Nicht nur Unternehmen können in Konkurs gehen und müssen dann Insolvenz anmelden. Auch für private Schuldner, denen ihre finanziellen Verbindlichkeiten allzu stark über den Kopf wachsen, gibt es die Möglichkeit, Insolvenz zu beantragen. Dies sollte jedoch die letzte Option sein, wenn andere Lösungsmöglichkeiten nicht mehr möglich sind. Dieser Ratgeber befasst sich mit der Schuldnerberatung für die Privatinsolvenz und erläutert hierzu die wichtigsten Fragen.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Schuldnerberatung für Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Die Schuldnerberatung für Verbraucherinsolvenz stellt eine Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch mit den Gläubigern aus. Und sie bietet einen umfassende Insolvenzberatung an zu allen Fragen rund um das Insolvenzverfahren.
Die Beratungsstelle unterstützt Sie bei der Beantragung zur Privatinsolvenz. Öffentliche und gemeinnützige Berater beraten außerdem zum Konsumverhalten und zu den psychologischen Problemen im Zusammenhang mit Schulden.
Nein. Zum einen ist es nicht das erste Ziel der Schuldnerberatung, die Privatinsolvenz des Verbrauchers anzumelden. Zum anderen hat der außergerichtliche Vergleich mit den Gläubigern Vorrang.
Inhalte
Privatinsolvenz: Ohne Schuldnerberatung nicht möglich
Das Gesetz, genauer die Insolvenzordnung, sieht zwei Möglichkeiten vor, wie private Personen ihre Schulden abbauen und regulieren können:
- den außergerichtlichen Vergleich mit ihren Gläubigern
- die Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz
Dabei räumt die Insolvenzordnung dem außergerichtlichen Vergleich den Vorrang ein. Erst wenn diese Einigung mit den Gläubigern scheitert und eine anerkannte Stelle dies schriftlich bestätigt, dürfen Verbraucher Insolvenz beantragen. Vergleich meint in diesem Zusammenhang das außergerichtliche Verhandeln und Abbezahlen der Schulden.
Der erste Schritt zur Schuldenregulierung führt dabei in aller Regel zu einer Schuldnerberatungsstelle.
Experten machen mit den Ratsuchenden zunächst eine Bestandsaufnahme zu den bestehenden Einnahmen und den angesammelten Schulden. Anschließend versuchen sie, den besagten Vergleich mit den Gläubigern auszuhandeln.
Schuldnerberatung: Keine Privatinsolvenz ohne Einigungsversuch
Dieser außergerichtliche Vergleich funktioniert folgendermaßen: Der Schuldner setzt sich – gegebenenfalls mithilfe des Schuldenberaters – mit seinen Gläubigern in Verbindung. Er unterbreitet ihnen ein Angebot, wie viel Geld er monatlich zurückzahlen kann. Wenn sich die Gläubiger darauf einlassen, braucht der Schuldner kein Insolvenzverfahren zu durchlaufen, vorausgesetzt er zahlt seine Raten pünktlich und regelmäßig.
Diese außergerichtliche Schuldenregulierung birgt jedoch eine Gefahr: Vergisst der Schuldner einen Gläubiger, muss er einen neuen Vergleichsvorschlag berechnen und aushandeln.
Außerdem kann es passieren, dass nicht alle Gläubiger mit dem Vergleich einverstanden sind. In diesem Fall muss geklärt werden, ob es sinnvoll ist, trotzdem einen Vergleich mit den zustimmenden Gläubigern zu schließen.
Auch für diese Frage ist die Schuldnerberatung für Privatinsolvenz der richtige Ansprechpartner.
Scheitert eine außergerichtliche Einigung, benötigt der Verbraucher eine entsprechende Bescheinigung von der Schuldnerberatung, um Verbraucherinsolvenz anmelden zu können. Auch bei der Anmeldung der Privatinsolvenz hilft die Beratungsstelle weiter.
Anmeldung der Privatinsolvenz mithilfe der Schuldnerberatung: Und wie geht es weiter?
Nach der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens versucht der Richter noch einmal, einen Vergleich mit den Gläubigern herbeizuführen. Scheitert auch dieser Versuch, so eröffnet er das Verfahren, es sei denn die Kosten des Insolvenzverfahrens sind nicht gedeckt.
Für den Verbraucher bedeutet die Verbraucherinsolvenz vor allem Folgendes:
- Ein Treuhänder verwertet das pfändbare Vermögen des Schuldners und verteilt es an die Gläubiger. Dabei kann auch das eigene Haus unter den Hammer kommen. Auch das pfändbare Einkommen muss der Schuldner abgeben.
- Während der anschließenden Wohlverhaltensphase muss der Betroffene nur noch das Einkommen abgeben.
- Am Ende des Verfahrens, meist nach sechs Jahren, steht die Restschuldbefreiung.
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Araceli
9. Juni 2022 um 16:39 Uhr
Großartig geschrieben, sehr informativ. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, brauche ich keine weiteren Informationen mehr. Ich denke, ich bin jetzt ausreichend über die Privatinsolvenz informiert.