Schuldübernahme kurz zusammengefasst
Im Rahmen einer befreienden Schuldübernahme übernimmt ein Dritter – der sogenannte Neuschuldner – die Schulden einer anderen Person. Letztere wird in diesem Fall Altschuldner genannt. Dieser wird davon bereit, die offene Summe zahlen zu müssen. Stattdessen muss dies nun der Neuschuldner übernehmen. Es kommt also zu einem Schuldnerwechsel. Der Gläubiger muss der Schuldübernahme jedoch zustimmen. Die Vorlage dazu, wie ein Schuldübernahmevertrag aussehen kann, finden Sie hier.
Der Schuldbeitritt ist auch als kumulative Schuldübernahme bekannt. Der Unterschied zwischen der befreienden Schuldübernahme und dem Schuldbeitritt liegt darin, dass bei Letzterem der Neuschuldner nicht allein die Schulden übernimmt. Vielmehr wird er gemeinsam mit dem Altschuldner Teil des bestehenden Schuldverhältnisses. Beide können dann also zur Zahlung der offenen Summe herangezogen werden.
Kommt es zu einer Erfüllungsübernahme, verpflichtet sich ein Dritter dazu, einen Schuldner von seinen Schulden zu befreien. Im Gegensatz zur Schuldübernahme wird der Übernehmende nicht zum Neuschuldner. Er hat damit keine Verpflichtung dem Gläubiger gegenüber, sondern steht nur in der Pflicht des Schuldners.
Inhalt
Was ist die Schuldübernahme laut BGB und welche Folgen hat sie?
Im Rahmen einer Schuldübernahme kommt es zu einem Schuldnerwechsel. Gehen wir davon aus, dass Person A, die wir fortan Altschuldner nennen, Schulden bei einem Unternehmen hat. Letzteres ist also Gläubiger einer offenen Forderung gegen Person A.
Diese kann die Summe jedoch nicht aufbringen. Netterweise erklärt sich Person B dazu bereit, Person A in ihrer finanziellen Notlage zu helfen. Sie stimmt einer Schuldübernahme zu. Das bedeutet, dass Person B – fortan nennen wir sie Neuschuldner – anstelle vom Altschuldner in das Schuldverhältnis eintritt.
Der Altschuldner ist nicht mehr dazu verpflichtet, die offene Summe zu bezahlen und hat gegenüber dem Gläubiger keinerlei Verpflichtungen mehr. Diese gehen vielmehr voll auf den Neuschuldner über.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Schuldübernahme finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie kann auf zwei Wegen zustande kommen. Zum einen ist es laut § 414 BGB möglich, dass die Schuldübernahmeerklärung zwischen dem Gläubiger und dem Neuschuldner abgeschlossen wird.
Zum anderen kann die Schuldübernahme gemäß § 415 BGB auch zwischen Alt- und Neuschuldner vereinbart werden. In diesem Fall ist es jedoch zwingend nötig, dass der Gläubiger diesem Schritt zustimmt.
Kauf einer belasteten Immobilie: Schuldübernahme beim Darlehen
Nicht nur etwa bei einer einmalig fälligen Summe kann ein Schuldnerwechsel vereinbart werden. Es ist auch möglich, dass es zur Schuldübernahme bei einem Kredit, der monatlich abbezahlt werden muss, kommt.
Häufig ist dies der Fall, wenn eine Person eine belastete Immobilie erwerben möchte. In diesem Fall ist das Haus oder die Eigentumswohnung also vom bisherigen Besitzer noch nicht abbezahlt worden. Der Käufer kann das laufende Darlehen des Verkäufers übernehmen, wenn der Kreditgeber – also der Gläubiger – damit einverstanden ist.
In der Regel verlangen Kreditgeber für die Zustimmung der Schuldübernahme eine Gebühr. Wie hoch diese ausfällt, hängt meist von der Höhe der Restschuld ab. Wer diese bezahlt, müssen Käufer und Verkäufer untereinander klären.
Vertrag zwischen Gläubiger und Neuschuldner über die Schuldübernahme: Muster zum kostenlosen Download
Möchten Sie eine Schuldübernahme vereinbaren, kann dies grundsätzlich zwar auch mündlich erfolgen, zur Sicherheit aller Beteiligten ist es jedoch empfehlenswert, einen Schuldübernahmevertrag aufsetzen zu lassen.
Entnehmen Sie unserem untenstehenden Muster, wie die Schuldübernahme von Gläubiger und Neuschuldner vereinbart werden kann. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage, die der Veranschaulichung dienen soll, handelt. Verwenden Sie diese nicht ungeprüft und passen Sie diese an Ihren Fall an. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen, einen rechtssicheren Vertrag aufzusetzen.
Schuldübernahmevertrag
zwischen
[Name und Adresse des Gläubigers]
– nachfolgend Gläubiger genannt –
und
[Name und Adresse des Neuschuldners]
– nachfolgend Neuschuldner genannt –
Die beiden Parteien treffen folgende Vereinbarung:
[Name und Adresse des Altschuldners] schuldet dem Gläubiger auf Grundlage von [Grundlage angeben] einen Betrag in Höhe von ________ Euro. Der Neuschuldner erklärt sich dazu bereit, diese Schuld zu übernehmen. Der Altschuldner wird damit von dieser befreit und ist nicht mehr dazu verpflichtet, vorherige Vertragspflichten zu erfüllen.
Ort, Datum
[Unterschrift des Gläubigers]
Ort, Datum
[Unterschrift des Neuschuldners]
Schuldübernahme: Kostenlose Vorlage hier herunterladen:
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