Plötzliche Arbeitslosigkeit ist eine der vielen Ursachen für eine Verschuldung. Rechnungen, die vorher monatlich durch das Gehalt beglichen wurden, werden nun zur Last. Miet- und Stromkosten, Ratenzahlungen oder Kredite – all das muss auch nach der Arbeitslosigkeit weiterbezahlt werden.
Auch wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, kann es sein, dass sich früher oder später Schulden anhäufen, denn die Grundsicherung ist oft nur ein Bruchteil von dem, was Schuldner in ihrem Job verdient haben. Können Sie wiederholt Rechnungen nicht begleichen oder flattern erste Mahnbescheide ins Haus, sollten Sie dringend eine Schuldnerberatungsstelle konsultieren.
Hilft Ihnen das Jobcenter, wenn Sie die Dienste einer Schuldnerberatung in Anspruch nehmen wollen? Was kann ich tun, wenn das Jobcenter die Kostenübernahme ablehnt? All das erfahren Sie im Folgenden.
Schuldnerberatung für Bürgergeld-Empfänger kurz zusammengefasst
Es gibt fast überall in Deutschland eine öffentliche bzw. gemeinnützige Schuldnerberatung. Diese ist für alle Verbraucher kostenlos. Allerdings müssen sie häufig lange auf einen Termin warten.
Es besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter die Kosten der Schuldnerberatung übernimmt, wenn die Schuldnerberatung für die Wiedereingliegerung auf dem Arbeitsmarkt notwendig ist.
Das Amtsgericht bewilligt Menschen mit geringem Einkommen einen Beratungshilfeschein für eine anwaltliche Beratung. Im Zusammenhang mit Schulden bezieht sich diese Hilfe aber nur auf die Bescheinigung des Scheiterns eines außergerichtlichen Einigungsversuchs mit den Gläubigern.
Inhalt
Kostenübernahme für die Schuldnerberatung durch das Jobcenter
Bei Schulden hilft Ihnen eine Schuldnerberatung, doch wie sollen Schuldner die Beratung bezahlen? Öffentliche Schuldnerberatungsstellen bieten ihre Dienste in der Regel kostenlos an, da diese staatlich finanziert werden. Das führt oft aber auch dazu, dass diese Beratungsstellen überlaufen sind und sie monatelang auf einen Termin warten müssen.
Drängt die Zeit und Sie benötigen zeitnahe Unterstützung, weil Sie zum Beispiel schon einen Vollstreckungsbescheid erhalten haben, haben Sie eventuell keine andere Möglichkeit, als eine kostenpflichtige Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen.
Da Schuldner aber ohnehin knapp bei Kasse sind, wollen Sie ungern zusätzliche Ausgaben tätigen. In diesem Fall können Betroffene einen Antrag auf Kostenübernahme vom Jobcenter stellen. Wollen Sie einen Beratungsschein für die Schuldnerberatung beim Jobcenter beantragen, sollten Sie dabei unbedingt angeben, dass der Schuldenabbau eine notwendige Maßnahme zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist.
Schuldnerberatung: Ablehnungsbescheid vom Jobcenter
Erhält der Betroffene vom Jobcenter einen Ablehnungsbescheid für die Übernahme der Kosten der Schuldnerberatung, kann der Bürgergeld-Empfänger gegen diesen vorgehen. Hierbei ist es unerlässlich, dass sich Betroffene von einem Anwalt beraten und unterstützen lassen. Wird Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt, prüft das Jobcenter den Fall erneut.
Alternative zur Kostenübernahme vom Jobcenter: Beratungshilfeschein
Sie haben alternativ die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein beim örtlichen Amtsgericht zu beantragen. Dieses übernimmt dann die Kosten für die Schuldnerberatung. Beziehen Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe, erzielen nur ein sehr geringes Gehalt oder leben vom Existenzminimum, wird dem Antrag in der Regel stattgegeben.
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Betty
23. April 2020 um 21:25 Uhr
kann man eine Kostenubernahme zur Privatinsolvenz auch beantragen bei der Bundesangentur fuer Arbeit wenn mann ALG I bekommt?
Sunny
25. November 2019 um 12:25 Uhr
Hallo,
haben sie nochmal genauere Informationen über das Verfahren bez. der Kostenübernahme des Jobcenters?
Unter welchen Bedingungen wird der Schein ausgestellt? Was können die fodern? Über dieses Procedere ist wenig bekannt. Jedenfalls ist es mit einer einfachen Beantragung nicht getan.
Man wollte ein Beratungsgespräch (wobei nicht klar ist, was genau da besprochen werden soll) und machte den Abschluß einer EGV (vermutlich mit dem rechtswidrigen Inhalt des Besuchs und Abwicklung der Privatinsolvenz unter Sanktionsandrohung) zur Bedingung… (Lt. Anwalt gibt es dafür aber keine Rechtsgundlage.) Worum wird es bei dem Gespräch gehen? Komisch finde ich auch, daß man gar nichts von der Schuldnerberatung zur Beurteilung mitbringen muß. Die haben es ja immerhin überprüft und die Empfehlung gegeben, wer sonst sollte es auch beurteilen können?
Und mit welchem Grund sollte das Anliegen überhaupt abgelehnt werden können? Solche Mißstände sind ja generell schon eine Behinderung für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und um eine Perspektive zu haben, sowohl praktisch (keine Probleme mit AG) als auch psychisch, gesundheitlich, müßte das doch oberste Priorität haben und somit unterstützt werden?
Zum anderen; wie soll man bitte einen Beratungsschein für eine private Schuldnerberatung bekommen?? Die verweisen unter allen Umständen immer auf öffentliche Schuldnerberatungen…
Ron J.
19. März 2019 um 3:08 Uhr
Generell hiiiilfe… mein ehemaliger Vermieter hat nun ein Inkasso eingeschaltet. Mitschülern 12.000 € zuzüglich Inkasso sind fast 20.000 € ich erhalte Hart4. Bin für Krankheit leider da hinengesackt. Ich weiss Grad nicht mehr… und 3,50 Zinsen pro Tag.
privatinsolvenz.net
8. April 2019 um 15:07 Uhr
Hallo Ron,
eine professionelle Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Ihnen weiterhelfen.
Ihr Team von privatinsolvenz.net