Restschuldversicherung: Absicherung Ihres Kredits bei Tod, Krankheit oder Arbeitslosigkeit

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 28. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Eine Kreditlebensversicherung sichert Hinterbliebene ab.
Eine Kreditlebensversicherung sichert Hinterbliebene ab.

Egal, ob das Eigenheim, das neue Auto, Möbel oder den Traumurlaub: Mit einem Kredit können diese und viele andere Dinge finanziert werden. Gerade bei hohen Kreditsummen binden sich die Kreditnehmer lange an die Bank. Sie müssen manchmal über Jahre, teils sogar Jahrzehnte, pünktlich ihre Raten zahlen.

In einem solch langen Zeitraum kann viel passieren. Wird der Kreditnehmer beispielsweise arbeitslos, kann er häufig seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. In einem solchen Fall soll die Restschutzversicherung – kurz RSV – helfen.

Restschuldversicherung kurz zusammengefasst

Was deckt eine Restschuldversicherung ab?

Restschuldversicherungen können in unterschiedlichen Fällen greifen: bei Eintritt der Arbeitslosigkeit, bei schweren Krankheiten oder im Todesfall. Den Leistungsumfang können Sie meist selbst bestimmen, um sich vor Kreditschulden zu schützen.

Wie viel kostet eine Restschuldversicherung?

Wie viel die Versicherung kostet, hängt unter anderem davon ab, wie hoch die Kreditsumme ist und wie lange der Vertrag läuft. Mehr zu den Kosten erfahren Sie hier.

Wann zahlt eine Restschuldversicherung nicht?

Restschuldversicherungsverträge enthalten häufig eine Vielzahl von Ausschlussklauseln. So kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn Sie gekündigt wurden und nur einen befristeten Arbeitsvertrag hatten. Weitere Beispiele haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.

Was ist besser: eine Restschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung?

Eine Restschuldversicherung geht häufig mit hohen Kosten einher. In vielen Fällen ist eine Risikolebensversicherung empfehlenswerter. Mehr Informationen zu den Alternativen können Sie in diesem Abschnitt nachlesen.

Welchen Zweck erfüllt eine Restschuldversicherung für einen Kredit?

Absicherung durch die Restschuldversicherung: Bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Tod kann sie einspringen.
Absicherung durch die Restschuldversicherung: Bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Tod kann sie einspringen.

Können Sie als Kreditnehmer die monatlich anfallenden Raten nicht mehr zahlen, drohen ernsthafte Konsequenzen. Haben Sie beispielsweise eine Immobilie finanziert, kann diese im schlimmsten Fall zwangsversteigert werden. Zur Absicherung für den Fall, dass Ihr Einkommen wegbricht, bieten Banken Restschuldversicherungen an.

Diese springt ein, wenn Sie Kreditraten in den folgenden Situationen nicht mehr bezahlen können und schützt Sie somit vor Schulden:

  • im Todesfall,
  • bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit wegen einer schwerwiegenden Erkrankung oder
  • bei Eintritt der Arbeitslosigkeit.

Die Restschuldversicherung zahlt im Todesfall in der Regel die komplette offene Kreditsumme. Im Falle einer Krankheit oder eintretender Arbeitslosigkeit übernimmt die Versicherung die Raten für einen bestimmten Zeitraum.

In der Regel können Sie entscheiden, ob Sie den kompletten Schutz in Anspruch nehmen möchten oder ob Ihre den Kredit absichernde Versicherung nur bei Arbeitslosigkeit und bzw. oder in einem der anderen Fälle einspringen soll.

Gut zu wissen: Sie müssen nicht zwingend eine Restkreditversicherung abschließen, wenn Sie einen Kredit aufnehmen. Viele Banken bieten Ihnen dies jedoch an. Meist erfolgt der Abschluss der Versicherung dann direkt mit der Aufnahme des Kredites. Bei gewissen Anbietern können Sie eine Restschuldversicherung jedoch auch nachträglich abschließen.

Über diese Nachteile der Restschuldversicherung sollten Sie sich im Klaren sein

Eine Kreditversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie über keine Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen.
Eine Kreditversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie über keine Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen.

Auf den ersten Blick scheint die Restschuldversicherung fürs Haus, Auto oder eine andere Finanzierung also eine gute Lösung zu sein, um sich vor möglichen Zahlungsausfällen abzusichern. Doch ganz so einfach ist es leider nicht.

Restschuldversicherungen haben einige wichtige Nachteile, über die Sie sich bewusst werden sollten, bevor Sie sich für eine Absicherung dieser Art entscheiden. Dazu gehören zum einen die anfallenden Kosten. Zum anderen zahlt die Versicherung nur unter gewissen Voraussetzungen. Auf diese beiden wichtigen Punkte wollen wir im Folgenden näher eingehen.

Absicherung durch die Restschuldversicherung: Die Kosten sind oft schwer überschaubar

Restschuldversicherungen versprechen eine gute Absicherung, doch ein großer Nachteil besteht in den anfallenden Kosten. Diese sind meist vergleichsweise hoch. Pauschale Angaben lassen sich in diesem Zusammenhang nicht machen, weil die Kosten von verschiedenen Faktoren abhängen. Dazu gehören unter anderem die folgenden:

  • der Anbieter
  • die Laufzeit des Kredits
  • die Kreditsumme
  • Alter des Kreditnehmers
  • Umfang der Versicherung

Beachten Sie außerdem folgenden wichtigen Punkt: Die für die RSV anfallende Versicherungsprämie wird in der Regel von der Bank als Einmalzahlung an den Versicherer bezahlt. Diese Summe wird dann auf die Kreditsumme aufgeschlagen. Das bedeutet wiederum, dass Sie auf die Gesamtsumme Zinsen zahlen müssen – was den Kredit meist deutlich verteuert.

Studieren Sie das Kleingedruckte: Die Ratenversicherung zahlt nicht in jedem Fall

Die Restschuldversicherung ist im Vergleich zu anderen Formen der Absicherung meist sehr teuer.
Die Restschuldversicherung ist im Vergleich zu anderen Formen der Absicherung meist sehr teuer.

Banken bewerben die RSV oft als Rundumschutz für die sorgenfreie Kreditaufnahme. Ein großer Nachteil wird dabei aber meist verschwiegen: Die Auszahlung der Restschuldversicherung erfolgt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.

Häufig umfassen die Verträge nämlich eine Vielzahl an Ausschlussklauseln. Viele Leistungsanträge werden abgelehnt. So kann es sein, dass die Versicherung nur dann zahlt, wenn eine Karenz- und bzw. oder Wartezeit abgelaufen ist.

Zudem können gewisse Krankheiten, unter anderem viele psychische, vom Schutz ausgenommen werden. In der Regel erfolgt eine Auszahlung auch dann nicht, wenn der Kreditnehmer einen Suizid begeht oder er arbeitslos wurde und nur einen befristeten Arbeitsvertrag hatte.

Aus diesem Grund sollten Sie die Vertragsunterlagen von Restschuldversicherungen stets gründlich studieren. So wissen Sie genau, in welchen Fällen der Schutz greift und in welchen nicht.

Ist eine Ratenschutzversicherung überhaupt sinnvoll?

Sie sollten das Kleingedruckte bei Restschuldversicherungen genau auf Ausschlussklauseln prüfen.
Sie sollten das Kleingedruckte bei Restschuldversicherungen genau auf Ausschlussklauseln prüfen.

Viele Kreditnehmer mögen sich nun fragen, ob eine Restschuldversicherung überhaupt sinnvoll ist. Pauschale Antworten können wir dazu leider nicht geben, weil die Entscheidung stets vom Einzelfall abhängen sollte.

Grundsätzlich lässt sich zunächst sagen, dass die Versicherung, wie bereits erwähnt, zwei große Nachteile hat: die meist hohen Kosten sowie die vielen Ausschlussklauseln, die dafür sorgen, dass häufig nicht gezahlt wird.

Außerdem gibt es verschiedene andere Arten von Versicherungen, die viele Personen bereits abgeschlossen haben, welche die Restschuldversicherung ersetzen können. Dazu erfahren Sie im Folgenden mehr.

Es müssen nicht immer Restschuldversicherungen sein: Mögliche Alternativen

Die Deutschen gelten allgemein als besonders gut versichert. Einige Versicherungen sind gute Alternativen zur Restschuldversicherung. Haben Sie eine der folgenden abgeschlossen, bedeutet dies, dass Sie nicht zwingend eine umfassende RSV benötigen:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese springt ein, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage sind, Ihrem Beruf nachzugehen.
  • Risikolebensversicherung: Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, zahlt der Versicherer eine vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen aus.

Als Arbeitnehmer zahlen Sie automatisch in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein. Damit sind Sie in der ersten Zeit nach dem Verlust des Arbeitsplatzes finanziell abgesichert.

Wenn Sie es sich anders überlegt haben: Widerruf der Kreditabsicherung

Innerhalb von 14 bzw. 30 Tagen können Sie eine Restschuldversicherung widerrufen.
Innerhalb von 14 bzw. 30 Tagen können Sie eine Restschuldversicherung widerrufen.

Haben Sie eine Restschuldversicherung abgeschlossen, es sich dann aber doch anders überlegt? Innerhalb einer bestimmten Zeit nach Vertragsabschluss haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Das bedeutet, dass er so abgewickelt wird, als wäre er nie abgeschlossen worden.

Die Versicherer sind dazu verpflichtet, Ihnen nach Vertragsabschluss alle relevanten Informationen zuzuschicken und Sie auf Ihr Widerrufsrecht hinzuweisen. Dem Schreiben muss auch zu entnehmen sein, wann die Widerrufsrist abläuft.

In der Regel beträgt diese 14 Tage nach Erhalt dieser Informationen. Bei Restschuldversicherungen, die auch im Todesfall einspringt, verlängert sich die Frist in der Regel auf 30 Tage.

Gut zu wissen: Der Widerruf ist formlos möglich und muss nicht begründet werden.

Können Sie eine Restschuldversicherung auch kündigen?

Was können Sie aber tun, wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, Sie die Restschuldversicherung aber trotzdem loswerden möchten? Sie können den Vertrag in zwei Fällen kündigen:

  • Einige Versicherer räumen Kreditnehmern ein ordentliches Kündigungsrecht ein. Ob dies der Fall ist und wie lang die entsprechenden Kündigungsfristen sind, können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.
  • Sie führen eine Umschuldung durch oder zahlen den Kredit vorzeitig ab. In diesen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Wie lässt sich bei der Kündigung der Restschuldversicherung die Rückerstattung berechnen? Dies übernimmt die Bank für Sie. In der Regel erhalten Sie einen Teil der zu viel bezahlten Beitragssumme zurück.

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Meike Z.

Meike unterstützt das privatinsolvenz.net-Team seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, Themen, die das Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht betreffen, leicht verständlich aufzubereiten.

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