Primärschulden: Welche Schulden sind besonders gefährlich?

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 27. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Primärschulden sind existenzgefährdend.
Primärschulden sind existenzgefährdend.

Schulden sind in den heutigen Zeiten keine Seltenheit mehr. Der Kauf auf Raten und Kredite oder Darlehen gelten als ganz gewöhnliche Finanzierungsmöglichkeiten. Eine solche Verschuldung ist an sich noch nicht schlimm, solange der Schuldner seine Verbindlichkeiten im Blick behält und diese auch bedienen kann.

Hierbei gilt jedoch immer eine gewisse Priorität. Diese muss der Schuldner selbst vornehmen, um nicht in Bedrängnis zu geraten. Je nach Dringlichkeit muss er zwischen Primär- und Sekundärschulden unterscheiden. Dieser Ratgeber beschäftigt sich mit Primärschulden.

Primärschulden kurz zusammengefasst

Was sind Primärschulden?

Als Primärschulden werden Schulden eingeordnet, welche die Existenz des Schuldners gefährden können, wenn sie nicht (rechtzeitig) bezahlt werden.

Welche Art von Schulden gehören in diese Kategorie?

Hierunter fallen unter anderem Mietschulden und Energieschulden.

Was kann ich tun, um diese Primärschulden loszuwerden?

Das Jobcenter gewährt unter Umständen ein Darlehen für Schulden beim Vermieter, um eine drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden.

Welche Schulden gelten als Primärschulden?

Zu den Primärschulden gehören z. B. Mietschulden.
Zu den Primärschulden gehören z. B. Mietschulden.

Bestimmte Schulden können sehr schnell die Existenz des Betroffenen und ggf. auch seiner Familie gefährden, wenn er nicht mehr in der Lage ist, diese zu bedienen:

  • Mietschulden ab einer gewissen Höhe können den Vermieter dazu veranlassen, seinem Mieter zu kündigen. Diesem droht dann die Zwangsräumung und im schlimmsten Fall die Wohnungs- bzw. Obdachlosigkeit.
  • Auch Energieschulden gehören zu den Primärschulden. Hier kann es passieren, dass der Gläubiger (von Strom, Gas oder Wasser) die Versorgung einstellt.
  • Bei nicht bezahlten Geldstrafen oder Bußgeldern wandert der Betroffene unter Umständen ins Gefängnis. Im Falle einer Geldbuße handelt es sich um eine sogenannte Erzwingungshaft, bei einer Geldstrafe heißt das Ersatz-Freiheitsstrafe.
  • Auch offene Krankenkassenbeiträge können äußerst unangenehme Folgen für den Schuldner haben, weil er dann keinen vollen Versicherungsschutz beanspruchen kann. Zwar darf ihm die Krankenkasse nicht kündigen, sie gewährt eine medizinische Behandlung aber nur noch in akuten Notfällen.

Alle anderen Schulden, deren Nichtbezahlen noch keine derart bedrohlichen Folgen haben, werden als Sekundärschulden bezeichnet. Dies können z. B. Konsumschulden oder Kreditschulden sein.

Erste Hilfe bei Primärschulden

Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen, Primärschulden zu bewältigen.
Eine Schuldnerberatung hilft Ihnen, Primärschulden zu bewältigen.

Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet, sollte schnellstmöglich handeln und seinen Fokus zuerst auf die benannten Primärschulden legen. Es geht also in einem ersten Schritt darum, die Existenz des Schuldners und der mit ihm lebenden Personen nachhaltig zu sichern. Miete, Strom, Gas und ähnliche Verbindlichkeiten müssen folglich immer zuerst bezahlt werden.

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, diese Kosten zu stemmen, können Sie Folgendes unternehmen:

  • Wer es nicht schafft, Mietschulden und Energieschulden aus eigener Kraft zu bezahlen, kann sich an das Jobcenter oder den zuständigen Sozialleistungsträger wenden. Unter Umständen gewährt die entsprechende Behörde ein Darlehen zur Begleichung dieser Primärschulden. Im Übrigen beraten auch öffentliche und gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen zu wirtschaftlichen Hilfsangeboten wie Wohngeld oder Wohnhilfe.
  • Wenn Sie ein hohes Bußgeld nicht bezahlen können, besteht unter Umständen die Möglichkeit, diese Primärschulden in Raten zu bezahlen. Kontaktieren Sie hierfür rechtzeitig die zuständige Behörde.
  • Im Falle einer Geldstrafe können Sie unter Umständen ebenfalls eine Ratenzahlung mit der Staatsanwaltschaft aushandeln, wenn Sie entsprechende Einkommensbelege nachweisen. Oder Sie beantragen eine Umwandlung der Geldstrafe in gemeinnützige Arbeit.
  • Auch mit anderen Gläubigern wie der Krankenkasse oder dem Finanzamt können Ratenzahlungsvereinbarungen zum Schuldenabbau ausgehandelt werden.

Wichtig ist schnelles Handeln, auch um die Kosten aufgrund von Zinsen und Mahngebühren nicht noch weiter in die Höhe zu treiben. Wenden Sie sich ggf. an eine Schuldnerberatung bei Ihnen vor Ort und weisen Sie bei der Terminvereinbarung auf die Dringlichkeit aufgrund Ihrer Primärschulden hin.

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Über den Autor

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Franziska L.

Franziska studierte Rechtswissenschaften. Seit 2017 gibt sie als Redaktionsmitglied von privatinsolvenz.net Tipps zu den Themen Schulden und Geldsparen. Ihr besonderes Anliegen ist es, juristische Fragen zur Insolvenz und Zwangsvollstreckung in ihren Texten möglichst einfach zu beantworten.

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