Schuldnerberatung kurz zusammengefasst
Eine Schuldnerberatung ist ratsam, sobald jemand ständig Schwierigkeiten hat, fällige Rechnungen zu begleichen oder wenn das Einkommen regelmäßig nicht bis zum Monatsende ausreicht. In beiden Fällen droht der Betroffene, in eine Schuldenfalle zu geraten.
Die Berater schauen sich zunächst die finanzielle Situation des Schuldners genau an und erarbeiten anschließend mit ihm einen Schuldenregulierungsplan. Sie helfen auch dabei, Einsparmöglichkeiten aufzudecken und verhandeln mit den Gläubigern über den Schuldenabbau.
Gemeinsam mit dem Schuldner findet die Schuldnerberatung einen Ausweg aus den Schulden – vorausgesetzt, er arbeitet aktiv mit den Beratern zusammen. Außerdem unterstützt die Beratungsstelle Schuldner auch im Falle einer Insolvenz, beispielsweise beim Insolvenzantrag.
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Inhalt
Informationen zur Schuldnerberatung: Mehr dazu im Video
Anders als gewöhnliche Schulden stellt die Überschuldung von Verbrauchern eine Notlage dar, die auch die eigene Existenz bedrohen kann.
Die Bundesregierung definiert einen Privathaushalt dann als verschuldet, wenn das Einkommen und das Vermögen der Betroffenen die fälligen Forderungen nicht mehr abdecken, und zwar auch dann nicht, wenn diese ihren Lebensstandard senken.
Um die Lage nicht noch weiter zu verschärfen, sollten verschuldete Bürger so schnell wie möglich handeln und sich einer seriösen und professionellen Schuldnerberatung anvertrauen.
Wichtig! Weisen Sie bei der Terminvereinbarung sofort auf Ihre Notlage hin, z. B. wenn Ihnen eine Zwangsräumung droht.
Was ist eine professionelle Schuldnerberatung?
Die Schuldnerberatung hat die Aufgabe, Menschen zu helfen, die es von allein nicht mehr schaffen, ihre Schulden abzubauen. Sie bietet verschiedene Beratungsleistungen an. Neben finanzieller Beratung hilft sie Ihnen auch in psychosozialer Hinsicht weiter. Unter Umständen bietet sie auch eine rechtliche Beratung an.
In Deutschland gibt es zahlreiche Beratungsangebote, sodass die Wahl nicht immer leicht fällt. Besonders problematisch hierbei ist, dass die Bezeichnung „Schuldnerberatung“ gesetzlich nicht geschützt ist. Schwarze Schafe unter den Beratern sind daher nicht immer leicht zu erkennen.
Privatpersonen können sich an verschiedene Schuldnerberatungsstellen wenden:
Gemeinden und Kommunen bieten in der Regel eine staatliche Schuldnerberatung an. Weil diese Schuldnerberatung meist kostenlos angeboten wird, ist die Nachfrage dementsprechend hoch.
Lange Wartezeiten sind hier die Regel. Für dringende Fälle, z. B. bei drohender Wohnungsnot werden auch kurzfristige Termine vergeben oder eine telefonische Schuldnerberatung angeboten.
Auch gemeinnützige Träger und Wohlfahrtsverbände helfen überschuldeten Menschen bei ihren finanziellen Sorgen. Auch sie verlangen für ihre ehrenamtliche Schuldnerberatung meistens kein Geld, werden jedoch dementsprechend stark nachgefragt.
Auch an Rechtsanwälte oder Fachanwälte für Insolvenzrecht können Sie sich wenden. Allerdings ist die Schuldnerberatung durch den Anwalt nicht kostenlos. Gerade bei langen Wartezeiten sind Anwälte eine gute Alternative.
Mittellose Menschen können beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für einen „Einigungsversuch gemäß § 305 InsO“ beantragen. Wird dieser bewilligt, zahlen sie nur eine Gebühr von 15 Euro, aber keine Anwaltskosten.
Die örtlichen Arbeitsagenturen helfen im Falle einer (drohenden) Gehaltspfändung weiter.
Darüber hinaus existieren noch zahlreiche andere Anbieter, deren Angebote, Kosten und Qualifikationen teilweise stark variieren. Sie können nicht immer dieselben Beratungsleistungen erbringen wie beispielsweise ein Rechtsanwalt.
Woran Sie eine seriöse Schuldnerberatung erkennen
Sollten Sie sich für eine sonstige kostenpflichtige Beratungsstelle entscheiden, ist Vorsicht geboten. In diesem Fall sollten Sie genau prüfen, ob es sich um eine seriöse Schuldnerberatung handelt. Dies erkennen Sie an den folgenden Faktoren:
Überprüfen Sie die Informationen über den Anbieter im Internet. Fragen Sie gegebenenfalls bei der Verbraucherzentrale nach.
Lassen Sie sich eine Bescheinigung darüber zeigen, dass die Schuldnerberatungsstelle als geeignete Stelle oder Person im Sinne von § 305 Insolvenzordnung (InsO) anerkannt ist.
Die Beratung sollte genau auf Ihre Situation zugeschnitten sein.
Wichtig ist für Sie vor allem, dass sie eine Rechtsberatung zu Ihren Schulden beinhaltet und dies auch in einem entsprechenden Beratungsvertrag so geregelt ist. Das heißt, dass z. B. Ihre rechtliche Vertretung und die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern Vertragsbestandteil sein sollte.
Wird diese Rechtsberatung nicht angeboten oder sogar ausdrücklich ausgeschlossen, ist es ratsam, sich einen anderen Anbieter zu suchen, u. a. weil zusätzliche Kosten für einen Rechtsberater bzw. einen Anwalt hinzukommen können.
Ein seriöser Schuldenberater erklärt Ihnen sofort, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie ihn beauftragen. Die Kosten der Schuldnerberatung sollte er Ihnen leicht verständlich erklären können, und zwar vor Vertragsschluss. Lassen Sie sich genau erläutern, für welche Leistung Kosten in welcher Höhe anfallen. Oder Sie suchen sich eine Schuldnerberatung, die keine Kosten berechnet.
Ein guter Berater drängt Sie nicht zum Vertragsabschluss, sondern gibt Ihnen ausreichend Bedenkzeit. Nehmen Sie den Vertrag auf jeden Fall mit nach Hause. Wenn Sie einzelne Formulierungen nicht verstehen oder Zweifel haben, können Sie den Vertrag auch von einer Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Die Schuldnerberatung ist erst der erste Schritt. Ein Schuldenabbau funktioniert nicht über Nacht. Vielmehr müssen sich Betroffene auf einen langen Weg einstellen. Schuldenberater, die Ihnen das Gegenteil weismachen wollen und Ihnen eine Soforthilfe versprechen, handeln nicht seriös.
Auch wenn Ihnen im Rahmen der Beratung ein Kredit angeboten wird, sollten Sie stutzig werden. Unterschreiben Sie auf keinen Fall einen Kreditvertrag oder ähnliche Angebote.
Hausbesuche sind eher unüblich. Die Schuldnerberatung findet in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle statt.
Zusammenfassung zur seriösen Schuldnerberatung
- Infos über den Anbieter nachprüfen
- Ist die Schuldnerberatungsstelle anerkannt? Kann sie dies nachweisen?
- individuelle Beratung
- Die Beratung beinhaltet auch Rechtsberatung zu den Schulden und eine rechtliche Vertretung
- transparente Kosten
- Kosten sind bereits vor Vertragsschluss bekannt
- Schuldnerberatung lässt ausreichend Bedenkzeit
- keine falschen Versprechungen – Soforthilfe ist unseriös
- seriöse Schuldenberater bieten keine neuen Kredite an
- keine Hausbesuche
Alle wichtigen Informationen zur Schuldnerberatung
Aufgaben der Schuldnerberatung Ablauf der Schuldnerberatung Kosten der SchuldnerberatungTipps für die SchuldnerberatungVoraussetzungen für die Schuldnerberatung Unterlagen für die Schuldnerberatung Beratung ohne InsolvenzBeratung zur PrivatinsolvenzKostenlose SchuldnerberatungBeratung zur Umschuldung
Unabhängig davon, ob Sie eine kostenlose Schuldnerberatung wählen oder ob Sie sich an einen Anwalt wenden, die Vorgehensweise ähnelt sich in den meisten Fällen. In jedem Fall sollten Sie sich auf einen langen Prozess einstellen. Eine Schuldenbereinigung ist eine langfristige Angelegenheit.
Besonders ein Faktor spielt bei jeder Schuldnerberatung eine wesentliche Rolle: Ihre Offenheit und Ihr Vertrauen dem Berater gegenüber. Nur wenn Sie Ihre gesamte Situation offenlegen, kann er Ihnen wirklich helfen.
Viele Betroffene kostet es große Überwindung, ihre wirtschaftliche Notlage anderen gegenüber zuzugeben. Die Scham ist oft sehr groß. Andererseits ist der Gang zur Schuldnerberatung und die Überwindung dieser Hemmschwelle schon ein erster kleiner Erfolg. Denn Berater können Ihnen zum Beispiel dabei helfen, …
- die Kündigung Ihrer Wohnung durch den Vermieter abzuwenden oder eine Zwangsräumung zu verhindern
- mit ihren Gläubigern über den Abbau Ihrer Schulden zu verhandeln
- prüfen, ob die Forderungen Ihrer Gläubiger überhaupt wirksam sind und ob vielleicht Rechtsmittel dagegen bestehen
- einen Haushaltsplan mit Ihnen aufzutellen, sodass Sie einen Überblick über alle Einnahmen und Ausgaben haben
- Privatinsolvenz zu beantragen, wenn dies der richtige Weg für Sie ist
Die Vorgehensweise in drei groben Schritten
Welche Strategie im Einzelfall die Richtige ist, entscheidet die Beratungsstelle individuell. Trotzdem lassen sich grob drei Schritte auf dem Weg zum Schuldenabbau zusammenfassen.
Jede Schuldnerberatung wird sich zuerst anhand Ihrer Unterlagen einen Überblick über die Situation verschaffen. Erst wenn alle Einnahmen und Ausgaben eindeutig feststehen, kann der Berater eine Strategie entwickeln, wie Sie Ihre Schulden abbauen können. In dieser Phase kann es erstmals zum Kontakt mit den Gläubigern kommen, wenn der Berater diese um eine Forderungsaufstellung bittet.
Wenn alle Verbindlichkeiten und die Vermögenslage des Schuldners feststehen, wird der Schuldenberater in einem zweiten Schritt mit Ihren Gläubigern über die Schuldenbereinigung verhandeln. In der Sprache des Insolvenzrechts wird diese Maßnahme auch „außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern“ genannt.
Schuldner, die dies nicht selbst in die Hand nehmen möchten, können ihren Schuldenberater mit dieser Aufgabe betrauen. Hier sind die Chancen auf eine Einigung sogar größer. Denn die Berater sind erfahren in derartigen Verhandlungen. Sie können einen professionellen Schuldenbereinigungsplan aufstellen und diesen mit den richtigen Argumenten untermauern.
Wenn die Gläubiger mit diesem Plan einverstanden sind, stellt dieser eine Art Vertrag dar. Dieser regelt genau, welche Beträge wann wofür zu zahlen sind. Auch andere Eventualitäten, die zwischen Schuldner und Gläubiger auftreten können, sind im Schuldenbereinigungsplan festgehalten.
Stimmen die Gläubiger zu und hält sich der Schuldner an die Vereinbarung, indem er z. B. pünktlich seine Raten zahlt, lässt sich eine Privatinsolvenz auf diesem Wege womöglich vermeiden.
Erst und nur wenn Schritt 2, also die Einigung mit den Gläubigern scheitert, kommt der dritte Schritt in Betracht: Die Anmeldung des Privatinsolvenzverfahrens. Soweit die Schuldnerberatungsstelle auch eine Insolvenzberatung anbietet und als geeignete Stelle im Sinne von § 305 InsO anerkannt ist, kann sie Sie auch hierbei unterstützen. Sie bescheinigt Ihnen den erfolglosen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern. Diese Bescheinigung muss zusammen mit dem Insolvenzantrag und einigen anderen Dokumenten beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht werden.
Auch während einer Privatinsolvenz kann Ihnen die Schuldnerberatung zur Seite stehen und Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren. Dieses Verfahren dauert zwar bis zu sechs Jahre einschließlich der Wohlverhaltensphase. Doch am Ende steht die Aussicht auf die Restschuldbefreiung.
Die ersten Schritte aus der Schuldenfalle
Viele überschuldete Menschen fallen in einem bestimmten Stadium der Überschuldung in eine Art Schockstarre: Briefe werden nicht mehr geöffnet, Mahnungen und andere unangenehme Post wird ignoriert. Nichts tun und wegschauen, ist jedoch die falsche Strategie, die die ohnehin schon brenzlige Situation noch weiter verschärfen kann.
Auch wenn es schwer fällt und große Überwindung kostet: Betroffene müssen so schnell wie möglich handeln und im Idealfall schon erste Vorbereitungen treffen, bevor Sie zur Schuldnerberatung gehen:
- Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre finanzielle Situation.
Stellen Sie alle Unterlagen zusammen, aus denen finanzielle Verpflichtungen hervorgehen oder die Ihr Einkommen und Ihr Vermögen dokumentieren. Diese Papiere sind die Grundlage einer jeden Schuldnerberatung. Hierzu gehören z. B. Verträge (Miete, Strom, Gas, Telefon, Internet, Versicherungen etc.), Rechnungen, Mahnungen, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, gegebenenfalls Urteile, Mahn- oder Vollstreckungsbescheide, die gegen Sie erlassen wurden. - Prüfen Sie, welche finanziellen Verpflichtungen besonders wichtig sind für Ihre Existenz. Miete, Strom, Gas und dergleichen haben oberste Priorität und sollten immer zuerst bezahlt werden. Anderenfalls droht Ihnen die Kündigung oder Zwangsräumung durch den Vermieter bzw. eine Stromsperre.
Arbeitssuchende können nach § 22 Absatz 8 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ein Darlehen für ihre Mietschulden erhalten, falls ihnen die Wohnungslosigkeit droht. - Steht Ihnen Arbeitslosengeld, Hartz 4, Elterngeld oder Wohngeld zu? Können Sie Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss für den Kindesunterhalt beanspruchen? Jede Möglichkeit sollte genau unter die Lupe genommen werden.
- Betroffene sollten umgehend ihre Gläubiger über ihre Verschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit informieren und darauf hinweisen, dass sie einen Termin für die Schuldnerberatung vereinbart haben.
- Vermeiden Sie neue Verbindlichkeiten (z. B. einen neuen Kredit), Zahlungsvereinbarungen mit Inkassounternehmen und Schuldanerkenntnisse. Anderenfalls besteht das Risiko, dass der Schuldenberg noch weiter wächst. Eine mögliche Ausnahme hiervon sind allenfalls die Kosten für die (anwaltliche) Schuldnerberatung.
- Wenn Ihnen eine Zwangsvollstreckung, insbesondere eine Kontopfändung droht, sollten Sie sich so schnell wie möglich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten. So ist der Grundfreibetrag Ihres monatlichen Einkommens vor der Pfändung geschützt. Banken und Sparkassen müssen Ihnen auf Antrag kostenlos ein entsprechendes Konto einrichten oder Ihr Konto in ein solches umwandeln.
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Paul
14. September 2021 um 11:54 Uhr
Mein Bruder hat vor einer Weile seinen Job verloren und ich habe ihm finanziell etwas ausgeholfen. Nun muss er sich etwas mehr um seine Finanzen kümmern und ich überlege, ob wir gemeinsam mal zu einer Stelle für Schuldnerberatung gehen. Was ich sehr interessant finde, dass vor einer endgültigen Privatinsolvenz noch Schritte ergriffen werden und ein Schuldenbereinigungsplan erstellt wird. So kann vielleicht auch die Insolvenz umgangen werden. Ich werde das mal mit meinem Bruder besprechen, vielen Dank für die Infos.