Wer wegen zu vieler Schulden auf eine Insolvenz zusteuert, hat oft unzählige Fragen und Sorgen zu diesem Thema. Abgesehen von Unsicherheiten zum Ablauf und dem Umgang mit Gläubigern und dem Insolvenzverwalter geht es auch um die eigene Lebenssituation.
Bei vielen Menschen geht der Glaube um, während der Insolvenz müssten sie ihr ganzes Geld abgeben und hätten dann nichts mehr für das Überleben. Dem ist aber nicht so. Der Selbstbehalt sorgt bei Privatinsolvenz dafür, dass die Schuldner zumindest das Existenzminimum zur Verfügung haben.
Doch was heißt das konkret? Was bleibt mir bei einer Privatinsolvenz übrig? Wie viel darf ich behalten? Welche genaue Höhe hat der Eigenbehalt bei einer Privatinsolvenz? Diese Fragen sollen im folgenden Ratgeber geklärt werden.
Selbstbehalt bei Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Der Selbstbehalt ist der Anteil des Einkommens, der während des Insolvenzverfahrens nicht gepfändet werden darf. Er sichert dem Schuldner während der Insolvenz das Existenzminimum.
Die Höhe der Pfändungsfreigrenze ist in der Pfändungstabelle festgelegt. Derzeit liegt sie bei 1179,99 Euro für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten.
Sollte der Schuldner anderen gegenüber unterhaltspflichtig sein, erhöht sich der Freibetrag. Die genauen Werte lassen sich der Pfändungstabelle entnehmen.
Weitere Informationen zur Insolvenz
Privatinsolvenz – was darf ich behalten?Freibetrag in der Privatinsolvenz
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Selbstbehalt bei Privatinsolvenz: Worum handelt es sich?
Wer so viele Schulden anhäuft, dass die Privatinsolvenz der letzte Ausweg ist, muss sich an viele Verhaltensregeln halten. So ist der Schuldner dafür verantwortlich, sowohl beim Antrag als auch während des eigentlichen Insolvenzverfahrens sowie der anschließenden Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung seine gesamten Einkünfte anzugeben.
Es ist aber nicht so, dass der insolvente Schuldner sein gesamtes Einkommen an den Insolvenzverwalter und mittelbar an die Gläubiger abgeben müsste. Schließlich muss er selbst ja auch noch von irgendetwas leben. Hierfür gibt es den Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz.
Wie viel Geld darf man bei Privatinsolvenz behalten?
Der Selbstbehalt in der Privatinsolvenz ist ein Freibetrag, über den Schuldner verfügen können, ohne dass sie diesen zur Insolvenzmasse beitragen müssen. Erst oberhalb dieser Pfändungsfreigrenze wird bei Privatinsolvenz und Wohlverhaltensphase das Geld unter den Gläubigern aufgeteilt.
Doch wie hoch ist der Selbstbehalt bei Privatinsolvenz konkret? Wie viel Geld bleibt mir bei einer Privatinsolvenz? Die Pfändungsfreigrenzen werden gesetzlich festgelegt und in regelmäßigen Abständen (alle zwei Jahre) an die veränderten Lebenshaltungskosten angepasst.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Nachzulesen sind die aktuellen Werte immer in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung, die auch als Pfändungstabelle bekannt ist.
Privatinsolvenz: Die Pfändungsfreigrenze
Um die Pfändungstabelle für den Privatinsolvenz-Selbstbehalt richtig zu verstehen, sollten Sie zunächst Folgendes wissen: Die allgemeine Pfändungsgrenze liegt derzeit (Stand: 2018) bei 1139,99 Euro. Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Betrag in jedem Fall Ihr Einkommen behalten dürfen.
Sollten Sie für andere Personen unterhaltspflichtig sein, erhöht sich der Freibetrag entsprechend. Eine Unterhaltspflicht besteht beispielsweise für Kinder oder für geringverdienende Ehepartner.
Unterhaltspflichtige Personen | Freigrenze |
---|---|
0 | 1139,99 |
1 | 1569,99 |
2 | 1799,99 |
3 | 2039,99 |
4 | 2279,99 |
5 und mehr | 2519,99 |
Konkret heißt das bei einer Privatinsolvenz für den Selbstbehalt bei einem Ehepaar: Der Schuldner hat eine höhere Pfändungsgrenze, er kann also mehr von seinem Gehalt behalten. Ebenso ist bei einer Privatinsolvenz der Selbstbehalt mit einem Kind höher. Haben Sie mehrere Kinder, steigt der Pfändungsfreibetrag entsprechend.
Selbstbehalt bei Privatinsolvenz: Tabelle
Muss ich alles, was über den Freibetrag hinausgeht, abgeben? Nein. Nun kommt nämlich die Pfändungstabelle ins Spiel. Denn auch wenn Sie ein höheres Einkommen haben, können Sie von dem Teil, der über der Grenze liegt, einen pfändungsfreien Anteil behalten.
Wie viel das genau ist, also wie hoch Ihr Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz ist, können Sie der Tabelle entnehmen. Hierzu suchen Sie die Zeile, in der Ihr monatlicher Nettolohn verzeichnet ist, und konsultieren dort dann die Spalte, die die Zahl der Personen angibt, für die Sie unterhaltspflichtig sind.
Ebenso wie bei der Freigrenze wird nämlich auch bei den pfändbaren Beträgen, die darüber hinausgehen, der Unterhalt berücksichtigt.
Ausnahmen: Was ist unpfändbar?
Es gibt auch Arten von Einkommen, die in der Regel von der Pfändung ausgenommen sind. Diese sind in §§ 850a und 850b ZPO festgelegt. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Weihnachtsgeld (bis höchstens 500 Euro)
- Erziehungsgelder
- Blindenzulagen
- Unterhaltsrenten
- Hinterbliebenenrenten
Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz für Rentner
Überschuldung ist ein Phänomen, das alle Altersgruppen betreffen kann. Daher sind auch ältere Menschen von diesem Problem nicht verschont. Gerade hohe Kosten für medizinische Behandlungen oder ähnliches können zu einer Anhäufung von Schulden führen.
Wer als Rentner in die Insolvenz geht, ist ebenso von der Pfändung betroffen wie alle anderen auch. Dabei gilt die Rente in der Regel als normales Einkommen, sodass es nur bis zur Pfändungsgrenze komplett behalten werden kann.
P-Konto für den Selbstbehalt bei Privatinsolvenz
Um sicherzugehen, dass der Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz tatsächlich beim Schuldner bleibt, sollte dieser ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) einrichten. Auf diesem Konto ist monatlich ein Guthaben von 1133,80 Euro pauschal vor Pfändungen geschützt. Dies entspricht der allgemeinen Pfändungsgrenze.
Sollte das Konto gepfändet werden, kann der Schuldner dank des Freibetrags immer noch darauf zugreifen und in der Höhe des pfändungsfreien Betrags Überweisungen und Abhebungen vornehmen. Dies ist wichtig, um während der Insolvenz handlungsfähig zu bleiben und zum Beispiel auch Mietschulden zu vermeiden.
Wie lässt sich ein P-Konto einrichten?
Grundsätzlich können Sie ganz normal bei Ihrer Bank die Einrichtung eines solchen Pfändungsschutzkontos beantragen, um sich den Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz zu sichern.
Es ist auch möglich, das bestehende Girokonto umwandeln zu lassen. Diese Umstellung muss die Bank kostenfrei durchführen. Anschließend können jedoch Kontoführungsgebühren anfallen, die allerdings nicht höher ausfallen dürfen als zuvor.
Wichtig zu wissen ist, dass ein P-Konto nur als Einzelkonto eingerichtet werden kann. Sollten Sie also zuvor das Girokonto als Gemeinschaftskonto betrieben haben, müssen Sie dies entweder vor der Umstellung ändern oder aber einfach ein unabhängiges P-Konto einrichten.
Weitere Beträge auf dem P-Konto schützen
Da bei einem P-Konto zunächst nur der grundlegende Selbstbehalt bei einer Privatinsolvenz geschützt ist, also bis zur unteren Pfändungsfreigrenze, sollten Sie sich um eine Aufstockung kümmern, wenn Ihnen mehr zusteht.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie – wie oben erwähnt – für andere Personen unterhaltspflichtig sind. Den erhöhten Freibetrag müssen Sie dann bei der Bank mit einer Bescheinigung nachweisen, damit der Schutz auch für den höheren Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz gewährt werden kann.
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Waltraud
9. März 2019 um 17:13 Uhr
Hallo, wir sind kurz vor der Privatinsolvenz, denke dass es sonst für uns keine andere Möglichkeit gibt. Da wir eine Eigentumswohnung haben, frage ich mich, wie schnell wir unsere Wohnung verlassen müssen. Mein Mann und ich sind beide auf unsere Autos angewiesen, da wir sehr ländlich wohnen und es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt um in die Arbeit zu kommen. Müssen wir trotzdem damit rechnen, dass uns die Autos genommen werden, ein Auto hat ungefähr einen Wert von 5000, Euro und das andere ungefähr 3000 Euro. Mein Mann fährt jeden Tag insges. 65 km da können wir keine alte Kiste gebrauchen, die dann immer wieder reparaturfällig wird. Ich selbst habe einen Schwerbehindertenausweis 60 % und ich bin auf das Auto für meine Arztfahrten und für meinen Nebenjob (bekomme Erwerbsminderungsrente) angewiesen
privatinsolvenz.net
8. April 2019 um 14:47 Uhr
Hallo Waltraud,
wird das Fahrzeug benötigt, um die Arbeitsstelle zu erreichen und ist der Weg nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bestreiten, dürfen Sie dieses in der Regel behalten. Ausnahmen bestehen bei teuren Fahrzeugen – hier kann es zu einer Austauschpfändung kommen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Lumida
26. April 2019 um 20:17 Uhr
Guten Aben,
ich befinde mich in der Regelinsolvez.
Leider kann mir niemand sagen, was ich verdienen darf.
Ich bin Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern 7+8 und bekomme nur UVG für beide Kids. Ich selber habe einen Nettoverdienst von 1.098€
Meine Chefin würde mir gerne mehr bezahlen aber keiner weiß was mir zu steht.
Wäre froh endlich eine klare Aussage zu erhalten
privatinsolvenz.net
13. Mai 2019 um 15:08 Uhr
Hallo Lumida,
dies können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen. Dabei gilt, dass der Unterhaltsvorschuss nicht pfändbar ist, also nicht zu Ihrem Einkommen hinzugerechnet wird.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Andread
6. März 2019 um 6:05 Uhr
Hallo ich habe eine Frage?
Was ist eingendlich mit Premie jedes Jahr Urlaub Geld Weihnachtsgeld.Ich habe in Ausland ein Kind das ich unterhalt zahle und die Schulden da abzählen tue,Und hier in Deutschland noch 2 Kinder da meine exfrau auf unterhalt noch nicht verklagt hat wie soll ich das machen?
privatinsolvenz.net
8. April 2019 um 14:37 Uhr
Hallo Andread,
Informationen erhalten Sie auf https://www.privatinsolvenz.net/urlaubsgeld-pfaendbar/ und https://www.privatinsolvenz.net/weihnachtsgeld-pfaendbar/.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Ralf w.
5. März 2019 um 16:21 Uhr
Hallo ich habe eine Frage im bin in laufender Insolvenz und bekomme meine spesen über Einkommensteuer zurück darf der insolvenzverwalter das einbehalten oder steht es mir zu
privatinsolvenz.net
8. April 2019 um 14:33 Uhr
Hallo Ralf,
Informationen rund um das Thema „Spesen“ erhalten Sie auf https://www.privatinsolvenz.net/spesen-pfaendbar/.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Michael S.
2. März 2019 um 17:51 Uhr
Hollo, ich bin seit knapp 2 Jahren in der Privatinsolvenz und bis jetzt hatte ich immer eine Lohn und Kontopfändung so dass ich nur meinen Freibetrag hatte.
Jetzt ist das Hauptverfahren abgeschlossen und angeblich ist jetzt keine Kontopändung mehr sondern nur noch die Lohnpfändung.
Ist das richtig und kann ich nun über das ganze Geld auf dem Konto frei verfügen oder muss ich jetzt das übrige Geld selber an den Insolvenzverwalter überweisen?
Gruß
Michael
privatinsolvenz.net
8. April 2019 um 14:29 Uhr
Hallo Michael,
wurden Sie darüber informiert, sollte die Kontopfändung abgeschlossen sein. Genauere Informationen erhalten Sie beim Insolvenzverwalter.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Matthias
27. Februar 2019 um 22:01 Uhr
Meine Insolvenz bzw. Wohlverhaltensphase ist am 15.2. abgelaufen. Mein Betreuer hat mir mitgeteilt, das eine Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung noch dauern kann. Wird mir dann weiter mein Gehalt gekürzt. Für Februar wurde mir wieder der volle Betrag abgezogen. Also was auch in den 6 Jahren abgezogen wurde.
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 12:25 Uhr
Hallo Matthias,
mit dem Ende der Abtretungsfrist sollten auch die Zahlungen enden. Für den letzten Monat wird häufig anteilig gerechnet. Eine gesetzliche Grundlage gibt es jedoch nicht.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Elke
26. Februar 2019 um 7:50 Uhr
Meine Tochter wird während meiner Insolvenz 18 und geht noch zur Schule. Was wäre wenn sie eine Lehrstelle annimmt?
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 12:12 Uhr
Hallo Elke,
Sie beziehen sich in Ihrer Frage auf den Selbstbehalt? In der Regel sind Sie Ihrer Tochter weiterhin zu Unterhalt verpflichtet, bis sie ihre erste Ausbildung abgeschlossen hat. Sind Sie weiterhin zu Unterhalt verpflichtet, wird dies auch beim Selbstbehalt berücksichtigt.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Mike
26. Februar 2019 um 3:35 Uhr
Guten Morgen.
Ich bin geschieden und für 4 Kinder Unterhaltspflichtig. Für 2 Kinder wird bei mir vom Lohn gepfändet. Ich habe diesen Monat somit noch 1200 Euro. Da Kinder 3 und 4 in einer anderen Stadt leben als Kinder 1 und 2 sind dort 2 verschiedene Jugendämter zuständig. Aufgrund der Pfändung von Gehalt ist es nicht möglich für die anderen zu zahlen, ein Urteil kommt auch nicht zustande und mein Freibetrag wird nicht erhöht. Ich arbeite bis zu 240 Stunden im Monat… Wo muss ich nun was einreichen, um mein 0-Konto aufzustocken? Ist das überhaupt möglich da ja der Arbeitgeber direkt vom Gehalt an Kreis B für 2 Kinder zahlt Und für jede Überweisung 10 Euro Bearbeitung berechnet…
Danke im vorraus
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 12:08 Uhr
Hallo Mike,
am besten lassen Sie sich von einer Schuldnerberatungsstelle beraten. Dort können die entsprechenden Unterlagen gesichtet werden. Pauschale Angaben aus der Ferne können wir leider nicht machen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Erk D.
24. Februar 2019 um 8:48 Uhr
hallo, habe als witwer ( rentner ) durch betrug mein vermögen verloren. es ist dadurch eine Schuld von ca 20000,– entstanden welche sich durch zinsen immer mehr erhöht. es besteht ein urteil gegen mich. ich habe wieder geheiratet und lebe von der hilfe meiner ehefrau, da ich nur ca 200,– rente und durch minijob nochmals 300,– bekomme. wird bei der freigrenze nun auch das einkommen meiner frau berücksichtigt? die schuld gegen mich entstand vor der eheschließung.
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 11:59 Uhr
Hallo Erk,
das Einkommen des Ehepartners wird in der Regel nicht berücksichtigt. Es kann jedoch dazu kommen, dass der Ehepartner die Verfahrenskosten übernehmen muss.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
elke
14. Februar 2019 um 12:58 Uhr
Hallo, ich bin seit einem Jahr in der Privatinsolvenz und habe ein P Konto einrichten müssen. Bin selbstständig und habe noch ein Geschäftskonto daneben und es wude verlangt, dass dies getrennt ist. Die Firma ist nicht insolvent und wurde von der Insolvenz ausgeschlossen. Nun hat mir die Bank des P Kontos einfach das gesamte Guthaben restlos an den Insolvenzverwalter über wiesen. Ohne mich zu informieren. Es wurde mir auch bereits einmal verweigert 380 euro vom P Konto an jemanden zu überweisen. Wie kann das sein und was kann ich tun ?
Ich danke für eine Antwort.
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 11:37 Uhr
Hallo Elke,
wie es dazu kam, können wir aus der Ferne nur schwer beurteilen. Es ist empfehlenswert, wenn Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Enrico B.
11. Februar 2019 um 15:24 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich über diesen Betrag erkundigen. Der pfändbarfreie Betrag bei einer Privatinsolvenz liegt bei 1139,99€. Da ich Naturalunterhalt zahle wie Miete, Essen usw. für den eigenen Sohn, müsste sich der pfändbarfreie Betrag von 1569,99 € sich erhöhen. Bedeutet es wenn ich Mal einen Lohn erhalte bis zu 1569,99 € Nettobetrag würde darf dieser Betrag nicht angegriffen werden da er bei 1569,99€ pfändbarfreien Betrag liegt. Und wir haben das Wechselmodell mit je 2 Wochen mit unserem Sohn.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mfg Enrico B.
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 11:14 Uhr
Hallo Enrico,
liegt Ihr Einkommen unter dem pfändbaren Betrag, kommt es zu keiner Pfändung.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Josef K.
6. Februar 2019 um 22:01 Uhr
Hallo ich habe eine Frage ich bin in Insolvenz schon drei Jahre . Ich bin Rentner kann ich eine kleine Firma anmelden und was muss ich dann abgeben. LG. K.
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 10:56 Uhr
Hallo Josef,
grundsätzlich dürfen Sie sich in der Regel während laufender Insolvenz selbstständig machen. Beachten Sie jedoch: Da Sie als Selbstständiger kein fixes Einkommen haben, wird ein fiktives Einkommen angesetzt. Anhand dessen wird dann der pfändbare Betrag ermittelt. Dieser wird abgezogen, egal, ob Sie das Einkommen tatsächlich erreicht haben.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Franz
2. Februar 2019 um 11:01 Uhr
Hallo ich verdiene 1500 €Netto werde momentan bis auf 750 €gepfändet hab Antrag gestellt auf Privatinsolvenz wie viel bleibt mir hab monatl Mietkosten von 5
600€ ohne meiner Lebengefährtin würde ich das nie schaffen und auf der Strasse sitzen Arbeite aber 12 std am Tag und das 5 mal in der Woche !
privatinsolvenz.net
18. März 2019 um 10:45 Uhr
Hallo Franz,
der Selbstbehalt wird, wie dem obigen Text zu entnehmen ist, mittels Pfändungstabelle ermittelt.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Soner
16. Januar 2019 um 15:45 Uhr
Hallo.. bin seit september in abschöpfungsverfahren. Verdiene 2000euro dadurch ich in existenzminimum lebe wırd mir 1470 ausbezahlt plus zahle ich noch 330euro Alimente. Mir bleibt von lohn 1140euro über. Meine frage ist, ich fahre jeden tag nach arbeit 75km hin un her insgesamt 150km tanke wöchentlich 60-70euro, habe ich eine chance existenzminimum zum erhöhen wegen berufsausübung? Ausserdem bin wieder verheiratet die meine jetztige Lebensgefahrtin hat noch 2 kinder?
privatinsolvenz.net
18. Januar 2019 um 15:22 Uhr
Hallo Soner,
inwiefern eine Erhähung möglich ist, ist mit dem zuständigen Insolvenzverwalter zu klären. Informationen erhalten Sie außerdem bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Petra
3. Januar 2019 um 22:23 Uhr
Guten Abend….Ich habe eine Frage ich wohne alleine und ich verdiene 2.000 Brutto was oder wie viel düfen die mir weg mehnen Danke schön für die Antwort
privatinsolvenz.net
11. Januar 2019 um 11:52 Uhr
Hallo Petra,
die entsprechenden Informationen können Sie der aktuellen Pfändungstabelle entnehmen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Murat
30. Juli 2020 um 20:17 Uhr
Hallo, eine frage ich habe einen P Schutz Konto, habe mehrere Pfändungen auf meinem giro Konto und auf der arbeit…noch bin ich nicht in der insolvenz, meine frage gilt die Tabelle auch für mich? Weil ich nur den freibetrag bekomme für 5 Personen was alles korekkt ist aber was darüber ist bekomme ich garnichts???
Birgit D.
28. Dezember 2018 um 19:20 Uhr
Hallo, mein Freund ist seit 3 Jahren in Insolvenz. Wenn wir zusamnen ziehen würden, wird mir dann auch etwas weg genommen oder bekommt er dann weniger als jetzt, weil ich eventuell angerechnet werde.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
privatinsolvenz.net
3. Januar 2019 um 15:09 Uhr
Hallo Birgit,
in der Regel hat das Zusammenziehen keine Auswirkungen dieser Art.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Jacqueline
22. Dezember 2018 um 10:04 Uhr
Hallo ich habe eine kleine Frage mein Mann ist in der Privatinsolvenz er musste die ganze Zeit jeden Monat nur 200 € bezahlen jetzt auf einmal jeden Monat 500 € wo dran liegt das
privatinsolvenz.net
3. Januar 2019 um 15:05 Uhr
Hallo Jacqueline,
dazu kann es unter anderem kommen, wenn sich das Einkommen ihres Mannes erhöht hat.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Melina
15. Dezember 2018 um 11:51 Uhr
Hallo.
Wie ist es bei Privatinsolvenz mit Unterhaltszahlungen, die gepfändet werden. Liegt da die Einkommensgrenze auch bei 1139 bzw wenn unterhaltspflichtig bei einem 2 Kind dann höher (für das erste kind ist keine Unterhaltspflicht mehr zu leisten)
Danke
privatinsolvenz.net
21. Dezember 2018 um 12:12 Uhr
Hallo Melina,
die Pfändungsfreigrenzen laut Pfändungstabelle müssen nicht zwingend eingehalten werden, wenn es sich um gesetzlich vorgesehene Unterhaltsforderungen handelt. In diesem Fall kann unter Umständen mehr Geld eingefordert werden, als laut Tabelle vorgesehen ist.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Martin H.
11. Dezember 2018 um 1:25 Uhr
Hallo
Hätte eine Frage habe während mein insolvenz von mein alte Arbeitgeber ein sonderzahlung bekommen von über 7000 euro (Auszahlung Rest urlaubstagen) denn komplette betrag wurde gepfändet ist das rechtens oder habe ich ein teil anspruch
privatinsolvenz.net
14. Dezember 2018 um 14:15 Uhr
Hallo Martin,
laut einem Urteil des BAG darf die Urlaubsabgeltung gepfändet werden – in der Regel allerdings nur insoweit er die Pfändungsfreigrenzen für den Zeitraum übersteigt, für den das Entgelt gezahlt wird.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Sebastian
27. November 2018 um 18:16 Uhr
Hallo bin bereits in der privatinsolvenz auf anraten des schuldenberaters habe ich die bank gewechselt und ein neues konte eröffnet aber kein p konto da mir der schuldnerberater sagte das dies nicht nötig sei erst einmal da niemand meine daten herausfinden würde jezt ist es geschehen und mein komplettes gehalt wurde weggenommen obwohl ich bereit laut tabelle meinen betrag von 270euro geleistet habe
jezt steh ich da kann reingarnichts bezahlen keinerlei lebensmittel oda sonstiges kaufen da ich kein geld habe wie kann ich da weiter vorgehen bzw kann ich das geld wieder erhalten vielen dank im vorraus
privatinsolvenz.net
6. Dezember 2018 um 9:37 Uhr
Hallo Sebastian,
wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten. Sie können einen Beratungshilfeschein beantragen, damit erhalten Sie eine erste Beratung und müssen dafür lediglich 15 Euro bezahlen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
ingrid
26. November 2018 um 8:02 Uhr
ich habe privatinsolvenz angemeldet mein mann und mir stehen im Monat 1569 euro zu verfügung kann man den betrag erhöhen da mein mann durch seine Krankheiten sehr viele Medikamente braucht und wir leider kein Auto haben er sehr viel mit dem zug fahren muss
privatinsolvenz.net
6. Dezember 2018 um 9:33 Uhr
Hallo Ingrid,
die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Insolvenzverwalter.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Kain
25. November 2018 um 23:02 Uhr
Hallo, ich bin zu 100° schwerbehindert, erhöht sich so mein Freibetrag?Werde Ich habe Pflegegrad 2 und bekomme 325 €. Wird das mit angerechnet?
privatinsolvenz.net
6. Dezember 2018 um 9:30 Uhr
Hallo Kain,
Pflegeleistungen sind in der Regel unpfändbar. Sie sollten den Betrag also komplett behalten dürfen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Roswitha R.
17. November 2018 um 10:55 Uhr
Hallo, ich bin in der privatinsolvenz und mir stehen laut meiner Bank1078€ ZUr Verfügung, habe aber erfahren dass dieser Betrag schon sei länger erhöht wurde stimmt das und seit wann kann ich das wieder gutgeschrieben bekommen für die letzten Jahre Danke im voraus
privatinsolvenz.net
23. November 2018 um 8:50 Uhr
Hallo Roswitha,
es wird unterschieden zwischen dem pfändbaren Einkommen und dem Betrag, welcher auf einem Pfädnungsschutzkonto geschützt ist. Auf einem P-Konto sind grundsätzlich 1.133,80 Euro geschützt. Bei bestehenden Unterhaltspflichten etc. kann der Betrag erhöht werden. Das pfändbare Einkommen können Sie der Pfändungstabelle entnehmen. Genauere Informationen und Unterstützung erhalten Sie bei einer Beratungsstelle oder einem Anwalt.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Netti
5. November 2018 um 12:17 Uhr
Hallo.
Ich möchte demnächst Insolvenz beantragen.
Kann mir die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn ich aus reiner Verzweiflung das gesamte Geld in Form meines Gehaltseingangs vom Konto abgehoben habe?
Also ich verdiene 1700€ netto ca und habe 1500€ abgehoben um damit andere Schulden zu bezahlen.
Demnach ist dieser Monat der erste in dem ich meinen Zahlungspflichten nicht nachkommen kann.
Wirkt sich das jetzt negativ auf mein bevorstehendes Insolvenzverfahren aus?
Danke im Voraus!
privatinsolvenz.net
9. November 2018 um 8:46 Uhr
Hallo Netti,
die Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung sind § 290 InsO zu entnehmen. Dazu gehört es unter anderem, dass Sie in den drei Jahren vor Antrag auf Eröffnung des Verfahrens kein Vermögen verschwendet haben dürfen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Rashad
23. Oktober 2018 um 20:17 Uhr
Hallo,
Ist das Kindergeld pfändbar und mit in dem Insolvenzfreibetrag anzurechnen?
Oder zählt nur der Nettolohn?
privatinsolvenz.net
26. Oktober 2018 um 8:54 Uhr
Hallo Rashad,
Kindergeld zählt nicht zum Nettoeinkommen und wirkt sich nicht auf die Pfändungsfreibetrag aus.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Riffel
14. Oktober 2018 um 21:09 Uhr
1. Darf ich nur ein Konto haben, s.g. P-Konto?
2. Ich habe mich noch nicht als Privatinsolvenz angemeldet. Das kommt etwas später, nach dem Gericht. Kann ich das Geld, was jetzt auf dem Konto vorhanden ist, verwenden, z.B. für Urlaub, für Autokauf (ich arbeite und fahre Zurzeit zur Arbeit mit dem Bus (sehr lange), für Schuldenbegleichung gegenüber dritten, da ich privat Geldkredit genommen hatte?
3. Kann das Möbel, Teppiche, Geschirr, Bilder, Lampen auch gepfändet werden? Aber das gehört auch meiner Frau – wie wird das geregelt?
privatinsolvenz.net
18. Oktober 2018 um 11:25 Uhr
Hallo,
Sie dürfen nur ein einziges P-Konto haben. Verschwenden Sie vor Anmeldung der Privatinsolvenz Geld, kann Ihnen die Restschuldbefreiung versagt werden. Auch bei einem Ehepaar dürfen in der Regel nur die Gegenstände gepfändet werden, die allein dem Schuldner gehören.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Katrin H-B
8. Oktober 2019 um 22:20 Uhr
Hallo,
Mein Mann ist Selbstständig und muss wohl jetzt Insolvenz anmelden.
Ich arbeite als Verkäuferin in Teilzeit(18Std./Woche) und besitze von Anfang also vor der Ehe und auch jetzt meine eigene Girokonto,wo ich mein Gehalt und Kindegeld von meinen Jungs bekomme.
Muss ich es dann auch in sogenannte P-Konto umwandeln und alle meiner Bankdaten bzw. Ersparnisse wenn diese überhaupt da sind darlegen???
Unser großer Sohn hat zu seinen Geburtstagen einmal zum 6 Jahren Playstation 3 von uns bekommen und zu 8 Geburtstag einen kleinen Fernseher von den Schwiegereltern (Oma&Opa)bekommen, der kleiner Sohn bekam zum 6 Geburtstag einen Tablet.Zur Weihnachten hat mein Mann mir Kaffemaschine bestellt bzw.geschenkt, die er wohl noch in Raten abzahlt.
Kann dies alles gepfändet werden?
Herzlichen Dank im voraus für Ihre Bemühung und Zeit mir eine Rückmeldung zugeben.
Angela
19. Oktober 2021 um 20:26 Uhr
Hallo, ich bekomme nun nach langem Ringen eine Nachzahlung von der Wohngeldstelle die sich ob man es glauben mag 7 Monate Zeit gelassen haben, rückwirkend 880 Euro Nachzahlung, bin aber in der Insolventz und besitze ein P Konto.
Von Feb. 2021 nun am 1. Nov. 2021 ausgezahlt, bleibt mir dieser Betrag überlassen ??? Liebe Grüße
Michael F.
21. März 2019 um 15:07 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren Ich bin Erwerbslosenrentner und bekomme Erwerbslosenrente und habe ein P Konto bei der S. Meine Insolvens läuft jetzt im dritten Jahr und bin schon in der Wohlfühlphase . Ich habe eine Rente von 1220.21 und habe Unkosten von 800.10 im Monat vom Rest bestreite ich meine Einkäufe . Ich hole am Anfang des Monats das Geld zum Leben Runter und lasse den Rest für die Unkosten drauf die gehen seit drei Jahrenvom 1 – 18 Runter und das geht seit 3 jahren so jetzt Plötzlich Überweist die Bank Meinen Dauerauftrag am11.des Monats nicht mehr und holt es zurück muß noch 2.00 Euro Mahngebühr bezahlen obwohl guthaben vorhanden ist das war im Februar so und im März sind 118.00 Euro guthaben auf dem Konto verschwunden das eigentlich für die Rate 73.75 für Otto Dauerauftrag bestimmt ist ! Die Bank hat mir gesagt das es der Insolvensverwalter hat da habe ich Angerufen die haben Mir gesagt das Sie es nicht hätten ! Ich hätte gern gewußt wann darf der insolvensverwalter was vom Konto abziehen ? Danke Schön !
privatinsolvenz.net
10. Mai 2019 um 14:10 Uhr
Hallo Michael,
diesen verworrenen Fall sollten Sie von einem Anwalt für Insolvenzrecht prüfen lassen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net