Das Verfahren der Privatinsolvenz ist für Schuldner eine langwierige Angelegenheit und eine große Belastung, auch wenn am Ende die Aussicht auf eine Restschuldbefreiung steht.
Verständlicherweise möchten sie die damit verbundenen Unannehmlichkeiten weitestgehend abkürzen. Dieser Ratgeber befasst sich mit der oft bestehenden Problematik, ob und inwieweit es möglich ist, das Insolvenzverfahren zu verkürzen.
WICHTIG: Dieser Ratgeber erläutert die alte Rechtslage. Sie gilt nur für Schuldner, die bis zum 30.09.2020 ihre Insolvenz beantragt haben. Für Verbraucher, die nach diesem Stichtag Privatinsolvenz beantragen, dauert das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung nur noch drei Jahre. Die wichtigsten Informationen hierzu fassen wir auch in unserem Ratgeber zur Restschuldbefreiung zusammen.
„Privatinsolvenz vorzeitig beenden“ kurz zusammengefasst
Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann ein Antrag auf Insolvenzeröffnung zurückgenommen werden.
Ja. Schuldner können unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen. Welche Bedingungen das sind, haben wir hier zusammengefasst.
Auch die Versagung der Restschuldbefreiung beendet das Verfahren vorzeitig.
Weitere Ratgeber zur Insolvenzverkürzung
Inhalt
Kann ich eine Privatinsolvenz vorzeitig beenden?
Hat das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet, so kann der Schuldner dieses grundsätzlich nicht vorzeitig beenden. Eine Aufhebung des Verfahrens ist dann nicht mehr möglich. Einmal in Gang gesetzt, dauert das private Insolvenzverfahren in der Regel sechs Jahre, bevor der Betroffene von seinen restlichen Schulden befreit und ein neues Leben beginnen kann. Soweit der Grundsatz.
Trotzdem sind verschiedene Konstellationen denkbar, in denen die vorzeitige Beendigung der Privatinsolvenz in Betracht kommt. Denkbar sind folgende Situationen:
- Rücknahme des Eröffnungsantrags durch den Schuldner
- Rücknahme des Insolvenzantrags durch den Gläubiger
- Verkürzung des Verfahrens, wenn die Schulden vorzeitig abbezahlt werden
- Versagung der Restschuldbefreiung, weil der Schuldner seinen Obliegenheiten wissentlich nicht nachkommt
Privatinsolvenz vorzeitig beenden durch Rücknahme des Eröffnungsantrags
Hat ein Verbraucher das Insolvenzverfahren beantragt, so prüft das Insolvenzgericht zunächst, ob die Voraussetzungen der Insolvenzeröffnung tatsächlich erfüllt sind. Erst wenn es zu dem Schluss kommt, dass dies der Fall ist, eröffnet es das Verfahren mit einem entsprechenden Beschluss. Anderenfalls weist es den Antrag ab.
Solange das Gericht das Verfahren noch nicht eröffnet hat, kann der Schuldner seinen Antrag zurücknehmen, wenn sich seine Situation zwischenzeitlich geändert hat und der Grund für seine Insolvenz inzwischen weggefallen ist. Nach Insolvenzeröffnung ist dies nicht mehr möglich.
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Auch der Gläubiger kann seinen Antrag vor Verfahrenseröffnung zurücknehmen. Wenn die Sache erledigt ist, z. B. weil seine Forderungen beglichen wurden, muss er dies sogar tun.
Privatinsolvenz vorzeitig ablösen durch Zahlung des Schuldners
Bei der Privatinsolvenz beträgt die Dauer in der Regel sechs Jahre. Seit der Insolvenzrechtsreform aus dem Jahre 2014 ist es möglich, die Privatinsolvenz vorzeitig zu beenden und das Verfahren auf fünf oder sogar drei Jahre zu verkürzen.
Im Falle einer Privatinsolvenz kann eine vorzeitige Restschuldbefreiung beantragt werden. Um das Verfahren auf diese Weise abzukürzen, muss der Schuldner bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Bei einer Verkürzung auf 5 Jahre muss er zuvor die gesamten Verfahrenskosten bezahlt haben.
- Soll die Insolvenz auf 3 Jahre verkürzt werden, muss er innerhalb dieses Zeitraums 35 Prozent seiner Schulden und die gesamten Verfahrenskosten zahlen. Wie hoch die Summe dieser Schulden im Einzelfall ist, richtet sich nach den zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen.
- In beiden Fällen muss der Schuldner beim Insolvenzgericht einen Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung stellen.
Privatinsolvenz vorzeitig beenden – auch möglich wegen Versagung der Restschuldbefreiung
Schuldner, die ein Privatinsolvenzverfahren durchlaufen, sollten darauf achten, dass sie ihren Pflichten und Obliegenheiten im Rahmen des Verfahrens immer und unverzüglich nachkommen.
Welche Pflichten er u.a. zu erfüllen hat, besagt § 295 Insolvenzordnung (InsO):
- Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder Bemühung um eine solche
- Erben in der Insolvenz müssen während der Wohlverhaltensphase 50 Prozent der Erbschaft abgeben
- Mitteilung eines jeden Wechsels von Wohnort oder Arbeitsplatz an das Insolvenzgericht und den Treuhänder
- Zahlungen ausschließlich an den Treuhänder
Kommt der Schuldner diesen Obliegenheiten nicht nach, so kann ihm auf Antrag eines Gläubigers die Restschuldbefreiung versagt werden. Dasselbe gilt, wenn er eine Insolvenzstraftat begeht.
Spricht das Gericht tatsächlich eine solche Versagung aus, so endet das Verfahren ebenfalls vorzeitig – mit gravierenden Folgen für den Schuldner: Seine Gläubiger können dann wieder im Wege der Zwangsvollstreckung gegen ihn vorgehen.
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B.R.
10. Mai 2023 um 12:42 Uhr
Guten Tag,
ich bin seit Nov. 21 in PI, laut Tabelle sind 25TEU zu zahlen, in der Masse sind bereits 34.TEU eingegangen. (relative Pfändungssumme wegen hohem Gehalt). Läuft die Pfändung so lange weiter, bis auch der Insolvenzverwalter und die Gerichtskosten bezahlt sind? (ich rechne mit ca. 13TEU in der Summe). Wann muss die Abrechnung erfolgen und muss ich trotzdem Restschuldbefreiung beantragen, oder erfolgt das automatisch.
Nisi
5. August 2022 um 15:47 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Frage habe ich zum Freibetrag.
Mein Freund hat 3 unterhaltsberechtigte Personen: 2 Kinder (Unterhaltstitel liegt vor) und seine Ex-Frau (liegt kein Titel vor). Er verdient aktuell 3500 EUR. Wenn ich von seinem Gehalt den Freibetrag abziehe, dann hat er weniger als sein Existenzminimum als ledige Person.
Muss er den Unterhalt dann trotzdem in dieser Höhe zahlen oder muss seine Frau auf einen Teil des Unterhalts verzichten?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Freundliche Grüße
sven
13. Juni 2022 um 14:14 Uhr
Guten Tag,
Meine Privatinsolvenz ist am 06.06.22 beendet,
habe aber keine Ahnung gehabt ,das ich selber den Antrag stellen muss
auf vorzeitiger Beendigung nach 5 Jahren.
Habe also 6 Tage später den Antrag gestellt beim Amtsgericht.
Meine Frage ,ist es zu spät dafür, und muss ich jetzt noch ein Jahr länger warten.
Mit Freundlichen Grüßen
Edgar
16. April 2021 um 9:31 Uhr
Hallo,
ich bin in der Insolvenz – Anmeldung (12.05.2020.)
25% der Forderungen sind bereits beglichen, weitere 25% kann ich mit der Summe aus dem Auskehrungskonto begleichen- somit könnte ich voraussichtlich in 1 Jahr die komplette Forderung beglichen haben, muss ich dann einen Antrag zur Beendigung stellen- eine Restschuld ist ja dann nicht vorhanden.
Danke für Ihre Mühe
Danny
21. Januar 2021 um 10:26 Uhr
Guten Tag , ich habe natürlich auch eine Frage.
Ich bin seit April 2020 im IV und es werden monatlich ca. 480 Euro gepfändet. Da ich aber leider noch am pathologischen Glücksspiel erkrankt bin, gehe ich davon aus das ich es einfach nicht durchhalten werden. Besteht die Möglichkeit, das Verfahren jetzt per Antrag zu beenden? Würde dann später wen ich mich sicherer fühle und eine Therapih abgeschlossen habe den Antrag erneut stellen. Vielen dank
Michael
2. November 2020 um 10:29 Uhr
Hallo zusammen,
ich bin seit April in der PI. Ich strebe die Verkürzung auf 3 Jahre an.
Rechnerisch ist es möglich, dass ich aufgrund guter Einnahmen schon nach 1,5 Jahren die 35% zuzüglich. der Verfahrenskosten zusammen habe. Wenn das Verfahren dann 3 Jahre läuft und ich erwirtschafte in der Zeit 50000 Euro mehr als ich bei 35% (zuzüglich. Kosten) erwirtschaften müsste, wird dann der Mehrbetrag auch an die Gläubiger verteilt? Oder bekomme ich den Betrag, der die 35% überschreitet zurück?
Sabine
27. Juni 2020 um 18:36 Uhr
Hallo, ich habe eine Frage. Ich bin seit 12.3.2020 in PI. Mein AG hat im März 2020 nicht den pfändbaren Betrag an den IV abgeführt. Jetzt will der IV den pfändbaren Betrag von mir. Ich habe das Geld nicht mehr, ich habe es für mein normales Leben ausgegeben. Ich kann das Geld auch nicht zurückzahlen, da ich nur den pfändbaren Betrag habe und zu hohe Kosten (Miete, Kaution usw. ) habe. Wie kann man sich mit dem IV einigen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Niciole
20. Februar 2020 um 10:25 Uhr
Hallo ich habe nach 1,5 Jahren in der Insolvenz alles bezahlt muss ich jetzt trotzdem weiter zahlen ? Und eigendlich habe ich jetzt schon mehr als 100% der schulden bezahlt , bekomme ich das zu viel gezahlte Geld wieder ??
Guido
17. Februar 2020 um 13:47 Uhr
Hallo zusammen,
Ist es richtig das mein Insolvenzverwalter nicht für mich tätig ist und mir auch helfen soll bei Problemen oder ist er nur für die Gläubiger mein Verwalter.
Habe Arbeit in Rostock und wohne derzeit aber im Spreewald sind ca. 350km zwischen jetziger Wohnung und Arbeitsplatz daher habe Ich versucht dort eine Wohnung zu bekommen wurde aber abgelehnt diesbezüglich habe Ich mich an meinen Verwalter gewandt und die dortige Mitarbeiterin sagte mir nur das man mir nicht helfen dürfe da man nicht für mich zuständig sei sondern angeblich für meine Gläubiger….für mich würde das heißen das Ich meinen Job dort beenden muss und wieder Alg.II beziehen soll da mein Verwalter nicht helfen kann oder darf wegen angeblichen Interessenskonflikt, stimmt das das er mir nicht helfen darf obwohl ein Job auf dem Spiel steht und somit Geld zur Schuldentilgung??
privatinsolvenz.net
6. April 2020 um 14:14 Uhr
Hallo Guido,
der Insolvenzverwalter ist kein Schuldenberater. Seine wesentliche Aufgabe besteht darin, das Schuldnervermögen, die sogenannte Insolvenzmasse, zu verwalten und zu verwerten und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Dabei muss er seine Tätigkeit unabhängig und neutral ausüben. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt.
Ihr Team von privatinsolvenz.net
Nicole
15. Januar 2020 um 10:32 Uhr
Hallo liebes Them ich bin seid 4 jahren in der Privatinsolvenz ca 160.000 mein haus wurde versteigert für 35 T zahle jeden monat co 350 -450 also geht vom lohn ab meine ex schwiegereltern sind auch in der insolvenz weil sie bürgen waren u zahlen auch ca 400 euro wohnen aber in einen anderen landkreis u mein insolvent anwalt weis davon nix wie erfahre ich ob vieleicht die 35 %ereicht sind
Ulli
2. Oktober 2019 um 17:52 Uhr
Guten Tag
Mein Insolvenz Verfahren wurde am 16.10.2017 eröffnet.. Hab somit noch 4 Jahre vor mir, die Stundung wurde von Anfang an bewilligt.
Wenn ich nach den noch kommenden 4 Jahren, die 6 Jahre umhabe und dann durch meinen Freund in der Lage wäre die Gerichtskosten sofort zu bezahlen, kann dann damit auch die 3 Jahre Schufa Eintrag danach verkürzt werden?