Restschuldbefreiung: Das Ziel der Privatinsolvenz

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Eine Restschuldbefreiung ist das Ziel von Schuldnern in der Privatinsolvenz.
Eine Restschuldbefreiung ist das Ziel von Schuldnern in der Privatinsolvenz.

Wer überschuldet ist und den Weg der Privatinsolvenz nimmt, befindet sich finanziell in einer wenig aussichtsreichen Lage. Umso wichtiger ist daher die Perspektive eines Neuanfangs ohne Schulden. Schuldner, die insolvent sind, arbeiten meistens auf das Ziel einer Restschuldbefreiung hin.

Doch was bedeutet Restschuldbefreiung eigentlich genau? Welche Bedingungen müssen bei einer Insolvenz für eine Restschuldbefreiung erfüllt sein? Und kann ein Gläubiger seine Forderung nach der Restschuldbefreiung eigentlich noch geltend machen? Solche Fragen sollen im Folgenden geklärt werden.

Wichtiger Hinweis: Schuldner, die ihren Insolvenzantrag ab dem 1.10.2020 stellen, kommen schon nach drei Jahren in den Genuss der Restschuldbefreiung.

Das neue „Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ beinhaltet insbesondere folgende Neuregelungen:

  • Das Restschuldbefreiungsverfahren dauert drei Jahre. Der Schuldner muss hierfür weder alle Verfahrenskosten begleichen noch mindestens 35 % seiner Schulden.
  • Er erhält aber nur dann die Restschuldbefreiung, wenn er seine Obliegenheiten erfüllt. Dazu gehört es neuerdings auch, dass der Schuldner Lotteriegewinne und die Hälfte einer Schenkung an den Insolvenzverwalter abzugeben hat.
  • Vor einer erneuten Restschuldbefreiung besteht eine elfjährige Sperrfrist. Die wiederholte Privatinsolvenz dauert nicht drei Jahre, sondern fünf.
  • Für Schuldner, die ab dem 17.12.2019 Verbraucherinsolvenz angemeldet haben, verkürzt sich das Restschuldbefreiungsverfahren staffelweise.

Restschuldbefreiung kurz zusammengefasst

Was bedeutet Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ist ein gerichtlicher Schuldenerlass. Der Schuldner muss nach der Privatinsolvenz noch nicht beglichene Schulden nicht mehr zurückzahlen.

Wann wird der Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit?

Das Insolvenzgericht spricht die Restschuldbefreiung gewöhnlich drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schuldner diese beantragt hat und während der Wohlverhaltensphase seinen Obliegenheiten nachkommt.

Fallen alle Schulden unter die Restschuldbefreiung?

Nein, sie gilt nur für Schulden, die bereits vor der Insolvenzeröffnung bestanden. Auch andere Forderungen, wie z. B. Geldstrafen, sind von der Befreiung ausgenommen.

Mehr Informationen zum Thema Restschuldbefreiung

Versagung der RSBDauer der RestschuldbefreiungRSB nach 3 Jahrenvorzeitige RestschuldbefreiungAutofinanzierung nach RSB

Was ist eine Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ist nach einem Insolvenzverfahren möglich.
Die Restschuldbefreiung ist nach einem Insolvenzverfahren möglich.

In der Regel ist das Ziel einer Privatinsolvenz die Restschuldbefreiung. Hierbei wird der Schuldner von den Zahlungsverpflichtungen, denen er im Laufe des Insolvenzverfahrens nicht (vollständig) nachkommen konnte, befreit. Auf diese Weise kann der Schuldner nach seiner Überschuldung einen Schnitt machen und einen kompletten Neuanfang wagen.

Geregelt ist die Restschuldbefreiung nach einem Insolvenzverfahren im Insolvenzrecht, konkret in den §§ 286–303a der Insolvenzordnung (InsO). Sie kann nur einer natürlichen Person auf Antrag gewährt werden. Voraussetzung ist, dass keine Versagungsgründe vorliegen und die Wohlverhaltensphase erfolgreich durchlaufen wird.

Wichtig ist: Gewährt wird die Restschuldbefreiung, wenn das Insolvenzverfahren beendet ist – nicht vorher. Die anschließende Wohlverhaltensphase wird von der Verfahrenseröffnung her gerechnet: Daher haben Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung zusammengenommen eine Dauer von höchstens sechs Jahren. Zum genauen Ablauf erfahren Sie im Folgenden mehr.

Wie läuft das Restschuldbefreiungsverfahren ab?

Der Antrag auf Restschuldbefreiung muss mit dem Eröffnungsantrag beim Insolvenzgericht gestellt werden.
Der Antrag auf Restschuldbefreiung muss mit dem Eröffnungsantrag beim Insolvenzgericht gestellt werden.

Damit überhaupt eine Restschuldbefreiung möglich ist, muss der Schuldner diese bereits ganz am Anfang beantragen. D. h. der Antrag muss zusammen mit dem Eröffnungsantrag eingereicht werden. Hat der Schuldner keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so wird er nach § 20 Absatz 2 InsO darauf hingewiesen und kann den Antrag innerhalb von zwei Wochen nachholen.

Gleichzeitig ist eine Erklärung abzugeben, dass der Schuldner zur Erlangung der Restschuldbefreiung für einen Zeitraum von sechs Jahren ab der Eröffnung des Verfahrens den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abgibt. Der Schuldner ist dabei verpflichtet, eine angemessene Arbeit auszuüben oder sich um eine solche zu bemühen (Erwerbsobliegenheit).

Nicht für jeden Schuldner ist die Privatinsolvenz der richtige Weg, um in eine geregelte finanzielle Zukunft zu starten. Unter Umständen ist der Schuldenabbau auch anders möglich. Eine unverbindliche und kostenlose Beratung zu Ihren Möglichkeiten erhalten Sie auf www.schuldenanalyse-kostenlos.de **.

Versagung der Restschuldbefreiung

Die Gläubiger haben die Möglichkeit, die Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen. Dem kann stattgegeben werden, wenn ein Versagungsgrund nach § 290 InsO vorliegt. Solche sind zum Beispiel:

  • Verletzung der Erwerbsobliegenheit
  • Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
  • Verschwendung des Vermögens

Bestehen keine solchen Versagungsgründe, erfolgt am Ende des Insolvenzverfahrens die Ankündigung der Restschuldbefreiung. Damit ist diese aber noch nicht gewährt: Erst muss sich der Schuldner während der nächsten Zeit redlich zeigen.

Wohlverhaltensphase

Die Restschuldbefreiungsphase endet sechs Jahre nach Beginn des Insolvenzverfahrens.
Die Restschuldbefreiungsphase endet sechs Jahre nach Beginn des Insolvenzverfahrens.

Die Zeit nach dem Ende des eigentlichen Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist, d. h. dem Zeitraum von drei Jahren ab der Verfahrenseröffnung, nach dem die Restschuldbefreiung gewährt wird, ist die sogenannte Wohlverhaltensphase. Diese ist entscheidend dafür, dass der Schuldner am Ende tatsächlich schuldenfrei wird.

Denn während dieser Restschuldbefreiungsphase muss er sich an gewisse Pflichten halten. Hält er diese ein, steht einer Restschuldbefreiung am Ende der drei Jahre in der Regel nichts mehr im Wege.

Obliegenheiten des Schuldners

Wie sehen diese Pflichten aus? Der Schuldner muss auch nach dem abgeschlossenen Insolvenzverfahren, um die Restschuldbefreiung zu erlangen, einer angemessenen Beschäftigung nachgehen oder sich um eine solche bemühen. Wenn er in der Wohlverhaltensperiode erben sollte, muss die Hälfte des Erbes an den Treuhänder abgeben.

Zudem hat der Schuldner auch zwischen Insolvenz und Restschuldbefreiung umfassende Mitteilungspflichten.

Zur Erlangung der Restschuldbefreiung muss der Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen.
Zur Erlangung der Restschuldbefreiung muss der Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen.

Möchte er seinen Wohnort oder seine Arbeitsstelle wechseln, so muss er dies zunächst mit dem Treuhänder abstimmen.

Zudem darf er keinen Gläubiger bevorzugen, sondern muss alle seine Zahlungen über den Treuhänder laufen lassen.

Auch bei einem Verstoß gegen diese Pflichten kann auf Antrag eine Versagung der Restschuldbefreiung erfolgen. Benötigen Sie weitere Informationen zur Privatinsolvenz, dann können Sie sich für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung an die Online-Schuldenanalyse ** wenden.

Erreichte Restschuldbefreiung: Wann ist sie rechtskräftig? Rechtskraft erhält der Beschluss, sobald die Beschwerdefrist abgelaufen ist und kein Gläubiger eine sofortige Beschwerde eingelegt hat.

Vorzeitige Restschuldbefreiung

Für Schuldner, die ihren Insolvenzantrag vor dem 1.10.2020 gestellt haben, besteht die Möglichkeit einer Verkürzung nach den alten Regelungen:

  • So kann der Schuldner bereits nach fünf Jahren von seinen Schulden befreit werden, wenn nach dieser Zeit alle Verfahrenskosten beglichen sind. Von den noch offenen Forderungen der Gläubiger wird er dann entbunden.
  • Auch eine Verkürzung auf drei Jahre ist möglich: Dies ist dann der Fall, wenn die Verfahrenskosten sowie 35 % der Schulden abgetragen werden konnten.

Wirkung der Restschuldbefreiung

Die Wirkung der Restschuldbefreiung erstreckt sich auf alle Forderungen aller Insolvenzgläubiger – es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen.
Die Wirkung der Restschuldbefreiung erstreckt sich auf alle Forderungen aller Insolvenzgläubiger – es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen.

Die erfolgte Restschuldbefreiung gilt laut § 301 für alle Insolvenzgläubiger, auch solche, die im Verfahren selbst keine Forderungen angemeldet haben. Dies ist beispielsweise auch bei denjenigen Gläubigern der Fall, den der Schuldner bei der Erstellung des Verzeichnisses zu Beginn der Insolvenz schlicht vergessen hat.

Einträge bei der Schufa, die die alten Schulden betreffen, werden nun nach Ablauf von drei Jahren entfernt. Daher könnte der Schuldner dann zum Beispiel wieder einen Kredit nach der Restschuldbefreiung aufnehmen.

Wichtiger Hinweis: Die SCHUFA hat ihre Speicherfrist für Einträge zur Restschuldbefreiung auf sechs Monate verkürzt, um Verbrauchern so mehr Klarheit und Sicherheit zu bieten (Stand: März 2023). Bisher betrug die Speicherdauer drei Jahre, was Verbrauchern, die ihre Privatinsolvenz erfolgreich beendet hatten, einen wirtschaftlichen Neubeginn deutlich erschwerte.

Ausgenommene Forderungen

Kann es eigentlich zu einer Vollstreckung oder Pfändung nach der Restschuldbefreiung kommen? Grundsätzlich ist dies möglich, weil einige Forderungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind und weiterhin Bestand haben. Dazu gehören zum Beispiel:

  • pflichtwidrige Unterhaltsschulden
  • Schulden aus Steuerhinterziehung
  • ausstehende Geldstrafen und Bußgelder

Zudem können noch andere alte Forderungen nach der Restschuldbefreiung geltend gemacht werden: Zwar sind in der Regel die Forderungen aller Insolvenzgläubiger von der Befreiung betroffen, sogar jene, die bei der Insolvenz keine Ansprüche angemeldet haben. Jedoch kann der Anspruch dann verfolgt werden, wenn der Schuldner bei der Verfahrenseröffnung vorsätzlich eine Forderung verschwiegen hat.

Außerdem sind Schulden, die der Schuldner während des Verfahrens, also nach der Insolvenzeröffnung macht, ebenfalls von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

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Im Video zusammengefasst: Die Restschuldbefreiung

Was ist die Restschuldbefreiung und wie kann sie Ihnen dabei helfen, schuldenfrei zu werden? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.
Was ist die Restschuldbefreiung und wie kann sie Ihnen dabei helfen, schuldenfrei zu werden? Das und mehr erfahren Sie in diesem Video.
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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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37 Antworte zu “Restschuldbefreiung: Das Ziel der Privatinsolvenz”

  1. Wanner

    2. Juni 2022 um 19:08 Uhr

    Guten Abend,
    Ich gabe folgendes Problem.
    Ich habe von Jobcenter ein Darlehen für die Mietkaution erhalten im Jahr 2014. Im gleichen Jahr wurde bei mir die Privatinsolvenz eröffnet. Demnach wurde der offene Betrag (3/4 der offenen Forderung) mit rein genommen. Letztes Jahr, August 2021 wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt. Jetzt soll ich die vom Darlehen gezahlte Kaution nach Kündigung der Wohnung zurück bekommen. Meine Frage: steht diese Summe mir zu d.h. darf ich das Geld an mich überweisen lassen oder wird die in die Insolvenz geführte Summe vom Jobcenter (Gläubiger) eingezogen? Wie ich verstanden habe, haben die Gläubiger nach Erteilung der Restschuldbefreiung kein Anrecht mehr darauf. Können Sie mir da irgendwie weiterhelfen?

  2. Murat

    26. Januar 2022 um 20:53 Uhr

    Hallo,
    meine Wohlverhaltensphase von sechs endet Ende Januar. Wie geht es weiter? Kümmert sich mein Insolvenzverwalter um einen Gerichtstermin oder muss ich es alleine machen?
    Oder aber soll ich es in Ruhe abwarten.
    viele Grüße
    M.

  3. Lisa

    18. November 2021 um 14:02 Uhr

    Hallo, am 16.12.2019 endete meine Insolvenz. (mit Schreiben vom Gericht ect.)
    Im Mai 2020 hab ich meine Steuererklärung gemacht und 1 Monat später eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt erhalten. Heute 17.11.2021 bekomme ich vom Insolvenzverwalter Post, dass ich ihm das Geld aus der Steuererklärung auszahlen soll.
    Ist das rechtens so und in welchem § ist so etwas verankert.
    Danke im Voraus

  4. Judith

    14. Dezember 2019 um 21:13 Uhr

    Guten Abend,
    am 21.09.2015 habe ich einen Beschluss für die Eröffnung der Insolvenz erhalten und bin in Vollzeit tätig, zahle immer pünktlich und habe mir nie was zu Schulden kommen lassen.
    Auf meine Fragen wann die Insolvenz beendet ist oder wird, bekomme ich überhaupt keine Informationen.

    Kann mir jemand sagen, wie lange das nicht geht oder ob ich was tun muss?

    Danke im Voraus.

  5. Magarete

    11. Oktober 2019 um 17:58 Uhr

    Hallo, ich bin Gläubiger in enem Insolvenzverfahren. Im November ist der Schlusstermin angesetzt vom Gericht. Ich habe Akteneinscht genommen, da ich prüfen wollte ob die Angaben des Schuldners richtig und vollständig sind bzgl. Einkommen. Der Schuldner hat sein Einkommen unvollständig, bzw. Einnahmen aus selbständiger Arbeit im Netz nicht angegeben. Diese Einnahmen wurden schon vor der und bei der Beantragung nicht angegeben, was ich nun erst durch die Einsicht in die Akte feststellen konnte. Ich möchte einen Antrag auf Versagung der Restchuldbefreiung stellen, natürlich vor dem Schlusstermin. Was passiert dann? Ich der Schuldner im Schlusstermin anwesend und muss er dann Stellung nehmen und hat so ein Antrag Aussicht auf Erfolg. Ist es Sinnvoll einen Anwalt dazu einzuschalten, oder erst einmal Formlos mit Begründung und Beweis zu stellen.
    Beste Grüsse Magarete

  6. Jürgen

    17. Juli 2019 um 15:12 Uhr

    Hallo,
    seit 2012 bin ich Restschuldbefreit.
    Es besteht eine Abtretung an eine Bank, über ein Bausparguthaben.
    -Wie kann ich eine Rückübertragung der Forderung erreichen?
    -Wie sie z.B. ein Anschreiben an die Bank aus?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen

  7. Gudrun

    17. Juli 2019 um 9:33 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe die Bestätigung bekommen, dass ich im November vorzeitig aus meiner Insolvenz raus bin, da ich seit Januar die 35 % plus Verfahrenskosten zusammen habe. Was passiert mit dem geld, was mir seit Februar immer noch vom Lohn abgezogen wird?

    Gruß Gudrun

  8. Christian S.

    9. Mai 2019 um 4:57 Uhr

    Hallo,
    seit Mai 2017 bin ich Restschuldbefreit. Dieser Tage wurde ich von meiner privaten Rentenversicherung angeschrieben, die ich eigentlich an die Bank abgetreten hatte, dass ich eine Betrag X aus dem beitragsfreien Erlebmisfall, am 01.05.2019, erhalten soll. Bis heute ist kein Geld eingegangen. Hat die Bank noch einen Anspruch, auch nach der Wohlverhaltensphase, oder habe ich eine Chance, das Geld ausgezahlt zu bekommen?
    Vielen Dank
    Christian

    • privatinsolvenz.net

      13. Mai 2019 um 15:45 Uhr

      Hallo Christian,

      kam es zu einer Abtretung, haben Sie Ihren Anspruch verloren.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  9. Giovanni G.

    11. April 2019 um 11:12 Uhr

    Hallo,
    ich befinde mich seit 12/2013 in der Insolvenz (Wohlverhaltensphase) und war bis ende Juli 2018 EM-Rentner. Seit 08/2018 bin ich aus der Rente ausgetreten und habe bis heute knapp 1500€ an die Insolvenzverwalterin von meinen monatlichen Gehalt als pfändbaren Betrag überwiesen.
    Wie werden die Gelder jetzt aufgeteilt? Werden erst die Gerichtskosten sowie Kosten der Insolvenzverwalterin getilgt, dann würden noch 300€ zu tilgen sein, oder die Gläubiger?
    Gruss G.

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 15:11 Uhr

      Hallo Giovanni,

      Vorrang haben die Forderungen, die durch oder während des Verfahrens entstehen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  10. Sascha

    28. März 2019 um 21:43 Uhr

    Hallo,

    Ich konnte mit einigem Glück meine Wohlverhaltensphase abkürzen, sodass das gesamte Verfahren etwas mehr als zwei Jahre dauerte.

    Am 01.04. ist nun der Gläubiger-Termin. Seit Eröffnung des Verfahrens wurde vom Arbeitgeber alles über der Pfändungsgrenze an den IV überwiesen.

    Ab wann erhalte ich wieder volle Bezüge und wann erhalte ich die überzahlte Summe zurück?

    Vielen Dank im voraus

    • privatinsolvenz.net

      10. Mai 2019 um 14:42 Uhr

      Hallo Sascha,

      kam es zur Entscheidung, wird die Pfändung aufgehoben. Beträge, die nach dem Ende der Abtretungsfrist gezahlt wurden, erhalten Sie zurück. Wie lange das dauert, lässt sich nicht pauschal beantworten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  11. Tanja

    17. März 2019 um 23:32 Uhr

    Hallo
    Ich bin nun mit allem im Okt. Durch nach drei Jahren weil 35% bezahlt wurden sind.nun soll ich einen Antrag stellen laut Anwältin.
    Wie soll ich diesen Stellen ?
    Was soll ich da rein schreiben und gibt es einen Vordruck?
    Danke lg

    • privatinsolvenz.net

      8. April 2019 um 15:06 Uhr

      Hallo Tanja,

      Informationen erhalten Sie bei Ihrer Anwältin oder dem zuständigen Gericht.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  12. Peter

    16. März 2019 um 18:39 Uhr

    Hallo ich habe meine kompletten Insolvenz Schulden innerhalb von 4jahren beglichen muss man trotzdem noch ein Antrag auf Restschuldbefreiung stellen oder nicht werde ich vom Amtsgericht informiert.

    • privatinsolvenz.net

      8. April 2019 um 15:05 Uhr

      Hallo Peter,

      Sie müssen einen entsprechenden Antrag stellen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  13. Andreas V.

    5. März 2019 um 11:52 Uhr

    Hallo ,

    ich bin seit 06.02.2019 Restschuldbefreit.
    Ich habe gestren meine Steuer Erklärung abgegeben.
    Fliesst die Rückzahlung noch in die Insolvenzmasse und wie sieht es mit den Jahren 2016 und 2017 aus ? Ich meine gelesen zu haben das es in der Wohlbehaltphase die Beträge an mich ausgezahlt werden sollte.

    Danke für die Antwort.

    Schöne Grüße Andreas

    • privatinsolvenz.net

      8. April 2019 um 14:31 Uhr

      Hallo Andreas,

      ist das Verfahren abgeschlossen, sollte damit zu rechnen sein, dass keine weitere Folgen zu erwarten sind.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  14. D.H.

    7. Februar 2019 um 16:35 Uhr

    Hallo,

    meine Wohlerhaltungsphase ist bereits am 13.01.19 abgelaufen, wann werde ich schriftlich benachrichtigt?

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:57 Uhr

      Hallo D.,

      Fragen dieser Art lassen sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich benötigt das Gericht einige Zeit für die weiteren Schritte.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  15. Daniel V.

    6. Februar 2019 um 12:40 Uhr

    Hallo zusammen,
    meine Wohlverhaltensphase endet am 20.01.2020.
    Wann ist auf meiner Abrechnung die Pfändung nicht mehr zu sehen?
    Besteht eine Möglichkeit früher aus der Insolvenz zu kommen?
    Ich habe die komplette Insolvenz immer einen Job gehabt und bin meiner Pflicht mehr als 100% nachgekommen.

    Vielen Dank für Ihre mithilfe.

  16. Karl

    5. Februar 2019 um 2:34 Uhr

    Ich habe mal eine frage ich weis nicht ob ich hier bin.
    Mal angenommen ich habe Schulden in 2 EU – Ländern und möchte nun in Deutschland Privatinsolvenz anmelden ist das möglich. Da ich mir nicht vorstellen kann das man gleichzeitig in 2 EU – Ländern Privatinsolvenz anmelden kann.

    Welche Variante ist möglich danke im Voraus

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:49 Uhr

      Hallo Karl,

      Sie können die Privatinsolvenz nur in dem Land anmelden, in welchem Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  17. Micha

    3. Februar 2019 um 16:44 Uhr

    Hallo,
    mein Insolvenzverfahren ist seit 2012 beendet. Alle Schufa einträge sind seit 2015 gelöscht. Bevor das Verfahren eröffnet wurde hatten zwei Gläubiger eine Zwangshypothek auf mein Haus eintragen lassen. Zwei Personen hatten ein eingetragenes vorrangiges Wohnrecht. Jetzt möchte ein Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten. Die eingetragenen Hypotheken übersteigen deutlich über dem Verkehrswert und der Verkaufspreis langt nicht für den Ausgleich der Schulden.
    Muss ich jetzt damit Rechnen nach dem Verkauf wieder mit hohen Schulden belastet zu sein? Dann hätte ich mir die Insolvenz eigentlich sparen können.
    Micha

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:46 Uhr

      Hallo Micha,

      in Fällen dieser Art empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt. Dieser kann die Unterlagen prüfen und Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  18. D.

    29. Januar 2019 um 13:14 Uhr

    Kann ein Antrag auf Restschuldbefreiung grundsätzlich innerhalb der ersten fünf Jahre gestellt werden oder MUSS dies innerhalb der zwei Wochen nach Eröffnung des Verfahrens geschehen?
    Und gibt es dafür einen speziellen Vordruck oder kann dies in einem Anschreiben gemacht werden?

    Vielen Dank.

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:41 Uhr

      Hallo D.,

      dem oben stehenden Text können Sie Folgendes entnehmen: „Damit überhaupt eine Restschuldbefreiung möglich ist, muss der Schuldner diese bereits ganz am Anfang beantragen. D. h. der Antrag muss zusammen mit dem Eröffnungsantrag eingereicht werden. Hat der Schuldner keinen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt, so wird er nach § 20 Absatz 2 InsO darauf hingewiesen und kann den Antrag innerhalb von zwei Wochen nachholen.“ Sie erhalten dafür einen entsprechenden Vordruck. Diesen können Sie im Internet herunterladen oder Sie erhalten ihn beim zuständigen Insolvenzgericht.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  19. Tatjana T.

    23. Januar 2019 um 21:24 Uhr

    Die Insolvenz meines Freundes endet am 29.01.19 muss er noch mal zum Schlußtermin bei Gericht vorsprechen? Ich frage weil er einen Schlaganfall hatte und kaum noch sprechen kann. Wenn ja was sollen wir tun.?
    Lg

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:14 Uhr

      Hallo Tatjana,

      im Schlusstermin wird in der Regel auch über die Restschuldbefreiung geurteilt. Aus diesem Grund ist sie für den Schuldner von Bedeutung. Inwiedfern er anwesend sein muss, besprechen Sie am besten mit dem Gericht.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  20. Hardt O.

    20. Januar 2019 um 17:05 Uhr

    Hallo

    ich habe eine Frage und zwar was kommt nach der Restschuldbefreiung?

    Bzgl. der Bereinigung der Schufa?
    Wie lange dauert dies in der Regel?

    • privatinsolvenz.net

      18. März 2019 um 10:03 Uhr

      Hallo O.,

      normalerweise löscht die SCHUFA die Informationen über die Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Sie können aber eine vorzeitige Löschung beantragen und sollten diese gut begründen. Es ist ratsam, sich hierbei von einem Anwalt helfen zu lassen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  21. Sahin

    13. Januar 2019 um 11:28 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Meine Privatinsolvenz endet am 21.03.2019.
    Was ist dann nach zutun.. ?
    Danke voraus .!

    • privatinsolvenz.net

      18. Januar 2019 um 15:17 Uhr

      Hallo Sahin,

      Sie werden über den Schlusstermin und die folgende Restschuldbefreiung informiert.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

  22. Ralf K.

    18. Dezember 2018 um 13:10 Uhr

    Hallo,
    ich habe einen amtlichen Beschluss vom 06.08.2015, 13°°Uhr, über die Eröffnung meines Insolvenzverfahrens. Es wurde in dem Schreiben auch festgestellt, dass Restschuldbefreiung erlangt, wenn den Obliegenheiten nachkommt.
    Nun hatte ich am 14.10.2016 einen Erbfall. Die Insolvenzverwaltung schreibt mir dazu, dass das Erbe zu 100% in die Insolvenzmasse fließt.
    Meine Frage: War ich am 14.10.2016 in der Wohlverhaltensphase? und wenn ja gilt für mich der § 295 InsO Absatz 1 Satz 2?
    In der Abtretungsfrist, dass kann ich mit Bestimmtheit sagen, war ich, da das Amtsgericht meinen Antrag auf vorzeitiger Restschuldbefreiung innerhalb 3 Jahre abgelehnt hat. Die Begründung lautet sinngemäß: Sie befinden sich seit dem 06.08.2015 in der Abtretungsfrist. 3 Jahre sind am 06.08.2018 vorbei. Ihr Antrag vom 12.12.2018 liegt also außerhalb dieser Frist.
    Mit freundlichen Grüßen
    R. K.

    • privatinsolvenz.net

      21. Dezember 2018 um 12:24 Uhr

      Hallo Ralf,

      das Erbe müssen Sie vollständig abgeben, wenn das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wurde. Das sollte beim zuständigen Insolvezgericht zu erfragen sein. Auch eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt kann Ihnen weiterhelfen.

      Ihr Team von privatinsolvenz.net

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