Wenn Schulden zur finanziellen Überforderung führen, ist es für den Schuldner meist sinnvoll, eine professionelle Beratungsstelle aufzusuchen. Diese kann beispielsweise bei der Anmeldung einer Privatinsolvenz helfen. Doch nicht immer muss es dazu kommen. Wenn eine Einigung mit den Gläubigern erzielt wird, wie die Schulden zurückgezahlt werden können, ist es möglich, die Privatinsolvenz zu vermeiden.
Doch worum handelt es sich eigentlich genau, wenn vom Schuldenbereinigungsverfahren die Rede ist? Wie funktioniert dies genau und was muss ich als Schuldner beachten? Im folgenden Ratgeber soll dieses Thema näher betrachtet werden.
Schuldenbereinigungsverfahren kurz zusammengefasst
Ein Schuldenbereinigungsverfahren dient dazu, alle Gläubiger zu befriedigen – im Idealfall ohne dass der Schuldner die Privatinsolvenz durchläuft.
Zunächst findet ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren statt, bei dem der Schuldner versucht, sich mit seinen Gläubigern über den Schuldenabbau zu einigen. Es ist ratsam, sich dabei von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung helfen zu lassen.
Wenn die Einigung scheitert, sollte sich der Schuldner dies von einer anerkannten Stelle bescheinigen lassen. Mit diesem Nachweis hat er die Möglichkeit, Privatinsolvenz zu beantragen – das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren.
Weitere Informationen zum Schuldenbereinigungsverfahren
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Inhalt
Schuldenbereinigungsverfahren – eine Definition
Ein Schuldenbereinigungsverfahren dient, wie sein Name schon sagt, dazu, über die Rückzahlung der Schulden eine Einigung zu erzielen. Hierzu muss den Gläubigern ein Vorschlag unterbreitet werden, dem diese zustimmen können.
Es gibt die Möglichkeit, das Schuldenbereinigungsverfahren außergerichtlich und gerichtlich durchzuführen. Ersteres ist eine der Bedingungen für die Eröffnung einer Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung. Im Folgenden soll ein solches außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren in seinem Ablauf vorgestellt werden.
Wie läuft eine außergerichtliche Schuldenbereinigung ab?
Ein außergerichtliches Schuldenbefreiungsverfahren kann ohne Muster oder vorgeschriebenes Formular durchgeführt werden. Der Schuldner kann sich für die Durchführung auch professionelle Hilfe holen, wenn er eine Unterstützung wünscht. Anwälte oder Schuldnerberatungsstellen können ihm diese bieten.
Zunächst muss der Schuldner folgende Informationen zusammenstellen:
- alle Gläubiger sowie deren Forderungen (inkl. Kosten und Zinsen)
- eigene Einkünfte sowie vorhandenes Vermögen
Auf der Grundlage dieser Angaben kann dann ein Schuldenbereinigungsplan erstellt werden. In diesem muss festgehalten werden, wie viel jeder Gläubiger für seine Forderungen in Form einer Einmal- oder Ratenzahlung erhält.
Erfolgreich ist ein solches Verfahren dann, wenn die Gläubiger dem Plan zustimmen. In diesem Fall ist der Schuldner verpflichtet, die im Plan festgelegten Zahlungen auch tatsächlich zu tätigen. Nicht erfolgreich ist ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, wenn die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durch einen der Gläubiger betrieben wird oder wenn mindestens ein Gläubiger dem vorgelegten Plan nicht zustimmt.
Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Sollte ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren scheitern, gibt es nach dem Insolvenzantrag immer noch die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren sozusagen in letzter Minute zu verhindern. Hierzu dient die gerichtliche Schuldenbereinigung.
Mit dem Eröffnungsantrag muss der Schuldner nämlich auch einen Schuldenbereinigungsplan einreichen. Dieser wird den Gläubigern vom Insolvenzgericht zugestellt. Während die Entscheidung über den Plan aussteht, ruht das Verfahren zur Insolvenzeröffnung.
Kommen von Gläubigerseite keine Einwände gegen den Plan, gilt er gemäß § 308 Insolvenzordnung als angenommen und das Schuldenbereinigungsverfahren war erfolgreich. In diesem Fall gilt der Insolvenzantrag als zurückgenommen, denn ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung ist nun nicht mehr erforderlich.
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