder und der Bank geschlossen werden.
Es wird zwischen dem offenen und dem verdeckten Treuhandkonto unterschieden. Näheres erfahren Sie hier.
Inhalte
Was ist ein Treuhandkonto? – Eine Definition
Ein Treuhandkonto zeichnet sich dadurch aus, dass es durch einen Treuhänder verwaltet wird, welcher auch gleichzeitig Inhaber dieses besonderen Kontos ist. Bei einem Treuhänder handelt es sich in der Regel um einen Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe. Somit kann ein Treuhandkonto zum Beispiel von folgenden Personen verwaltet werden:
- Rechtsanwalt
- Notar
- Steuerberater
- Insolvenzverwalter
Die Berechtigung, das Konto zu verwalten, geht also bei Eröffnung eines Treuhandkontos an einen Dritten über. Der Treuhänder ist im Anschluss die einzige Person, die auf das Konto zugreifen und das darauf befindliche Vermögen verwalten kann.
Treuhandkonto: Welche Arten gibt es?
Beim Treuhandkonto wird zwischen drei verschiedenen Arten unterschieden:
- Verdecktes Treuhandkonto: Es gibt keinen öffentlichen Hinweis darauf, dass ein solches Konto besteht. Das Konto wird durch den Treuhänder eröffnet und dieser besitzt alle Rechte, darüber zu verfügen. Daraus ergibt sich ein Nachteil für den Treugeber. Der Treuhänder handelt, als wäre es sein eigenes Konto.
- Offenes Treuhandkonto: Dieses Konto ist nach außen hin als Treuhandkonto erkennbar. Die Bank weiß demnach über das Treuhandverhältnis Bescheid. Bei der Kontoeröffnung wird sowohl der Name des Treuhänders als auch des Treugebers angegeben.
- Anderkonto: Bei diesem handelt es sich um eine spezielle Form des offenen Treuhandkontos. Es wird zwar vom Treuhänder eröffnet, allerdings kann auch der Treugeber mittels einer Vollmacht über das Vermögen verfügen.
Wann ist die Einrichtung eines Treuhandkontos notwendig?
Wann macht es eigentlich Sinn, das Recht am eigenen Vermögen zwar teilweise zu behalten, aber die Kontoverwaltung einer anderen Person zu überlassen? In folgenden Fällen kann dies eine sinnvolle Maßnahme sein:
- Bei der Immobilien- und Baufinanzierung: Die Abwicklung des Kaufs kann beschleunigt werden, da Baufinanzierungen und Kredite mit Hilfe eines Treuhandkontos schneller ausgezahlt werden können.
- Beim Mieten: Ein Treuhandkonto kann für die Mietkaution angelegt werden, die Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses gezahlt haben.
- Bei einer Erbschaft: Erbt eine minderjährige Person und soll diese erst mit der Volljährigkeit Zugriff auf das Vermögen bekommen, kann dieses bis dahin auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden.
- Bei Insolvenzverfahren: Der Insolvenzverwalter verwaltet das Geld eines Schuldners mit Hilfe des Treuhandkontos, auf welches alle Zahlungen an den Schuldner getätigt werden.
- Bei der Buchhaltung: Steuerberater können dank eines Treuhandkontos über das Konto eines Unternehmens ohne eine Vollmacht verfügen und so Zahlungen eigenständig tätigen.
Treuhandkonto eröffnen: Wie geht das?
Damit ein Treuhandkonto eröffnet werden kann, müssen im Vorfeld zwei spezielle Verträge abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich zum einen um den Treuhandvertrag und zum anderen um den Kontovertrag:
- Kontovertrag: Dieser wird zwischen dem Treuhänder und der jeweiligen Bank geschlossen. Durch diesen wird das Treuhandkonto eröffnet.
- Treuhandvertrag: Dieser wird zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber geschlossen. Letzterer überträgt damit einen Teil seines Vermögens an einen Dritten, behält allerdings seine Rechte daran.
Wurden die Verträge abgeschlossen, geht die Aufgabe der Kontoverwaltung an den Treuhänder über. Welche Pflichten er dabei zu erfüllen hat, wird ebenfalls im Treuhandvertrag festgelegt. Dem Treugeber wird dadurch eine Last genommen. Allerdings behält er sein Recht an dem auf dem Treuhandkonto befindlichen Vermögen. Seine Rechte werden ebenfalls im Treuhandvertrag geregelt.
Im Treuhandvertrag sollte zudem festgehalten werden, welche Summe (Treugut) auf dem Treuhandkonto durch den Treuhänder verwaltet werden soll.
Welche Kosten verursacht ein Treuhandkonto bei einer Bank?
Wollen Sie ein Treuhandkonto einrichten, können Sie das bei einer Bank Ihrer Wahl tun. Bei einigen Banken ist es auch möglich, ein Treuhandkonto kostenlos zu führen. Bei einem Treuhandkonto können die Kosten von jeder Bank selbst festgelegt werden. Informieren Sie sich deshalb beim jeweiligen Geldinstitut. Die Steuern werden vom Treuhänder gezahlt, da das Vermögen auf dem Konto ihm angerechnet wird.
Ist eine Pfändung vom Treuhandkonto möglich?
Das Treuhandkonto kann grundsätzlich nicht überzogen werden und die Bank darf außerdem Geld nicht einbehalten. Soll es im Rahmen einer Zwangsvollstreckung oder eines Insolvenzverfahrens zu einer Pfändung des Vermögens des Treugebers kommen, kann das Treuhandkonto nicht gepfändet werden, da dieser nicht Inhaber des Kontos ist.
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winfried
6. November 2022 um 9:32 Uhr
Ich habe fälschlicherweise Geld auf das Treuhandkonto überwiesen,will das aber nicht,wie kann ich das rückgängig machen und das Geld zurück bekommen?
Vrajlal
27. Juni 2020 um 11:17 Uhr
Wie hoch sind die Honorare ?Ist es besser Sein Vermögen über Treuhaedler verwalten zu lassen oder der Bank überlassen?
Kerstin
18. Mai 2020 um 11:22 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eines Gläubigers, hat meine Geschäftsbank mein Konto gepfändet.
Dies habe ich nur durch nicht ausgeführte Buchungen entdeckt.
Darauf habe ich die Bank konsultiert und diese hat dann ein Treuhandkonto eingerichtet und den Pfändungsbetrag hinterlegt.
Der Pfändung habe ich widersprochen und einen Teilerfolg verbucht. Jedoch ist dies noch nicht endgültig rechtskräftig.
Zwischenzeitlich buchte meine Bank zwischen meinen Girokonto und dem Treuhandkonto immer hin und her, ohne mich zu informieren.
Dies bringt mich zum momentanen Zeitpunkt in Liquiditätsschwierigkeiten.
Meine Fragen sind:
1. Das Treuhandkonto wurde ohne meine Unterschrift eröffnet. Ist das rechtens?
2. Darf die Bank auf Grund von Teilbeschlüssen und Schreiben vom Gläubiger Buchungen zwischen den Konten vornehmen?
3. Muss die Bank mich über diese Buchungen informieren?
Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin