In Deutschland ist der Begriff Privatinsolvenz sehr verbreitet und allgemeinhin gleichbedeutend mit der Erklärung einer natürlichen Person, dass diese überschuldet ist und sich in einem Insolvenzverfahren befindet.
In den deutschsprachigen Nachbarländern Österreich und der Schweiz wird stattdessen der Begriff Privatkonkurs verwendet. Kein Wunder also, dass einige Menschen verwirrt sind, wenn sie auf ihrer Internetsuche auf die fremden Begriffe stoßen. Auch in Deutschland hieß die Insolvenz früher „Konkurs“, wurde aber im Jahre 1999 mit Einführung der Insolvenzordnung (InsO) umbenannt.
Doch funktioniert der Privatkonkurs in Österreich ähnlich wie der in Deutschland? Wie können Sie Privatkonkurs anmelden? Wie lange dauert der Privatkonkurs gewöhnlich? Diese Fragen beantwortet dieser Beitrag.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.
Privatkonkurs kurz zusammengefasst
„Privatkonkurs“ ist der Begriff für die Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz in Österreich und der Schweiz.
In allen Ländern dient das Verfahren dem Schuldenabbau gegenüber den Gläubigern.
Nein. In Bezug auf die Restschuldbefreiung und andere Verfahrenselemente bestehen Unterschiede zwischen den Staaten.
Inhalt
Was ist ein Privatkonkurs?
Was bedeutet der Begriff „Privatkonkurs“? Im Prinzip funktioniert ein Privatkonkurs in Österreich, der Schweiz und Deutschland ähnlich. Der Begriff beschreibt den Prozess der Verwertung des Vermögens eines Schuldners mit dem Zweck der Schuldentilgung gegenüber seinen Gläubigern.
Ablauf eines Privatkonkurses
Auch der Ablauf vom Privatkonkurs ähnelt sich. Vor Beginn des eigentlichen Verfahrens wird in Deutschland und Österreich versucht, durch Unterredungen mit Gläubigern und anderweitige Finanzplanung eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Bleibt dieser Versuch, den Privatkonkurs durch einen Zahlungsplan abzuwenden, erfolglos, beginnt in Deutschland das Insolvenzverfahren und in Österreich das Abschöpfungsverfahren.
In der Schweiz ist dieser Schritt nicht notwendig, hier kann nach Beantragung und Vorfinanzierung des Konkurses das Konkursverfahren direkt beginnen.
In diesem Verfahren werden die Ansprüche der Gläubiger mit dem Vermögen und Teilen des Einkommens des Schuldners ausbezahlt. Der Schuldner lebt in diesem Abschnitt im Privatkonkurs vom Existenzminimum.
Was geschieht nach dem Privatkonkurs?
Was allerdings passiert, wenn nach dem Privatkonkurs der Zahlungsplan noch nicht erfüllt ist, unterscheidet sich in den Staaten. In Deutschland und Österreich kann es zu einer Restschuldbefreiung nach einem Privatkonkurs kommen. In Deutschland ist dies mit einer erfolgreichen Wohlverhaltensperiode von mindestens drei Jahren verbunden, während sie in Österreich im Anschluss an drei Jahre des Abschöpfungsverfahrens erfolgen kann.
In der Schweiz hingegen erhalten Gläubiger einen Verlustschein, um die nach dem Privatkonkurs noch offenen Kosten decken zu können. Diesen können sie nach Erhalt noch 20 Jahre lang einsetzen, um vom Schuldner eine Begleichung der Restschuld einzufordern, sollte dieser wieder zu Geld kommen.