Wer wegen zu vieler Schulden auf eine Insolvenz zusteuert, hat oft unzählige Fragen und Sorgen zu diesem Thema. Abgesehen von Unsicherheiten zum Ablauf und dem Umgang mit Gläubigern und dem Insolvenzverwalter geht es auch um die eigene Lebenssituation.
Bei vielen Menschen geht der Glaube um, während der Insolvenz müssten sie ihr ganzes Geld abgeben und hätten dann nichts mehr für das Überleben. Dem ist aber nicht so. Der Selbstbehalt sorgt bei Privatinsolvenz dafür, dass die Schuldner zumindest das Existenzminimum zur Verfügung haben.
Doch was heißt das konkret? Was bleibt mir bei einer Privatinsolvenz übrig? Wie viel darf ich behalten? Welche genaue Höhe hat der Eigenbehalt bei einer Privatinsolvenz? Diese Fragen sollen im folgenden Ratgeber geklärt werden.
Selbstbehalt bei Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Der Selbstbehalt ist der Anteil des Einkommens, der während des Insolvenzverfahrens nicht gepfändet werden darf. Er sichert dem Schuldner während der Insolvenz das Existenzminimum.
Die Höhe der Pfändungsfreigrenze ist in der Pfändungstabelle festgelegt. Derzeit liegt sie bei 1179,99 Euro für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten.
Sollte der Schuldner anderen gegenüber unterhaltspflichtig sein, erhöht sich der Freibetrag. Die genauen Werte lassen sich der Pfändungstabelle entnehmen.
Weitere Informationen zur Insolvenz
Privatinsolvenz – was darf ich behalten?Freibetrag in der Privatinsolvenz
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Selbstbehalt bei Privatinsolvenz: Worum handelt es sich?
Wer so viele Schulden anhäuft, dass die Privatinsolvenz der letzte Ausweg ist, muss sich an viele Verhaltensregeln halten. So ist der Schuldner dafür verantwortlich, sowohl beim Antrag als auch während des eigentlichen Insolvenzverfahrens sowie der anschließenden Wohlverhaltensphase bis zur Restschuldbefreiung seine gesamten Einkünfte anzugeben.
Es ist aber nicht so, dass der insolvente Schuldner sein gesamtes Einkommen an den Insolvenzverwalter und mittelbar an die Gläubiger abgeben müsste. Schließlich muss er selbst ja auch noch von irgendetwas leben. Hierfür gibt es den Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz.
Wie viel Geld darf man bei Privatinsolvenz behalten?
Der Selbstbehalt in der Privatinsolvenz ist ein Freibetrag, über den Schuldner verfügen können, ohne dass sie diesen zur Insolvenzmasse beitragen müssen. Erst oberhalb dieser Pfändungsfreigrenze wird bei Privatinsolvenz und Wohlverhaltensphase das Geld unter den Gläubigern aufgeteilt.
Doch wie hoch ist der Selbstbehalt bei Privatinsolvenz konkret? Wie viel Geld bleibt mir bei einer Privatinsolvenz? Die Pfändungsfreigrenzen werden gesetzlich festgelegt und in regelmäßigen Abständen (alle zwei Jahre) an die veränderten Lebenshaltungskosten angepasst.
Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Nachzulesen sind die aktuellen Werte immer in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung, die auch als Pfändungstabelle bekannt ist.
Privatinsolvenz: Die Pfändungsfreigrenze
Um die Pfändungstabelle für den Privatinsolvenz-Selbstbehalt richtig zu verstehen, sollten Sie zunächst Folgendes wissen: Die allgemeine Pfändungsgrenze liegt derzeit (Stand: 2018) bei 1139,99 Euro. Das bedeutet, dass Sie bis zu diesem Betrag in jedem Fall Ihr Einkommen behalten dürfen.
Sollten Sie für andere Personen unterhaltspflichtig sein, erhöht sich der Freibetrag entsprechend. Eine Unterhaltspflicht besteht beispielsweise für Kinder oder für geringverdienende Ehepartner.
Unterhaltspflichtige Personen | Freigrenze |
---|---|
0 | 1139,99 |
1 | 1569,99 |
2 | 1799,99 |
3 | 2039,99 |
4 | 2279,99 |
5 und mehr | 2519,99 |
Konkret heißt das bei einer Privatinsolvenz für den Selbstbehalt bei einem Ehepaar: Der Schuldner hat eine höhere Pfändungsgrenze, er kann also mehr von seinem Gehalt behalten. Ebenso ist bei einer Privatinsolvenz der Selbstbehalt mit einem Kind höher. Haben Sie mehrere Kinder, steigt der Pfändungsfreibetrag entsprechend.
Selbstbehalt bei Privatinsolvenz: Tabelle
Muss ich alles, was über den Freibetrag hinausgeht, abgeben? Nein. Nun kommt nämlich die Pfändungstabelle ins Spiel. Denn auch wenn Sie ein höheres Einkommen haben, können Sie von dem Teil, der über der Grenze liegt, einen pfändungsfreien Anteil behalten.
Wie viel das genau ist, also wie hoch Ihr Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz ist, können Sie der Tabelle entnehmen. Hierzu suchen Sie die Zeile, in der Ihr monatlicher Nettolohn verzeichnet ist, und konsultieren dort dann die Spalte, die die Zahl der Personen angibt, für die Sie unterhaltspflichtig sind.
Ebenso wie bei der Freigrenze wird nämlich auch bei den pfändbaren Beträgen, die darüber hinausgehen, der Unterhalt berücksichtigt.
Ausnahmen: Was ist unpfändbar?
Es gibt auch Arten von Einkommen, die in der Regel von der Pfändung ausgenommen sind. Diese sind in §§ 850a und 850b ZPO festgelegt. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Weihnachtsgeld (bis höchstens 500 Euro)
- Erziehungsgelder
- Blindenzulagen
- Unterhaltsrenten
- Hinterbliebenenrenten
Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz für Rentner
Überschuldung ist ein Phänomen, das alle Altersgruppen betreffen kann. Daher sind auch ältere Menschen von diesem Problem nicht verschont. Gerade hohe Kosten für medizinische Behandlungen oder ähnliches können zu einer Anhäufung von Schulden führen.
Wer als Rentner in die Insolvenz geht, ist ebenso von der Pfändung betroffen wie alle anderen auch. Dabei gilt die Rente in der Regel als normales Einkommen, sodass es nur bis zur Pfändungsgrenze komplett behalten werden kann.
P-Konto für den Selbstbehalt bei Privatinsolvenz
Um sicherzugehen, dass der Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz tatsächlich beim Schuldner bleibt, sollte dieser ein Pfändungsschutzkonto (sogenanntes P-Konto) einrichten. Auf diesem Konto ist monatlich ein Guthaben von 1133,80 Euro pauschal vor Pfändungen geschützt. Dies entspricht der allgemeinen Pfändungsgrenze.
Sollte das Konto gepfändet werden, kann der Schuldner dank des Freibetrags immer noch darauf zugreifen und in der Höhe des pfändungsfreien Betrags Überweisungen und Abhebungen vornehmen. Dies ist wichtig, um während der Insolvenz handlungsfähig zu bleiben und zum Beispiel auch Mietschulden zu vermeiden.
Wie lässt sich ein P-Konto einrichten?
Grundsätzlich können Sie ganz normal bei Ihrer Bank die Einrichtung eines solchen Pfändungsschutzkontos beantragen, um sich den Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz zu sichern.
Es ist auch möglich, das bestehende Girokonto umwandeln zu lassen. Diese Umstellung muss die Bank kostenfrei durchführen. Anschließend können jedoch Kontoführungsgebühren anfallen, die allerdings nicht höher ausfallen dürfen als zuvor.
Wichtig zu wissen ist, dass ein P-Konto nur als Einzelkonto eingerichtet werden kann. Sollten Sie also zuvor das Girokonto als Gemeinschaftskonto betrieben haben, müssen Sie dies entweder vor der Umstellung ändern oder aber einfach ein unabhängiges P-Konto einrichten.
Weitere Beträge auf dem P-Konto schützen
Da bei einem P-Konto zunächst nur der grundlegende Selbstbehalt bei einer Privatinsolvenz geschützt ist, also bis zur unteren Pfändungsfreigrenze, sollten Sie sich um eine Aufstockung kümmern, wenn Ihnen mehr zusteht.
Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie – wie oben erwähnt – für andere Personen unterhaltspflichtig sind. Den erhöhten Freibetrag müssen Sie dann bei der Bank mit einer Bescheinigung nachweisen, damit der Schutz auch für den höheren Selbstbehalt bei der Privatinsolvenz gewährt werden kann.
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Gerhard
15. Juli 2021 um 10:55 Uhr
Guten Tag,
gegen meinen Freund wurde ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Er hat das leider von sich aus nicht getan.
Nachdem sein Girokonto durch die Bank gesperrt wurde, hat er eine Umwandlung in ein P-Konto gemacht um im Rahmen der Pfändungsfreigrenze über sein Gehalt zu verfügen. Er hat sonst keine Konten.
Die Bank gibt aber das Konto nicht frei. Genannte Begründung: die Insolvenzverwalterin muss Freigabe erteilen. Diese macht aber nichts. Was tun? Er hat seit 4 Wochen kein Geld. Verlust der Mietwohnung steht an.
Andy
7. Mai 2021 um 2:06 Uhr
Hallo,
ich hätte Fragen zur Privatinsolvenz, die mir Sorgen machen:
1.) Mein Girokonto ist per Dispo mit fast 3 Monatsgehältern überzogen. Wie sieht das aus, wenn ich es bei Privatinsolvenz in ein P-Konto umwandeln will / muss, um den nicht pfändbaren Teil meines Gehalts zu schützen? Darf die Bank dann so lange das Geld meiner Lohnzahlungen einbehalten, bis das Konto ausgeglichen ist? Das hieße jedoch, dass ich 3 Monate keinerlei Geld zum Leben hätte und meine Miete nicht zahlen könnte, was kann ich da tun? Da ich bei derselben Bank auch einen Kredit habe, der innerhalb der Zeit der Privatinsolvenz nicht mehr beglichen würde, könnte ich auch nicht mit Hilfe oder Entgegenkommen meiner Bank rechnen (mein Nettogehalt liegt nur rund 200 Euro über der Freigrenze).
2.) Kann mir von Schuldnern theoretisch mein Lohn gepfändet werden, bevor es von meinem Arbeitgeber auf mein P-Konto überwiesen wurde? In manchen Verträgen oder AGBs steht ja, dass eine Lohnpfändung erfolgt, wenn man der Ratenverpflichtung nicht mehr nachkommt. In diesem Fall hätte das P-Konto ja aber keinen Nutzen.
3.) Darf mein privater PC gepfändet werden?
4.) Darf etwas gepfändet werden, was per Ratenbestellung gekauft, aber noch nicht abbezahlt ist, mir im Grunde also noch gar nicht gehört? (Und wenn ich etwas nicht zur Schuldenmasse hinzufügen möchte, weil nur noch wenige Raten zu zahlen sind: Dürfte ich das überhaupt und könnte ich dann die Raten dafür von meinem Freibetrag weiter bezahlen, um es zu behalten oder würde es spätestens gepfändet, sobald ich es abbezahlt hätte?)
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Tobias
11. April 2021 um 14:41 Uhr
Guten Tag,
ich bin aktuell in der Insolvenz und habe mir über meinen Geburtstag und mein Gehalt etwas Geld zusammengekratzt und würde mir gerne einen Computer für 500/600€ kaufen, um mir programmiersprache beizubringen, in der Hoffnung das ich diesbezüglich zukünftig andere Jobmöglichleiten habe.
Darf ich mir dieses kaufen, oder muss ich zuvor meinen Insolvenzverwalter fragen? Darf er ggf das angesparte Geld einziehen? Und wenn ich jemand anderen aus meiner Familie dieses kaufen lasse und diese mir den Computer nur zur Nutzung überlassen, darf ich ihn dann benutzen?
vielen Dank für Ihre Hilfe
Seif
11. April 2021 um 13:08 Uhr
Hello
nach 5jr. 7 Monate,, befinde ich mich an der Schuldfrei Privatvermögen statt,
am 2020. habe ich einen Job bekommen die mehr Lohn (1800) Netto im Monat.
bevor diese Job, ich habe nur Minimum Einkommen Jobs gearbeitet die nur bis auf 1200euro im Monate. ich bin geschieden und auf mini Jobs und Inso Verfahrung musste ich nur eine Unterhaltsvorschuss von meine beide Kinder an Jugendamt mit Rate Rückzahlung und mache ich bis heute noch aber nun, 4 Monate bevor meine Verfahrung aus laufen, meine Insolvenzverwalter Fordert mich 5008eur als Pfändung von 2020 an Ihn Zurück zahlen und sagte er dass ich keine Unterhaltsverpflichtet Person bin und ist nur um Nachzahlung geht. was soll ich tun ist meine frage
vielen Danke
SMz
Philipp
4. April 2021 um 9:05 Uhr
Hallo. Ich habe 3 kredite am laufen durch die coronakrise wurde ich gekündigt und lebe nun vom Amt. Daher kann ich momentan diese kredite nicht mehr bezahlen mir wird aber mit Inkassounternehmen gedroht.ich habe ein 6 Monate alten Sohn und meine Freundin ist in Mutterschutz. Wir leben zusammen.
Meine frage wäre. Wenn ich neue Arbeit finde was könnte sie mir wegnehmen von meinem Gehalt !?
Lg
Philipp
4. April 2021 um 9:02 Uhr
Hallo. Ich habe 3 kredite am laufen durch die coronakrise wurde ich gekündigt und lebe nun vom Amt. Daher kann ich momentan diese kredite nicht mehr bezahlen mir wird aber mit Inkassounternehmen gedroht.ich habe ein 6 Monate alten Sohn und meine Freundin ist in Mutterschutz. Wir leben zusammen.
Meine frage wäre. Wenn ich neue Arbeit finde was könnte sie mir wegnehmen von meinem Gehalt !?
Lg
Dennis1990
8. März 2021 um 12:37 Uhr
Guten Tag,
Sehe ich das richtig, dass ich laut Tabelle bei einem netto Einkommen von 2500€ und einem Kind nur 438,92€ im Monat gepfändet werden? Das würde bedeuten ich behalte ca 2050 Euro abzüglich des unterhalten für mich? Das erscheint mir recht viel!
Freundliche Grüße
Steff
9. November 2020 um 20:42 Uhr
wie hoch ist die Freigrenze?:
1 Person, alleinstehend, mit 1 Kind zusammen.
Vetter
5. Oktober 2020 um 14:27 Uhr
Hallo,
Ich denke an eine Privatinsolvenz. Habe u.a. schulden bei der Krankenkasse und Mietschulden im Ausland. Soweit ich Weiß werden auch Glaubiger im Ausjand einbezogen- ist das richtig?
Zum Thema Exustenzsicherung/ ich habe seit längerer Zeit keine Einkuenfte, habe von Ersparnissen gelebt. Ich habe noch privat Schulden ( Verwandte hatten Geld geliehen) und habe noch eine Lebensversucherung.
Muss die Lebensversucherung im Zuge einer Privtinsolvenz aufgelöst werden? Wieviel an Ruecklagen darf ich zur Sicherung des Lebensunterhalts behalten?
Danke!
Özkan
29. Mai 2020 um 14:16 Uhr
Hallo Bin seit 01.04.2017 in der Insolvenz und meine einkommen ist 1100 € meine Ausgaben zb Miete Strom sind 500 €
und was ich fragen will kann ich nebenjob Machen und 450€ euro verdienen wird es dann auch Abgerechnet und abgezogen
Felix
23. November 2020 um 13:10 Uhr
Wenn sie ein Nebenjob machen, wird dieser Betrag auf ihr einkommen addiert. Ihr Gehalt was sie dann bekommen können sie der Pfädnungstabelle entnehmen. Ihre Fixkosten spielen dabei keine rolle.
Juliane
1. März 2020 um 12:58 Uhr
Hallo muss demnächst in die Privatinsolvenz gehen laut Schuldenberatung, bin 65 und Renterin und sehr krank nehme seit Jahren viele Medikamente, von Ärzten (Kardiologen etc. ) bescheinigt. Der mir dann zur Verfügung stehende Betrag reicht nicht mehr für Lebensmittel (da Lactose und Glucoseintolleranz) sowie Medikamente, die nicht alle von der Krankenkasse bezahlt werden. Schuldenberatung jetzt schriftlich mitgeteilt, ich soll die Medikamente weglassen, dann hätte ich wieder genug zum leben.
Was soll ich tun?
Mit freundlichen Grüßen
Juliane
Hanna
21. Januar 2020 um 22:22 Uhr
Hallo, ich versuche gerade mich ein wenig über das Thema Privatinsolvenz zu informieren, da mein Lebenspartner Privatinsolvenz angemeldet hat. Bei ihm ist es nun so, dass er aktuell nicht berufstätig ist, sondern Gelder vom Staat bezieht (ich meine das sind etwas mehr als 800€). Er möchte nun gerne einen Nebenjob ausüben. Ist ihm das erlaubt und darf er auch unter diesen Umständen ein P- Konto anlegen mit der festgesetzten Freigrenze?
Vielen Dank
Dagmar
29. Dezember 2019 um 17:07 Uhr
Hallo,
ich bin seit dem 04.12.19 in Privatinsolvenz. Nun hat mir die DKB-Bank, wo ich schon jahrelang Kundin war, und bereits ein P-Konto hatte, plötzlich gekündigt. Ich habe inzwischen schon bei anderen Banken versucht, ein neues Girokonto, bzw. P-Konto zu bekommen, leider ohne Erfolg.
Was kann ich da denn machen, ich brauche doch unbedingt ein Konto ?
Mit freundlichen Grüßen,
Dagmar
Milo
14. Dezember 2019 um 14:52 Uhr
Ich hätte da mal ne frage wie hoch wäre nein Freibetrag bei einem Netto Einkommen von 2100 bis Max 2500 habe drei Kinder alle noch minderjährig und meine Verlobte natürlich gehört dazu würde mich freuen wen mir jemand das genau sagen könnte Mit freundlichen Grüßen