Regelinsolvenz: Das Insolvenzverfahren für Unternehmen

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 24. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Regelinsolvenz ist das richtige Verfahren für Unternehmen.
Die Regelinsolvenz ist das richtige Verfahren für Unternehmen.

Wenn Unternehmen derart in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, dass sie als zahlungsunfähig oder überschuldet gelten, müssen sie Insolvenz beantragen. Die Regelinsolvenz bezweckt verschiedene Ziele. An erster Stelle steht der Schutz der Gläubigerinteressen. Aber auch eine Fortführung bzw. Sanierung des Unternehmens kann durch dieses Verfahren ermöglicht werden.

Regelinsolvenz kurz zusammengefasst

Für wen ist das Regelinsolvenzverfahren vorgesehen?

Die Regelinsolvenz gilt für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.

Wie läuft die Regelinsolvenz ab?

Das Regelinsolvenzverfahren untergliedert sich in Eröffnungsverfahren, eigentliches Insolvenzverfahren und Abschluss des Verfahrens.

Gibt es auch bei der Regelinsolvenz eine Restschuldbefreiung?

Eine Restschuldbefreiung ist im Rahmen der Regelinsolvenz nur für natürliche Personen vorgesehen, nicht aber für Unternehmen.

Regelinsolvenz und Ablauf des Verfahrens

Das Regelinsolvenzverfahren besteht aus folgenden drei Verfahrensabschnitten: das Eröffnungsverfahren, das eigentliche Insolvenzverfahren und den Verfahrensabschluss der Regelinsolvenz.

Beantragung der Regelinsolvenz

Vor Beginn vom Regelinsolvenzverfahren prüft das Gericht die Eröffnungsvoraussetzungen.
Vor Beginn vom Regelinsolvenzverfahren prüft das Gericht die Eröffnungsvoraussetzungen.

Das Eröffnungsverfahren beginnt mit dem Insolvenzantrag. Schon in diesem Punkt unterscheidet sich die Regelinsolvenz von der Verbraucherinsolvenz: Letztere darf nur beantragt werden, wenn ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist.

Die Beantragung der Regelinsolvenz ist jedoch sofort möglich. Bei juristischen Personen wie der GmbH, GmbH & Co. KG, einer Aktiengesellschaft oder einem Verein besteht sogar eine Antragspflicht.

Wird diese Antragspflicht verletzt und der Antrag z. B. verspätet gestellt, macht sich der Geschäftsführer oder eine andere antragspflichtige Person wegen Insolvenzverschleppung strafbar.

Eröffnungsverfahren und Insolvenzverfahren

Nach Beantragung der Regelinsolvenz prüft das Insolvenzgericht, ob das Verfahren eröffnet werden kann, d. h. …

  • ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und
  • ob das vorhandene Vermögen des Unternehmens ausreicht, um die Verfahrenskosten abzudecken.

Eröffnungsgründe sind die Zahlungsunfähigkeit, die drohende Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung eines Unternehmens.

Ein Regelinsolvenzantrag ist Pflicht, sobald der Geschäftsführer von der Überschuldung des Unternehmens weiß.
Ein Regelinsolvenzantrag ist Pflicht, sobald der Geschäftsführer von der Überschuldung des Unternehmens weiß.

Kommt das Gericht zu dem Schluss, dass beide Voraussetzungen vorliegen, so erlässt es einen Eröffnungsbeschluss. Die Regelinsolvenz beginnt und das insolvente Unternehmen wird entweder saniert oder liquidiert.

In der Regel übernimmt nun ein Insolvenzverwalter die Führung des Unternehmens. Er sichert das Restvermögen des Unternehmens (Insolvenzmasse). Außerdem fordert er alle Gläubiger auf, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Nach Ablauf der Anmeldungsfrist werden diese zum Prüfungstermin eingeladen. Hier entscheidet sich, wessen Forderungen als berechtigt bzw. festgestellt in die Insolvenztabelle eingetragen werden und wer Gläubiger im Insolvenzverfahren ist.

Im Berichtstermin wird die wirtschaftliche Situation des Insolvenzschuldners erläutert und festgelegt, ob das Unternehmen saniert oder ob liquidiert wird.

Bei einer Liquidierung verwertet der Insolvenzverwalter das gesamte Unternehmensvermögen.

Mit den entsprechenden Erlösen werden zunächst die Forderungen absonderungsberechtigter Gläubiger sowie Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten getilgt. Den Rest des Erlöses verteilt der Insolvenzverwalter quotenmäßig unter den Gläubigern.

Verfahrensabschluss nach der Regelinsolvenz

Nach der Liquidierung oder Sanierung des Unternehmens und nach Befriedigung aller Forderungen reicht der Insolvenzverwalter beim Insolvenzgericht den Schlussbericht und die Schlussrechnungslegung ein.

Bei der Regelinsolvenz hängt deren Dauer von verschiedenen Faktoren ab.
Bei der Regelinsolvenz hängt deren Dauer von verschiedenen Faktoren ab.

In dem vom Gericht festgesetzten Schlusstermin berichtet er über das Verfahren. Anschließend bewilligt das Insolvenzgericht die Schlussverteilung der Erlöse auf die Gläubiger entsprechend dem Verteilungsverzeichnis, wenn keine Einwendungen erhoben werden.

Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens endet die Regelinsolvenz.

Bei der Regelinsolvenz ist eine unterschiedliche Dauer möglich. Die jeweilige Verfahrensdauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Anzahl der Gläubiger. Auch die Struktur und Größe des Unternehmens spielen eine Rolle, ebenso wie dessen Organisationsform.

Regelinsolvenz: Restschuldbefreiung nur für natürliche Personen

Natürliche Personen, also Privatpersonen, können sich nach einem erfolgreich durchlaufenen Verfahren von den restlichen Altschulden befreien lassen. Hierfür müssen sie zusammen mit dem Antrag auf Insolvenzeröffnung auch einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Dies gilt vor allem für Einzelunternehmer, Selbstständige und Freiberufler. Für sie folgt auf die Regelinsolvenz die Wohlverhaltensphase.

Während dieser Phase hat der Betreffende verschiedene Pflichten bzw. Obliegenheiten. Er muss z. B. sein pfändbares Einkommen und andere Bezüge an den Insolvenzverwalter abgeben.

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

One Reply to “Regelinsolvenz: Das Insolvenzverfahren für Unternehmen”

  1. Richard

    19. Juni 2020 um 17:24 Uhr

    Darf ein Insolvenzverwalter eine Immobilie freihändig verkaufen ohne einem Gläubiger bescheid zu geben und ohne Versteigerung

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