Privatinsolvenz: Schuldner muss Regeln einhalten – Tipps für richtiges Verhalten

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Während der Privatinsolvenz gelten gewisse Regeln, die der insolvente Verbraucher einhalten muss.
Während der Privatinsolvenz gelten gewisse Regeln, die der insolvente Verbraucher einhalten muss.

Wer Privatinsolvenz anmeldet, tut dies, weil er seine Schulden loswerden will. Redliche Schuldner werden nach dem Insolvenzverfahren von ihren restlichen Schulden befreit, egal wie viel Schulden sie abbezahlt haben.

Dafür stellt der Gesetzgeber einige Bedingungen an den insolventen Verbraucher und legt ihm einige Pflichten auf.

Wichtiger Hinweis: Wer ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt, kommt schon nach drei Jahren in den Genuss der Restschuldbefreiung. Der Schuldner muss dafür nicht mehr die Verfahrenskosten und 35 Prozent seiner Schulden bezahlen. Es genügt, wenn er sich redlich verhält und seinen Obliegenheiten nachkommt.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.

Regeln in der Privatinsolvenz kurz zusammengefasst

Muss der Schuldner während der Privatinsolvenz bestimmte Regeln einhalten?

Die Restschuldbefreiung wird nur gewährt, wenn sich der Schuldner während der Privatinsolvenz an gewisse Regeln hält. Eine seiner wichtigsten Pflichten ist die Erwerbsobliegenheit.

Welchen Sinn haben diese Regeln?

Mit der Restschuldbefreiung können die Gläubiger ihre restlichen Forderungen nicht mehr eintreiben. Dieser Verlust ist nur gerechtfertigt, wenn sich der Schuldner im Gegenzug darum bemüht, seine Schulden abzubauen, indem er einen geregelten Job nachgeht und den pfändbaren Anteil seines Einkommens abgibt.

Was passiert, wenn der Schuldner sich nicht an die Regeln der Privatinsolvenz hält?

Verstößt der Schuldner gegen diese Regeln, droht ihm die Versagung der Restschuldbefreiung.

Das richtige Verhalten im Insolvenzverfahren und während der Wohlverhaltensphase

Zu den wichtigsten Regeln während der Privatinsolvenz zählt die Erwerbsobliegenheit.
Zu den wichtigsten Regeln während der Privatinsolvenz zählt die Erwerbsobliegenheit.

Während des Verfahrens und während der sogenannten Wohlverhaltensperiode müssen sich Schuldner an bestimmte Spielregeln halten. Diese Phase dauert gewöhnlich sechs Jahre und beginnt bereits mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

In dieser Zeit soll das Schuldnervermögen und pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder abgegeben werden. Dieser bedient mit dem daraus erzielten Erlös die Gläubiger.

Vor diesem Hintergrund sind auch die für den Schuldner während der Privatinsolvenz geltenden Regeln zu sehen. Sein Verhalten darf die Interessen der Gläubiger an einer Schuldenregulierung nicht gefährden oder beeinträchtigen.

Besonders wichtig – Erwerbsobliegenheit: Arbeiten oder Job suchen

Zu den wichtigsten Regeln in der Privatinsolvenz zählt die Erwerbsobliegenheit. Sie ist in
§§ 287b, 295 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Danach muss der insolvente Schuldner einer angemessenen Arbeit nachgehen. Wer arbeitslos ist, muss sich um einen entsprechenden Job kümmern und darf zumutbare Arbeitsangebote nicht grundlos ablehnen.

Weitere Regeln während der Privatinsolvenz

Neben dieser Pflicht muss sich ein Schuldner während der Privatinsolvenz an folgende Regeln halten:

Wer während der Insolvenz gegen die Regeln verstößt, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung.
Wer während der Insolvenz gegen die Regeln verstößt, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung.

Auskunfts- und Informationspflicht: Ändern sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, müssen Sie dies dem Treuhänder und Insolvenzgericht mitteilen. Vermögen, z. B. eine Erbschaft oder Weihnachtsgeld, dürfen Sie nicht verheimlichen. Auch wenn Sie umziehen oder den Arbeitsplatz wechseln, müssen Sie dies anzeigen.

Ehrlich währt am längsten: Schuldner müssen dem Insolvenzgericht ein Vermögensverzeichnis vorlegen und außerdem sämtliche Gläubiger und deren Forderungen auflisten. Vermeiden Sie hier irreführende Angaben, sondern legen Sie Ihre wirtschaftliche Situation klar und verständlich dar – und zwar vollständig.

Verbot von Leistungen an einzelne Gläubiger: Insolvenzgläubiger dürfen während des gesamten Ablaufs der Privatinsolvenz keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einleiten. Dementsprechend brauchen Sie diese auch nicht zu bezahlen. Denn genau dafür ist ja das Insolvenzverfahren – um alle Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen. Zahlungen an einzelne Gläubiger sind unzulässig und verstoßen gegen die Regeln der Privatinsolvenz.

Schuldner, die gegen während ihrer Insolvenz gegen diese Regeln verstoßen, riskieren die Versagung der Restschuldbefreiung. Die es manchmal nicht leicht ist, die einzelnen Vorschriften zum Insolvenzrecht zu verstehen, kann es sinnvoll sein, sich von einer Schuldnerberatung erklären zu lassen, was im Einzelfall erlaubt ist und was nicht. Viele Schuldnerberatungsstellen bieten auch eine entsprechende Insolvenzberatung an.

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

2 Antworte zu “Privatinsolvenz: Schuldner muss Regeln einhalten – Tipps für richtiges Verhalten”

  1. Dietmar A.

    20. November 2024 um 7:12 Uhr

    Ich möchte Privatinsolvenz beantragen und habe Angst ,das ich mein Gartengrundstück los werde. Ist das berechtig (ca.2000 Quadratmeter nur Wiese ,keine Laube)?
    Ich bin Rentner und meine Frau ist Teilzeit beschäftigt.
    Und wenn das so wäre. Wie kann ich das umgehen?
    Kann ich das an meinen Sohn verschenken?

    Ich würde mich freuen wenn Sie antworten und bedanke mich im Voraus.
    MfG Dietmar A.

  2. Christind

    30. März 2020 um 19:40 Uhr

    Guten Tag,
    Darf ein Insolvenzverwalter,Gebühren für das Gericht einbehalten?Wenn ich einen Freibetrag der nicht zu pfänden ist von 1550.00 Euro habe,bekomme 960.00€ Rente und habe einen 450.00 Euro Nebenjob,will er noch davon 150.00 € einbehalten für die Restschuldbefreiung bei Gericht,darf er das? Vielen Dank für Ihre Hilfe

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