Neben schwerer Krankheit oder Scheidung gibt es noch einen weiteren wichtigen Grund, warum Menschen in eine finanzielle Notlage geraten können: die gescheiterte Selbstständigkeit. Hinsichtlich der Schuldnerberatung für Selbstständige gibt es eine Besonderheit: Sie erhalten in der Regel keine kostenlose Beratung von öffentlichen und gemeinnützigen Stellen, weil diese nur angestellten Arbeitnehmern oder Arbeitslosen offen steht. Der folgende Ratgeber befasst sich mit den Besonderheiten der Schuldnerberatung für Selbstständige.
Schuldnerberatung für Selbstständige kurz zusammengefasst
Meistens ist die Schuldnerberatung für Selbstständige nicht kostenlos, weil öffentliche Beratungsstellen gewöhnlich nur Verbrauchern, z. B. Angestellten und Arbeitslosen offen stehen.
Erkundigen Sie sich nach kostenlosen Schuldnerberatungsstellen in Ihrer Stadt. Manche kommunale und gemeinnützige Stellen beraten auch Selbstständige und Kleinunternehmer.
Die Schuldnerberatung für Selbstständige sollte auf die Fortführung und Sanierung des Geschäfts abzielen.
Inhalt
Wie Selbstständige in die Schuldenfalle geraten: Gründe und Ursachen
Die Gründe einer Überschuldung von Selbstständigen und Freiberuflern sind vielfältig. Sie können sowohl privater als auch geschäftlicher Natur sein. Private Schicksalsschläge wie eine Scheidung oder ein schwerer Unfall, aber auch private Fehlinvestitionen können Selbstständige in die Schuldenfalle treiben.
Eine andere Ursache liegt im gescheiterten Geschäftsmodell, sodass die eigene Firma nur noch rote Zahlen schreibt, die schnell so hoch sind, dass der Betreffende sie nicht mehr zurückzahlen kann.
Wenn die eigenen Kunden nicht zahlen, die Steuerforderungen des Finanzamts erdrückend werden oder Banken hohe Kreditforderungen stellen, ist es Zeit für eine Schuldnerberatung für Selbstständige.
Anbieter einer Schuldnerberatung für Selbstständige
In der Regel ist die Schuldnerberatung für Selbstständige nicht kostenlos. Anders als Verbraucher, Angestellte und Arbeitslose stehen ihnen die kostenfreien Angebote der staatlichen und öffentlichen Beratungsstellen in der Regel nicht offen. Sie können sich jedoch bei diesen Stellen erkundigen, ob es in Ihrer Stadt eine Schuldnerberatung für Selbstständige gibt. Eine Nachfrage oder Recherche in Ihrer Stadt lohnt sich.
Manche kommunale Schuldnerberatungen und Wohlfahrtsverbände bieten kostenfreie Hilfe für Selbstständige und ehemalige Selbstständige an, vor allem für Kleinunternehmer. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung bietet z. B. eine Übersicht über seriöse Beratungsstellen an. Ob die jeweilige Stelle auch eine Schuldnerberatung für Selbstständige anbietet, müssen Sie beim entsprechenden Anbieter erfragen.
Sollte es keine derartigen Angebote geben, bleibt die Schuldnerberatung durch einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht. Viele Anwälte bieten oftmals eine kostenlose Erstberatung an.
Ziel der Schuldnerberatung für Selbstständige: Rettung und Sanierung des Geschäfts
Auch wenn die Schuldnerberatung keine Unternehmensberatung in dem Sinne ist, so betrachtet sie doch die Umsatz- und Erlössituation des Selbstständigen. Hier steht vor allem die Frage im Fokus, ob und wie das Unternehmen wieder rentabel gestaltet werden kann.
Eine solche Beratung verfolgt in erster Linie folgendes Ziel:
- die Erhaltung des bestehenden Geschäfts unter Vermeidung der Regelinsolvenz oder
- die selbstbestimmte Fortführung des Geschäfts während des Insolvenzverfahrens durch den Selbstständigen
Je nach Situation des Geschäfts bzw. des Selbstständigen entwickelt die Schuldnerberatung mit diesem zusammen einen Plan zum Schuldenabbau. Die Schuldenregulierung kann bei Selbstständigen auf verschiedene Weise erfolgen:
- durch außergerichtliche Verhandlung mit den Gläubigern
- durch das Insolvenzverfahren, wenn möglich unter Fortführung der Selbstständigkeit
- durch das Insolvenzplanverfahren
Es ist übrigens ein Irrtum, dass verschuldete (Klein-)Unternehmer ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Selbstständige können ihr Geschäft durchaus fortführen. Dies ist jedoch nur erfolgsversprechend, wenn die hierfür erforderlichen Gegenstände und Mittel im Unternehmen verbleiben. Hierfür muss das Inventar der Insolvenzmasse entzogen werden, sodass es für die Weiterführung des Geschäfts zur Verfügung steht.
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Annette
3. Oktober 2021 um 8:29 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 2 Jahren in einem Gewerbeuntersagungsverfahren wegen Steuerschulden.
Leider kann ich keine Insolvenz anmelden, weil ich vor 11 Jahren ein Insolvenzverfahren ( normale Verbraucherinsolvenz ) angemeldet hatte, was im August 2016 erfolgreich beendet wurde.
Mir droht die Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden. Leider werden ich und mein Sohn dann in Hartz4 abrutschen, wenn ich mein Gewerbe schließen muss und die angehäuften Schulden können deshalb nie bezahlt werden.
Ich bin in der Lage eine Rate ( auch etwas höher ) zu zahlen, da ich jetzt noch 3 neue Aufträge dazu bekommen habe. Es mangelt nicht an Aufträgen und meine Kunden zahlen immer. Mit meinen Kunden habe ich keine Probleme.
Bitte helfen sie mir !