Steckt ein Verbraucher tief in der Überschuldung, so kann er seinen Gläubigern einen Vorschlag zur Schuldenregulierung unterbreiten. Gelingt es ihm nachweislich nicht, sich außergerichtlich mit ihnen zu einigen, steht ihm das Verfahren der Privatinsolvenz offen.
Ab dem Moment, in dem der Antrag auf Eröffnung dieses Insolvenzverfahrens beim Insolvenzgericht eingeht, muss der Schuldner einige Regeln beherzigen, um seine spätere Restschuldbefreiung nicht zu gefährden. Einige dieser Vorschriften betreffen die Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz.
Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Nein, der Schuldner darf Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. Während der Privatinsolvenz ist eine Ratenzahlung an alte Gläubiger nicht zulässig.
Die anderen Gläubiger können in diesem Fall die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen. Außerdem kann eine solche Zahlung als strafbare Gläubigerbegünstigung ausgelegt werden.
Das ist nicht per se verboten. Handelt es sich dabei aber um unangemessene Verbindlichkeiten oder eine Vermögensverschwendung, droht ebenfalls die Versagung der Restschuldbefreiung.
Inhalt
Keine Zahlungen an einzelne Gläubiger ab Eröffnung der Privatinsolvenz
Das Insolvenzverfahren bezweckt eine gemeinschaftliche Befriedigung aller Gläubiger entsprechend ihrer Rangfolge. So ist es in § 1 Insolvenzordnung (InsO) festgeschrieben. Um dieses Ziel auch zu erreichen, enthält dieses Gesetz bestimmte Regelungen, an die sich der Schuldner, aber auch die Insolvenzgläubiger halten müssen.
Ab Insolvenzeröffnung verwaltet der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder das Schuldnervermögen. Er verwertet diese Insolvenzmasse und verteilt sie dann an die Gläubiger. Es ist also fortan seine Aufgabe, die Forderungen der Gläubiger im Insolvenzverfahren zu bezahlen.
Für den Schuldner bedeutet das, dass er ab sofort keine Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz leisten darf. Er muss alle Zahlungen an seine alten Gläubiger sofort einstellen, selbst dann wenn eine Ratenvereinbarung vertraglich vereinbart wurde.
Eine Ratenzahlung trotz Insolvenzverfahren verstößt gegen die Obliegenheit des Schuldners, nur an den Treuhänder zu zahlen (§ 295 Abs. 1 Nr. 4 InsO). In diesem Fall kann ihm das Gericht auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Restschuldbefreiung versagen. Doch das ist bei weitem nicht die einzige unangenehme Folge.
Wer Insolvenz angemeldet, ist sich seiner Zahlungsunfähigkeit bewusst. Wer mit dieser Kenntnis eine Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz vornimmt, obwohl die Insolvenzordnung dies untersagt, muss sich unter Umständen wegen Gläubigerbegünstigung vor dem Strafrichter verantworten.
Ratenzahlung während der Privatinsolvenz für neue Schulden
Nun muss der Schuldner aber während der Verbraucherinsolvenz trotzdem bestimmten Zahlungspflichten nachkommen. Miete, Strom etc. wollen schließlich weiterhin bezahlt werden, und diese Verbindlichkeiten darf der Schuldner auch erfüllen.
Dennoch sind neue Schulden nicht ganz unproblematisch. Erfährt ein Insolvenzgläubiger von einer Ratenzahlung trotz Privatinsolvenz wegen neuer Zahlungsverpflichtungen, kann er beim Insolvenzgericht die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.
Das Gericht wird dem Antrag nachkommen, wenn es sich hierbei …
- um eine unangemessene Verbindlichkeit handelt oder um eine Vermögensverschwendung und
- dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig
- die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt wird.
Und selbst wenn das Insolvenzgericht den begehrten Schuldenerlass nicht versagt, so bleiben die neuen Schulden nach dem Insolvenzverfahren bestehen. Sie fallen nicht unter die Restschuldbefreiung. Das heißt, dass nach der Insolvenz die Ratenzahlung weiter geleistet werden muss, bis die neuen Schulden abbezahlt sind.
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3. Oktober 2022 um 11:38 Uhr
Es gibt auch sowas wie kostenlose Schuldnerberatung…
Dietmar
2. Oktober 2022 um 14:21 Uhr
Ich habe durch die Einkommenserklärung nun 1000€ zu bezahlen. Das sind quasi neue Schulden innerhalb der Insolvenz. Das kann ich nur durch Ratenzahlung. Geht das so ohne Weiteres ?
K.
16. November 2019 um 6:59 Uhr
Guten Tag,
wie steht es, wenn man seit 2017 anhand einer Straftat 50,–€ monatlich abzahlen muss? Mir ist bekannt, dass eine Straftat nicht nach der Insolvenz abgegolten wird und diese Schuld bestehen bleibt.
Ruht diese Abzahlung dann in der Insolvenz- (man darf doch keinen Gläubiger befriedigen) und muss man nach dem Insolvenz geschehen wieder mit der Abzahlung der Schuld beginnen?
Über eine INFO wäre ich dankbar!!