Ein wenig diskutiertes Laster zieht sich in Deutschland seit Jahrzehnten durch alle Generationen, zerstört Familien und gefährdet die finanzielle Sicherheit von Haushalten bis an den Punkt der Existenzbedrohung.
Die Rede ist von der Spielsucht. In Deutschland liegt die Zahl der krankhaft Spielsüchtigen Schätzungen zufolge bei 438.000. Dabei sind junge Männer am stärksten gefährdet. Und selbst, wenn sich die Lust am Glücksspiel nicht zu einer Krankheit ausbildet, ist doch das Risiko groß, schnell viel Geld zu verlieren und Spielschulden anzuhäufen.
Doch welche gesetzlichen Regelungen gelten zum Thema Spielschulden? Wäre ein Kredit eine Möglichkeit, sich dieser zu entledigen? Wo erhalten Sie bei Spielschulden Hilfe? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen.
Spielschulden kurz zusammengefasst
Nein. Spielschulden können im Gegensatz zu anderen Schulden im Regelfall nicht eingeklagt werden.
Sollten Sie Spielschulden haben und diese umschulden wollen, sollten Sie bedenken, dass sie dann wieder einklagbar sind.
Bei Spielsucht können Sie die kostenlose Hilfe-Hotline 0800 1 37 27 00 anrufen. Kommen zu den Spielschulden weitere Schulden hinzu, sollten sich die Betroffenen auch von einer professionellen Schuldnerberatung unterstützen lassen.
Inhalt
Spielschulden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Spielschulden haben im deutschen Recht unter den Forderungen, die Gläubiger einem Schuldner gegenüber haben können, eine Sonderrolle inne. Sicherlich ist vielen Menschen der Satz „Spielschulden sind Ehrenschulden“ ein Begriff.
Dieser ist darauf zurückzuführen, dass Spielschulden vor dem Gesetz in der Regel nicht einklagbar sind, womit sie sich von anderen Forderungen unterscheiden. Diese Regelung geht aus § 762 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hervor. Hier besagt Absatz 1:
Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
Dementsprechend sind Spielschulden keine einklagbaren Forderungen, wie ein Beispiel verdeutlicht:
Walter K. ist fußballbegeistert und überzeugt, dass sein Verein das nächste Spiel gewinnt. Deshalb schließt er mit seinen Freunden eine Wette ab und setzt 50 Euro auf den Sieg seiner Mannschaft.
Allerdings kommt es anders, als Walter erwartet hatte: Sein Team verliert und nun hat er bei seinen Freunden Schulden in Höhe von 50 Euro, die diese Schulden jedoch nicht vor Gericht einklagen können.
Spielschulden umschulden – ist das möglich?
In der Regel ist es möglich, aus öffentlichem Glücksspiel resultierende Spielschulden umzuschulden. Das bedeutet, dass Sie bei einem Kreditinstitut einen Kredit aufnehmen und mit diesem Geld Ihre Spielschulden bezahlen können. Eventuell können Sie so Ihre Konditionen verbessern und Mahngebühren vermeiden. Allerdings sollten Sie beachten, dass Ihre Schulden dann keine Spielschulden mehr sind, sondern Kreditschulden. Dann kann die Bank die Schulden als legitime Forderungen vor Gericht einklagen, sollte es zu Zahlungsausfällen kommen.
Spielschulden – wie schützen sich Unternehmen?
Ein kurzer Blick in die Fußgängerzonen Deutschlands zeigt: Eine Sonderrolle bei den Spielschulden nehmen legale, zugelassene Wettbüros und Spielhallen ein.
In den meisten Wettbüros ist es nicht möglich, einen Betrag auf Kredit zu wetten. Stattdessen, muss der gewettete Betrag eingezahlt werden, damit die Wette zustande kommt.
So hat das Büro die Sicherheit, dass es an sein Geld kommt, sollten Sie Ihre Wette verlieren. Auch in Spielcasinos wird in der Regel im Vorfeld bezahlt. So tauschen Sie etwa beim Eintritt Bargeld in Casino-Jetons ein.
Besitzt das Wettbüro eine behördliche Genehmigung im Sinne des §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), so ist der Spieler an seine Spielschulden gebunden. Diese sind gerichtlich einklagbar. Wettanbieter ohne Lizenz hingegen machen sich strafbar.
Spielschulden – wo Sie Hilfe bekommen
Sollte es doch dazu kommen, dass Sie Spielschulden machen, können Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden. Dazu nehmen Sie am besten mit Ihrer Kommune oder einem wohltätigen Träger wie der Caritas oder der Diakonie Kontakt auf, die Schuldnerberatung oft kostenlos anbieten.
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