„Jeder Rückschlag enthält ein Samenkorn des Erfolgs.“ Diese Worte stammen von Erich Lejeune, einem deutschen Unternehmer. Von einer erfolgreichen Selbstständigkeit träumen viele. Eine eigenes Unternehmen birgt viele Chancen, aber auch das Risiko des Scheiterns, sprich der Insolvenz. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sie reichen von zahlungsunfähigen Kunden, familiären Gründen, über eine zu geringe Nachfrage und eine unzureichende Marktanalyse bis hin zu gravierenden Fehlern bei der Unternehmensführung.
Doch was geschieht, wenn der schlimmste Fall wirklich eintritt? Was bedeutet Insolvenz in der Selbstständigkeit? Und welche Folgen hat diese? Gilt das Verfahren der Privatinsolvenz auch für selbstständig Tätige? Und kann ein Schuldner selbstständig bleiben trotz Insolvenz? Mit diesen und anderen Fragen befasst sich der folgende Ratgeber.
Privatinsolvenz für selbstständig Tätige kurz zusammengefasst
Nein. Zahlungsunfähige Selbstständige müssen die Regelinsolvenz beantragen.
Ehemalige Selbstständige können nur dann Privatinsolvenz beantragen, wenn sie maximal 19 Gläubiger haben und die Schulden nicht aus Arbeitsverhältnissen stammen. Alle anderen müssen die Regelinsolvenz durchlaufen.
Vermeiden Sie die Insolvenz, indem Sie in guten Zeiten finanzielle Rücklagen bilden und sich umfassend über wirtschaftliche und rechtliche Aspekte informieren.
Weitere Ratgeber zur Selbstständigkeit bei der Privatinsolvenz
Selbstständig trotz Privatinsolvenz
Inhalt
Wann muss ein Selbstständiger Insolvenz anmelden?
Wenn nicht genug Geld in die Kasse fließt, wird es irgendwann eng. Dennoch wollen die wenigsten Selbstständigen die Flinte gleich ins Korn werfen. Schließlich haben sie ihr ganzes Herzblut in das Unternehmen gesteckt.
Trotzdem lässt es sich in manchen Fällen nicht vermeiden, dass ein Selbstständiger Insolvenz anmelden muss. Bevor wir der Frage nachgehen, ob die Privatinsolvenz für selbstständig oder freiberuflich Tätige möglich ist, schauen wir uns zunächst an, wann eine Insolvenz des selbstständig Arbeitenden vorliegt.
Stellt sich nach einer realistischen Einschätzung der wirtschaftlichen Situation heraus, dass der Selbstständige bzw. der Freiberufler zahlungsunfähig ist oder dies in naher Zukunft sein wird, dann kommt die Insolvenz für Selbstständige in Betracht.
Was das genau bedeutet, erklärt § 17 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO):
„Der Schuldner ist zahlungsfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seinen Zahlungen einstellt.“
Konkret bedeutet das, dass der Selbstständige innerhalb von drei Wochen Liquiditätslücken von mindestens 10 Prozent aufweist, ohne dass er sicher davon ausgehen kann, dass diese in absehbarer Zeit ausgeglichen werden.
§ 18 Abs. 2 Inso definiert die drohende Zahlungsunfähigkeit wie folgt:
„Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.“
Selbstständig und insolvent? Das sollten Sie beachten
Ein Insolvenzverfahren hat unangenehme Folgen. Dennoch ist sie die einzige Möglichkeit, eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Diese ermöglicht dem (ehemals) Selbstständigen einen Neuanfang ohne Schulden.
Hat ein Unternehmen eine bestimmte Rechtsform (GmbH, AG u. ä.) so muss der Verantwortliche, z. B. der Geschäftsführer, einen Insolvenzantrag stellen.
Dieser ist innerhalb von drei Wochen ab Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Anderenfalls macht sich der Verantwortliche der Insolvenzverschleppung strafbar.
Privatinsolvenz für selbstständig Tätige oder doch Regelinsolvenz?
Vor der Frage, welches Verfahren der Insolvenz bei Selbstständigen Anwendung findet, sollte immer der Versuch stehen, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Durch entsprechende Verhandlungen mit den Gläubigern lässt sich die Insolvenz für Freiberufler und Selbstständige mitunter vermeiden.
Hierbei ist anwaltliche Unterstützung ratsam. Denn ein Anwalt für Insolvenzrecht hat eine andere Verhandlungsbasis gegenüber den Gläubigern als der Schuldner selbst.
Die Gläubiger wissen, dass eine Regel- oder Privatinsolvenz ihres selbstständig tätigen Schuldners unmittelbar bevorsteht, wenn sie das Vergleichsangebot zur Schuldenbereinigung ablehnen.
Lässt sich eine Insolvenz nicht abwenden, so stellt sich die Frage, welches Insolvenzverfahren Selbstständige beantragen können bzw. müssen.
Hier gilt folgende Grundregel:
- Für alle Freiberufler, Selbstständigen und Unternehmen gilt die Regelinsolvenz.
- Die Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz gilt hingegen für sogenannte natürliche Personen, also für Privatpersonen bzw. Verbraucher. Das sind z. B. Arbeitnehmer, arbeitslose Menschen und Rentner.
Gibt es eine Möglichkeit, die Privatinsolvenz als Selbstständiger zu beantragen?
In Ausnahmefällen steht die Privatinsolvenz auch ehemals selbstständig tätigen Menschen offen, die ihre Selbstständigkeit aufgegeben haben. Sie müssen dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vor der Beantragung der Privatinsolvenz muss die selbstständige Tätigkeit beendet sein.
- Der Schuldner hat maximal 19 Gläubiger und überschaubare Vermögensverhältnisse.
- Die Schulden dürfen nicht aus einem Arbeitsverhältnis stammen. Das heißt, er darf weder Löhne noch Lohnsteuern oder Sozialversicherungsabgaben schulden.
In allen anderen Fällen kann gewöhnlich keine Privatinsolvenz als Selbstständiger beantragt werden. Dieser muss dann die Regelinsolvenz durchlaufen.
Selbstständig trotz Insolvenz – ist das möglich?
Unternehmer, die die Regelinsolvenz beantragt haben, können unter bestimmten Voraussetzungen selbstständig bleiben trotz Insolvenzverfahren. Für die Fortsetzung der Selbstständigkeit stellt sich aber nur die Frage des „Ob“, sondern auch des „Wie“.
Außerdem muss der Unternehmer mit seiner freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit genügend Gewinn erwirtschaften, um davon seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Weil sich die Ausgangslage bei jedem Unternehmer anders gestaltet, ist eine gute und umfassende Beratung ratsam. Außerdem entscheidet der Insolvenzverwalter über eine mögliche Selbstständigkeit des Insolvenzschuldners.
Auch Privatpersonen können sich unter Umständen selbstständig machen trotz ihrer Privatinsolvenz. Auch sie sollten sich zuvor von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt hierzu beraten lassen. Denn wer während der Privatinsolvenz selbstständig arbeiten möchte, benötigt ein gutes Konzept bzw. einen guten Businessplan. Sie müssen noch sorgfältiger planen als andere, schon weil ihnen aufgrund des mit der Privatinsolvenz verbundenen SCHUFA-Eintrags Kredite und andere Verträge eher verwehrt werden.
Tipps, um die Regel- oder Privatinsolvenz für selbstständig Tätige zu vermeiden
- Legen Sie sich bereits in guten Zeiten einen finanziellen Puffer für unerwartete Notfälle zu, z. B. für mögliche Steuernachzahlungen.
- Behalten Sie stets ihre finanzielle Situation im Blick, damit Sie jederzeit rechtzeitig reagieren können.
- Beschäftigen Sie sich jedoch nicht nur mit den finanziellen Aspekten Ihrer Arbeit, sondern haben Sie auch die rechtlichen Grundlagen im Hinterkopf, beispielsweise wenn Ihr Unternehmen in einer bestimmten Rechtsform geführt werden soll.
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mario
9. März 2024 um 21:04 Uhr
Guten Abend, ich möchte ihm eine Frage stellen, vor 10 Jahren habe ich eine Privatinsolvenz gemacht, heute könnte ich eine weitere Insolvenz für Selbstständige machen.
Vielen Dank