Hat eine Privatperson oder ein Unternehmen hohe Schulden angehäuft, hilft häufig nur noch die Insolvenz. Im Jahr 2016 wurden laut Angaben des Schuldenbarometers von CRIFBÜRGEL 100.984 Privatinsolvenzen angemeldet. Demgegenüber standen 20.093 Unternehmensinsolvenzen.
Im Zusammenhang mit der Privatinsolvenz fällt häufig der Begriff „Treuhänder“. Doch welche Rolle spielt er? Und in welchen Bereichen wird ein Treuhänder noch tätig?
Der Treuhänder kurz zusammengefasst
Nein. Bis zu einer Gesetzesreform, die im Jahr 2014 in Kraft trat, gab es bei der Privatinsolvenz einen Treuhänder.
Der Treuhänder hatte weniger Rechte als ein Insolvenzverwalter.Seit der Änderung gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Insolvenzverwalter und Treuhänder.
Auch im Versicherungsrecht gibt es Treuhänder. Eine solche Person handelt zwar in eigenem Namen, jedoch im Interesse eines Auftraggebers. Näheres lesen Sie hier.
Weitere Informationen zum Treuhänder
Treuhänder & InsolvenzverwalterKosten für Treuhänder bei der Privatinsolvenz
Inhalt
Treuhänder im Insolvenzverfahren: Wichtige gesetzliche Änderungen
Zum 01.07.2014 trat eine neue Version der Insolvenzordnung (InsO) in Kraft. Diese umfasste einige wichtige Änderungen. Dazu gehört es, dass seitdem die Restschuldbefreiung unter gewissen Voraussetzungen schon nach drei bzw. fünf anstatt sechs Jahren erfolgen kann. Diese Verkürzung der Wohlverhaltensphase soll Schuldner entlasten.
Weitere Änderungen betreffen den sogenannten Treuhänder. Dieser spielte zuvor bei der Privatinsolvenz eine bedeutende Rolle. Seit der Reform gibt es jedoch bei dieser Form der Insolvenz keinen Treuhänder mehr. Vielmehr wird nun auch bei der Privatinsolvenz ein Insolvenzverwalter eingesetzt.
Treuhändler vs. Insolvenzverwalter: Welcher Unterschied bestand?
Bis Mitte 2014 galt § 313 InsO, der mit der Reform jedoch gestrichen wurde. Laut diesem war Folgendes zu beachten:
Die Aufgaben des Insolvenzverwalters werden [bei der Verbraucherinsolvenz] von dem Treuhänder (§ 292) wahrgenommen. Dieser wird abweichend von § 291 Abs. 2 bereits bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt.
Anstelle des Insolvenzverwalters wurde also bei der Privatinsolvenz ein Treuhänder eingesetzt. Zu den Aufgaben eines Treuhänders gehörte unter anderem die Aufstellung der Vermögensübersicht des Schuldners und die Verteilung des Insolvenzvermögens – nicht jedoch die Verwertung von Gegenständen, an denen Absonderungsrechte bestehen.
Des Weiteren musste der Schuldner während der Wohlverhaltensphase den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder abtreten, welcher die Summe wiederum an die Gläubiger verteilte. Im Gegensatz zum Insolvenzverwalter galt der Treuhänder weder als Vermögensverwalter noch als Verfügungsberechtigter. So oblag es ihm unter anderem auch nicht, die Steuererklärung des Schuldners abzugeben.
Bezüglich der bei der Privatinsolvenz gestellten Frage „Was darf der Treuhänder?“ war jedoch zu beachten, dass der Treuhänder im Vergleich mit dem Insolvenzverwalter lediglich eingeschränkte Befugnisse hatte. So kann ein Insolvenzverwalter unter gewissen Umständen die Rechtshandlungen des Schuldners anfechten, insofern diese dazu führen würden, dass sich die Insolvenzmasse verringert.
Der Treuhänder hatte dieses Recht hingegen nur, wenn die Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellten. Die Aufgaben, die der Treuhänder bei der Insolvenz wahrnahm, waren also in vielen Fällen vergleichbar mit denen des Insolvenzverwalters, allerdings hatte Ersterer weniger Rechte.
Kosten für den Treuhänder bei der Insolvenz: Womit ist zu rechnen?
Die bei der Privatinsolvenz für den Treuhänder anfallenden Kosten lagen vor der Gesetzesreform im Jahr 2014 unter denen, die ein Insolvenzverwalter verlangen konnte. Das lag daran, dass der Treuhänder weniger Aufgabenbereiche und Befugnisse hatte.
Da laut aktueller Definition der Treuhänder wie ein Insolvenzverwalter zu behandeln ist, erhält er auch eine entsprechend höhere Vergütung, was § 293 InsO zu entnehmen ist.
Er hat nicht nur Anspruch auf eine Vergütung für seine Tätigkeit, sondern kann auch Auslagen in angemessener Höhe erstatten lassen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, wie groß sein Zeitaufwand und der Umfang seiner Arbeit sind.
Die Kosten für den Treuhänder bei der Privatinsolvenz, die mit denen für den Insolvenzverwalter identisch sind, richten sich gemäß § 63 Abs. 1 InsO nach dem Wert der Insolvenzmasse, die zum Ende des Verfahrens vorliegt.
Haftung: Muss der Treuhänder eingehende Zahlungen überprüfen?
Wie bereits erwähnt, hat der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter bestimmte Aufgaben und Pflichten. Wie ist es in diesem Zusammenhang jedoch um die Haftung des Treuhänders bestellt, wenn ihm Fehler unterlaufen?
Zur Haftung des Treuhänders wurde am 2. Oktober 2007 vom Oberlandesgericht Celle ein wichtiges Urteil gefällt (Az.: 16 U 29/07). Die Klägerin hatte im Rahmen der Insolvenz die Wohlverhaltensphase durchlaufen. Für das Restschuldverfahren wurde ihr ein Treuhänder an die Seite gestellt, der nun vor Gericht als Beklagter auftrat.
Die Klägerin war während des Restschuldbefreiungsverfahrens erwerbstätig. Sie führte an, dass in dieser Zeit zu hohe Vergütungsanteile von ihrem Arbeitgeber an den Treuhänder abgeführt worden seien. Der Treuhänder hätte dies prüfen und feststellen müssen. Aus diesem Grund forderte sie eine Zahlung von knapp 5.100 Euro plus Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz.
Sie warf dem Treuhänder vor, gegen § 60 InsO verstoßen zu haben, der Folgendes besagt:
Der Insolvenzverwalter ist allen Beteiligten zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft die Pflichten verletzt, die ihm nach diesem Gesetz obliegen. Er hat für die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Insolvenzverwalters einzustehen.
Das Landgericht Lüneburg wies diese Klage bereits ab. Nachdem die Klägerin Revision eingelegt hatte, überprüfte dann das OLG Celle den Fall. Dieses bestätigte, dass § 60 InsO nicht angewendet werden könne. Der Treuhänder sei nicht dazu verpflichtet gewesen, zu überprüfen, ob der Arbeitgeber der Klägerin zu viel Geld an ihn überwiesen habe.
Was ist ein Treuhänder? Eine Definition laut Schuldrecht
Nicht nur bei der Insolvenz wird ein Treuhänder eingesetzt. Auch in anderen Bereichen werden Treuhänder gesucht, die gewisse Aufgaben übernehmen. Laut allgemeiner Definition ist ein Treuhänder eine Person (natürlich oder juristisch), die in Stellvertretung für ihren Auftraggeber gewisse Aufgaben wahrnimmt. Er handelt zwar im eigenen Namen, jedoch nicht, um seine eigenen Interessen durchzusetzen.
Treuhänderisch bedeutet laut Definition vielmehr, dass er die Interessen des Auftraggebers in den Vordergrund stellt. Doch wer kann ein Treuhänder sein? Grundsätzlich muss, beispielsweise im Auftrag einer GmbH, ein Treuhänder ein sachkundiger Experte sein. Des Weiteren muss er vertrauenswürdig sein. Zu den Pflichten eines Treuhänders gehört es, uneigennützig sowie zuverlässig zu sein. Außerdem muss er nach Treu und Gewissen handeln.
Sein Auftraggeber fordert außerdem von ihm, dass er Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich behält. Ein Treuhänder muss keiner bestimmten Berufsgruppe angehören. Es ist aber natürlich von Vorteil, wenn er entsprechend qualifiziert ist.
Und was macht ein Treuhänder? Welche Aufgaben und Pflichten hat er? Hier müssen wir zunächst klären, dass es zwei Formen der Treuhandschaft gibt: die rechtsgeschäftliche und die gesetzliche. Erstere gründet sich auf einen Treuhandvertrag, in welchem die Rechte und Pflichten, denen der Treuhänder zu folgen hat, festgehalten sind.
Bei der gesetzlichen Treuhandschaft wird hingegen eine Bestallungsurkunde aufgesetzt, in welchem die Einzelheiten festgehalten werden. Der Treuhänder kann herbei sämtliche Geschäfte eingehen, die bei einer herkömmlichen Verwaltung anfallen. Vor allem gehört die Sicherung der Vermögenswerte nicht geschäftsfähiger oder abwesender Personen zu seinem Aufgabenbereich.
Treuhänder in puncto Versicherung
Auch im Versicherungsrecht lassen sich Treuhänder finden – sogar viele unterschiedliche Formen. Hierzu gehören unter anderem die folgenden:
- Allgemeiner Treuhänder: Dieser nimmt aufsichtsrechtliche Befugnisse im Interesse der Versicherten wahr.
- Treuhänder für das Sicherungsvermögen: Er schützt das Sicherungsvermögen von Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds und Pensionskassen.
- Bedingungstreuhänder: Dieser ist nur bei der Krankenversicherung nach Art einer Lebensversicherung vorgesehen. Er wird bei Bedingungs- und Beitragsanpassungen tätig.
- Prämientreuhänder: Er muss zustimmen, damit es zu Prämienänderungen bei der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung kommen kann.
Bildnachweise:
– istockphoto.com/lisegagne
– istockphoto.com/rjmiz
– fotolia.com/Gina Sanders
– istockphoto.com/Vladstudioraw
– istockphoto.com/shironosov
– fotolia.com/Jakub Jirsák