Miete, Ratenkredite, Versicherungen, Sprit fürs Auto, Lebensmittel: Monat für Monat müssen Privatpersonen bzw. Haushalte viele Rechnungen zahlen. Bricht ein Einkommen wegen Trennung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit weg, können viele Betroffene nicht mehr all ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Nach und nach kann sich so ein Schuldenberg anhäufen.
Stellt sich heraus, dass Betroffene ihre Schulden in absehbarer Zeit nicht abbauen können, bleibt ihnen häufig nur noch die Privatinsolvenz. Für den Schuldner endet diese meist mit der Restschuldbefreiung. Was bedeutet die Privatinsolvenz aber für Gläubiger? Welche Rechte haben diese?
Gläubiger in der Privatinsolvenz kurz zusammengefasst
Die Gläubiger erhalten, insofern die entsprechenden Voraussetzungen vonseiten des Schuldners erfüllt werden, zumindest einen Teil ihrer offenen Forderungen. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung können sie keine Ansprüche mehr geltend machen.
Nein, auch ein Gläubiger kann den Insolvenzantrag stellen.
Wurde ein Gläubiger vorsätzlich ausgelassen, so kann die Versagung der Restschuldbefreiung drohen.
Inhalt
Welche Rolle spielt ein Gläubiger bei der Privatinsolvenz?
Wer ist eigentlich ein Gläubiger im Insolvenzverfahren? Die gesetzliche Definition findet sich in § 38 der Insolvenzordnung (InsO). Dieser besagt Folgendes:
Die Insolvenzmasse dient zur Befriedigung der persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben (Insolvenzgläubiger).
Damit können bei der Privatinsolvenz sowohl private Gläubiger als auch Unternehmen & Co. als Insolvenzgläubiger auftreten. Wichtig ist jedoch, dass sie begründete Forderungen gegen den Schuldner haben – also beispielsweise eine offene Rechnung.
Welchen Zweck hat die private Insolvenz für Gläubiger?
Im Rahmen der privaten Insolvenz sollen die Gläubiger so gut wie möglich befriedigt werden. Dazu wird die Insolvenzmasse – das ist das Vermögen des Schuldners – im Insolvenzverfahren verwertet.
Ein Teil des Erlöses geht dann an die Gläubiger. Des Weiteren muss der Schuldner während der Wohlverhaltensphase sein pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abtreten. Auch dieses Geld wird zur Befriedigung der Gläubiger verwendet.
Im Zuge der Privatinsolvenz wird jedem Gläubiger eine bestimmte Quote ausgezahlt. Diese gibt an, wie viel Prozent seiner ursprünglichen Forderung er erhalten wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht nur die Insolvenzgläubiger Geld erhalten. Für das Insolvenzverfahren fallen auch Kosten für die Arbeit des Gerichts und Auslagen an, ebenso muss der Insolvenzverwalter vergütet werden. Hierbei handelt es sich um vorrangige Forderungen.
Die Privatinsolvenz kann durch Gläubiger angemeldet werden
In der Regel meldet ein Schuldner selbst die private Insolvenz an. Was viele jedoch nicht wissen: Ein Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz kann auch vom Gläubiger selbst gemäß § 14 InsO gestellt werden. Dabei müssen jedoch die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Gläubiger besitzt ein rechtliches Interesse daran, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
- Er hat seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft dargelegt.
Wie meldet ein Gläubiger Forderungen an?
Egal, ob nun der Schuldner selbst oder ein Gläubiger den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat: Die Gläubiger müssen danach selbst tätig werden. Sie erhalten nicht etwa automatisch Geld, auch wenn der Schuldner im Zuge der Privatinsolvenz eine Gläubigerliste mit Informationen zu seinen Schulden erstellen muss.
Vielmehr müssen die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Tun sie dies nicht, erhalten sie auch keinen Teil der Insolvenzmasse. Wurde das Insolvenzverfahren eröffnet, kontaktiert der Insolvenzverwalter alle ihm bekannten Gläubiger. Er teilt ihnen mit, innerhalb welcher Frist sie ihre Forderungen anmelden müssen. Diese Frist wurde zuvor vom Insolvenzgericht festgelegt.
Die Anmeldung der Forderungen bei der Privatinsolvenz durch die Gläubiger erfolgt in der Regel dadurch, dass sie ein bestimmtes Formular ausfüllen. Zusätzlich müssen Nachweise darüber eingereicht werden, die belegen, dass Forderungen tatsächlich Bestand haben.
Privatinsolvenz: Folgen für die Gläubiger
Im besten Falle erhalten Gläubiger im Zuge der privaten Insolvenz zumindest einen Teil ihrer Forderungen. Eine volle Befriedigung ist in den seltensten Fällen möglich. Doch was bedeutet eigentlich das Ende der Privatinsolvenz für die Gläubiger?
Hat sich der Schuldner an alle Regeln gehalten, wird ihm am Ende der Insolvenz die Restschuldbefreiung erteilt. Das bedeutet, dass er von (fast allen) noch bestehenden Schulden befreit wird. Die Gläubiger können danach keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder ähnliches mehr durchführen, auch wenn sie nicht komplett befriedigt wurden.
Gleiches gilt übrigens auch für Gläubiger, die keine Forderungen angemeldet haben. Gesetzliche Grundlage ist hierfür § 301 Abs. 1 InsO:
Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Infos für Schuldner: Wie mit den Gläubigern umgehen?
Bislang haben wir beleuchtet, was die Privatinsolvenz für Gläubiger bedeutet. Nun wollen wir uns noch mit dem Schuldner selbst beschäftigen. Auch dieser muss sich ja in dieser Zeit mit den Gläubigern auseinandersetzen.
Probleme bereitet in diesem Zusammenhang häufig die Anfertigung des Verzeichnisses der Gläubiger und ihrer Forderungen. Diese Listen müssen bei der Anmeldung der Insolvenz zwingend vorgelegt werden.
Der Schuldner muss dabei versichern, dass alle Angaben richtig und vollständig sind. Doch manchmal fällt es Betroffenen schwer, alle nötigen Informationen zu finden. Sind die Gläubiger bekannt, Sie wissen jedoch nicht, welche Forderungen diese gegen Sie haben? In diesem Fall sollten Sie vor der Privatinsolvenz die betreffenden Gläubiger anschreiben und um entsprechende Informationen bitten.
Was sollten Schuldner demgegenüber vor der Anmeldung der Privatinsolvenz tun, wenn nicht alle Gläubiger bekannt sind? Die Suche bei folgenden Stellen bringt unter Umständen Erfolg:
- Was ist bei Wirtschaftsauskunfteien, wie etwa der SCHUFA, gespeichert?
- Gibt es Einträge im Schuldnerverzeichnis?
Bei der Anmeldung der Privatinsolvenz einen Gläubiger vergessen: Welche Folgen hat das?
Was geschieht, wenn Schuldner bei der Anmeldung der Privatinsolvenz einen Gläubiger nicht angegeben haben? Haben Sie vorsätzlich die nötigen Informationen zurückgehalten, so kann die Versagung der Restschuldbefreiung drohen.
Haben Sie den Gläubiger jedoch unabsichtlich vergessen, sollten Sie sowohl den Gläubiger als auch das Insolvenzgericht und den Insolvenzverwalter darüber informieren. In diesem Fall kommen Sie in der Regel glimpflich davon und müssen nicht befürchten, dass die Restschuldbefreiung versagt.
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Daniela S.
6. Oktober 2024 um 15:13 Uhr
Guten Tag ,Ich bin seit 1,5 Jahren in der Privatinsolvenz .soweit läuft auch alles sehr gut. Heute sagte mir mein Vater das ein Anwalt der mit einem meiner Gläubiger zu tun hat möchte das ich mich bei ihm melde .Ist es mir erlaubt diesen Anwalt zu Kontaktieren ? obwohl er im Zusammenhang mit einer der Insolvenz Gläubiger zu tun hat ? oder gefärde ich dadurch meine Insolvenz ?