Schuldenbereinigungsverfahren: Was ist das eigentlich?

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ein Schuldenbereinigungsverfahren kann bereits vor der Anmeldung einer Insolvenz zur Einigung mit den Gläubigern führen.
Ein Schuldenbereinigungsverfahren kann bereits vor der Anmeldung einer Insolvenz zur Einigung mit den Gläubigern führen.

Wenn Schulden zur finanziellen Überforderung führen, ist es für den Schuldner meist sinnvoll, eine professionelle Beratungsstelle aufzusuchen. Diese kann beispielsweise bei der Anmeldung einer Privatinsolvenz helfen. Doch nicht immer muss es dazu kommen. Wenn eine Einigung mit den Gläubigern erzielt wird, wie die Schulden zurückgezahlt werden können, ist es möglich, die Privatinsolvenz zu vermeiden.

Doch worum handelt es sich eigentlich genau, wenn vom Schuldenbereinigungsverfahren die Rede ist? Wie funktioniert dies genau und was muss ich als Schuldner beachten? Im folgenden Ratgeber soll dieses Thema näher betrachtet werden.

Schuldenbereinigungsverfahren kurz zusammengefasst

Was ist ein Schuldenbereinigungsverfahren?

Ein Schuldenbereinigungsverfahren dient dazu, alle Gläubiger zu befriedigen – im Idealfall ohne dass der Schuldner die Privatinsolvenz durchläuft.

Aus welchen Phasen setzt sich das Schuldenbereinigungsverfahren zusammen?

Zunächst findet ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren statt, bei dem der Schuldner versucht, sich mit seinen Gläubigern über den Schuldenabbau zu einigen. Es ist ratsam, sich dabei von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung helfen zu lassen.

Wie geht es weiter, wenn sich keine Einigung erzielen lässt?

Wenn die Einigung scheitert, sollte sich der Schuldner dies von einer anerkannten Stelle bescheinigen lassen. Mit diesem Nachweis hat er die Möglichkeit, Privatinsolvenz zu beantragen – das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren.

Weitere Informationen zum Schuldenbereinigungsverfahren

Außergerichtliche Schuldenbereinigung Gerichtliches SchuldenbereinigungsverfahrenSchuldenbereinigungsplan

Schuldenbereinigungsverfahren – eine Definition

Schuldenbereinigungsverfahren: Laut Definition soll es den Schuldner von den Schulden befreien.
Schuldenbereinigungsverfahren: Laut Definition soll es den Schuldner von den Schulden befreien.

Ein Schuldenbereinigungsverfahren dient, wie sein Name schon sagt, dazu, über die Rückzahlung der Schulden eine Einigung zu erzielen. Hierzu muss den Gläubigern ein Vorschlag unterbreitet werden, dem diese zustimmen können.

Es gibt die Möglichkeit, das Schuldenbereinigungsverfahren außergerichtlich und gerichtlich durchzuführen. Ersteres ist eine der Bedingungen für die Eröffnung einer Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung. Im Folgenden soll ein solches außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren in seinem Ablauf vorgestellt werden.

Wie läuft eine außergerichtliche Schuldenbereinigung ab?

Ein außergerichtliches Schuldenbefreiungsverfahren kann ohne Muster oder vorgeschriebenes Formular durchgeführt werden. Der Schuldner kann sich für die Durchführung auch professionelle Hilfe holen, wenn er eine Unterstützung wünscht. Anwälte oder Schuldnerberatungsstellen können ihm diese bieten.

Zunächst muss der Schuldner folgende Informationen zusammenstellen:

  • alle Gläubiger sowie deren Forderungen (inkl. Kosten und Zinsen)
  • eigene Einkünfte sowie vorhandenes Vermögen
Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren soll die Insolvenz verhindern.
Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren soll die Insolvenz verhindern.

Auf der Grundlage dieser Angaben kann dann ein Schuldenbereinigungsplan erstellt werden. In diesem muss festgehalten werden, wie viel jeder Gläubiger für seine Forderungen in Form einer Einmal- oder Ratenzahlung erhält.

Erfolgreich ist ein solches Verfahren dann, wenn die Gläubiger dem Plan zustimmen. In diesem Fall ist der Schuldner verpflichtet, die im Plan festgelegten Zahlungen auch tatsächlich zu tätigen. Nicht erfolgreich ist ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, wenn die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner durch einen der Gläubiger betrieben wird oder wenn mindestens ein Gläubiger dem vorgelegten Plan nicht zustimmt.

Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren kann in Dauer und Aufwand variieren. So ist bei Einmalzahlungen keine lange Laufzeit gegeben. Allerdings muss dann eine entsprechend große Summe auf einmal aufgebracht werden. Bei Ratenzahlungen können sich hingegen langjährige Verpflichtungen ergeben.

Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren wird vom Insolvenzgericht durchgeführt.
Ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren wird vom Insolvenzgericht durchgeführt.

Sollte ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren scheitern, gibt es nach dem Insolvenzantrag immer noch die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren sozusagen in letzter Minute zu verhindern. Hierzu dient die gerichtliche Schuldenbereinigung.

Mit dem Eröffnungsantrag muss der Schuldner nämlich auch einen Schuldenbereinigungsplan einreichen. Dieser wird den Gläubigern vom Insolvenzgericht zugestellt. Während die Entscheidung über den Plan aussteht, ruht das Verfahren zur Insolvenzeröffnung.

Kommen von Gläubigerseite keine Einwände gegen den Plan, gilt er gemäß § 308 Insolvenzordnung als angenommen und das Schuldenbereinigungsverfahren war erfolgreich. In diesem Fall gilt der Insolvenzantrag als zurückgenommen, denn ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung ist nun nicht mehr erforderlich.

Alternativ kann das Gericht den Schuldenbereinigungsplan auch für angenommen erklären, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger zugestimmt hat und diese mehr als die Hälfte der Summe der Ansprüche auf sich vereinen.

Bildnachweise:
– fotolia.com/pictworks
– istockphoto.com/denisenko
– istockphoto.com/AndreyPopov
– istockphoto.com/Vladstudioraw

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (24 Bewertungen, Durchschnitt: 4,40 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*