Ein Schuldenbereinigungsplan dient dazu, mit den Gläubigern eine geregelte Lösung für die angehäuften Schulden zu finden. Hierzu wird nach einer Auflistung aller Forderungen und des verfügbaren Vermögens ein Vorschlag entwickelt, wie die Gläubiger – vielleicht auch nur teilweise – befriedigt werden könnten.
Auch wenn nicht die gesamte Forderung beglichen wird, kann der Gläubiger gute Gründe haben, einem solchen Schuldenbereinigungsplan zuzustimmen – wenn dieser bessere Bedingungen bietet als eine mögliche Insolvenz.
Doch wie sieht ein Schuldenbereinigungsplan aus und wie wird er erstellt? Welche verschiedenen Arten solcher Pläne, um Schulden abzubauen, gibt es und wie unterscheiden sie sich? Im Folgenden sollen diese Fragen zu den Schuldenbereinigungsplänen geklärt werden.
Schuldenbereinigungsplan kurz zusammengefasst
Der Schuldenbereinigungsplan ist ein Angebot des Schuldners an alle Gläubiger zum geordneten Schuldenabbau.
Der Schuldner erörtert darin seine finanzielle und persönliche Situation. Außerdem beinhaltet der Plan eine Auflistung aller Gläubiger und Schulden. Kernstück des Schuldenbereinigungsplans ist ein konkretes Angebot an die Gläubiger zur Schuldenregulierung, beispielsweise eine Ratenzahlung.
Ein solch geplantes Schuldenbereiniungsverfahren wird immer dann durchgeführt, wenn der Schuldner sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern einigen will, um eine Privatinsolvenz zu verhindern und um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vorzubeugen. Der Verzicht auf Pfändungen kann wesentlicher Bestandteil des Plans sein.
Inhalte
Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Bevor eine Privatperson die sogenannte Verbraucherinsolvenz beantragen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass vor dem Antrag bereits versucht wurde, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Scheitert dieser Versuch, muss sich der Schuldner dies von einer geeigneten Stelle bescheinigen lassen, um den Antrag auf das Insolvenzverfahren stellen zu können.
Es ist für den Schuldner oft aber gar nicht so einfach, ein solches außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. Zum einen stellt sich die Frage, wie ein solcher Schuldenbereinigungsplan überhaupt zu erstellen ist. Zum anderen geht es auch ganz konkret um die Frage, wie der Plan zu gestalten ist, damit er auch tatsächlich die Zustimmung der Gläubiger hervorruft.
Deshalb ist es grundsätzlich sinnvoll, eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen, die dabei helfen kann, den Schuldenbereinigungsplan richtig zu erstellen.
Was enthält ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan?
Die Grundlage ist eine Auflistung aller Gläubiger sowie all ihrer Forderungen. Dem gegenübergestellt ist die finanzielle Situation des Schuldners mit seinem Vermögen, dem Einkommen und seinen laufenden Verpflichtungen.
Davon ausgehend wird ein Vergleichsvorschlag vorgelegt. Ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan kann eine Quote enthalten, welche den Anteil angibt, die jeder Gläubiger von seiner Forderung erhalten kann. Die Tilgung dieser Summe kann auf verschiedene Arten erfolgen: über eine Einmalzahlung oder in Raten. Letzteres geschieht in der Regel über einen Zeitraum von 72 Monaten.
Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan: Muster
Wie kann ein solcher außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan aussehen? Ein Beispiel für den Vorschlag einer Einmalzahlung finden Sie hier im Folgenden.
Beachten Sie aber: Für eine außergerichtliche Schuldenbereinigung kann das Muster als Orientierung dienen, muss aber stets an die individuellen Verhältnisse und Vermögensumstände angepasst werden. Das Muster ersetzt keine Beratung durch eine professionelle Schuldnerberatungsstelle.
Nr. | Gläubiger | Vertreter | Forderungssumme | Vergleichssumme |
---|---|---|---|---|
1 | M. Mustermann | R. Rechtsanwalt | 5000 | 1000 |
2 | etc. | |||
3 | ||||
4 | ||||
5 |
Nullplan
Ein besonderer Fall tritt ein, wenn der Schuldner weder über verwertbares Vermögen noch über Einkommen verfügt. In diesem Fall ist nichts vorhanden, was den Gläubigern angeboten werden könnte. Es kann also nur ein Nullplan vorgelegt werden, der darauf hinausläuft, dass dem Schuldner die Verbindlichkeiten erlassen werden. Eine solche Form von Schuldenbereinigungsplan ist durchaus zulässig.
Da die Gläubiger in einem solchen Fall nicht einmal einen kleinen Anteil ihrer Forderungen bekommen, sollte es nicht verwundern, wenn diese einen Nullplan ablehnen. Doch dies stellt in der Regel keine Tragödie dar. Denn daraufhin kann der nächste Schritt folgen: der Antrag auf Insolvenzeröffnung und damit verbunden der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan.
Gerichtliche Schuldenbereinigung
Sollte der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan nicht angenommen werden, so kann mit einer Bescheinigung über das Scheitern dieses Einigungsversuchs der Antrag für ein Insolvenzverfahren gestellt werden. Bevor das eigentliche Verfahren eröffnet wird, folgt zunächst ein weiterer Einigungsversuch: ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren.
Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan hat mehrere Vorteile. Zum einen steigt der Wille der Gläubiger, dem Plan zuzustimmen, allein dadurch, dass er mit gerichtlicher Autorität zugestellt wird und zudem ein Insolvenzverfahren nun drohend nah ist. Ein solches könnte für die Gläubiger bedeuten, im schlimmsten Fall gar kein Geld zu sehen, sodass der Schuldenbereinigungsplan dann vielleicht doch die bessere Option ist.
Zum anderen müssen hier – anders als beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan – nicht alle Gläubiger aktiv zustimmen. Ein Schweigen gilt bereits als Zustimmung. Sollte sich einer oder mehrere der Gläubiger dem Vergleich verweigern, bedeutet dies auch noch nicht automatisch das Ende: Solange mehr als die Hälfte zustimmen und diese mehr als die Hälfte der Forderungen auf sich vereinen, kann die Zustimmung der anderen gerichtlich erzwungen werden (Zustimmungsersetzung nach §309 InsO). Der Plan kann in diesem Fall also dennoch umgesetzt werden.
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan: Schuldner zahlt nicht
Was geschieht, wenn ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan nicht eingehalten wird? Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan hat die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs – d. h. er kann vollstreckt werden, es handelt sich hierbei um einen zivilrechtlichen Vollstreckungstitel.
Sollte also mit der Zustimmung der Gläubiger ein solcher Plan vereinbart werden und der Schuldner danach aber nicht wie vereinbart zahlen, so können die Gläubiger ihrerseits eigenständig die Zahlung einfordern. Beispielsweise könnten sie eine Zwangsvollstreckung beantragen. Der Schuldenbereinigungsplan bedeutet nämlich nicht, dass der Schuldner vor Vollstreckungen geschützt ist.
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan: Muster?
Für das gerichtliche Verfahren der Schuldenbereinigung brauchen Sie keine Vorlage oder Muster, da Sie es direkt in das amtliche Formular für das Insolvenzverfahren eintragen müssen. Der Schuldenbereinigungsplan gehört mit dem Vermögensverzeichnis, dem Antrag auf Restschuldbefreiung u. a. zu den Unterlagen, die mit dem Antrag für die Privatinsolvenz einzureichen sind.
Konkret finden Sie das Formular in den amtlichen Bögen für den Antrag auf Insolvenzeröffnung als Anlage 7. Sie können diese Unterlagen vielerorts kostenfrei beziehen.
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Alexander
12. Oktober 2021 um 14:36 Uhr
Mein Onkel brauch eine Beratung zum Thema Schuldenplanung und wird für ihn sehr relevant sein. Danke für die Erklärung von Unterschiede zwischen außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigung. ich werde jetzt wissen, dass gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan mehrere Vorteile hat.