Das Ziel eines jeden Schuldners ist es, die vorhandenen Schulden so schnell wie möglichen zu tilgen. Dies ist oft einfacher gesagt als getan. Denn bis der Betroffene komplett von seinen Zahlungsverpflichtungen entbunden wird, können Jahre vergehen.
Als besonders langwierig erweist sich hierbei der Weg in die Schuldenfreiheit mittels Insolvenzverfahren. Die Anmeldung der Privatinsolvenz ist für viele der letzte Ausweg aus den Schulden. Das Ziel eines Privatinsolvenzverfahrens ist immer die Restschuldbefreiung.
Doch welche Dauer hat eine Restschuldbefreiung in Deutschland? Wann ist der Schuldner endgültig von seinen Schulden befreit? Ist eine vorzeitige Restschuldbefreiung möglich? Die Antworten auf diese Fragen erhalten Sie im Folgenden.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Dauer der Restschuldbefreiung kurz zusammengefasst
Die Restschuldbefreiung erfolgt in Deutschland nach einer Dauer von 3, 5 oder 6 Jahren.
Ja, eine Verkürzung der Dauer ist grundsätzlich möglich, und zwar auf 3 oder 5 Jahre.
Wie lange es dauert, bis es zur Restschuldbefreiung kommt, hängt davon ab, wie viel der Verfahrenskosten und der offenen Forderungen bereits abgezahlt wurde. Näheres erfahren Sie hier.
Inhalte
Insolvenzverfahren: Dauer bis zur Restschuldbefreiung
Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, wird das pfändbare Vermögen und Einkommen des Schuldners an einen Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter abgetreten, der dieses verwaltet und verwertet. Auf diese Weise sollen die offenen Forderungen der Gläubiger befriedigt werden.
Für den Schuldner beginnt mit der Eröffnung der Privatinsolvenz die sogenannte Wohlverhaltensphase. Diese beinhaltet, dass sich der Betroffene an gewisse Auflagen halten muss. Wird sie erfolgreich absolviert, erfolgt die Restschuldbefreiung im Regelfall nach 6 Jahren.
Es ist allerdings möglich, die bis zur Restschuldbefreiung abzuwartende Dauer zu verkürzen. Gemäß § 300 der Insolvenzordnung (InsO) kann eine vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens nach folgenden Fristen durch ein Gericht gewährt werden:
- Sofortige Erteilung der Restschuldbefreiung: Die Dauer des Insolvenzverfahrens ist hierbei davon abhängig, wie viel Zeit die Befriedigung der offenen Forderungen der Insolvenzgläubiger in Anspruch nimmt. Somit ist die Restschuldbefreiung jederzeit möglich, allerdings nur, wenn alle Verfahrenskosten bezahlt wurden und keine neue Forderungen durch einen Insolvenzgläubiger angemeldet wurden.
- 3 Jahre nach Insolvenzeröffnung: Bei der Privatinsolvenz kann eine Restschuldbefreiung nach 3 Jahren erfolgen, wenn alle Verfahrenskosten bis dahin beglichen wurden und mindestens 35 Prozent der Forderungen bezahlt worden sind.
- 5 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: In der Privatinsolvenz kann die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren erteilt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt zumindest die Kosten des Verfahrens in vollem Umfang gezahlt wurden.
Restschuldbefreiungsverfahren: Dauer der letzten Phase
Die offenen Forderungen der Gläubiger wurden befriedigt und alle Verfahrenskosten sind bezahlt oder die Abtretungsfrist ist ohne vorzeitige Beendigung abgelaufen: Wie lange dauert es aber nun noch, bis der Schuldner endgültig von seinen Schulden befreit ist?
Nachdem gemäß § 300 InsO die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter oder Treuhänder und der Schuldner durch das Gericht angehört wurden, beschließt dieses die Erteilung der Restschuldbefreiung. Die Dauer der Restschuldbefreiungsphase ist vom Einzelfall abhängig und kann dadurch beeinflusst werden, ob Gründe vorliegen, die gegen eine Erteilung der Restschuldbefreiung sprechen.
Beachten Sie, dass eine Restschuldbefreiung grundsätzlich auch abgelehnt werden kann, wenn zum Beispiel ein Insolvenzgläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellt. Die Dauer bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens verlängert sich dementsprechend.
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Peggy
26. Februar 2021 um 9:06 Uhr
Hallo,meine 6 Jahre waren am 19.02.2021 um,wie lange dauert es jetzt noch,bis ich weiß ob ich die Restschuldbefreiung bekomme.
Wolfgang
16. Dezember 2019 um 19:31 Uhr
Ich habe eine Entscheidung ueber Restschuldbefreiung des Amtsgerichts bekommen;Datum vom 2.9.2019.Die Anhoerung der Glaeubiger wurde am 27.11.2019 erneut angeordnet.weil sich das Amtsgericht im Datum um ein Jahr geirrt hat:Wie lange kann das Amtsgericht bei einer guten Prognose das Verfahren abschliessen,da vom 2.9.19 bis jetzt mehrere Hundert – Euro monatlich zu meinen Lasten gehen,ohne die anderen Nachteile.Nach dem jetzigen Gesetz ist nach 5 Jahren SchlussVielen Dank
Stefan
3. August 2019 um 18:21 Uhr
Guten Tag, ich habe vor 14 Tagen einen formlosen Antrag auf vorzeitige Restschuldsbefreiung nach 5 Jahren beim inso.Gericht gestellt, Ablauf der 5 Jahre ist der 06.08.2919.
Meine Frage, wie lange kann es dauern bis eine Entscheidung erteilt werden kann? Da ich ja bis dahin weiter zahlen muß,oder gibt’s eine Erstattung ab der Frist?
Danke im voraus
privatinsolvenz.net
9. August 2019 um 15:00 Uhr
Hallo Stefan,
wie lange dies dauert, hängt vom Gericht und seiner Auslastung ab.
Ihr Team von privatinsolvenz.net