Job verloren, eine schwere Krankheit oder ein Unfall, Scheidung oder Trennung oder gar der Tod des Partners – die Gründe für eine finanzielle Notlage sind vielfältig. Doch auch eine unwirtschaftliche Haushaltsführung oder eine gescheiterte Selbstständigkeit können Menschen in die Schuldenfalle treiben. In allen Fällen ist schnelle und professionelle Hilfe wichtig.
Denn meistens schaffen es die Betroffenen nicht allein, mit der Situation fertig zu werden und ihre Schulden zu regulieren. Zu groß sind der Druck der Gläubiger sowie die seelische und finanzielle Belastung. Einen Ausweg bietet die Schuldnerberatung. Welche Aufgaben diese hat, erklärt der folgende Ratgeber.
Aufgaben einer Schuldnerberatung kurz zusammengefasst
Schuldnerberatungsstellen zahlen weder die Schulden des Betroffenen noch bieten sie sonst eine finanzielle Unterstützung an.
Stattdessen übernimmt die Schuldnerberatung beratende Aufgaben in den Bereichen Existenzsicherung, psychosoziale Unterstützung, Hilfe zur Selbsthilfe und Schuldenregulierung.
Ja. Wenn Sie allerdings einen Rechtsanwalt als Schuldenberater beauftragen, beschränken sich dessen Aufgaben in der Regel auf die rechtlichen Aspekte einer Schuldensanierung.
Inhalte
Schuldnerberatung: Aufgaben in verschiedenen Phasen der Schuldensanierung
Eine Schuldnerberatung hilft Menschen in finanzieller Not. Sie kann zwar nicht in finanzieller Hinsicht helfen, indem sie die Schulden bezahlt. Aber sie unterstützt Verbraucher dabei, die eigene Notsituation zu bewältigen und einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Die Aufgaben, die eine Schuldnerberatung dabei übernimmt, sind vielfältig.
Die Aufgaben einer Schuldnerberatung lassen sich grob in folgende verschiedene Bereiche einteilen:
Dringendste Aufgaben der Schuldnerberatung: Absicherung und Existenzsicherung
Wenn ein Verbraucher zu einer solchen Beratungsstelle kommt, ist seine Notlage oft schon so groß, dass seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht.
In diesem Fall ist es zunächst am wichtigsten, entsprechende existenzsichernde Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehört zum Beispiel:
- Beratung zur Deckung der Lebenshaltungskosten (Miete, Strom, Lebensmittel)
- Maßnahmen zur Abwendung einer drohenden Räumungsklage durch den Vermieter
- Schutz bei drohenden Gehalts- und Kontopfändungen oder anderen Zwangsvollstreckungmaßnahmen
- Ermittlung des Einsparpotentials bei den Ausgaben
Mittelfristig: psychosoziale Stabilisierung und Hilfe zur Selbsthilfe
Für überschuldete Menschen ist deren finanzielle Situation oft auch eine starke seelische Belastung. Auch Familie und Freunde werden mitunter in Mitleidenschaft gezogen. Aus diesem Grund stehen ihnen oft Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter als Berater zur Seite. In diesem Zusammenhang bestehen bei einer Schuldenberatung folgende Aufgaben:
- Psychosoziale Beratung und Unterstützung
- Aufklärung über die Schuldensituation und damit verbundene Folgen
- Ausräumung von Ängsten und Schuldgefühlen
- Konkrete Hilfestellung zur Bewältigung der eigenen Situation
Langfristig: vollständige Schuldenregulierung
Langfristiges Ziel der Schuldenberatung ist jedoch der Schuldenabbau. Verbraucher nehmen diese Hilfe in Anspruch, um eines Tages wieder ein schuldenfreies Leben führen zu können. Auf lange Sicht übernimmt die Schuldnerberatung hierbei Aufgaben zur Schuldenregulierung, die sowohl eine rechtliche als auch wirtschaftliche Beratung beinhaltet.
In einem ersten Schritt wird sie hierfür immer eine Bestandsaufnahme durchführen und die finanzielle Situation des Betroffenen genau analysieren. Denn nur auf dieser Grundlage ist ein Schuldenabbau wirklich möglich.
Anschließend wird ein Haushaltsplan erstellt. Mit diesem behalten Verbraucher einen besseren Überblick über ihre Ausgaben und können so sichergehen, dass sie nicht mehr ausgeben, als ihnen an Geld zur Verfügung steht. Zu den Aufgaben einer Schuldnerberatung gehört es dabei auch, zu Einsparmöglichkeiten und Änderungen im Kaufverhalten zu beraten.
In einem nächsten Schritt bespricht der Schuldenberater Lösungsmöglichkeiten zur Schuldenregulierung mit dem Betroffenen. Wie die genaue Vorgehensweise dabei aussieht, hängt von dessen individuellen Situation und Möglichkeiten ab. Dabei unterstützt die Beratungsstelle Verbraucher zum Beispiel bei folgenden Angelegenheiten:
- Verhandlung mit den Gläubigern zur außergerichtlichen Einigung über die Schuldensanierung
- Erarbeitung eines Schuldenbereinigungsplans
- Beratung zum Schutz vor drohenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung
Achtung! Ein Anwalt übernimmt bei einer Schuldnerberatung nur rechtliche Aufgaben, wie z. B.:
- Prüfung von Forderungen
- Prüfung der Rechtsmittel gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Aushandlung eines außergerichtlichen Vergleichs mit den Gläubigern
- Bescheinigung über den erfolglosen Einigungsversuch nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung
- Beantragung des Insolvenzverfahrens
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