Ein gewöhnliche Privatinsolvenz dauert in Deutschland üblicherweise sechs Jahre – eine lange Zeit, in der der Schuldner einen Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten und einige Obliegenheiten einhalten muss.
Erst nach dieser Wohlverhaltensphase erhält er die Restschuldbefreiung mit der Folge, dass seine Gläubiger ihre restlichen Forderungen nicht mehr geltend machen können.
Muss eine Entschuldung immer so lange dauern oder ist es möglich, dass der Schuldner viel früher schuldenfrei wird, etwa in 6 Monaten? Im Folgenden stellen wir zwei Alternativen vor.
Das Thema „Schuldenfrei in 6 Monaten“ kurz zusammengefasst
Ja, diese Möglichkeit besteht im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens, welches zu einer vorzeitigen Restschuldbefreiung innerhalb von 6 bis 12 Monaten führt, wenn der Schuldner den Insolvenzplan einhält.
Sie benötigen zunächst einen spezialisierten Anwalt für Insolvenzrecht oder einen gut qualifizierten Schuldenberater, der einen solchen Plan aufstellen kann. Denn das Gericht wird aussichtlose oder ungeeignete Pläne verwerfen. Mehr zum Thema lesen Sie hier.
Deutsche Schuldner können auch im EU-Ausland, z. B. in Lettland Privatinsolvenz anmelden, wenn sie dort seit mindestens sechs Monaten ihren Lebensmittelpunkt haben. Die EU-Insolvenz in Lettland gilt als besonders schuldnerfreundlich und dauert bei weitem nicht so lange wie die Verbraucherinsolvenz in Deutschland.
Inhalt
Mithilfe eines Insolvenzplans schuldenfrei in 6 Monaten
Manchmal ist es aber gar nicht erforderlich, dass ein verschuldeter Verbraucher die Privatinsolvenz durchläuft. Gelingt es ihm, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern über den Schuldenabbau zu einigen, muss er keine Insolvenz anmelden, sondern kann seine Schulden so abzahlen, wie es im Schuldenregulierungsplan vereinbart wurde.
Doch auch dann, wenn ein Verbraucher Privatinsolvenz anmelden muss, besteht noch die Möglichkeit, schuldenfrei zu werden in 6 bis 12 Monaten – und zwar mithilfe eines Insolvenzplans. Er bietet dem Schuldner und seinen Gläubigern die Möglichkeit, Vereinbarungen zu treffen, die vom herkömmlichen Insolvenzverfahren abweichen.
Der Insolvenzplan als Entschuldungskonzept setzt sich aus einem darstellenden und einem gestaltenden Teil zusammen und beinhaltet insbesondere folgende Punkte:
- finanzielle Situation des Schuldners und die Ursachen seiner Insolvenz
- notwendige Sanierungsmaßnahmen
- Ziel des Insolvenzplans, vor allem die Entschuldung des Verbrauchers
- erforderliche Schritte zum Schuldenabbau
Ist die im Plan festgeschriebene Befriedigung der Gläubiger abgeschlossen, gilt der Schuldner von allen übrigen Schulden befreit.
Mithilfe des Insolvenzplanverfahrens können Verbraucher zwar schuldenfrei werden in 6 bis 12 Monaten. Allerdings benötigen sie die Hilfe eines gut qualifizierten Schuldenberaters, der in der Lage ist, einen realistischen Insolvenzplan zu erstellen. Auch muss gewährleistet sein, dass der Schuldner die entsprechenden finanziellen Mittel hat, um sein Ziel der frühzeitigen Entschuldung zu erreichen.
Privatinsolvenz in Lettland: Kurze Dauer, aber lange Vorbereitungsphase
Eine zweite Möglichkeit, schuldenfrei zu werden in 6 bis 36 Monaten, ist die EU-Insolvenz in Lettland. Die dortige Privatinsolvenz gilt als sehr schuldnerfreundlich und dauert bei weitem nicht so lange wie die Verbraucherinsolvenz in Deutschland.
Außerdem profitieren viele Schuldner davon, dass deutsche Gläubiger ihre Forderungen in Lettland eher selten anmelden, weil dies für sie sehr aufwendig und teuer ist. Dennoch gilt die Restschuldbefreiung auch ihnen gegenüber.
Allerdings muss der Schuldner folgende Voraussetzungen erfüllen, um im Rahmen der lettischen Privatinsolvenz schuldenfrei zu werden in 6 bis 36 Monaten:
- Sein Lebensmittelpunkt liegt seit mindestens 6 Monaten in Lettland, bevor er dort die Insolvenz beantragt. Während dieses Zeitraums muss er dort seinem Hauptwohnsitz haben, arbeiten und Steuern zahlen. Er kommt also um einen Umzug nicht herum.
- Erst nach diesem halben Jahr darf er einen Insolvenzantrag beim lettischen Insolvenzgericht stellen. Nach der Insolvenzeröffnung beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren, in welchem das Schuldnervermögen an die Gläubiger verteilt wird.
- Es folgt die Wohlverhaltensphase, deren Dauer davon abhängt, welchen Anteil seiner Schulden der Betroffene bezahlen kann.
- Die Chance, schuldenfrei zu werden in 6 Monaten, besteht nur, wenn der Schuldner mindestens 50 Prozent der angemeldeten Forderungen bezahlen kann. Denn dann dauert die Wohlverhaltensphase nur 6 Monate. Ist er dazu nicht in der Lage, verlängert sich diese Phase auf bis zu 36 Monate.
- Anschließend folgt die Restschuldbefreiung, die in der Regel auch in Deutschland anerkannt wird.
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Björn
6. Juni 2023 um 13:43 Uhr
Guten Tag
Ich interessiere mich für die Entschuldung in 6 Monaten .
Wie das genau ab läuft und was mich das kostet?
Ich habe 60 Gläubiger nach meinem Kenntnisstand und es dürften 60.000 Euro sein.
Ich war nicht selbstständig.
Mit besten Grüßen
Björn