Ob Umsatzsteuer oder Einkommenssteuer: Schulden beim Finanzamt sind im Vergleich zu anderen Schulden unangenehmer, weil sie u. a. schneller zu Konsequenzen führen können. So kann ein wirksamer Steuerbescheid bereits als Grundlage für eine Vollstreckung dienen. Für betroffene Schuldner stellen sich daher viele Fragen.
Kann ich bei Steuerschulden einen Vergleich mit dem Finanzamt schließen, die Schulden per Ratenzahlung zu bezahlen? Welche Verjährungsfristen hat das Finanzamt bei Schulden? Im folgenden Ratgeber sollen solche Fragen zu Schulden beim Finanzamt behandelt werden.
Schulden beim Finanzamt kurz zusammengefasst
Stehen Steuerzahlungen aus, kann das Finanzamt nach Mahnungen direkt aus dem Steuerbescheid die Zwangsvollstreckung einleiten.
Ein Vergleich mit dem Finanzamt kann bei Steuerschulden eine Pfändung verhindern. Möglich ist etwa eine Stundung oder eine Ratenzahlung.
In einer Privatinsolvenz unterliegen auch Schulden beim Finanzamt in der Regel der Restschuldbefreiung.
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Schulden beim Finanzamt: Was kann passieren?
Wer Steuerschulden beim Finanzamt hat, muss damit rechnen, dass der Fiskus Maßnahmen ergreift, um diese einzutreiben. Doch was passiert eigentlich konkret, wenn Schulden beim Finanzamt nicht fristgemäß bezahlt werden?
Nach dem Verschicken von Mahnungen können die Steuerbehörden direkt zur Vollstreckung übergehen. Der Steuerbescheid ist nämlich vollstreckbar. Dies bedeutet, dass das Finanzamt bei Steuerschulden eine Pfändung durchführen kann. Zum Beispiel können dann Steuerschulden vom Finanzamt mittels einer Kontopfändung eingetrieben werden.
Eine Besonderheit gibt es, sollte der Schuldner im Vorfeld der Vollstreckung die Vermögensauskunft (Eidesstattliche Versicherung) verweigern. Das Finanzamt kann bei Schulden nur in diesem Fall eine Erzwingungshaft erwirken. Normalerweise gibt es aber für Schulden beim Finanzamt keinen Haftbefehl.
Gibt es für Schulden beim Finanzamt eine Verjährung?
Verjähren Schulden beim Finanzamt eigentlich? Für Schulden gilt eine Verjährung von in der Regel fünf Jahren in diesem Fall. Allerdings tritt diese Verjährung von Steuerschulden beim Finanzamt nur dann ein, wenn in der Zwischenzeit z. B. keine Vollstreckung eingeleitet wurde. In einem solchen Fall würde die Verjährung der Finanzamt-Schulden unterbrochen und die Frist begänne von vorn.
Bei Steuerschulden mit dem Finanzamt verhandeln
Um gravierende Folgen zu vermeiden, sollten Sie, wenn Sie Schulden beim Finanzamt haben, mit diesem so früh wie möglich in Kontakt treten. Durch die Darlegung Ihrer finanziellen Lage und der damit verbundenen Unmöglichkeit, die Forderungen unverzüglich zu begleichen, signalisieren Sie eine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft. Dies ist in jedem Fall besser, als die Briefe des Finanzamts zu ignorieren.
Sie können versuchen, mit dem Finanzamt bei Schulden einen Vergleich zu schließen. Möglich ist es beispielsweise, für die Steuerschulden mit dem Finanzamt eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Wenn Sie Schulden beim Finanzamt haben, eine Ratenzahlung aber nicht in Frage kommt, können Sie auch eine Stundung beantragen. Anstatt dem Finanzamt die Schulden in Raten zu zahlen, würden Sie in diesem Fall einen Zahlungsaufschub bekommen, um die Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt zu begleichen.
Mit Schulden beim Finanzamt in die Privatinsolvenz?
Sie haben offene Forderungen vom Finanzamt. Werden solche Schulden bei einer Privatinsolvenz berücksichtigt? In der Regel werden in einer Privatinsolvenz die beim Finanzamt vorliegenden Schulden ebenso behandelt wie andere Verbindlichkeiten auch.
Es unterliegen also in der Insolvenz auch die Steuerschulden der Restschuldbefreiung. Finanzamt und Fiskus können daher nach einem erfolgreichen Durchlaufen der Privatinsolvenz und der Wohlverhaltensphase keine Ansprüche mehr auf die zuvor entstandenen Steuerschulden stellen.
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Schmidt
5. Mai 2022 um 15:11 Uhr
Hallo , ich habe eine Firma insolvent gemeldet und zahle die Schulden, für die ich persönlich hafte monatlich ab, so dass die Insolvenz in 3 Jahren abgeschlossen ist nun fordert aber das Finanzamt zusätzlich von mir 98000 Euro , welche ich nicht bezahlen kann, was kann ich tun ?
Giuseppe
6. Januar 2020 um 14:36 Uhr
Hallo Manfred
Ich habe insolvent von 2013 bis 2018 geapt
Ich habe Steuer Bescheide von 2004 bis 2011 sind gehendet worden …geht das auch ind der Masse
Jöachim
7. März 2023 um 14:29 Uhr
Die GmbH wollte von mir cc.30.000€ haben!
Zusammengesetzt aus ca 24.000 € Steuern aus (Schwarzarbeit) und 6.000 € Geldbuße. Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte mich angeschwärzt.
Ich habe Zahlungswilligkeit erklärt unter der Bedingung daß das Firma…mir nachweist das es dazu berechtigt ist .Nach ca.3 Jahren interessanten Schriftwechsel haben Die aufgegeben und das Strafverfahren gegen mich eingestellt. Ein Wärmepumpenkunde von mir der als Volljurist bei der Firma Finanzamt angestellt war hat mir durch seine Körpersprache recht gegeben.
Manfred
17. April 2019 um 0:19 Uhr
Ich habe beim Finanzamt Steuer Schulden und dies trotz Ratenzahlung nicht mehr bezahlt
Ich hatte weder Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide bekommen
Kann es möglich sein das die Angelegenheit in der verjährungsphase ist
Das gleich gilt auch bei der Gemeinde wo ich Steuerschulden habe
privatinsolvenz.net
13. Mai 2019 um 14:44 Uhr
Hallo Manfred,
ohne nähere Angaben und Durchsicht der Unterlagen lässt sich nur schwer beurteilen, ob es bereits zur Verjährung kam. Ein Anwalt kann Sie beraten.
Ihr Team von privatinsolvenz.net