Das Ziel eines jeden Schuldners ist es, die Schuldenfreiheit wiederzuerlangen – und das am besten möglichst schnell und ohne viel Aufwand. Das ist allerdings oft leichter gesagt, als getan. Die Anmeldung der Privatinsolvenz wollen viele vermeiden, denn diese ist langwierig und mit einigem bürokratischen Aufwand verbunden.
Aus diesem Grund suchen viele Schuldner nach einer Möglichkeit, einem Insolvenzverfahren aus dem Weg zu gehen. Doch geht das so einfach? Wann ist es möglich, schuldenfrei ohne Privatinsolvenz zu werden? Welche Möglichkeiten gibt es bei der außergerichtlichen Schuldenbefreiung und wer kann Sie dabei unterstützen? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden
Entschuldung ohne Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Ja. Eine Schuldenbereinigung ohne Privatinsolvenz kann durch eine Einigung mit den Gläubigern gelingen, wenn sich diese z. B. auf eine Ratenzahlung, einen Schuldenvergleich oder einen (teilweisen) Schuldenerlass einlassen.
Ob Ihnen die Schuldenbefreiung ohne Privatinsolvenz zu werden, hängt von der Schuldenhöhe, Ihren finanziellen Mitteln und der Kooperationsbereitschaft der Gläubiger ab.
Eine Schuldnerberatung kann Ihnen bei der außergerichtlichen Schuldenregulierung helfen, indem sie mit Ihnen einen Schuldenbereinigungsplan erstellt und mit den Gläubigern eine Einigung erwirkt.
Inhalte
Wann ist ein Schuldenabbau ohne Privatinsolvenz möglich?
Ein außergerichtliche Schuldenbereinigung ist nicht in jedem Fall möglich. Ob Sie auch ohne Privatinsolvenz schuldenfrei werden können, ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Schuldenhöhe: Die Höhe der Forderungen ist maßgeblich dafür, ob Gläubiger einer außergerichtlichen Einigung zustimmen. Sind die Schulden zu hoch und ist es unwahrscheinlich, dass diese ohne ein Insolvenzverfahren vollständig getilgt werden können, ist eine Entschuldung ohne Privatinsolvenz in der Regel nicht möglich.
- Finanzielle Mittel des Schuldners: Ist nicht genügend Vermögen oder Einkommen vorhanden, um die Schulden zu bereinigen, lassen sich Gläubiger in aller Regel nicht auf einen Einigungsversuch ein.
- Anzahl und Kooperationsbereitschaft bzw. wirtschaftliche Situation der Gläubiger: Je mehr Gläubiger vorhanden sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass einer außergerichtlichen Schuldenbefreiung nicht zugestimmt wird. Wie kooperativ ein Gläubiger ist, hängt davon ab, wie dieser finanziell dasteht.
Ob sich ein Gläubiger auf eine außergerichtliche Einigung einlässt und und sie somit schuldenfrei ohne Privatinsolvenz werden, ist auch davon abhängig, ob dessen Forderungen auf diese Weise vollständig oder nur teilweise befriedigt werden können. Ist ein Gläubiger darauf angewiesen, dass die Schulden in voller Höhe zurückgezahlt werden, weil dessen Existenz davon abhängig ist, wird dieser sich nicht mit einer teilweisen Schuldentilgung zufriedengeben. Folgende Möglichkeiten gibt es, schuldenfrei ohne Privatinsolvenz zu werden:
- Ratenzahlung
- Schuldenvergleich
- Schuldenerlass
Übrigens: Die Anmeldung der Privatinsolvenz ist grundsätzlich nicht möglich, wenn im Vorfeld nicht der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern unternommen wurde. Erst wenn dieser nachweislich gescheitert ist, kann ein Insolvenzverfahren beantragt werden. Eine solche Bescheinigung kann von einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung oder einem Anwalt ausgestellt werden.
Vereinbarung einer Ratenzahlung zur Entschuldung ohne Privatinsolvenz
Der Schuldner kann mit dem Gläubiger vereinbaren, seine Schulden in Raten abzubezahlen. Dabei werden die Forderungen des Gläubigers in vollem Umfang befriedigt und der Schuldner hat nach Zahlung der letzten Rate keine Restschulden.
Der Nachteil ist, dass eine Schuldentilgung per Ratenzahlung einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt als eine Einmalzahlung. Der Gläubiger erhält pro Monat nur einen kleinen Teil der Forderungen zurück. Dem Schuldner bleibt damit mehr Zeit, um das Geld für die Bereinigung der Schulden aufzutreiben
Im Vorfeld wird eine Summe vereinbart, die der Schuldner monatlich an den Gläubiger überweisen muss. Die Höhe dieser Summe richtet sich danach, wie viel Geld dem Schuldner monatlich zur Verfügung steht. Ob sich ein Gläubiger auf eine Ratenzahlung einlässt, ist davon abhängig, wie dringend dieser auf das Geld angewiesen ist. Wie lange es dauert, bis die Schulden vollständig getilgt wurden, ist von der Schuldenhöhe abhängig.
Schuldenregulierung ohne Privatinsolvenz durch Schuldenvergleich
Bei einem Schuldenvergleich muss nur ein Teil der Schulden zurückgezahlt werden. Die Restschulden werden dem Schuldner erlassen. Dem Gläubiger wird also eine bestimmte Teilsumme angeboten, welche dieser entweder annehmen oder ablehnen kann.
Durch einen Schuldenvergleich wir demnach zumindest ein Teil der Forderungen befriedigt und der Gläubiger muss nicht komplett auf sein Geld verzichten. Dieser lässt sich in der Regel darauf ein, wenn keine Aussicht darauf besteht, dass er jemals oder nur nach einem langwierigen Verfahren sein Geld in vollem Umfang zurückerhält.
Die Höhe der angebotenen Teilsumme sollte demnach nicht zu niedrig sein. Wie hoch diese allerdings sein muss, damit sich der Gläubiger auf einen Schuldenvergleich einlässt, kann pauschal nicht beziffert werden. Dies hängt von der Schuldenhöhe ab. Ob ein Gläubiger zustimmt, hängt von dessen wirtschaftlicher Situation ab.
Schuldenfrei ohne Privatinsolvenz mittels Schuldenerlass
Bei einem Schuldenerlass werden die Schulden in vollem Umfang erlassen. Der Schuldner muss demnach keine Zahlungen an den Gläubiger mehr tätigen, da dieser freiwillig auf sein Geld verzichtet. Der Gläubiger geht bei dieser Art der außergerichtlichen Schuldenbereinigung leer aus.
Beim Schuldenerlass wird der Schuldner relativ schnell und unkompliziert schuldenfrei – und das ohne Privatinsolvenz. Für den Schuldner ist das der einfachste Weg in die Schuldenfreiheit. Für den Gläubiger hingegen ist das die schlechteste Option der Schuldenbereinigung, da dieser gänzlich auf die Forderungen verzichten muss, die ihm rechtlich gesehen zustehen.
Damit sich ein Gläubiger auf einen Schuldenerlass einlässt, muss diesem glaubhaft dargelegt werden, dass die Schulden nicht beglichen werden können und außerdem keine Aussicht darauf besteht, dass sich die finanzielle Lage des Schuldners in absehbarer Zeit bessert. Ist der Gläubiger aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation auf das Geld angewiesen und besteht eine geringe Chance, dass er zumindest einen Teil seiner Forderungen zurückerhält.
Schulden loswerden ohne Privatinsolvenz: Eine Schuldnerberatung hilft
Können Sie Rechnungen nicht mehr begleichen, sollte der erste Weg zu einer Schuldnerberatung führen. Wollen Sie schuldenfrei ohne Privatinsolvenz werden, kann diese Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Folgende Arten der Schuldnerberatung gibt es:
- Öffentliche Schuldnerberatung durch gemeinnützige Organisationen oder staatliche Einrichtungen
- Private Schuldnerberatung durch Unternehmen
- Anwaltliche Schuldnerberatung durch Rechtsanwälte
Nachdem sich Ihr Schuldnerberater einen Überblick über Ihre Schulden und Finanzen verschafft hat, wird auf dieser Grundlage ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Die Ziele sollten dabei so gesteckt werden, dass der Schuldner in der Lage ist, diese zu erreichen. Die Schuldnerberatung kann im Übrigen auch die Kommunikation mit den Gläubigern übernehmen und versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erwirken.
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Gerald
3. November 2021 um 20:15 Uhr
Ich habe ca.45000€ Schulden bei Banken und Versicherungen ich bin leider nicht in der lage die summe zu bekleichen da ich scho 63 Jahre alt bin und mein Lohn reicht nicht aus ich kann monatlich 500€ Ratenzahlung anbieten ich brauche dringend Hilfe mfg. Gerald