Privatkonkurs – Ablauf, Folgen und Definition

Von Albert K.

Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

In Österreich und der Schweiz heißt die Privatinsolvenz Privatkonkurs.
In Österreich und der Schweiz heißt die Privatinsolvenz Privatkonkurs.

In Deutschland ist der Begriff Privatinsolvenz sehr verbreitet und allgemeinhin gleichbedeutend mit der Erklärung einer natürlichen Person, dass diese überschuldet ist und sich in einem Insolvenzverfahren befindet.

In den deutschsprachigen Nachbarländern Österreich und der Schweiz wird stattdessen der Begriff Privatkonkurs verwendet. Kein Wunder also, dass einige Menschen verwirrt sind, wenn sie auf ihrer Internetsuche auf die fremden Begriffe stoßen. Auch in Deutschland hieß die Insolvenz früher „Konkurs“, wurde aber im Jahre 1999 mit Einführung der Insolvenzordnung (InsO) umbenannt.

Doch funktioniert der Privatkonkurs in Österreich ähnlich wie der in Deutschland? Wie können Sie Privatkonkurs anmelden? Wie lange dauert der Privatkonkurs gewöhnlich? Diese Fragen beantwortet dieser Beitrag.

Wichtiger Hinweis: Wer ab dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt, kommt schon nach drei Jahren in den Genuss der Restschuldbefreiung. Der Schuldner muss dafür nicht mehr die Verfahrenskosten und 35 Prozent seiner Schulden bezahlen. Es genügt, wenn er sich redlich verhält und seinen Obliegenheiten nachkommt.
Genauere Informationen zu dieser Gesetzesänderung, mit der EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt wurde, finden Sie in unserem Ratgeber über die Restschuldbefreiung.

Privatkonkurs kurz zusammengefasst

Was bedeutet Privatkonkurs?

„Privatkonkurs“ ist der Begriff für die Privat- bzw. Verbraucherinsolvenz in Österreich und der Schweiz.

Welchen Zweck hat dieses Verfahren?

In allen Ländern dient das Verfahren dem Schuldenabbau gegenüber den Gläubigern.

Läuft das Verfahren zum Privatkonkurs überall gleich ab?

Nein. In Bezug auf die Restschuldbefreiung und andere Verfahrenselemente bestehen Unterschiede zwischen den Staaten.

Was ist ein Privatkonkurs?

Was bedeutet der Begriff „Privatkonkurs“? Im Prinzip funktioniert ein Privatkonkurs in Österreich, der Schweiz und Deutschland ähnlich. Der Begriff beschreibt den Prozess der Verwertung des Vermögens eines Schuldners mit dem Zweck der Schuldentilgung gegenüber seinen Gläubigern.

Ablauf eines Privatkonkurses

Erwartet Sie nach dem Privatkonkurs die Restschuldbefreiung?
Erwartet Sie nach dem Privatkonkurs die Restschuldbefreiung?

Auch der Ablauf vom Privatkonkurs ähnelt sich. Vor Beginn des eigentlichen Verfahrens wird in Deutschland und Österreich versucht, durch Unterredungen mit Gläubigern und anderweitige Finanzplanung eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Bleibt dieser Versuch, den Privatkonkurs durch einen Zahlungsplan abzuwenden, erfolglos, beginnt in Deutschland das Insolvenzverfahren und in Österreich das Abschöpfungsverfahren.

In der Schweiz ist dieser Schritt nicht notwendig, hier kann nach Beantragung und Vorfinanzierung des Konkurses das Konkursverfahren direkt beginnen.

In diesem Verfahren werden die Ansprüche der Gläubiger mit dem Vermögen und Teilen des Einkommens des Schuldners ausbezahlt. Der Schuldner lebt in diesem Abschnitt im Privatkonkurs vom Existenzminimum.

Was geschieht nach dem Privatkonkurs?

Was allerdings passiert, wenn nach dem Privatkonkurs der Zahlungsplan noch nicht erfüllt ist, unterscheidet sich in den Staaten. In Deutschland und Österreich kann es zu einer Restschuldbefreiung nach einem Privatkonkurs kommen. In Deutschland ist dies mit einer erfolgreichen Wohlverhaltensperiode von mindestens drei Jahren verbunden, während sie in Österreich im Anschluss an drei Jahre des Abschöpfungsverfahrens erfolgen kann.

In der Schweiz hingegen erhalten Gläubiger einen Verlustschein, um die nach dem Privatkonkurs noch offenen Kosten decken zu können. Diesen können sie nach Erhalt noch 20 Jahre lang einsetzen, um vom Schuldner eine Begleichung der Restschuld einzufordern, sollte dieser wieder zu Geld kommen.

In allen Staaten kann der Privatkonkurs in seiner Dauer unterschiedlich ausfallen. In Deutschland ist von durchschnittlich sechs Jahren die Rede, in Österreich kann das Abschöpfungsverfahren nach drei bzw. sieben Jahren in der Restschuldbefreiung enden.
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Über den Autor

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Albert K.

Albert hat einen Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Hochschule Stendal. Er ist seit 2019 ein Mitglied des privatinsolvenz.net-Teams. Im Schuldenrecht befasst er sich vor allem mit den Themen Schuldenbereinigung und Privatinsolvenz.

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